I. Änderung Bebauungsplan Nr. 715 - Düppelstraße -hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Inhalt
Erläuterungen
Der Bebauungsplan Düppelstraße wird geändert, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Wettbüros zu verhindern und den Charakter des Viertels zu bewahren.
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 - Düppelstraße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715- Düppelstraße - in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Bebauungsplan Nr. 715 setzt entlang der Düppelstraße und der Elsassstraße ein Besonderes Wohngebiet fest. Hier sind im Gegensatz zu dem benachbarten Allgemeinen Wohngebiet nicht-kerngebietstypische Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig.
In dem an das Plangebiet angrenzenden Bereich der Elsassstraße haben sich im Bereich zwischen Adalbertsteinweg und Elsassplatz mehrere Wettbüros angesiedelt. Die Elsassstraße war bislang Bestandteil eines lebendigen Stadtteilzentrums mit einer gemischten Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung in den Erdgeschosszonen. Die Zunahme von Wettbüros im Bereich Elsassstraße führt zu einer Verdrängung bisheriger Nutzungen. Das Straßenbild verändert sich, es setzt der sogenannte Trading-Down-Effekt ein.
Auch das Plangebiet ist geprägt von gründerzeitlicher Bebauung mit einer gemischten Nutzung in den Erdgeschossbereichen und Wohnnutzung in den Obergeschossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist, den heutigen Charakter der Elsassstraße und der Düppelstraße zu erhalten und eine Ansiedlung von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros vorzubeugen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen können auch Wettbüros zu den Vergnügungsstätten gezählt werden und zwar dann, wenn kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind.
Aus diesem Grund sollen im Bebauungsplan die ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten künftig ausgeschlossen werden.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen keine Kosten.
Die Verwaltung empfiehlt, für die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 715 Düppelstraße den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf (nur schriftliche Festsetzungen) in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Bebauungsplan
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Projekt: Bebauungsplan Düppelstraße
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Worum geht es?
Der Bebauungsplan Düppelstraße wird geändert, um die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Wettbüros zu verhindern und den Charakter des Viertels zu bewahren.
Projekt
Bebauungsplan Düppelstraße
Auch: B-Plan 715
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Schlagworte
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Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026