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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 der Stadt Aachen- Abwägung zum Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung- Abwägung zum Ergebnis der Offenlagen- Feststellungsbeschluss

FB 61/1463/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf intensive Dialoge und lange Vorarbeiten, die im politischen Raum, in der Verwaltung und in der Bürgerschaft für den Masterplan vollzogen wurden. Allen Beteiligten dankt er herzlich.

Er weist sodann darauf hin, dass es eine ergänzende Vorlage im Planungsausschuss gegeben habe, die für die Ratssitzung im Ratsinformationssystem nicht rechtzeitig ergänzt eingestellt wurde. Sodann er gibt er wörtlich folgende Ergänzung zu Protokoll:

Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gab es die Ergänzungsvorlage FB 61/1463/WP17. Der Beschlussvorschlag lautet dazu: „Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und den Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen zu beschließen.“ Soweit der normale Text. Dann gibt es einen Einschub. „Dies umfasst im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“ explizit ebenfalls die Seiten 12-16b (Stand 20.07.2020), die die Seiten 12-16 im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich (Stand 11.05.2020) ersetzen.“ Danach folgt der Beschlussentwurf weiter wie ursprünglich vorgelegt. Dieser Einschub ist noch mit zu berücksichtigen, so wie er im Planungsausschuss diskutiert und beschlossen wurde.

Ratsherr Baal (CDU) verweist auf den einstimmigen Beschluss des Planungsausschusses, nachdem zuvor bereits der Umweltausschuss den Umweltbericht positiv begleitet hatte. Ebenso gebe es Empfehlungen der sieben Bezirksvertretungen, die einstimmig und positiv ausfielen. Er geht sodann auf die Beratung seit 2007 ein, erwähnt 5000 Eingaben im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf und weitere 1000 Eingaben, die nun vorliegen. Somit gebe es eine breite Meinungsäußerung aus der Bevölkerung. Wesentliche Bausteine des neuen Flächennutzungsplans seien zusätzliche Flächen für gewerbliche Entwicklung, für Wohnen und Mischnutzung sowie für die Hochschulentwicklung. Die Flächenentwicklung dürfte in einer Größenordnung um 180 ha sich bewegen. Allerdings sei Aachen an seine Bebauungsplangrenzen gekommen. Aus Gründen des Klimaschutzes seien auch Flächen, die bebaubar wären, herausgenommen worden. Als Beispiel führt er die Fläche der Beverau an, die im Abwägungsprozess als landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleibe, da man dem Klimaschutz den Vorrang gebe. Die Konsequenz aus dem Flächennutzungsplan sei die Forderung, sich stärker zu regionalisieren und in der Region zusammenzuarbeiten. Beim Gewerbeflächenpool werde dies praktiziert, eine Zusammenarbeit beim Thema Wohnflächen läge noch in der Zukunft. Für den nächsten Rat sei der Flächennutzungsplan ein Startsignal für weitere Aufgaben.

Bürgermeister Plum (SPD) geht auf die Genese des Flächennutzungsplanes seit dem Jahre 2007 ein und dankt allen Akteuren, der Verwaltung und den begleitenden Architektenbüros sowie den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, die sich an den Abwägungsprozessen beteiligt hätten. Man habe nicht immer das Gleiche gesagt und gedacht, mit dem neuen Plan sei aber ein epochales Werk entstanden, das die Grundlage für die weitere stadtplanerische Entwicklung in Aachen sei.

Ratsherr Rau (Grüne) erinnert daran, dass bereits vor 30 Jahren die Grünen in Aachen den Klimaschutz und das Wachstum zum Thema gemacht hätten. Inzwischen sei manches gesellschaftlicher Konsens geworden, es werde erkannt, dass die Grenzen des Wachstums erreicht seien. Deutlich betont er, dass ein Flächennutzungsplan kein Baurecht sei. Zum Bauen bedürfe es entsprechender Beschlüsse der Gremien und ein Flächennutzungsplan könne von jedem Rat auch geändert werden. Es könne sein, dass man den Plan auch noch einmal anpacken und neuen Erkenntnissen und Erfordernissen anpassen müsse. Zur regionalen Zusammenarbeit merkt er an, dass man auch wieder lernen müsse, verstärkt euregional über die Grenzen hinweg zu denken. Seine Fraktion freue sich über das Werk, das an vielen Stellen besser sei, als das, was bisher vorlag. Einiges hätte man aus Sicht der Grünen anders gemacht, aber jeder Rat und jede Mehrheit könne auch Flächen ändern.

Ratsherr Deumens (Die Linke) schließt sich dem Dank und Lob an die Beteiligten an und betont, dass die ausgewiesenen Flächen für Wohnraum nicht ausreichend seien und man sich in der Zukunft mit dem Thema Nachverdichtung beschäftigen müsse. Angesichts der Probleme die es gebe, müsse in Zukunft auch die Stadt Mitspielerin werden, wenn es um das Thema Bauen gehe. Positiv bewertet er die interkommunale Zusammenarbeit, die verstärkt werden müsse. Insgesamt habe seine Fraktion sich dafür entschieden, den Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Ratsherr Helg (FDP) dankt ebenfalls allen Beteiligten und erinnert, dass man in der interfraktionellen Zusammenarbeit nicht immer übereinstimmte, dass es aber darüber hinaus auch Dissense zwischen Politik und Verwaltung gab. Vieles sei sachlich einzelnen durchdiskutiert worden. Allerdings sei auch der letzte Flächennutzungsplan innerhalb von vier Jahrzehnten etwa 200 mal geändert worden, so dass Änderungen je nach Bedarf in verschiedene Richtungen möglich sein müssten, indem Flächen von Bebauung herausgenommen, aber auch, wenn die Wohnungsnot oder die Not an Gewerbeflächen größer werde, über Flächen neu diskutiert werden müsse.

Ratsherr Palm (Allianz für Aachen) würdigt das Gesamtwerk ebenfalls und sieht die Gewerbeausweisung ausreichend berücksichtigt. Es sei mit einer Stagnation, vielleicht auch Rezession zu rechnen aufgrund der Corona-Krise, so dass sich neue Alternativen für Flächen auftun könnten, wenn gewisse Gewerbebetriebe ihren Betrieb aufgeben müssten.

Sodann lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussvorschlag mit der anfangs verlesenen Ergänzung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt nach erfolgter Abwägung sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung der am 04.04.2019 vom Planungsausschuss getroffenen Beschlüsse anzuschließen und sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen anzuschließen. Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück. Der Rat der Stadt nimmt die redaktionellen Anpassungen im Entwurf des Flächennutzungsplan Aachen*2030 gegenüber der Fassung zur Offenlage zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Dies umfasst im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“ explizit ebenfalls die Seiten 12-16b (Stand 20.07.2020), die die Seiten 12-16 im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich (Stand 11.05.2020) ersetzen. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der zusammenfassenden Erklärung und aller Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt nach erfolgter Abwägung

  1. sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung der am 04.04.2019 vomPlanungsausschuss getroffenen Beschlüsse anzuschließen und
  2. sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen anzuschließen.

Er weistnach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

Der Rat der Stadt nimmt die redaktionellen Anpassungen im Entwurf des Flächennutzungsplan Aachen*2030 gegenüber der Fassung zur Offenlage zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan Aachen*2030in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der zusammenfassenden Erklärung und aller Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/1091/WP17 –Programmberatung

FB 61/1091/WP17-1 – ergänzende Programmberatung

FB 61/1125/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/1436/WP17 – Empfehlung zum Feststellungsbeschluss

FB 61/1436/WP17-2 –Ergänzungsvorlage Empfehlung zum Feststellungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Planungsanlass und Programmberatung:

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat die Verwaltung am 12.6.2008 beauftragt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen durch ein externes Büro vorzubereiten.Im März 2010 wurde unter dem Titel Aachen*2030 mit der Arbeit am Masterplan und dem neuen Flächennutzungsplan für Aachen begonnen, derzukünftig den derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1980 mit seinen Änderungen ersetzen soll.

Am 19. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030 als Ausdruck eines gemeinsamen Grundverständnisses über die gesamtstädtische Zielkonzeption beschlossen. Die räumlich darstellbaren Zielaussagen galt es anschließend in den neu aufzustellenden Flächennutzungsplan Aachen*2030 zu überführen.

Der Planungsausschuss hat am 03.04.2014 die Programmberatung zum Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan durchgeführt. Die Bezirksvertretungen wurden hierzu angehört und haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich teils abweichende Beschlüsse gefasst. In einer ergänzenden Programmberatung am 15.05.2014 hat der Planungsausschuss beschlossen, zusätzlich zu der bereits beschlossenen Plandarstellung mit den in den Bezirken beschlossenen Varianten des Vorentwurfs einschließlich der Anpassung an ein damals laufendes Verfahren Münsterstraße die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

Frühzeitige Beteiligungen und Aufstellungs-/ Offenlagebeschluss:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 23.06. – 01.08.2014 statt. Am 23.06.2014 wurde eine öffentliche Anhörungsveranstaltung durchgeführt. Darüber hinaus wurden im Zeitraum zwischen dem 24.06. und 03.07.2014 Bürgersprechstunden in allen Stadtbezirken angeboten, um die Öffentlichkeit direkt vor Ort über die Planung in den Bezirken zu informieren.

Insgesamt sind während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 740 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 16.07. – 29.08.2014 beteiligt.

Die Verwaltung hat zu den eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden einen umfangreichen Abwägungsvorschlag erarbeitet und den politischen Gremien mit der Vorlage FB 61/1125/WP17 zur Beratung vorgelegt.

Die Bezirksvertretungen haben im März 2019 über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich beraten und sich zu verschiedenen Flächen für vom Verwaltungsvorschlag abweichende Darstellungen ausgesprochen. Insgesamt haben die Bezirke dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die nicht berücksichtigten Stellungnahmen zurückzuweisen. Dem Planungsausschuss wurde der Beschluss der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung jeweils unter Berücksichtigung der gefassten Einzelbeschlüsse empfohlen.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat am 02.04.2019 beraten und Beschlüsse zu einzelnen Flächen, insbesondere zu Änderungsvorschlägen aus den Bezirksvertretungen gefasst. Dem Planungsausschuss hat er empfohlen, gemäß § 5 Abs. 5 (BauGB) den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen und mit dem Aufstellungsbeschluss die Steuerung der Windenergienutzung mit Wirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 (BauGB) für das Stadtgebiet ausdrücklich zum Planungsziel zu erklären.

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.04.2019 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung befasst. Er hat über die Änderungsvorschläge der vorberatenden Gremien beraten und zu verschiedenen Flächen Änderungsbeschlüsse gefasst.

Der Planungsausschuss hat wie folgt beschlossen:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung mit den im Planungsausschuss beschlossenen Änderungen für die Dauer von fünf Wochen.

Weiter beschließt der Planungsausschuss gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz folgende Ergänzung: Planungsziel des Aufstellungsbeschlusses ist ausdrücklich auch die Steuerung der Windenergienutzung mit Wirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB für das Stadtgebiet.

Die Einzelbeschlüsse der Gremien sind den als Anlage beigefügten Niederschriften über die Sitzungen zu entnehmen.

Öffentliche Auslegung und Empfehlung zum Feststellungsbeschluss:

Die öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit den aufgrund der Beschlüsse des Planungsausschusses angepassten Unterlagen im Zeitraum vom 11.06.2019 bis zum 12.07.2019.

Begleitend zur Auslegung der Unterlagen standen zusätzliche Angebote zur weiteren Beteiligung bzw. Information bereit, etwa eine öffentliche Veranstaltung zur Beteiligung am 13.06.2019 in der Aula der Fachhochschule Aachen und verschiedene Bürgersprechstunden in allen Stadtbezirken.

Da während der öffentlichen Auslegung nicht alle Unterlagen gleichzeitig auch digital auf der Homepage der Stadt Aachen einsehbar waren, wurde die Offenlage aus Gründen der Rechtssicherheit für die Öffentlichkeit vom 12.02.2020 bis zum 18.03.2020 mit unverändertem Entwurfsinhalt wiederholt. Die digitale Verfügbarkeit sämtlicher ausliegenden Unterlagenwar in diesem Zeitraum sichergestellt.

Während der Offenlagen sind insgesamt rund 300 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 38 Eingaben von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

Aus diesen Stellungnahmen haben sich keine materiellen Änderungen des Flächennutzungsplanes ergeben. Es wurden nurredaktionelle Anpassungen aufgenommen, die nachrichtliche Übernahmen oder Vermerke betreffen oder lediglich klarstellende Bedeutung haben.

Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wurde mit der Vorlage FB 61/1436/WP17 zur Beratung vorgelegt.

Mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung hat sich zunächst der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 23.06.2020 beschäftigt. Er hat dem Rat der Stadt empfohlen, gemäß § 5 Abs. 5 BauGB den Umweltbericht als eigenständigen Teil der Begründung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Am 24.06.2020 haben alle Bezirksvertretungen jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung beraten und aus bezirklicher Sicht die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen derÖffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und denFlächennutzungsplan Aachen*2030 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der zusammenfassenden Erklärung und aller Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen, zu beschließen.

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 20.08.20020 mit der Thematik beschäftigen. Das Beratungsergebnis wird in der Sitzung mitgeteilt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element 4-090101-902-4 "Masterplan/Flächennutzungsplan"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020*

Fortgeschrieb-

ener Ansatz 2020*

Ansatz

2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

212.671,56

212.671,56

125.000

125.000

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

212.671,56

212.671,56

125.000

125.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2020 i.H.v.65.000 € zzgl.Ermächtigungsübertragung aus dem

Haushaltsjahr 2019 i.H.v. 147.671,56 €

Abstimmungsergebnis

Einstimmig beschlossen.

Weitere Dokumente (33)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-07-02 FB 61_1463_WP17-1 Neuaufstellung des F SAO.pdf

16.11.2024

498.3 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:22