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Soziale Verantwortung der STAWAG – Keine Gebührenabzocke in Notlagen - Ratsantrag der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ Nr. 617/17 vom 29.04.2020

FB 20/0283/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Mohr (Allianz für Aachen) kritisiert die Vorlage, da er zum einen der Auffassung ist, dass die STAWAG ihr in Rechnung gestellte Gebühren der Netzagentur selber übernehmen könne und eine einzelne Zweigstelle der Sparkasse für eine gebührenfreie Einzahlung im großen Stadtgebiet zu wenig sei. Diese Einzahlungen sollten an allen Zweigstellen kostenfrei gestaltet werden. In diesem Punkt erhoffe er sich Unterstützung der Linken.

Ratsherr Deumens (Die Linke) entgegnet, dass er im Antrag der Allianz für Aachen einen weiteren Versuch sehe, die STAWAG anzugreifen und zu diskreditieren. Dies werde den Menschen nicht helfen. Er geht auf die Rolle Unternehmens als Grundversorger ein und unterstreicht die darin bestehende soziale Funktion. Überschüsse des Unternehmens würden zudem die Verluste im öffentlichen Personennahverkehr ausgleichen. Er verweist auf verschiedene Anträge aus den ergangenen Jahren, in denen seine Fraktion unterstreichen konnte, dass man zum kommunalen Unternehmen als einen Teil der Daseinsvorsorge stehe.

Nach weiteren Wortmeldungen der Ratsherren Mohr und Servos lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussentwurf der Verwaltung abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen lehnt bei drei Gegenstimmen mehrheitlich 1) die mit dem Ratsantrag Nr. 617/17 beantragte Änderung der AGB der STAWAG ab. 2) die mit dem Ratsantrag Nr. 617/17 beantragte Aufforderung der Sparkasse bzgl. des Gebührenverzichts ab.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt Aachen lehnt

1)die mit dem Ratsantrag Nr. 617/17 beantragte Änderung der AGB der STAWAG ab.

2)die mit dem Ratsantrag Nr. 617/17 beantragte Aufforderung der Sparkasse bzgl. des Gebührenverzichts ab.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ beantragt, die Ziffern 8.2. und 8.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STAWAG zu ändern. Die genannten Regelungen beschäftigen sich mit der Einstellung der Lieferung und Unterbrechung der Anschlussnutzung aufgrund eines Zahlungsverzugs. Gemäß Antrag soll in 8.2. der Betrag, ab dem Einstellung und Unterbrechung erfolgen von bisher 100,- € auf 200,- € heraufgesetzt werden und in 8.3. die Inrechnungstellung des Kostenersatzes für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung entfallen. Außerdem soll die Sparkasse keine Gebühren für Bareinzahlungen auf das Konto der STAWAG erheben (Anlage 1)

Zu 1):

Die Ziffern 8.2 und 8.3 der AGB (Anlage 2) basieren auf Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV). Da die STAWAG der Grundversorger im Sinne von § 1 StromGVVin Aachen ist, gelten für sie die Vorgaben der Verordnung.

§ 19 StromGVV regelt die Unterbrechung der Versorgung. Darin sind sowohl die Voraussetzungen für die Unterbrechung, zu denen u.a. der Zahlungsverzug i.H.v. 100 € gehört, als auch das Prozedere für die Wiederherstellung der Belieferung aufgeführt. Demnach hat die STAWAG die Grundversorgung unverzüglich wieder herzustellen, sobald der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung ersetzt hat. Die STAWAG selbst hat auf die Höhe dieser Kosten keinen Einfluss. Sie gibt das vom Netzbetreiber, der Regionetz GmbH, ermittelte Entgelt lediglich weiter. Dabei handelt es sich um ein kostenbasiertes Entgelt, dass von der zuständigen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) genehmigt worden ist.

Der im Ratsantrag angeführte Hinweis auf Aussagen im Bericht des Landesprojekts „NRW bekämpft Energiearmut“ zur „verbraucherfeindlichen und sozial unverantwortlichen Preispolitik“ der STAWAG (s. Fußnote 5), ließ sich nicht überprüfen, weil die genannte Broschüre im Internet nicht auffindbar war. Allerdings stand die „Auswertung der Budget- und Rechtsberatung Energiearmut für den Zeitraum 01.102012 bis 31.12.2017“ des Landesprojekts zur Verfügung. Die darin enthaltene Analyse der Zahlungsproblematiken kommt zu dem Ergebnis, dass die Erfahrungen zeigen, dass „es mit steigender Forderung immer schwieriger wird, für den Verbraucher eine angemessene und nachhaltige Lösung zu finden“. (Anlage 3).

Die STAWAG weist die im Ratsantrag erhobenen Vorwürfe in ihrer Stellungnahmezurück, verweist auf das vielfältige Engagement des Unternehmens im Kampf gegen Energiearmut und erläutert die Möglichkeiten der Verbraucher, eine Unterbrechung der Versorgung nach erfolgter Mahnung zu vermeiden (Anlage 4).

Zu 2)

Zur Forderung nach gebührenfreien Bareinzahlungen auf das Konto der STAWAG bei der Sparkasse, weist die STAWAG in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass am Standort Münsterplatz kostenfreie Einzahlungen vorgenommen werden können. Diese Aussage hat die Sparkasse auf Nachfrage bestätigt.

Weitere Dokumente (4)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-06-18 FB 20_0283_WP17 Soziale Verantwortun SAO.pdf

17.11.2024

5.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 31
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:23