4. Dezember 2024 um 17:00, Rathaus
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Straßenreinigungsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2025

E 18/0269/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die nachgehend genannten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2026.

Beschlussvorschlag

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die nachgehend genannten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2026 zu beschließen.

  1. Der Finanzausschuss

nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die nachgehend genannten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für den Kalkulationszeitraum 2025 – 2026 zu beschließen.

  1. Der Rat der Stadt Aachen

beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die nachgehend genannten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für

den Kalkulationszeitraum 2025 – 2026.

Erläuterungen

Aufgrund der in der Rechtsprechung zunehmenden Notwendigkeit der Darstellung differenzierter Winterwartungsgebühren erfolgte durch Ratsbeschluss vom 19.05.2021 die Trennung der für die Stadt Aachen bis zu diesem Zeitpunkt in Summe ausgewiesenen Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.

Die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren werden daher seit 2021 nicht mehr mit einem gemeinsamen Gebührensatz berechnet, sondern für die beiden Leistungen werden getrennte Gebührensätze ermittelt und festgesetzt.

Um die in Aachen gewohnte und gewünschte Gebührenkonstanz aufrecht erhalten zu können, wurde der Kalkulationszeitraum auf die Jahre 2025 – 2026 eingeschränkt und der verbleibende Sonderposten in Höhe von 1.497.216,30 Euro auf diesen Zeitraum verteilt.

Neben den vorgenannten veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind die bisweilen gültigen Gebührensätze und die Entnahmen aus dem Sonderposten nicht geeignet, die aus den zunehmenden Anforderungen an die Stadtsauberkeit und Verkehrssicherungspflicht sowie die durch die allgemeinen Kostensteigerungen entstehenden Mehraufwendungen zu decken.

Signifikante finanzielle Steigerungen haben sich bei den Kraftstoff- und Auftausalzpreisen (Diesel +39% / Salz+35% pro Tonne), sowie bei den Personalkosten durch Tariferhöhungen (5,5 %) ergeben. Des Weiteren sind Kostensteigerungen durch Instandhaltungs- bzw. Reparaturmaßnahmen an Gebäude (Salzhalle, Soleanlage) zu verzeichnen.

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgte die Ermittlung der Kostensätze des Wirtschaftsplanes 2025 und eine Hochrechnung dieser für das Jahr 2026.

Diese voraussichtlichen Kosten wurden um die Entnahmen aus den bestehenden Sonderposten reduziert und dann auf die jeweiligen Veranlagungslängen für die Straßenreinigungsklassen und der Dringlichkeitsstufen für den Winterdienst bzw. auf die einzelnen Gebührenpositionen verteilt.

Für den Bereich der Straßenreinigung / Winterdienst ergeben sich daher die folgenden Gebührensätze für die Jahre 2025 – 2026.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2024-10-24 E 18_0269_WP18 Strassenreinigungsgeb SAO.pdf

18.11.2024

231.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 10
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 04.12.2024
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 16:10

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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