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Rettungsschirm für Kulturschaffende erwirken;Gemeinsamer Ratsantrag Nr. 636/17 der sechs Ratsfraktionen vom 03.08.2020

Dez IV/0002/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Epstein (Die Linke) bedauert, dass nun zum Sommerende erst über die Angelegenheit befunden werde, obwohl der von den Grünen gestellte Antrag bereits im Mai vorlag. Auch die Linke habe mit einem Antrag vom Juni den Kulturbetrieb ermutigen wollen, auf die Künstler zuzugehen, damit gerade in den Sommermonaten Angebote gemacht werden könnten.

Frau Beigeordnete Schwier weist auf eine eigens eingerichtete Stelle zur Beratung und Ansprache von Künstlerinnen und Künstlern der freien Szene hin sowie auf eine Hotline-Telefonnummer, um diese Beratungstätigkeit durchzuführen. Im Kulturausschuss wurde zudem immer berichtet, dass sich nur vereinzelte Meldungen ergaben. Diese seien bedient worden. Die Initiativen würden alle ermuntert, mit dem nun vorliegenden großen Wurf die städtischen Räumlichkeiten frei nutzen zu können. Mehrere andere Städte hätten dies als einzigartig bezeichnet.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Aachen ab sofort ihre Veranstaltungsstätten, insbesondere den Tivoli, Eurogress, Waldstadion, Ludwig Forum für Internationale Kunst sowie weitere städtische Räumlichkeiten bedarfsbezogen für Aktivitäten der freien Kulturszene kostenlos (bezogen auf Miete, in den einzelnen Veranstaltungsstätten vorhandene Technik sowie weitere anfallende Kosten wie bzw. Energiekosten) zur Verfügung stellt. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Beschlusses sind Räumlichkeiten im Rathaus, die besonderen städtischen repräsentativen Zwecken dienen (insbes. Krönungssaal). Für diese bleibt der Entgelttarif grundsätzlich ausnahmslos gültig. Die Kulturakteure erstellen vorab eine Konzeption für ihre Veranstaltung, damit die Verwaltung eine bedarfsgerechte Beratung bezüglich der Räumlichkeiten durchführen kann. In der Konzeption sind die in der Anlage 1 benannten Fragen zu beantworten. Die Kulturakteure legen mit eidesstattlicher Versicherung dar, ob und ggf. in welcher Höhe zur Kompensation der pandemiebedingten Schäden andere Fördermittel aus öffentlichen Haushalten beantragt oder gewährt wurden. Die betroffenen Eigenbetriebe bzw. Fachbereiche stellen die anfallenden Kosten für Miete und Technik sowie weitere anfallende Kosten wie bspw. Energiekosten der Stadt Aachen in Rechnung. Diese Kosten sollen als „Aufwendung zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ in die „Bilanzierungshilfe zur Isolation von Corona bedingten Schäden“ überführt werden. Die einschlägigen Entgeltordnungen der Stadt Aachen werden betreffend der Kosten zunächst bis zum 31.12.2020 außer Kraft gesetzt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Aachen ab sofort ihre Veranstaltungsstätten, insbesondere den Tivoli, Eurogress, Waldstadion, Ludwig Forum für Internationale Kunst sowie weitere städtische Räumlichkeiten bedarfsbezogen für Aktivitäten der freien Kulturszene kostenlos (bezogen auf Miete, in den einzelnen Veranstaltungsstätten vorhandene Technik sowie weitere anfallende Kosten wie bzw. Energiekosten)zur Verfügung stellt. Ausgenommen vom Geltungsbereich dieses Beschlusses sind Räumlichkeiten im Rathaus, die besonderen städtischen repräsentativen Zwecken dienen (insbes. Krönungssaal). Für diese bleibt der Entgelttarif grundsätzlich ausnahmslos gültig.
  2. Die Kulturakteure erstellen vorab eine Konzeption für ihre Veranstaltung, damit die Verwaltung eine bedarfsgerechte Beratung bezüglich der Räumlichkeiten durchführen kann. In der Konzeption sind die in der Anlage 1 benannten Fragen zu beantworten.
  3. Die Kulturakteure legen mit eidesstattlicher Versicherung dar, ob und ggf. in welcher Höhe zur Kompensation der pandemiebedingten Schäden andere Fördermittel aus öffentlichen Haushalten beantragt oder gewährt wurden.
  4. Die betroffenen Eigenbetriebe bzw. Fachbereiche stellen die anfallenden Kosten für Miete und Technik sowie weitere anfallende Kosten wie bspw. Energiekosten der Stadt Aachen in Rechnung. Diese Kosten sollen als „Aufwendung zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ in die „Bilanzierungshilfe zur Isolation von Corona bedingten Schäden“ überführt werden.
  5. Die einschlägigen Entgeltordnungen der Stadt Aachen werden betreffend der Kosten zunächst bis zum 31.12.2020 außer Kraft gesetzt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem im Betriebsausschuss Kultur am 23.06.2020 getroffenen Beschluss soll allen Kulturschaffenden ersichtlich gemacht werden, wo und in welchem Umfang Veranstaltungen stattfinden können.

Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, schnellstmöglich einen Leitfaden zu erarbeiten, der sowohl die derzeit nutzbaren städtischen Veranstaltungsorte als auch die dort erforderlichen Hygiene- und Sicherheitskonzepte enthält. Insbesondere städtische Räumlichkeiten bzw. Veranstaltungsorte, wie das Freibad Hangeweiher, der Tivoli, das Eurogress, das Waldstadion, das Ludwig Forum für Internationale Kunst sowie möglichst viele vergleichbare Örtlichkeiten mit den erforderlichen Zugangskontrollen sollen mit einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen die Veranstaltungsorte sowie die dort verfügbaren technischen Ausstattungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um so Kulturschaffenden Auftritte zu ermöglichen, die auch bei einer reduzierten Besucherzahl profitabel sein können. Ebenso umfasst der Prüfungsauftrag, ob und wie die Veranstalter abgesichert werden können, falls Veranstaltungen aufgrund einer eventuellen Verschärfung der bestehenden Corona-Regelungen nach ihrer Genehmigung wieder abgesagt werden müssten.

Damit dem Ausschuss übergreifend Planungssicherheit ermöglicht wird und die Befassung diverser Ausschüsse im Sinne der Kulturschaffenden vermieden werden können, ist es notwendig, den entsprechenden, im Betriebsausschuss Kultur getroffenen Beschluss vom 23.06.2020 im Rat zu bestätigen.

Hinsichtlich einer möglichen Absicherung von Veranstaltern bzw. Veranstaltungen ist nach eingehender Prüfung festzuhalten, dass Seuchen und Pandemien von den Versicherungen nicht abgedeckt werden, da es sich um höhere Gewalt handelt.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig beschlossen.

Weitere Dokumente (2)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-08-20 Dez IV_0002_WP17 Rettungsschirm fuer K SAO.pdf

20.11.2024

1.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 40
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 26.08.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Dezernat IV
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
17. Februar 2026 um 23:23