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Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V.“ (interfraktioneller Ratsantrag 470/18 vom 26.02.2025)

FB 02/0445/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) führt aus, dass die Sachlage hinlänglich diskutiert worden sei. Genau wie viele andere Kommunen und Mitglieder, sehe man keinen Mehrwert durch die Mitgliedschaft im Metropolregion Rheinland e.V. und möchte aus diesem Grunde den Austritt beschließen. Die Fraktion DIE Zukunft beantrage jedoch die getrennte Abstimmung über die beiden Unterpunkte des Beschlussvorschlages, da man die Möglichkeit vermeiden möchte, dass man über eine Hintertür wieder der Metropolregion beitrete.

Ratsherr Deumens (Die Linke) berichtet, dass ihn neben der Bezahlkarte für Geflüchtete kein Thema in den letzten Jahren so geärgert habe wie die Metropolregion Rheinland. Denn auch, wenn dieses Thema nicht zu den wichtigsten Themen in der Stadt zähle, könne er nicht verstehen, dass der Rat und Hauptausschuss dieses sinnlose Projekt so lange unterstützt haben. Umso mehr begrüße er den heutigen Beschluss zum Austritt. Im Folgenden teilt er mit, dass in den letzten Tagen ein Schreiben des Vorstandsvorsitzenden und des Geschäftsführers der Metropolregion Rheinland eingegangen sei und dieses Schreiben in mehrfacher Hinsicht mehr als bemerkenswert sei. Zum einen werde in dem Schreiben von einem Dialogprozess zur strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Organisation gesprochen. Dies solle erst jetzt in Angriff genommen werden, obwohl hierfür viele Jahre Zeit gewesen sei und dies auch gewünscht war. In diesem Zusammenhang werde auch die Bitte geäußert, den Austritt um ein Jahr zu verschieben, auch im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl und die damit einhergehende Neubesetzung der Räte und Gremien. Weiterhin werde angesprochen, dass sich der Beitritt des Zweckverbandes als Vollmitglied, in der aktuellen Satzung voraussichtlich nicht darstellen lasse. Es werde eine Satzungsdiskussion geführt, wobei gleichzeitig auch betont werde, dass eine Satzungsdiskussion bis Anfang 2026 doch zu ambitioniert sei. Aus Sicht der Fraktion Die Linke sei dieses Schreiben ein Beleg dafür, dass es der Führungsspitze der Metropolregion nicht um die Sache selbst gehe. Im Hauptausschuss habe die Fraktion Die Linke dem ersten Unterpunkt des Beschlussvorschlages zugestimmt. Den zweiten Unterpunkt zur RAZV habe man deutlich kritisiert, aber aufgrund des gemeinsamen, interfraktionellen Antrages auch hier die Zustimmung erteilt. Nachdem die Fraktion DIE Zukunft nun den Antrag auf getrennte Abstimmung gestellt habe, werde die Fraktion Die Linke diesem folgen und sich in der anstehenden Abstimmung gegen den lang kritisierten, zweiten Unterpunkt aussprechen.

Ratsherr Baal (CDU) führt aus, dass das Ergebnis der Abstimmung zum ersten Unterpunkt vorhersehbar sei. Eine Abstimmung zum zweiten Unterpunkt sei aus seiner Sicht gar nicht erst erforderlich, da dieser, unabhängig vom Abstimmungsergebnis zum ersten Unterpunkt, nicht zum Tragen kommen werde, wie sich aufgrund des Schreibens der Metropolregion gut abschätzen lasse.

Ratsherr Deumens (Die Linke) antwortet, dass laut dem Schreiben der Metropolregion eine Vollmitgliedschaft des Zweckverbandes Region Aachen voraussichtlich nicht darstellbar sei. Er könne jedoch nicht beurteilen, ob diese Aussage zutreffe. Aus diesem Grund werbe er für eine getrennte Abstimmung zu den beiden Unterpunkten.

Ratsfrau Schmitt-Promny (GRÜNE) möchte dafür plädieren, dass auch zu dem zweiten Unterpunkt eine Abstimmung erfolgt. Sie erläutert, dass der Zweckverband Region Aachen nach der aktuellen Satzung kein vollständiges Mitglied werden könne, da er beratendes Mitglied sei und die Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Die Debattenlage werde im Rahmen des derzeit im gesamten Rheinland stattfindenden Prozesses noch einmal zu überdenken sein. Durch die Beschlussfassung zum zweiten Unterpunkt werde ein Zeichen dafür gesetzt, dass man weiterhin Interesse an Kooperationszusammenhängen habe. Hierin sehe sie auch eine gewisse Erfordernis, da man über Kooperationen mehr erreichen könne.

Oberbürgermeisterin Keupen dankt für die Wortbeiträge und berichtet, dass in dieser Thematik ein intensiver Austausch mit den Hauptverwaltungsbeamten stattfinde. Aus ihrer Sicht solle Aachen sich die Option über den RAZV offenhalten, um als Region auch im Rheinland vertreten zu sein, allerdings mit reduzierten Mitteln.

Im Folgenden lässt sie getrennt über die beiden Unterpunkte des Beschlussvorschlages abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) fristgerecht bis zum 30.09.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gegenüber dem Vorstand der MRR zu erklären. Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) wird gebeten, die Beantragung einer regulären Mitgliedschaft zu prüfen und die Interessen der Region Aachen in der MRR gebündelt zu vertreten.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) fristgerecht bis zum 30.09.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gegenüber dem Vorstand der MRR zu erklären.
  1. Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) wird gebeten, die Beantragung einer regulären Mitgliedschaft zu prüfen und die Interessen der Region Aachen in der MRR gebündelt zu vertreten.

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) fristgerecht bis zum 30.09.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gegenüber dem Vorstand der MRR zu erklären.
  1. Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) wird gebeten, die Beantragung einer regulären Mitgliedschaft zu prüfen und die Interessen der Region Aachen in der MRR gebündelt zu vertreten.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) fristgerecht bis zum 30.09.2025 mit Wirkung zum 31.12.2025 gegenüber dem Vorstand der MRR zu erklären.
  1. Der Region Aachen Zweckverband (RAZV) wird gebeten, die Beantragung einer regulären Mitgliedschaft zu prüfen und die Interessen der Region Aachen in der MRR gebündelt zu vertreten.

Erläuterungen

Mit Ratsantrag vom 26.02.2025 beantragen die Fraktionen GRÜNE Fraktion, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Die Zukunft, Fraktion Die LINKE und FDP-Fraktion den Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) in Abstimmung mit der StädteRegion Aachen zu prüfen und zu klären, wie die Anbindung der Region Aachen an das Rheinland gesichert werden kann. Die Verwaltung hat dazu verschiedene Gespräche mit der StädteRegion Aachen und dem Region Aachen Zweckverband geführt, die im nachfolgenden Verfahrensvorschlag gemündet sind.

Hintergrund:

Die MRR wurde im Jahr 2017 gegründet und ist mit dem Ziel angetreten, die Kräfte ihrer aktuell 35 Mitglieder zu bündeln, um das Rheinland im nationalen, europäischen und globalen Wettbewerb zu positionieren und die Region als Wohn-, Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort noch attraktiver zu gestalten. Die Akteure wollen das Rheinland stärken und nach innen und außen vermarkten. Wesentliche Handlungsfelder sind Verkehr und Infrastruktur, Energie und Transformation sowie Profilierung und Identifikation. Die Stadt Aachen ist seit 2017 Gründungsmitglied der MRR.

In den letzten Jahren konnten diese Ziele u.a. durch häufige Wechsel in der Geschäftsführung und damit verbundene Neuausrichtungen des Vereins nicht bzw. kaum erreicht werden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass sich die MRR in der aktuellen Organisationsstruktur als teilweise redundante Institution zu den Regionalmanagements entwickelt hat. Es stellt sich daher in den Gebietskörperschaften der Region Aachen die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Fortführung der eigenständigen Mitgliedschaft. In Abstimmung mit dem RAZV, den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie der Städteregion Aachen schlägt die Verwaltung daher das folgende Vorgehen vor:

  • Die Stadt Aachen erklärt fristgerecht bis zum 30.09.2025 ihren Austritt aus der MRR. Dieser wird zum Ablauf des Jahres wirksam.
  • Der RAZV prüft die Perspektive, als reguläres Mitglied in die MRR aufgenommen zu werden. In diesem Kontext sollte eine Neuausrichtung der Aufgabenstellung der MRR aktiv begleitet werden, um Doppelstrukturen (MRR/Regionalmanagements) und somit auch Kosten zu vermeiden.

Laut Satzung der MRR muss unter § 4 „Ende der Mitgliedschaft“ Punkt 2 der Austritt bis zum Ende des dritten Quartals des laufenden Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Der jährliche Mitgliedsbeitrag i.H.v. derzeit 22.000 Euro wurde fristgerecht im Januar 2025 gezahlt.

Rechtslage:

Die Mitgliedschaft in der MRR ist eine freiwillige Aufgabe.

Gemäß § 3 Punkt 4 und 5 der Vereinssatzung des Metropolregion Rheinland e.V. (MRR) wird dem Region Aachen Zweckverband (RAZV) derzeit ein Gaststatus eingeräumt. Damit der RAZV als reguläres Mitglied in die MRR aufgenommen werden kann, müsste die Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung gemäß § 7 Punkt 2 geändert werden.

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2025 sind im Produkt 010203 „Repräsentation und Protokoll“ unter dem PSP-Element 4-010203-913-1 „Beiträge Metropolregion Rheinland“ 22.000 Euro für den Mitgliedbeitrag an die MRR eingeplant.

Sollte der RAZV als reguläres Mitglied aufgenommen werden, würde die Stadt Aachen den Mitgliedsbeitrag i.H.v. 22.000 Euro abzüglich einer ggf. erhöhten Verbandsumlage für den RAZV ab dem Haushaltsjahr 2026 einsparen.

Mit dem Austritt der Stadt Aachen aus der MRR würde der Mitgliedsbeitrag gemäß § 3 Punkt 3 der aktuellen Beitragsordnung der MRR auf die verbleibenden Mitglieder gleichmäßig aufgeteilt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

Nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zu Nr. 1: Einstimmig Zu Nr. 2: Mehrheitlich, 7 Gegenstimmen
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-06-03 FB 02_0445_WP18 Austritt aus dem Met SAO.pdf

13.6.2025

158.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 17
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen - Bitte beachten Sie, dass der Ratssaal nach derzeitigem Stand nicht barrierefrei erreicht werden kann!
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 09.07.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Zusätze
Entscheidung über einen Austritt aus dem Metropolregion Rheinland e.V.
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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