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Baumaßnahme KGS Auf der Hörn - überplanmäßige Mittelbereitstellung

FB 45 n/0031/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2025 für die Baumaßnahme der KGS Auf der Hörn überplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 4.902.000 € - gedeckt aus dem PSP-Element PSP 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“, SK 78650000 – im PSP-Element 5-30101-900-00100-990-7 „Bau OGS Maßnahmen“ SK 78650000 zur Verfügung zu stellen.

Beschlussvorschlag

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2025 für die Baumaßnahme der KGS Auf der Hörn überplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 4.902.000 - gedeckt aus dem PSP-Element PSP 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“ SK 78650000 – im PSP-Element 5-30101-900-00100-990-7 „Bau OGS Maßnahmen“ SK 78650000 zur Verfügung zu stellen.
  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2025 für die Baumaßnahme der KGS Auf der Hörn überplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 4.902.000 - gedeckt aus dem PSP-Element PSP 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“ SK 78650000 – im PSP-Element 5-30101-900-00100-990-7 „Bau OGS Maßnahmen“ SK 78650000 zur Verfügung zu stellen.
  1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2025 für die Baumaßnahme der KGS Auf der Hörn überplanmäßig benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 4.902.000 € - gedeckt aus dem PSP-Element PSP 5-030104-900-00100-991-3 „Baul. Maßn. für G9“, SK 78650000 – im PSP-Element 5-30101-900-00100-990-7 „Bau OGS Maßnahmen“ SK 78650000 zur Verfügung zu stellen.

Erläuterungen

Ausgangslage

Die KGS Auf der Hörn ist eine 2-zügige Grundschule. Bei Betrachtung der Flächenraumbilanz, welche am 11.03.2021 dem ASW vorgestellt wurde, ergibt sich über die ausreichend vorhandenen Klassenräume hinaus ein Bedarf von insgesamt neun Räumen (361,5 qm). Es fehlen eine Hausmeisterwerkstatt, zwei Differenzierungs- und Gruppenräume, zwei Mehrzweckräume, ein Lehrmittelraum, Räume im Bereich der Verwaltung sowie eine Verpflegungsküche und ein Speiseraum.

Bis zum Ausbruch der Coronapandemie wurde die Mittagsverpflegung in kleinen Gruppen im benachbarten „Haus Hörn“ eingenommen. Dies ist jedoch seitdem nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde inzwischen eine provisorische Speisenausgabe in dem Schulgebäude eingerichtet, um hier die im Haus Hörn zubereiteten Speisen auszugegeben. Diese provisorische Lösung stellt jedoch in Anbetracht der gewachsenen Zahl an OGS-Kindern eine zunehmende Herausforderung für das Küchenpersonal da. Essen sowie Geschirr werden in mehreren Schichten zu Fuß bei jeder Witterung vom Haus Hörn zur Schule und zurück transportiert.

Vorgehen der Verwaltung

Aufgrund des hohen Bedarfs an Räumlichkeiten beauftragte der ASW die Verwaltung mit der Durchführung einer Konzeptstudie für einen möglichen Erweiterungsbau der Schule in der Leistungsphase 0. Das Ergebnis dieser Konzeptstudie wurde dem ASW am 28.10.2021 vorgestellt. Die Kosten des Projektes wurden auf 5.920.673 €, einschließlich 177.000 € für die Betriebsausstattung geschätzt unter Annahme der Fertigstellung Mitte 2024. Der ASW beauftragte daraufhin die Verwaltung, mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI) einschließlich der Kostenberechnung für die vorgestellte Variante 6.

Im Rahmen der weitergehenden Prüfungen in den Leistungsphasen 1 und 2 stellte sich heraus, dass sich die Vorplanungen aus der Konzeptstudie nicht wie gewünscht umsetzen lassen. Der geplante Ausbau des Dachgeschosses im Seitenflügel ist nicht möglich. Zur Einhaltung der geforderten Flächen aus der Arbeitsstättenrichtlinie, müssten große Dachgauben erstellt werden. Die Umsetzung dieser umfangreichen Eingriffe in das denkmalgeschützte Gebäude werden von der Baudenkmalpflege nicht gestattet. Weiterhin hat sich herausgestellt, dass geeignete Grundrisse mit Raumgrößen, die den angestrebten Maßen aus der Flächenraumorientierung entsprechen, nicht umsetzbar sind.

Unter Berücksichtigung dieser Erkenntnisse wurde daraufhin ein Planungsentwurf erarbeitet, der die Unterbringung der Verwaltungsräumlichkeiten im Dachgeschoss des Hauptflügels vorsieht, welches derzeit weder als Hausmeisterwohnung noch zu schulischen Zwecken genutzt wird.

Weiterhin soll, wie in der Konzeptstudie vorgesehen, der eingeschossige Verbindungsbau zwischen dem denkmalgeschützten Hauptgebäude und der Turnhalle abgerissen werden und durch einen zweigeschossigen Neubau ersetzt werden. Ergänzend sollen Umbauten im Bestand umgesetzt werden.

Diese Änderung im Vergleich zum Planungsauftrag wurde dem ASW am 28.11.2024 mit der Vorlage FB 45/0646/WP18 vorgestellt, welcher die Verwaltung mit der Fortführung der Planung bis einschließlich LPH 3 beauftragte.

Inzwischen liegt das Ergebnis der LPH 3 einschließlich der Kostenberechnung vor. Die Kosten des Projektes einschließlich Kostenvarianz und Betriebsausstattung belaufen sich auf 8.522.000 €.

Aufgrund des hohen Bedarfs an Räumen, der problematischen Mittagsverpflegung und dem bevorstehenden OGS-Rechtsanspruch, besteht ein hoher Handlungsdruck zur Umsetzung der geplanten Baumaßnahme. Damit die Chance besteht, die Planung lückenlos fortzuführen, soll zeitnah der Baubeschluss eingeholt werden. Hierfür ist jedoch zwingend erforderlich, dass die benötigten Projektkosten unterjährig bereitgestellt werden. Anderenfalls könnte der Baubeschluss erst in 2026 eingeholt werden, was zu einer Unterbrechung der Maßnahme von nahezu einem Jahr führen würde.

Finanzierung/Empfehlung der Verwaltung

Zur Verhinderung eines zeitlichen Verzuges der Baumaßnahme, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei PSP-Element 5-30101-900-00100-990-7 „Bau OGS Maßnahmen“, Sachkonto 78650000 in Höhe von 4.902.000 € erforderlich. Die Deckung kann bei der Position 5-030104-900-00100-991-3, SK 78650000 „Baul. Maßn. für G9“ erfolgen.

Die Projektkosten für die Baumaßnahme beläuft sich ohne Betriebsausstattung auf 8.135.900 €. Die restlichen erforderlichen Mittel von 2.707.900 € werden im Rahmen der Haushaltsmeldung 2026 ff. haushaltsneutral von 5-030104-900-00100-991-3, SK 78650000 „Baul. Maßn. für G9“ verlagert. Mittel für die Betriebsausstattung von 386.100 € werden ebenfalls im Rahmen der Haushaltsmeldung 2026 ff. haushaltsneutral angemeldet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

5-030101-900-00100-990-7, 78650000

Investive Auswirkungen

Teilansatz

2025

Fortg. Teilansatz 2025

Teilansatz 2026 ff.

Fortg. Teilansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

414.510,82*

5.316.510,82

0

2.707.900

0

8.522.000

Ergebnis

-414.510,82

-5.316.510,82

0

-.2.707.900

0

8.522.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-4.902.000

-2.707.900

Deckung erfolgt aus, 5-030104-900-00100-991-3 SK 78650000

Deckung erfolgt aus, 5-030104-900-00100-991-3 SK 78650000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2025

Fortgeschriebener Ansatz 2025

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

* In Vorjahren waren für die Maßnahme Mittel in Höhe von 526.000 € eingeplant, die abzüglich der bisher bereits entstandenen Ist-Kosten von 111.489,18 € im Rahmen der Ermächtigungsübertragung übertragen wurden und in 2025 noch in Höhe von 414.510,82 € zur Verfügung stehen.

Mittel für die Betriebsausstattung in Höhe von 386.100 € werden im Rahmen der Haushaltsmeldung 2026 ff. angemeldet.
Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-06-10 FB 45 n_0031_WP18 Baumassnahme KGS Auf SAO.pdf

20.6.2025

139.6 KB

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Ö 13
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen - Bitte beachten Sie, dass der Ratssaal nach derzeitigem Stand nicht barrierefrei erreicht werden kann!
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 09.07.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Jugend und Schule
Geändert
8.2.2026
Inhalt abgerufen
8. Februar 2026 um 12:12

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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