17. September 2025 um 17:00, Rathaus
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Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gem. § 25 BauGB - Boxgraben / Südstraße -

FB 61/1133/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aachen über die Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Südstraße, Reumontstraße und Mariabrunnstraße.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aachen über die Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Südstraße, Reumontstraße und Mariabrunnstraße zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aachen über die Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Südstraße, Reumontstraße und Mariabrunnstraße zu beschließen.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Aachen über die Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Südstraße, Reumontstraße und Mariabrunnstraße.

Erläuterungen

Anlass dieser Vorkaufsrechtssatzung war der geplante Verkauf des Grundstücks der ehemaligen Fachhochschule für Design („Werkkunstschule“) durch das Land Nordrhein-Westfalen.

Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung war in dem Bereich eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen worden, um städtebauliche Maßnahmen umsetzen zu können. Die Bekanntmachung erfolgte am 09.03.1993.

Ziel der Stadt Aachen war es, die im Geltungsbereich der Satzung liegenden Grundstücke für die Errichtung eines Kindergartens, von Wohnungsbau und für die Schaffung einer öffentlichen Grünfläche zu nutzen. Dieses Ziel wurde erreicht.Teilweise werden die genannten Ziele von privaten Investoren umgesetzt, die Grundstücke im Geltungsbereich erworben hatten.

Die Vorkaufsrechtsatzung kann aufgehoben werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2025-07-25 FB 61_1133_WP18 Aufhebung der Satzun SAO.pdf

18.8.2025

3.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 16
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 17.09.2025
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
8.7.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:52

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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