20. Mai 2026 um 17:00, Rathaus
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Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage 1:

Frau H. richtet ihre Frage an Ratsherrn Hecker. Sie bezieht sich auf die im November 2024 eingerichtete Baumaßnahme in der Reumontstraße/ Mariabrunnstraße, in Rahmen derer drei Ampelanlagen vom APAG-Parkplatz bis zur Apotheke am Luisenhospital installiert worden seien. Diese Anlagen haben eine Wartezeit von 8 Minuten für alle Verkehrsteilnehmer zur Folge. Sie fragt, ob eine günstigere Schaltung der Ampelanlagen möglich sei.

Ratsherr Hecker (CDU) teilt mit, dass die Behelfsampeln grundsätzlich immer mit den umliegenden Verkehrsströmen synchronisiert werden und dies aktuell nicht geändert werden könne. Er rät der Fragestellerin, ihr Anliegen bei der Ampel-Hotline der Stadt Aachen vorzubringen.

Frage 2:

Frau H., Mitglied der Bürgerinitiative Horbach-Wind, zeigt sich besorgt über die Ausweisung der Windenergiegebiete in Aachen-Horbach. Die frühere Bundesregierung habe den Städten und Gemeinden eine Frist zur Ausweisung von Windenergiegebieten für zum 31.12.2025 gesetzt. Für den Fall der Nichterfüllung sei vorgesehen, dass diese Aufgabe ersatzweise durch die Regionalregierungen übernommen werde. Seitens der Bezirksregierung Köln seien für Aachen aufgrund von Grenznähe, Höhenbeschränkungen, der Zerstückelung von Flächen, dem Einstein-Teleskop sowie notwendigen Abständen zur Wohnbebauung bewusst keine Windenergiegebiete ausgewiesen worden. Eine kommunale Gestaltungsoption bestehe in dieser Form nun nicht mehr. Zwar habe die Landesregierung eine sehr eng begrenzte Möglichkeit eröffnet, um nachträglich einzelne Flächen auszuweisen, allerdings nur, wenn diese bei der Prüfung durch die Bezirksregierung Köln übersehen worden seien. Vor diesem Hintergrund erscheine es höchst ungewöhnlich, dass nachträglich 12 Flächen ausgewiesen werden sollen. Dies sei keine Fortschreibung oder Korrektur, sondern ein vollständiger Neustart des Planverfahrens. Die wiederholte Aussage der Verwaltung, dass es sich um die Fortführung eines Verfahrens aus dem Jahr 2023 handelt, sei aus ihrer Sicht falsch, da das Verfahren aufgrund der geänderten Rechtslage nicht mehr existiere. Aus Sicht der Bürgerinitiative Horbach-Wind werde gezielt mit falschen Annahmen gearbeitet. Die geplante, zusätzliche Ausweisung von 12 Windenergiegebieten durch die Stadt Aachen sei verwaltungspraktisch höchst fragwürdig. Sie fragt Ratsfrau Dr. Wolf, ob ihr bewusst sei, dass es sich bei der Beschlussvorlage „Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans AAACHEN 230 – Windenergiegebiete“ rechtlich um ein vollständig neues Verfahren handelt, das in seinem Ursprung nichts mehr mit dem Verfahren aus 2023 zu tun habe.

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) betont, dass sie die Windenergie als Möglichkeit zur großflächigen Umsetzung der erneuerbaren Energien befürworte. Sie könne jedoch auch die Ängste der Fragestellerin nachvollziehen und biete an, dass sie die vorgetragenen Aussagen im Nachgang prüfen werde. Darüber hinaus bitte sie Verwaltung um Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme.

Beigeordneter Thomas bekräftigt, dass das Verfahren aus seiner Sicht keine Mängel aufweise. Der Fragestellerin biete er gerne eine ausführliche, fachliche Diskussion zu diesem Sachverhalt an.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist abschließend auf den geplanten Ortstermin in Horbach, bei dem die Verwaltung für alle Fragen zur Verfügung stehen werde.

Frage 3:

Frau S. spricht im Namen der IPPNW Aachen. Am 30.04.2025 sei die Verwaltung beauftragt worden, kurzfristig

eine Vorlage zur Gestaltung des Hiroshima-Platzes hinter der Citykirche vorzulegen. Sie fragt, wann dieser Beschluss umgesetzt werde und ob zwischenzeitlich eine Vorlage hierzu erstellt worden sei.

Beigeordnete Burgdorff bestätigt die Aufforderung, einen Gestaltungsvorschlag vorzulegen und erläutert, dass ein solcher Vorschlag mit umfangreichen Arbeiten verbunden sei. Aufgrund der personellen Kapazitäten müsse die Verwaltung hierbei eine interne Priorisierung vornehmen. Aktuell seien die Mitarbeiter*innen mit dem Abschluss der Maßnahmen in Haaren sowie der Klappergasse, der Rennbahn und dem Theaterplatz beschäftigt. Weiterhin müsse die Gestaltung des Hiroshima-Platzes noch im städtischen Haushalt abgebildet werden.

Frage 4:

Frau D. bezieht sich ebenfalls auf die Gestaltung des Hiroshima-Platzes, im Speziellen auf die geplante Gedenktafel. Der Text für diese Tafel sei bereits beschlossen worden, sie möchte jedoch wissen, wer sich für die Anbringung der Tafel verantwortlich zeichne.

Herr Jonek vom FB 01 berichtet, dass der Beschluss zur textlichen Gestaltung der Gedenktafel im vergangenen Jahr durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte gefasst worden sei. Die Verwaltung werde noch vor der Sommerpause eine Mitteilung zur Einweihung dieser Gedenktafel in das entsprechende Gremium einbringen.

Frage 5:

Herr E. vom Klimaentscheid Aachen führt aus, dass der Klimaschutz auch angesichts der aktuellen Haushaltssituation der Stadt Aachen weiterhin intensiv verfolgt werden müsse. Der Klimaentscheid habe hierfür konstruktive Vorschläge für Einsparungen eingereicht, jedoch bislang keine Rückmeldung durch die Verwaltung erhalten. Er bittet um eine Information, welche der Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzeptes von den notwendigen Kürzungen im Haushalt betroffen sein werden.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons antwortet, dass ein Gesamtpaket zur Haushaltskonsolidierung erarbeitet werde, welches durch die Politik zu beraten und zu beschließen sein werde. Aus diesem Grund sei es nicht möglich, in der heutigen Ratssitzung über einzelne Bereiche dieses Konsolidierungspaketes zu berichten. Stadtdirektorin Grehling werde im weiteren Sitzungsverlauf zum weiteren Verfahren berichten.

Frage 6:

Frau K. von der IPPNW Aachen bezieht sich auf das Hinweisschild zum Hiroshimaplatz in der Großkölnstraße. Aus Richtung Rathaus kommend sei dies nicht ersichtlich und sie fragt, ob eine kurzfristige Versetzung des Schildes möglich sei, damit man dieses aus beiden Richtungen einsehen könne.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons sagt zu, die Angelegenheit zu prüfen und die Fragstellung in der Niederschrift zu beantworten.

Beantwortung der Verwaltung:

„Vielen Dank für Ihren Hinweis bezüglich des Hinweisschildes zum Hiroshimaplatz an der Großkölnstraße. Wir können Ihre Irritation gut nachvollziehen und möchten Ihnen versichern, dass es keineswegs beabsichtigt war, diesen wichtigen Gedenkplatz zu verbergen.

Nachdem aufgefallen war, dass der Hinweis aus Richtung des Rathauses kommend vorübergehend nicht mehr lesbar war, wurde umgehend die Korrektur veranlasst. Der zuständige Stadtbetrieb hat das Schild bereits am 19. Mai wieder in seine ursprüngliche, korrekte Position gedreht. Der Hinweis auf den Hiroshimaplatz ist nun wieder von beiden Laufrichtungen aus uneingeschränkt sichtbar.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Engagement in dieser Sache.“

Frage 7:

Herr B., Mitglied der Bürgerinitiative Horbach-Wind berichtet, dass im Rahmen des Verfahrens im Jahr 2023 vielfach durch die Bürgerschaft darauf hingewiesen worden sei, dass eine Vielzahl von Schächten der ehemaligen Zeche Willem-Sophia auf niederländischer Seite in und unter die Felder von Horbach hineinreichen. Hierzu seien auch öffentliche, frei zugängliche Unterlagen in Kerkrade vorhanden. Die Mitglieder der Bürgerinitiative haben jedoch den Eindruck gehabt, dass diese Unterlagen seitens der Stadtverwaltung nicht begutachtet und die Einwände nicht berücksichtigt worden seien. Stattdessen habe die Verwaltung sich auf die Aussage der Bergbehörde Arnsberg verlassen. Insoweit sei dann in einem ersten Aufschlag vor drei Jahren lediglich die Zeche Domaniale berücksichtigt worden, die jedoch für Horbach nicht relevant sei. Aus seiner Sicht sei die Übergehung von öffentlichen Hinweisen unvereinbar mit der Pflicht zur vollständigen Ermittlung und ordnungsgemäßen Abwägung aller erheblichen Belange. Er bittet die Verwaltung hierzu um Stellungnahme. Weiterhin fragt er, ob die Hinweise aus der Bevölkerung für das neue Verfahren Berücksichtigung finden bzw. ob die Verwaltung sich zwischenzeitlich mit der problematischen Schachtlandschaft unter den für Windanlagen relevanten Flächen in Horbach auseinandergesetzt habe.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons versichert, dass die Hinweise aus der Bevölkerung im Verfahren entsprechend Berücksichtigung finden. Alle inhaltlichen Ausführungen zu diesem Sachverhalt werde die Verwaltung im Rahmen des geplanten Vorort-Termins in Horbach vortragen.

Frage 8:

Frau E. aus Horbach richtet ihr Wort an Ratsherrn Baal. Da die STAWAG ein kommunales Unternehmen sei, habe sie gegenüber dem Stadtrat sowie der Öffentlichkeit eine besondere Verantwortung hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit größerer Investitionen. Insbesondere Projekte wie der geplante Bau der Windkraftanlagen in Horbach sollten mittel- und langfristig wirtschaftlich darstellbar und nachhaltig gewinnbringend sein. Die wirtschaftliche Ausgangslage für neue Windkraftprojekte habe sich deutlich verschlechtert, insbesondere aufgrund des Wegfalls von langfristig gesicherten EEG-Vergütungen, deutlich gestiegenen Preisen für Windenergieanlagen, das anhaltend hohe Zinsniveau sowie Höhenbeschränkungen durch Vorgaben der Bundeswehr. Es stelle sich die Frage, ob Windkraftanlagen unter den vorab genannten Rahmenbedingungen mittel- und langfristig wirtschaftlich tragfähig betrieben werden können. Vor diesem Hintergrund würde sie interessieren, auf welcher wirtschaftlichen Grundlage beziehungsweise anhand welcher Rentabilitätsberechnungen die STAWAG die geplanten Investitionen bewerte und zu welcher Einschätzung hinsichtlich der langfristigen Wirtschaftlichkeit des Projektes sie gelange.

Sie bittet Ratsherrn Baal sowie alle anderen Ratsmitglieder um eine kritische Überprüfung der wirtschaftlichen Darstellbarkeit sowie der langfristigen Rentabilität der geplanten Anlagen im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln.

Ratsherr Baal (CDU) führt aus, dass die STAWAG eine privatrechtliche Aktiengesellschaft sei, die der Stadt Aachen mehrheitlich über die E.V.A. zurechnen sei. Somit sei die STAWAG ein kommunales Unternehmen, welches jedoch nicht mit öffentlichen Geldern, sondern genauso wie andere Energieversorger, mit privatrechtlichen Geldern agiere. Er betont, dass die Gesellschaft ihre besondere Verantwortung wahrnehme. So habe die STAWAG beispielsweise sehr früh den Bereich der erneuerbaren Energien als wirtschaftlichen Bereich erschlossen und betrieben. Zu der wirtschaftlichen Darstellbarkeit der Windenergieanlage in Horbach könne er, ebenso wie zu anderen Windenergieanlagen, keine Angaben machen, da es sich hierbei um geschäftsinterne Informationen handelt. Er könne jedoch versichern, dass die STAWAG kein Investment in regenerative Energien vornehme, das wirtschaftlich nicht vorteilhaft sei. Vorteilhaft bedeute, dass man eine bestimmte Mindestrendite aus einem Projekt erwarte. Die von der Fragestellerin benannten Rahmenbedingungen seien nicht veränderbar. In der Regel werden die Zuteilungen der Mengen, die betrieben werden können, über Versteigerungen erworben. Es sei wahrzunehmen, dass die Einspeisevergütung sinkt, trotzdem könne die STAWAG aus dem Geschäftsbereich der erneuerbaren Energien jedoch deutliche Gewinne erwirtschaften. Diese Gewinne seien im Ergebnis der E.V.A. zuzuordnen und bilden dort die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Querverbund ab. Unter Bezugnahme auf die vorab durch ein Mitglied der Bürgerinitiative Horbach-Wind vorgetragene Einschätzung zu den rechtlichen Konsequenzen merkt er an, dass der Zusammenhang nicht zutreffend sei. Die Einschätzung, dass der Teilregionalplan zu erneuerbaren Energien dazu führe, dass auf den nicht ausgewiesenen Flächen keine Windräder gebaut werden dürfen, sei falsch. Die Bezirksregierung sei angehalten, über das Wind-an-Land-Gesetz eine gewisse Mindestfläche für Windenergie auszuweisen und dem sei der Regionalrat im letzten Jahr mit zwischenzeitlich rechtskräftiger Wirkung gefolgt. Innerhalb dieser Flächen könne man im vereinfachten und beschleunigten Maße regenerative Energie errichten, während dies in allen anderen Flächen nicht so einfach möglich sei. Durch das Wind-an-Land-Gesetz sei deutlich geworden, dass der Gesetzgeber dem Bereich der erneuerbaren Energien zwischenzeitlich ein höheres Gewicht verleihe. Die Politik sowie die Verwaltung verfolge den Ansatz, dass man die Anlagen einer Einzelbetrachtung unterziehe und sodann eine Abwägung hinsichtlich der Abstandsfläche, der Höhenentwicklung, des Landschaftsbildes, die Erschließungsmöglichkeit u.a. vornehme.

Frage 9:

Herr H. aus Horbach richtet seine Frage zum Anschluss der geplanten Windenergieanlagen an das Stromnetz an Ratsherrn Stettner. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen die geplanten Anlagen in Horbach an den technisch und wirtschaftlich sinnvollsten Netzanschlusspunkt angeschlossen werden. Dieser befinde sich in Herzogenrath-Kohlscheid. Er möchte wissen, wie man argumentieren könne, dass man dringend eigenen Strom auf Aachener Stadtgebiet produzieren müsse, wenn dieser Strom anschließend in die Nachbargemeinde abgeführt werde.

Ratsherr Stettner (GRÜNE) führt aus, dass grundsätzlich die Bewertung der Fläche für den besten Anschlusspunkt den Vorhabenträgern zu überlassen sei. Im Übrigen erfolge lediglich eine Abwägung hinsichtlich der Eignung der Fläche. Er betont, dass hinsichtlich der Stromversorgung keine kommunalen Grenzen gesetzt werden dürfen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der angestrebten Energiewende.

Herr H. betont, dass die Bürgerinitiative Horbach-Wind die Fläche für nicht geeignet erachte.

Frage 10:

Person A. spricht nach eigenen Ausführungen für rund 15.000 nonbinäre Menschen, die in und um Aachen leben und bezieht sich auf die am 10.04.2026 im Bürgerforum eingereichte Bürgereingabe nach § 24 GO NRW. Person A. möchte wissen, wann diese Eingabe öffentlich verhandelt werde und wie die Verwaltung das Systemversagen einer fehlenden stützenden IT- und Anlaufstruktur rechtfertige, die fortlaufend zu verfassungswidrigem Misgendering führe und damit gegen die bindende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstoße.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons antwortet, dass die vorgebrachte Frage bereits ins Bürgerforum eingebracht worden sei und dies auch in Bezug auf Inhalt und Zuständigkeit die richtige Anlaufstelle sei.

Person A. verweist darauf, dass die Frage im Bürgerforum lediglich zur Kenntnis genommen worden sei und erwähnt die viermonatige Bearbeitungsfrist durch die Kommune. Er fragt, ob die Verwaltung diese viermonatige Bearbeitungsfrist als rechtliche Ausrede nutze, um einen behördlichen, schriftlichen, eingestandenen Verfassungsbruch und die damit einhergehende Verletzung der Menschenwürde nach Artikel 1 Abs.1 des Grundgesetzes bei einer staatlich anerkannten 80% schwerbehinderten und pflegebedürftigen Person mit dem Pflegegrad 1 monatelang tatenlos dulde.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons widerspricht dieser haltlosen Aussage eines Verstoßes gegen die Menschenwürde ganz ausdrücklich und bittet darum, solche Äußerungen zu unterlassen. Person A. habe die Frage so wie jeder andere Bürger auch, gleichberechtigt in das Bürgerforum einbringen können und dort werde sie auch gleichberechtigt behandelt. Er betont, dass die Verwaltung keinerlei Verstoß gegen die Menschenwürde eingestanden habe und dies auch zukünftig nicht tun werde, da die Menschenwürde ein hohes Gut sei, das es zu schützen gilt.

Frage 11:

Frau D. aus Horbach verweist auf den neuen Entwurf des Windenergieplans und die darin enthaltene, neue Gesetzesgrundlage, nach der Maßnahmen zum Artenschutz in Beschleunigungsgebieten faktisch nicht mehr umsetzbar seien. Somit könne man zwar verschiedene Maßnahmen zum Artenschutz fordern, wie z.B. eine Abschaltautomatik für den Rotmilan, einen Dämmerungsstopp für die Fledermaus oder eine entsprechende Höhe des Rotors für den Uhu, allerdings seien diese rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Der zukünftige Betreiber habe die Möglichkeit, diese Artenschutzmaßnahmen über Einmalzahlungen bzw. Entschädigungszahlungen in geringer Höhe vollständig und dauerhaft auszuhebeln. Aus den bisherigen, umfangreichen Beurteilungen der Stadtverwaltung sei bekannt, dass die Fläche 3 in Horbach eigentlich nur maßnahmenabhängig für den Artenschutz geeignet sei als Windbeschleunigungsgebiet. Dank der Verwaltung habe man in Aachen 12 Flächen identifiziert, von denen eine maßnahmenabhängig und die Übrigen aus Sicht des Artenschutzes gut geeignet seien. Sie fragt Ratsherrn Stettner, ob man diese Fläche nun als Beschleunigungsgebiet freigebe und den Artenschutz somit komplett aussetze oder ob man sich bei 11 gut geeigneten Flächen bei einer für den Artenschutz entscheide.

Ratsherr Stettner (GRÜNE) kann keine Angabe darüber machen, ob die Fläche freigegeben oder im FNP ausgewiesen werde, da dies Inhalt des laufenden Verfahrens mit den Beratungen in den verschiedensten Gremien sei. Er bestätigt, dass sich die Rechtslage während des laufenden Verfahrens mehrfach geändert habe. Dies führe jedoch nicht dazu, dass man von dem ursprünglich gesetzten Ziel Abstand nehme. Vielmehr ergebe sich hieraus für die Verwaltung und die Politik die Herausforderung einer guten Umsetzung im Planungsrecht. Weiterhin stimmt er der Aussage zu, dass man aufgrund der neues Gesetzeslage sogenannte Windenergiebeschleunigungsgebiete mit einer veränderten artenschutzrechtlichen Regelung ausweisen werde. Allerdings bedeute dies nicht, dass der Artenschutz keine Berücksichtigung mehr finde. Er weist darauf hin, dass massiv in den Artenschutz investiert worden sei und im Rahmen des Verfahrens viele Untersuchungen vorgenommen worden seien, insbesondere auch im direkten Vergleich mit anderen Kommunen. Auch wenn es sich bei der Fläche um eine artenschutzrechtlich anspruchsvolle Fläche handelt, bestehe nach der fachlich begründeten Aussage der Verwaltung, die mit zwei Gutachten hinterlegt sei, die Möglichkeit auf dieser Fläche. Wie Ratsherr Baal ebenfalls bereits ausgeführt hat, habe sich die Gesetzgebung auch auf Bundesebene dahingehend geändert, dass inzwischen mehr auf den Populationsschutz geachtet werden soll als auf die einzelne Art an der einzelnen Fläche. Und insbesondere dieses Instrument habe die Verwaltung genutzt. So weise man beispielsweise ein viel größeres Schutzgebiet für den Kiebitz aus, als die Fläche 3 überhaupt groß sei.

Frage 12:

Herr E. aus Horbach erläutert, dass das Gebiet 3 im neuen Verfahren aus dem alten Gebiet 3 und 4 entstanden und hiermit massiv vergrößert sowie näher an die Wohnbebauung herangerückt sei. Der Abstand zu Naturschutzgebieten sei zum Teil völlig weggefallen oder zumindest von 80 auf 60 Meter verringert worden. Er fragt, ob diese massive Vergrößerung des Gebietes eine bewusste Entscheidung gewesen sei.

Beigeordneter Thomas antwortet, dass diese Tatsache seitens der Verwaltung nicht ausgelassen worden sei.

Bis zum anstehenden Ortstermin in Horbach liegen der Verwaltung die geänderten Rahmenbedingungen vor, wie beispielsweise zu den Abständen je nach Vogelart, und auch die von den verschiedensten Stellen vorgetragenen Eingaben seien berücksichtigt worden. In Bezug auf die vorab angesprochenen, unterirdischen Stollen in diesem Gebiet führt er aus, dass die Bergbehörde Arnsberg für die Stadt Aachen eine höhere Behörde, so wie auch die Bezirksregierung Köln, darstelle. Die Verwaltung sei durch die intensive Beteiligung dieser Behörde ihrer Pflicht nachgekommen. Auch die aus der Bürgerschaft eingereichten Informationen zu den einzelnen Stollen habe die Verwaltung an die Bergbehörde Arnsberg zur Prüfung weitergeleitet. Er betont, dass die Verwaltung im Verfahren alle Vorgaben, Rahmenbedingungen und Gesetze berücksichtige und die von den verschiedensten Stellen eingereichten Eingaben abwäge, denn hierzu sei die Verwaltung verpflichtet. Alle von den Fragestellern in der heutigen Fragestunde vorgetragenen Sachverhalte werde die Verwaltung in dem anstehenden Ortstermin gerne noch einmal mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren und in die Abwägung bringen, insbesondere auch die Fragen zum Bereich des Artenschutzes. Er verstehe die Verunsicherung der Fragesteller*innen, möchte jedoch auch dazu aufrufen, der Verwaltung zu vertrauen, dass diese nach bestem Wissen und Gewissen ihrem Arbeitsauftrag in diesem gebundenen Verfahren nachkomme.

Frage 13:

Frau E. aus Horbach möchte ihre Frage an Ratsherrn Dr. Nositschka richten und nimmt Bezug auf die dem Verfahren vorgeschaltete Umweltprüfung. Sie frage sich, warum maßnahmenunabhängige, geeignete Flächen aus Umweltperspektiven herausgefallen seien und warum hierzu keine transparenten Antworten an die Bürger erfolgen. Weiterhin möchte sie wissen, wie politisch rechtfertigt werde, dass ein Golfplatz gegenüber den Belangen des Naturschutzes sowie den Interessen der betroffenen Bevölkerung in Aachen-Horbach bevorzugt behandelt werde und aus diesen Flächen herausfalle, obwohl er aus Umweltgründen geeignet sei.

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) führt aus, dass die geeigneten Flächen im Flächennutzungsplan anhand verschiedener Kriterien sukzessive weiter reduziert worden seien. Zu dem von der Fragestellerin angesprochenen Golfplatz könne er aktuell keine Angaben machen. Er sagt zu, hierzu mit der Verwaltung ins Gespräch zu gehen.

Frage 14:

Herr H. aus Horbach bezieht sich auf das Thema Energieeinsparung, insbesondere die LED-Technologie, die auf Innovationen aus Aachen basiere. Wenn diese weltweit umgesetzt würde, könne man im Vergleich zu konventioneller Energie 1.000 Terawattstunden pro Jahr an Energie sparen, dies entspreche 500 Mio. Tonnen CO2. Als zweiten Punkt benennt er die Kommunikation auf Glasfasern. Eine solche Kommunikation auf Glasfasern zum Haus würde allein in Deutschland 500 Megawatt an Leistung einsparen. Weiterhin werde die Glasfaserkommunikation auch innerhalb von Rechenzentren eingesetzt und demnächst auch in Gebäuden, um einzelne Rechner und Büros miteinander zu verbinden, was zu weiteren Einsparungen führen würde. Die Glasfasertechnologie sei das beste Mittel, um in der Mikroelektronik Energie einzusparen. Er fragt Ratsfrau Brinner, warum die Stadt Aachen auf kleinteilige Technologien setze, anstatt sich auf das große Globale in Form von Einsparungen durch Innovationen aus dem Raum Aachen zu konzentrieren.

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) sind die vom Fragesteller benannten, in Aachen entwickelten Technologien und deren große Potenziale bekannt. Sowohl aus ihrer Sicht als auch aus Sicht der GRÜNE-Fraktion müsse man diese Potenziale stärker heben, wobei dies nicht in einem konträren, sondern stattdessen in einem gegenseitigen Zusammenhang mit der Windkraft stehe. Ihre Zielvorstellung von der Energiewende sei es, weniger Energie zu verbrauchen und diese Energie grün zu erzeugen. Im Folgenden bittet sie um Erläuterung der Fragestellung.

Herr H. erläutert, dass sich seine Frage darauf beziehe, warum eine Innovation aus Aachen nicht in der Energiebilanz auftauche.

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) führt aus, dass die städtischen Liegenschaften sukzessive auf LED-Technologie umgestellt werden und auch im Hinblick auf die Straßenbeleuchtung sei die Umstellung mittlerweile fast vollständig erfolgt.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

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Ö 2
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 20.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt