Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die dritte Förderphase 2025-2032
E 42/0007/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf einen geänderten Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses.
Ratsfrau Schmitt-Promny (GRÜNE) vertritt die Annahme, dass alle demokratischen Parteien im Rat den Beschluss unterstützen werden. Insbesondere in der heutigen Zeit stehe man in der Verpflichtung, die Demokratie und die demokratische Entwicklung zu stärken. Somit müsse man auch das Bundesprogramm weiter fördern. Mit Sorge betrachte man manche Entwicklung auf Bundesebene, dieses Programm in seiner Ausrichtung der Arbeit zu verändern. Man wolle, dass der Förderantrag in seiner Form, mit den vorhandenen Aufgabenstellungen und angedockt an Institutionen wie der VHS, bestehen bleibe. Es sei wichtig, dass über die Volkshochschule ziviles Engagement in der Stadt Aachen gefördert werde. Aus diesem Grunde müsse man hinterfragen, wie die Finanzierung abgesichert werde, insbesondere auch für die Folgejahre. Sie bitte alle demokratischen Parteien um die Unterstützung des Antrages für die volle Förderphase.
Ratsherr Kiemes (CDU) bekräftigt die Aussage seiner Vorrednerin, dass man das Ziel, die Demokratie zu stärken, unterstützen müsse. Das Förderprogramm sei bis ins Jahr 2032 und somit weit über die Grenzen des städtischen Haushaltes hinaus ausgelegt. Er betont, dass der Zuschlag gemäß den Förderrichtlinien allerdings jährlich neu vergeben werde. Es sei unstrittig, dass man für das laufende Jahr die Fördermittel beantragen solle. Da man aktuell jedoch damit beschäftigt sei, den städtischen Haushalt zu sichern und auch die konkrete Vertragsgestaltung für das Förderprogramm noch nicht abschließend geklärt sei, stehe er einer Festlegung für die nächsten Jahre bis 2032 zum aktuellen Zeitpunkt kritisch gegenüber. Stattdessen solle man erst einmal die Vertragsgestaltung im Haupt- und Finanzausschuss vorstellen und die Finanzierung für die Folgejahre klären. Aus diesem Grund habe die CDU-Fraktion einen geänderten Beschlusstext vorbereitet, den er im Folgenden verliest:
„Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS und des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, dass die Stadt Aachen die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und den entsprechenden Antrag der Volkshochschule Aachen unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.06.2026 für
2026 einmalig 7.516 € an kommunalen Eigenmitteln zur Verfügung stellt.
Zudem soll im Haupt- und Finanzausschuss die Förderrichtlinie und die Vertragsgestaltung vorgestellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird ermächtigt, eine grundsätzliche Aussage für den Förderzeitraum 2027 bis 2032 zu beschließen. Die haushaltsrechtlichen Regelungen sind zu beachten.“
Ratsfrau Heuser (Die Linke) erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und wird deshalb bei der Abstimmung nicht mitwirken.
Ratsherr Tobollik (AfD) führt aus, dass Demokratie durch die aktive Bürgerschaft lebe und es nicht die Aufgabe des Staates sei, Projekte zu „Demokratie leben“ aus öffentlichen Geldern zu finanzieren. Die Staatsquote in Deutschland sei bereits viel zu hoch. Weiterhin seien die städtischen Kosten für das Programm mit einer Summe von über 100.000 € angesichts der Haushaltslage aus Sicht der AfD-Fraktion zu hoch.
Ratsfrau Dr. Michulitz (GRÜNE) hinterfragt den durch die CDU-Fraktion formulierten neuen Beschlussvorschlag, der aus ihrer Sicht eine Rückverlagerung der Verantwortung in den Rat bzw. den Haupt- und Finanzausschuss darstelle.
Oberbürgermeister Dr. Ziemons erläutert, dass der Beschlussvorschlag eine finale Entscheidung durch den Rat für das Jahr 2026 und eine Verlagerung der Beschlussfassung für die Jahre 2027-2023 in den Haupt- und Finanzausschuss zum Inhalt habe.
Ratsherr Wende (Die Linke) teilt mit, dass die Fraktion Die Linke dem Antrag zustimmen werde. Es sei richtig, dass Demokratie von den Menschen lebe, allerdings werde Demokratie auch immer mehr angegriffen von rechts außen. Dem könne man mit einer Bildung entgegenwirken, die über solche Projekte und Programme finanziert werde.
Ratsherr Pilgram (GRÜNE) führt aus, dass die VHS grundsätzlich auch Förderanträge in eigener Verantwortung stellen könne. Im vorliegenden Falle sei der Ratsbeschluss jedoch eine Anforderung des Zuschussgebers. Hierdurch werde verdeutlicht, dass der Rat das Programm auch unterstütze. Um die Perspektive für die nächsten Jahre nicht zu verlieren, solle der Rat die Thematik zeitnah behandeln und beschließen. Zum Wortbeitrag von Ratsherrn Tobollik äußert er, dass er über die Ablehnung durch die AfD-Fraktion nicht verwundert sei, da die Partei nicht dafür bekannt sei, dass sie sich für demokratische Werte und für Demokratie einsetze. Vielmehr könne man in den Programmen der AfD nachlesen, dass diese die Demokratie zerstören wolle.
Ratsfrau Wallraff (SPD) betont die Bedeutung des Programms aus Sicht der Kinder- und Jugendpolitik. Man müsse Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, sich mit Demokratie mit ihren Ansätzen zu beschäftigen. Sie befürworte eine Absicherung im Rahmen der noch nicht beschlossenen Haushaltslage für dieses Jahr.
Ratsherr Tobollik (AfD) bezieht sich auf die Aussage von Ratsherrn Pilgram in Bezug auf die AfD. Er betont, dass dies kein vernünftiger Umgang miteinander sei und er der Aussage eindeutig widersprechen möchte. Schließlich spreche sich die AfD in ihren Programmen für mehr Volksabstimmung aus. Dies könne man nicht unbedingt als Zerstörung der Demokratie bezeichnen. Er bittet um einen vernünftigen und sachlichen Umgang miteinander.
Ratsherr Szagunn (Volt) führt aus, dass er in der letzten Ratssitzung geäußert habe, dass die AfD für Hass, Hetze und Spaltung stehe. Er betont, dass etliche Landesverbände in der Partei richterlich als gesichert verfassungsfeindlich und rechtsextrem eingestuft worden seien.
Ratsfrau Brinner (GRÜNE) beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung zur Beratung.
Ratsherr Dopatka (SPD) erläutert, dass grundsätzlich in vielen Lebensbereichen die Prävention von Nutzen sei, so auch zum Schutz der Demokratie. Wie er der vorangegangenen Diskussion habe entnehmen könne, sprechen sich alle demokratischen Fraktionen für das Bundesprogramm aus.
Oberbürgermeister Dr. Ziemons lässt sodann über den Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion auf Sitzungsunterbrechung abstimmen. Dieser wird einstimmig angenommen.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung meldet sich Ratsherr Kiemes (CDU) zu Wort und teilt mit, dass man sich darauf geeinigt habe, dass das weitere Vorgehen für die Folgejahre nicht im Haupt- und Finanzausschuss, sondern im Rat beraten werde. Der Beschlusstext werde entsprechend umformuliert.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons sodann über den geänderten Beschlusstext abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
1. Der Betriebsausschuss Kultur, Theater und VHS nimmt gem. § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Stadt Aachen die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und den entsprechenden Antrag der Volkhochschule Aachen unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.06.2026 für 2026 einmalig 4.016,00 € und für 2027-2032 jährlich 9.516 € aus dem Betriebskostenzuschuss (BKZ) der Volkshochschule zur Verfügung stellt.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, dass die Stadt Aachen die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und den entsprechenden Antrag der Volkhochschule Aachen unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.06.2026 für 2026 einmalig 3.500,00 € und von 2027-2032 jährlich 6.040,00 € aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45 zur Verfügung stellt.
3. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur, Theater und VHS und des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen gem. § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, dass die Stadt Aachen die Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und den entsprechenden Antrag der Volkhochschule Aachen unterstützt und zur Fortführung des Projektes ab 01.06.2026 für 2026 einmalig 7.516 € und für 2027-2032 jährlich 15.556 € an kommunalen Eigenmitteln zur Verfügung stellt.
Finanzaufstellung des nachzuweisenden Eigenanteils:
20264.016 € aus BKZ von E 42
3.500 € aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45
Gesamt:7.516 €
2027 bis9.516 € aus BKZ von E 42
2032 jährlich6.040 € aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus von FB 45
Gesamt:15.556 €
(Dr. Ziemons)Dez.IVFB 45E42
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Die Volkshochschule Aachen hat sich von 2011 bis 2024 an den Programmen des damaligen Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Förderung der Demokratie, der Gestaltung von Vielfalt in der Gesellschaft und der Vorbeugung gegen Extremismus in den Kommunen beteiligt. Die Beantragung der Fortführung einer „Partnerschaft für Demokratie“ in Aachen im Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ in der Förderperiode 2025-2032 blieb 2024 ohne Erfolg. Auf Einladung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) erfolgt nun ein neuer Antrag für eine „Partnerschaft für Demokratie“ in der laufenden Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ mit einem anvisierten Projektbeginn zum 01.06.2026. Der Verein Arbeit und Leben DGB/VHS NRW e.V. (AuL NRW) war von 2011 bis 2024 Kooperationspartner der vhs im Bundesprogramm „Demokratie Leben!“. Diese langjährige Kooperation hat sich bewährt und soll auch zukünftig fortgesetzt werden. Auch für den neuen Förderzeitraum soll AuL NRW die Einrichtung der Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) von „Demokratie Leben!“ mit 0,6 VZÄ übernehmen; ihren Arbeitsplatz wird die KuF in den Räumen der Volkshochschule Aachen haben.
Ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesprogramms liegt in der Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Initiativen und in der (finanziellen) Unterstützung ihrer Vorhaben. Dies soll einerseits durch die Förderung von Angeboten, die zum Austausch einladen, Demokratie fördern und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegentreten, und anderseits durch Beratungsangebote der Koordinierungs- und Fachstelle für zivilgesellschaftliche Initiativen erfolgen. Die Koordinierungs- und Fachstelle stellt zudem durch regelmäßige Teilnahme an Netzwerkgremien sicher, dass der lokale und regionale Austausch mit relevanten Akteuren gewährleistet bleibt. Beispiele hierfür sind das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus des Landes NRW und die Netzwerktreffen der Partnerschaften für Demokratie. Ein Bündnis (ehemals Begleitausschuss) sichert zudem die Vernetzung zur Lokalpolitik, Verwaltung und zu wichtigen Akteuren der Zivilgesellschaft. Die Volkshochschule Aachen führt darüber hinaus niederschwellige, kostenfreie Bildungsangebote für die allgemeine Öffentlichkeit durch: Jedes Semester finden mehrere Vorträge, Workshops oder auch Ausstellungen zu den Themen des Bundesprogramms im Programm der Volkshochschule statt. In den letzten Jahren lag ein besonderer Schwerpunkt auf der antisemitismuskritischen Bildungsarbeit. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Veranstaltungen im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus.
In Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“, zu einem friedlichen und respektvollen Zusammenleben in Deutschland beizutragen, die demokratische Teilhabe zu fördern und gegen jede Form von Demokratiefeindlichkeit, Extremismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzutreten, setzt sich die Partnerschaft für Demokratie der Stadt Aachen das Ziel, für Demokratie und demokratische Teilhabe einzutreten, die Stadtbevölkerung für die Themen des Bundesprogramms zu sensibilisieren und zur Teilhabe zu befähigen. Insbesondere sollen zivilgesellschaftliche demokratiepolitische Akteurinnen und Akteure in ihrem lokalen Wirken gestärkt werden. Basierend auf den Zielen des Bundesprogramms geht es dabei vor allem um die Vermittlung von Wissen über die Demokratie und die Befähigung zur Teilhabe, um die Schaffung eines breiten Netzwerks an Akteurinnen und Akteuren, die die Ziele der PfD teilen und sich für sie einsetzen.
Der Ratsbeschluss über die Beantragung von Fördermitteln im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der Förderperiode 2024-2032 und die Bereitstellung von kommunalen Eigenmitteln in Höhe von 7.516 € für den Bewilligungszeitraum 2026 (4.016 € aus dem Betriebskostenzuschuss der Volkshochschule und 3.500 € als Zuwendung des FB 45) und jeweils 15.556 €/Jahr für die Bewilligungszeiträume 2027 bis einschließlich 2032 (9.516 € aus dem Betriebskostenzuschuss der Volkshochschule und 6.040 € als Zuwendung des FB 45) ist notwendiger Teil des Antrags der Volkshochschule Aachen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Auf Basis dieses Ratsbeschlusses kann die Volkshochschule jeweils Anträge auch für die jährlichen Bewilligungszeiträume 2027-2032 stellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
x | nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 1023544
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023544
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-03-10 E 42_0007_WP19 Beantragung von Foerd SAO.pdf
17.3.2026
138.8 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 20.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 42 - Volkshochschule
- Geändert
- 22.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:28