20. Mai 2026 um 17:00, Rathaus
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Erstellung einer einheitlichen Vorlage für die Beratungsfolgen aller zuständigen Gremien hier: Änderung der Vorgehensweise für Satzungsbeschlüsse von Bebauungsplan-, Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanverfahren

FB 61/0040/WP19 · Entscheidungsvorlage

Erstellung einer einheitlichen Vorlage für die Beratungsfolgen aller zuständigen Gremien hier: Änderung der Vorgehensweise für Satzungsbeschlüsse von Bebauungsplan-, Flächennutzungsplan- und Landschaftsplanverfahren

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsherr Kiemes (CDU) dankt der Verwaltung. Die CDU-Fraktion freue sich auf weitere Optimierungen zur Beschleunigung der Prozesse.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Ausgangslage:

Die Zuständigkeitsordnung regelt, welche Ausschüsse berechtigt sind, alle in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Angelegenheiten zu beraten und gegenüber der zur Entscheidung berufenen Stelle (Rat, Haupt- und Finanzausschuss, ein anderer Ausschuss, Bezirksvertretung oder Oberbürgermeister) eine Empfehlung auszusprechen. Entsprechende Beratungs-/ Entscheidungsunterlagen werden von der Verwaltung fachlich vorbereitet und in Vorlagenformat gebracht.

Die Verwaltungsvorlagen bzw. Sitzungsvorlagen zu den Satzungsbeschlüssen in den Bebauungsplanverfahren und den Beschlüssen zur Änderung des Flächennutzungsplans im Flächennutzungsplanverfahren werden demnach jeweils in der betroffenen Bezirksvertretung zur Anhörung/Empfehlung an den Rat, im Planungsausschuss zur Anhörung/Empfehlung an den Rat und schließlich im Rat zur Entscheidung gebracht. Gleiches gilt für die Landschaftsplanverfahren.

Bisheriges Verfahren:

Diese Beratungsfolge für die Beschlussfassung der Satzung im Bebauungsplanverfahren und der Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans im Flächennutzungsplanverfahren wurde bisher verwaltungsseitig in zwei Stufen vorbereitet. Zur Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss wurde eine einheitliche Sitzungsvorlage für den jeweiligen Empfehlungsbeschluss an den Rat vorbereitet.

Für die Entscheidung zum Satzungsbeschluss im Rat wurde die Sitzungsvorlage verändert.

So unterschieden sich die Erläuterungstexte in verschiedenen Punkten. Teilweise wurden Passagen gekürzt mit Verweis auf die bisherigen Vorlagen, teilweise ausführlicher dargestellt, z. B. die Zitate der vorangegangenen Gremienbeschlüsse. Auch wurden in der Vorlage für den Rat nur einige ausgewählte Anlagen eingestellt in dem Wissen, dass die vollständigen Unterlagen dem Rat über Allris jederzeit zur Verfügung stehen.

Gleiches gilt für die Landschaftsplanverfahren.

Zudem überschnitten sich häufig der Empfehlungsbeschluss des Planungsausschusses mit der Einladungsfrist des Rates. Die nach Empfehlung zu erstellende Vorlage und der damit einhergehende Mitzeichnungslauf führten zu erheblichem Zeitdruck, erhöhtem Abstimmungsaufwand und teilweise verspäteter Bereitstellung der Unterlagen an den Rat oder dazu, dass der Rat den Satzungsbeschluss erst in einer nachfolgenden Sitzung beschließen konnte.

Angepasstes Verfahren

Mit Blick auf die Einheitlichkeit und Inhaltsgleichheit der Sitzungsvorlage zur Beratung für die Anhörung/ Empfehlung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss sowie die Entscheidung im Rat wird das Verfahren künftig umgestellt und an das Verfahren zur Beschlussfassung sämtlicher Satzungen der Stadt Aachen angepasst. Ein interkommunaler Vergleich zeigt, dass ein Großteil der Kommunen dieses Verfahren anwendet.

Das neue Verfahren mit einer Vorlage ist wesentlich effizienter.

Begründung

Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen oder Landschaftsplänen als Satzungen und im Rahmen der Verfahren zur Flächennutzungsplanung ist zur Sicherstellung eines rechtssicheren und ordnungsgemäßen Verfahrens vorgesehen, die Beratung in der zuständigen Bezirksvertretung und im Planungsausschuss sowie die anschließende Entscheidung im Rat auf Grundlage einer einheitlichen, inhaltsgleichen Sitzungsvorlage durchzuführen.

Dieses Vorgehen trägt den gesetzlichen Anforderungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dem Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchGNRW), insbesondere dem Gebot eines formal ordnungsgemäßen Planaufstellungsverfahrens sowie dem Abwägungsgebot gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und §7LNatSchG NRW, Rechnung. Die Einheitlichkeit der Sitzungs-/ Beschlussvorlage gewährleistet, dass sowohl der Bezirksvertretung und dem Planungsausschuss im Rahmen der vorbereitenden Zuständigkeit als auch dem Rat als entscheidendes Organ derselbe Entscheidungsgegenstand und identische Abwägungsgrundlagen zugrunde liegen.

Eine inhaltliche Divergenz zwischen den der Bezirksvertretung/ dem Planungsausschuss und dem Rat vorgelegten Beschlussunterlagen würde demgegenüber die Gefahr begründen, dass der Rat seine Entscheidung nicht auf Basis der zuvor beratenen Sach- und Rechtslage trifft. Dies könnte als Verstoß gegen grundlegende Verfahrensanforderungen gewertet werden und im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung, insbesondere in einem Normenkontrollverfahren, zur Feststellung eines beachtlichen Verfahrensfehlers führen.

Darüber hinaus dient die Verwendung einer einheitlichen Vorlage der Wahrung der Transparenz des Entscheidungsprozesses sowie der Nachvollziehbarkeit der planerischen Abwägung für Mandatsträger, Öffentlichkeit und ggf. Gerichte. Nur bei inhaltlicher Übereinstimmung der Vorlagen ist gewährleistet, dass die dokumentierte Abwägung vollständig und konsistent erfolgt.

Vor diesem Hintergrund ist es aus rechtlichen Gründen geboten, auf getrennte oder inhaltlich voneinander abweichende Sitzungsvorlagen für die Beratung in der Bezirksvertretung/ dem Planungsausschuss und die Entscheidung im Rat zu verzichten. Stattdessen ist ein einheitliches, inhaltsgleiches Dokument zu verwenden, das den gesamten Entscheidungsprozess trägt.

Dieses Vorgehen dient der Rechtssicherheit des Bebauungsplans, des Landschaftsplans als auch des Flächennutzungsplans, als vorbereitendes Planungsinstrument, und minimiert das Risiko seiner Unwirksamkeit infolge formeller oder ggf. materieller Fehler.

Zeitpunkt der Anwendung

Dieses Verfahren wird erstmalig beim Bebauungsplan Nr. 1024 - Elsassstraße/ Moscheeplatz - angewendet; die entsprechende Sitzungsvorlage ist jeweils auf der Tagesordnung für die Bezirksvertretung Aachen Mitte am 06.05.2025, den Planungsausschuss am 07.05.2026 und den Rat am 20.05.2026.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-03-31 FB 61_0040_WP19 Erstellung einer ein SAO.pdf

20.4.2026

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Metadaten

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Ö 16
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 20.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.5.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:28