Haftvermeidung bei Schwarzfahrer*innen im Stadtgebiet der Stadt Aachen
FB 20/0029/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsfrau Heuser (Die Linke) teilt mit, dass die Fraktion Die Linke den Beschlussvorschlag ablehnen werde, da man sich zur Entlastung der Justiz sowie der Vermeidung hoher Kosten eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein wünsche. Dies würde auch den Menschen zu Gute kommen, die sich bereits in schwierigen Lebenssituationen befinden. Es solle angestrebt werden, dass das Fahren ohne Fahrschein als Ordnungswidrigkeit gelte, denn insbesondere arme Menschen können sich vielfach keinen Fahrschein leisten. Der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen sei ein Paragraph aus der Nazizeit und habe entwürdigende Konsequenzen für Menschen, die ohnehin schon in prekären Situationen leben. Armut beseitige man nicht durch Strafen. Stattdessen müsse man günstigere Tarife und Einzelfahrscheine anbieten.
Ratsherr Szagunn (Volt) erläutert, dass die Entscheidung in dieser Angelegenheit bei der ASEAG sowie anderen Verkehrsbetrieben liege und es deren gutes Recht, jedoch nicht deren Pflicht sei, eine Strafanzeige zu stellen. Die Ratsgruppe Volt habe hierzu eine andere Einstellung und habe somit bereits im Jahr 2024 mit der gemeinsamen Fraktion DIE Zukunft einen entsprechenden Antrag eingebracht. Im Folgenden möchte er das gängige Verfahren einer Strafanzeige bei Schwarzfahren hinterfragen. Er führt aus, dass laut dem Kriminologischen Dienst NRW ein Großteil der Menschen, die wegen einer solchen Strafanzeige zu einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt werden, weil sie die Geldstrafe nicht zahlen können, arbeitslos, langzeitarbeitslos, drogenabhängig, obdachlos oder suizidgefährdet sei. Einer von sieben Menschen, die wegen Schwarzfahren verurteilt werden, verbüße eine Ersatzfreiheitsstrafe. In der BRD seien dies insgesamt 9.000 Menschen und 25% der überhaupt verhängten Ersatzfreiheitsstrafen. Diese Menschen seien verarmt, krank, sozial ausgeschlossen und im strafrechtlichen Sinne nicht gefährlich und er hinterfrage den Sinn dieser Haft, die auf keinen Fall eine Resozialisierung zur Folge habe. Stattdessen führe die Haft oftmals zu Jobverlust, Obdachlosigkeit, Familienzerwürfnissen sowie sozialer Ausgrenzung. Die Haft schaffe keine Lösung, sondern vertiefe die Probleme zunehmend. Weiterhin macht er darauf aufmerksam, dass die Ersatzfreiheitsstrafe von Schwarzfahrern bundesweit geschätzt rund 120 Mio. Euro pro Jahr koste, die letztendlich durch die Steuerzahler zu tragen seien. Die skurrilste Auswirkung des Verfahrens sei aus seiner Sicht der Verein „Freiheitsfonds“, der Spendengelder sammelt, um hiermit offene Geldstrafen zu zahlen. Weiterhin führt er aus, dass andere Verkehrsbetriebe, wie beispielsweise die KVB Köln sowie die Rheinbahn Düsseldorf zwischenzeitlich keine Strafanzeige mehr stellen. Das erhöhte Beförderungsgeld werde stattdessen auf dem zivilrechtlichen Weg eingetrieben. Die Verkehrsbetriebe der Städte Bonn und Münster arbeiten mit abgestuften Verfahren, die vor einer Anzeige entsprechende Ermahnungen zum Inhalt haben. Abschließend führt er aus, dass man nicht darauf warten müsse, dass der Gesetzgeber handelt, sondern dass die ASEAG stattdessen die Erstattung von Strafanzeigen beenden könne. Dem vorliegenden Beschlusstext könne er sich somit nicht anschließen und möchte diesen wie folgt umformulieren:
„Die ASEAG verzichtet zukünftig auf eine Strafanzeige bei Schwarzfahrenden. Das erhöhte Beförderungsentgelt bleibt weiterhin fällig und wird mit zivilrechtlichen Mitteln eingetrieben. Der Rat der Stadt weist die Vertreter in den entsprechenden Gremien an, dort entsprechend darauf hinzuwirken.“
Ratsherr Allemand (UP) begrüßt die Beratung dieser Thematik im Rat und betont, dass hier eine Einordnung der Verhältnismäßigkeit erfolgen müsse. Weiterhin verfolge seine Ratsgruppe das Ziel der finanziellen Einsparungen sowie einer Entlastung der Justiz. Insbesondere möchte man jedoch auch vermeiden, dass Menschen in prekären Situationen auch noch in die Strafverfolgung geführt werden. Die Ratsgruppe UP werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen und bittet darum, dies mitzutragen.
Ratsherr Fischer (GRÜNE) teilt mit, dass die GRÜNE-Fraktion den durch Ratsherrn Szagunn unterbreiteten Beschlussvorschlag unterstütze. Auch er verweist auf zahlreiche Städte in Deutschland, die auf den Strafantrag verzichten und das erhöhte Beförderungsgeld eintreiben. Die GRÜNE-Fraktion verfolge das Ziel, dass sich auch Aachen diesem Verfahren anschließe. Im Folgenden möchte er alle Anwesenden, die diesen Ansatz für falsch halten, überzeugen. Grundsätzlich gelte gleiches Recht für alle und dieses Gerechtigkeitsempfinden könne er gut nachempfinden. Es gehe nicht darum, einen Freifahrtschein für das Schwarzfahren zu etablieren. Er stellt einen Vergleich zwischen dem Fahren ohne Fahrschein und dem Falschparken auf. Während das eine kriminell sei, werde das andere als Kavaliersdelikt betrachtet. In der Bewertung werde somit mit zweierlei Maß gemessen. Auch wenn beide Tatbestände nicht in Ordnung seien, so könne das Schwarzfahren nicht anderen kriminellen Delikten wie z.B. dem Ladendiebstahl gleichgestellt werden. Dem Schwarzfahren fehle in den meisten Fällen jeder kriminelle Anspruch und hierin liege der Unterschied. Aus diesem Grunde fordere die GRÜNE-Fraktion, dass auf den Strafantrag verzichtet und stattdessen das erhöhte Beförderungsentgelt eingezogen werde. Wie in anderen Städten ersichtlich, entstehe hierdurch für die Verkehrsbetriebe kein finanzieller Schaden. In Köln sei die Schwarzfahrerquote sogar gesunken, da mehr Kontrollen durchgeführt werden. Wie bereits durch seine Vorredner ausgeführt, treffe die Strafverfolgung wegen Schwarzfahren überwiegend Menschen, die in ihrem Leben bereits mehr als genug Probleme haben. Schwarzfahren sei überwiegend ein Armutsdelikt und die Verkehrsbetriebe selber profitieren nicht von der Strafverfolgung, da die ausgesprochenen Geldstrafen diesen nicht zu Gute kommen. Weiterhin könne man durch das Wegfallen der Strafverfahren auch die immensen Kosten für Staatsanwaltschaften, Gerichte und die Gefängnisse reduzieren und die Abwärtsspirale für die Betroffenen vermeiden.
Ratsfrau Braun (GRÜNE) erläutert, dass niemand der Anwesenden Gefahr laufe, wegen Schwarzfahren im Gefängnis zu landen, da die finanziellen Mittel zur Zahlung der Strafe zur Verfügung stehen. Andere Menschen haben diese Möglichkeit jedoch nicht, sodass sich die Frage aufdränge, ob vor dem Gesetz nicht alle Menschen gleich sind. Aachen müsse nicht Teil dieses Systems sein und sie persönlich möchte dies auch nicht.
Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) teilt mit, dass das Gesetz alle gleichbehandelt, aber diese Gleichbehandlung tatsächlich nicht vorhanden sei. Er greift zurück auf den Vergleich von Schwarzfahren mit Falschparken. Beide Tatbestände haben eine ähnlich hohe Leistungserschleichung zum Inhalt, allerdings bestehe hier bereits eine Ungleichbehandlung in der Höhe des zu leistenden Bußgeldes von selten mehr als 30€ beim Falschparken im Gegensatz zu dem erhöhtem Beförderungsentgelt in Höhe von 60€. Die Bestrafung gemäß Strafgesetzbuch sei unfair gegenüber den Menschen, die sich kein Fahrticket leisten können. Aus Sicht der Fraktion Die Linke müsse die komplette Gesetzgebung aus der Zeit von 1935-1949 aufgehoben werden.
Ratsherr Tobollik (AfD) erläutert, dass vor dem Hintergrund der Sozialleistungen in Deutschland niemand Schwarzfahren müsse. Er betont, dass in einem Rechtsstaat jeder Mensch den Regeln folgen müsse. Anderenfalls habe auch jeder Mensch das Recht auf entsprechende Zurechtweisungen durch den Staat. Dies sei eine Grundlage des Rechtsstaates und diese Grundlage solle aus Sicht der AfD-Fraktion überhaupt nicht in Frage gestellt werden. Aus diesem Grund werde die AfD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Ratsherr Linden (SPD) äußert, dass er persönlich vielen der vorgebrachten Argumenten seiner Vorredner folgen könne. Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass der Stadtrat nicht die Legislative und somit in dieser Angelegenheit nicht zuständig sei. Die Bundesjustizministerien befassen sich aktuell mit dieser Thematik. Das aktuell bestehende Gesetz sei somit in Anwendung zu bringen. Weiterhin müsse sich die ASEAG als Geschädigter mit einer Abwägung befassen. Aus seiner Sicht sei es nicht richtig, der ASEAG hierzu Vorschriften machen zu wollen. Einige Ratsmitglieder seien auch Mitglied in den Gremien des Verkehrsbetriebes und können dort entsprechend Einfluss nehmen. Aus diesem Grunde könne die SPD-Fraktion dem vorgeschlagenen, geänderten Beschlusstext nicht zustimmen.
Bürgermeister Dr. Otten (CDU) stimmt den Ausführungen seines Vorredners zu. Zwar könne auch er vielen Argumenten folgen, allerdings bestehe zu diesem Sachverhalt eine eindeutige Gesetzeslage. Der Bundesgesetzgeber habe sich aus guten Gründen dafür entschieden, eine Strafbarkeit für Schwarzfahren einzuführen bzw. seit dem Jahr 1935 aufrechtzuerhalten. Er führt aus, dass im Strafrecht zwischen zwei verschiedenen Präventionsarten zu unterscheiden sei. Dies sei zum einen die Spezialprävention, die jemanden davon abhalten soll, individuell eine Straftat zu begehen. Diese sei abzugrenzen von der Generalprävention, die ein bestimmtes Verhalten strafbar mache und somit dazu diene, die gesellschaftliche Ordnung aufrecht zu halten. Solange das Gesetz bestehe, sollte man sich also auch daran halten und dafür Sorge tragen, dass dies entsprechend so gehandhabt werde. Anderenfalls bestehe kein Anreiz mehr dafür, sich überhaupt ein Fahrticket zu kaufen. Abschließend weist er darauf hin, dass bei Nichtzahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes ebenfalls eine Inhaftierung im Rahmen der Zwangsvollstreckung möglich sei. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.
Ratsherr Szagunn (Volt) sieht in dieser Angelegenheit schon eine gewisse Zuständigkeit beim Rat, da die ASEAG ein kommunales Unternehmen sei. Er schlägt vor, seinen vorab formulierten Beschlusstext dahingehend abzuändern, dass der Rat einen entsprechenden Appell an die ASEAG bzw. die anwesenden Aufsichtsratsmitglieder richte. Weiterhin deute er aus den Ausführungen seiner Vorredner, dass es dem Geschädigten im Rahmen eines Antragsdeliktes freigestellt sei, ob er eine Strafanzeige stelle. Somit obliege den Verkehrsunternehmen die Entscheidung. Eine Ersatzfreiheitsstrafe diene jedoch weder dem Geschädigten noch dem Inhaftierten, insbesondere auch, da aufgrund der Kürze der Inhaftierung keine Resozialisierung und Hilfsangebote greifen.
Oberbürgermeister Dr. Ziemons verliest daraufhin den neuen Beschlussvorschlag, der wie folgt lautet: „Der Rat der Stadt Aachen appelliert an die ASEAG, zukünftig auf eine Strafanzeige bei Schwarzfahrenden zu verzichten. Das erhöhte Beförderungsentgelt soll weiterhin fällig bleiben und mit zivilrechtlichen Mitteln eingetrieben werden. Der Rat der Stadt appelliert an die Vertreter in den entsprechenden Gremien, dort entsprechend darauf hinzuwirken.“
Ratsfrau Heintz (Die Linke) betrachtet die Meinungen der einzelnen Fraktionen in dieser Angelegenheit als Prinzipsache, denn wie das Beispiel der Stadt Köln belege, habe die Abschaffung der Strafanzeige dort einen Rückgang der Schwarzfahrer bewirkt. Sie betont die Bedeutung der Mobilität für die Menschen und richtet ihren Appell an die Ratsmitglieder, dem geänderten Beschlussvorschlag zu folgen. Es müsse im Aufsichtsrat und den entsprechenden Gremien der ASEAG dafür geworben werden, zukünftig auf eine Strafanzeige zu verzichten. Hierdurch könne der Staat Gelder einsparen und den Menschen bleibe der teils traumatische Weg ins Gefängnis erspart.
Ratsherr Baal (CDU) bezieht sich auf die vorangegangenen, eindrucksvollen Wortbeiträge von Ratsherrn Szagunn, die nachdenklich stimmen. Man sei sich darüber einig, dass die aktuelle Vorgehensweise nicht ausgewogen sei. Wie Bürgermeister Dr. Otten jedoch aus seiner Position als Jurist ausgeführt habe, liege es nicht in der Kompetenz des Rates, geltendes Recht zu ändern oder darauf hinzuwirken. Das Recht sei nicht beliebig. Es bleibe lediglich die Frage, ob die ASEAG einen optionalen Strafantrag stellen müsse oder nicht, jedoch liege auch dies nicht im Handlungsspielraum des Rates. Er führt aus, dass der in der Beratung in einem ersten Schritt formulierte Beschlussentwurf rechtlich unzulässig sei aufgrund der darin vorgesehenen Anweisung gegenüber einem Aufsichtsratsmitglied einer Aktiengesellschaft. Somit hätte der Oberbürgermeister diesen Beschluss beanstanden müssen. Man könne sich darauf einigen, den Beschluss dahingehend zu formulieren, ob der Aufsichtsrat sich mit der Thematik befassen möge. Gegebenenfalls könne der Rat hierzu auch einen Appell oder eine Empfehlung gegenüber dem Aufsichtsrat aussprechen. Alternativ könne man die Diskussion an diesem Punkt jedoch auch beenden und dies den durch den Rat entsandten Aufsichtsratsmitgliedern für eine entsprechende Debatte im Aufsichtsrat übergeben.
Ratsherr Fischer (GRÜNE) macht deutlich, dass nicht angestrebt werde, das geltende Recht des Antragsdeliktes zu verändern. Man sehe jedoch die Möglichkeit, dass im Aufsichtsrat der ASEAG darüber beraten werde, ob die ASEAG zukünftig auf den Strafantrag verzichten möge. Der von Ratsherrn Szagunn formulierte Beschlussvorschlag enthalte einen entsprechenden Appell an den Aufsichtsrat. Er berichtet, dass ein Beschluss des Stadtrates der Stadt Karlsruhe zum Verzicht eines Strafantrages in den Karlsruher Verkehrsbetrieben zu erheblichem Aufruhr geführt habe. Daraufhin habe man dort die Kompromisslösung gefunden, dass eine Strafanzeige für Schwarzfahrer gestellt werde, die innerhalb von 12 Monaten zum dritten Mal ohne Fahrschein auffällig werden. Dieses Beispiel könne auch in Aachen wegweisend für eine gewünschte Veränderung sein.
Ratsfrau Wallraff (SPD) begrüßt die ausführliche Debatte zu dieser Thematik und eine sich abzeichnende, gemeinsame Lösung. Da die ASEAG der heutigen Debatte nicht beiwohnen könne, bestehe entweder die Möglichkeit, dass man diese zu einer der nächsten Sitzung des Stadtrates einlade oder dass man alternativ die Aufgabe wertfrei an die ASEAG zur Beratung weitergebe. Die SPD-Fraktion spreche sich für eine Weitergabe der Angelegenheit an die ASEAG aus. Diese könne im Nachgang zur Beratung über das Ergebnis berichten.
Ratsherr Dr. Ritzau (GRÜNE) bestätigt die Aussage von Ratsherrn Baal, dass der Aufsichtsrat der ASEAG in seinen Entscheidungen völlig frei sei. Die Aktiengesellschaft trage die Verantwortung, seine Aufgaben nach dem Aktienrecht und zum Wohle der Gesellschaft wahrzunehmen. Den im Beschlussvorschlag formulierten Appell an den Aufsichtsrat begrüße er jedoch ausdrücklich und ruft dazu auf, diesem zu folgen. Denn auch er vertrete die Meinung, dass im Hinblick auf das Schwarzfahren aktuell das falsche Instrument verwendet werde. Vielmehr müsse man wirksame Kontrollen der Fahrscheine einführen. Derjenige, der eine Leistung erschleiche, müsse sodann ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zahlen, was ökonomisch relevant sei.
Ratsherr Dopatka (SPD) bezieht sich auf den Vorschlag von Ratsfrau Wallraff zu einer konstruktiven Zusammenarbeit und schlägt vor, dass die ASEAG durch den Beschluss gebeten werde, sich mit der Thematik zu beschäftigen und anschließend im Rat zu berichten.
Ratsherr Szagunn (Volt) antwortet, dass der Vorschlag von Ratsherrn Dopatka ihm zu schwach sei, denn die ASEAG habe bereits berichtet. Das Ergebnis sei die vorliegende Vorlage der Verwaltung. Er möchte weiterhin mit dem Beschluss einen entsprechenden Appell an die ASEAG richten. Nach Aussage von Ratsherrn Dr. Ritzau werde der Aufsichtsrat der ASEAG sich der Thematik dann annehme, was er sehr begrüße.
Im Folgenden wird der finale Beschlusstext formuliert, den Oberbürgermeister Dr. Ziemons sodann als weitergehenden Antrag zur Abstimmung stellt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen strebt im Hinblick auf die geltende Rechtslage keine Änderung der derzeitigen Verfahrensweise an.
Erläuterungen
Allgemeiner Stand der Diskussion
Die schon im Ratsantrag dargestellten Diskussionsgrundlagen wie
- Entkriminalisierung sowie
- Justiz- und Kostenentlastung
sind weiterhin aktuell, ohne dass die Herabstufung des Straftatbestands nach § 265a StGB zur Ordnungswidrigkeit bundespolitisch zwischenzeitlich umgesetzt wurde.
Die grundsätzliche Beibehaltung des Status Quo mit Strafanzeigen wird unverändert von vielen Verkehrsbetrieben, u.a. der ASEAG, als sinnvoll und sachlich wünschenswert gesehen. Diese Auffassung wird auch vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie dem Deutschen Städtetag unverändert vertreten. Auch die anderen kommunalen Spitzenverbände wie der deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Landkreistag lehnen eine vollständige Abschaffung des Straftatbestands ab.
Ergänzende Aktualisierung 2025/2026
Die bundespolitische Diskussion zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein nach § 265a StGB hat sich seit 2024 weiter intensiviert.
Mehrere Gesetzentwürfe zur Streichung oder Herabstufung des Straftatbestands wurden im Deutschen Bundestag beraten, eine gesetzliche Änderung ist bislang jedoch nicht erfolgt. Am Donnerstag, dem 16. April 2026, hat der Bundestag sich gegen eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein ausgesprochen. Auf Empfehlung des Rechtsausschusses lehnte er nach halbstündiger Aussprache entsprechende Gesetzentwürfe ab, sodass das Erschleichen von Beförderungsleistungen weiterhin als Straftat geahndet werden kann.
Parallel zur lfd. Diskussion haben seither einige Kommunen ihre Praxis konkret geändert und die von ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen angewiesen bzw. ermutigt, bei Beförderungserschleichungen entweder grundsätzlich auf Strafanzeigen zu verzichten und sich auf die Geltendmachung des erhöhten Beförderungsentgelts zu beschränken, oder auf ein abgestuftes Verfahren für Wiederholungstäter zu setzen. Demgegenüber halten zahlreiche andere Großstädte und Verkehrsunternehmen an der bisherigen Praxis fest, bei Verstößen regelmäßig Strafanzeige nach § 265a StGB zu stellen. Diese Linie wird vom Grundsatz her weiterhin von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen unterstützt.
Die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag) sprechen sich in der aktuellen Debatte weiterhin dagegen aus, das Erschleichen von Beförderungsleistungen nach § 265a StGB vollständig aus dem Strafrecht zu streichen, und betonen den Charakter eines betrugsnahen Vermögensdelikts. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) weist in seinen Stellungnahmen insbesondere auf die erheblichen jährlichen Einnahmeausfälle durch Schwarzfahren und die notwendige Abschreckungswirkung hin und lehnt eine Entkriminalisierung ebenfalls ab. Gleichwohl verweisen sowohl kommunale Spitzenverbände als auch Fachkreise auf die Belastung der Justiz und die Problematik der Ersatzfreiheitsstrafen, ohne jedoch bislang einen einheitlichen Konsens zugunsten einer Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit zu entwickeln
Für die ASEAG und die Verkehrsunternehmen im AVV-Gebiet bleibt es damit bei der bereits 2024 dargestellten Grundkonstellation: Die Stellung von Strafanzeigen ist rechtlich zulässig und entspricht der nach wie vor mehrheitlich vertretenen fachlichen Position, während zugleich eine seit 2024 gewachsene Zahl von Kommunen – insbesondere aus sozialen und justizentlastenden Gründen – alternative, nichtstrafrechtliche Umgangsweisen mit Beförderungserschleichungen erprobt.
Diskussion Stadt Aachen
Die ASEAG lehnt den Verzicht auf Strafanzeigen für sog. „Schwarzfahrer*innen“ aus den schon 2024 genannten Gründen weiterhin unverändert ab. Auch aus dem Gebiet des AVV sind keine anderslautenden Beschlussfassungen bekannt.
Vorgehensweise
Die ASEAG handelt bei der Erschleichung von Beförderungsleistungen durch Stellung einer Strafanzeige weiterhin rechtskonform, und steht damit nicht im Widerspruch zu den kommunalen Spitzenverbänden oder den Verkehrsverbünden.
Der Verzicht auf die Stellung einer Strafanzeige gem. § 265a StGB bedürfte daher einer Abstimmung mit dem Vorstand der ASEAG bzw. einer gesellschaftsrechtlichen Umsetzung über die Gremien der E.V.A./ASEAG.
Auswirkungen
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 1023756
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1023756
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-07 FB 20_0029_WP19 Haftvermeidung bei S SAO.pdf
12.5.2026
2.1 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 21
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 20.05.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Geändert
- 22.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 3. September 2026 um 01:28