20. Mai 2026 um 17:00, Rathaus
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Weihnachtsdorf und Hütte 16 Ratsanträge der SPD Fraktion (017/19) - Neue Fläche für das Weihnachtsdorf und (018/19) - Erweiterung des Flächenkonzepts des Aachener Weihnachtsmarktes („Hütte 16")

FB 23/0030/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Linden (SPD) bedankt sich im Namen der antragstellenden Fraktion bei der Verwaltung für das gute und nachhaltige Konzept, das von allen Beteiligten mitgetragen werden könne. Er betont, dass das Weihnachtsdorf eine Bereicherung für die Stadt sei und nun ein schöner und mit den Umweltbelangen abgestimmter Standort gefunden haben konnte.

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) führt aus, dass auch die Fraktion Die Linke das Konzept für den alternativen Weihnachtsmarkt begrüße. Allerdings vermisse die Fraktion in der Vorlage der Verwaltung eine Information zu einem möglichen Rückzug des Weihnachtsdorfes an den Platz der Demokratie.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons antwortet, dass ein Rückzug an den Platz der Demokratie nicht mehr möglich sei, da der Platz nicht mehr als Veranstaltungsfläche geeignet sei.

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) beschreibt, dass für die Anlagen des Weihnachtsdorfes zwar die geschotterten und teilweise gepflasterten Flächen genutzt werden können, jedoch davon auszugehen sei, dass viele der Besucherinnen und Besucher trotzdem auch die Grünflächen in Beanspruchung nehmen werden. Laut Vorlage sei zwar kurzfristig ein Schutz der Bäume geplant, aber nur langfristig ein Schutz der Grünflächen. Die Fraktion Die Linke zeigt sich über diesen langfristigen Schutz besorgt, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Dauer des Marktes sowie der Jahreszeit. Hiermit gehe eine starke Beanspruchung der Grünflächen einher. Weiterhin lehne die Fraktion Die Linke den Standort der Hütte 16 am Geldbrunnen, wie auch in den vergangenen Jahren, ab. Um dem Umzug des Marktes grundsätzlich zustimmen zu können, beantrage die Fraktion somit eine separate Abstimmung zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages.

Ratsherr Dr. Breuer (GRÜNE) verweist auf die lange Diskussion dieser Thematik in der Vergangenheit, unter anderem auch im Wohn- und Liegenschaftsausschuss, wobei die GRÜNE-Fraktion stets die Integration der Hütte 16 in den Weihnachtsmarkt gefordert habe. Durch das vorliegende Konzept werde dieser Forderung nun nachgekommen. Kritisch stehe er hingegen der geplanten, engen Anbindung an die Gastronomie gegenüber und hoffe hierbei auf einen konfliktfreien Verlauf. Weiterhin zeigt er sich besorgt über den Schutz der Bäume im Elisengarten, die bereits aktuell stark leiden. Laut Verwaltungsvorlage sei der Boden unter den Bäumen sehr verdichtet und der Weihnachtsmarkt werde eine extreme Belastung dieser Flächen mit sich bringen. Aus seiner Sicht sei es bereits jetzt und unabhängig vom Weihnachtsdorf sinnvoll und angemessen, die Bäume und den Wiesengarten langfristig zu schützen. Die GRÜNE-Fraktion bittet die Verwaltung, kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der Bäume anzugehen und diese auch langfristig zu etablieren.

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) erklärt sich in dieser Angelegenheit für befangen und wird bei der Abstimmung nicht mitwirken.

Ratsherr Hangarter (GRÜNE) merkt an, dass laut Vorlage, ein höherer finanzieller Betrag für den Grün- und Baumschutz im Elisengarte aufgewendet werden müsse. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation möchte er diese Aufwendungen im Rahmen des Weihnachtsdorfes als freiwillige Leistung hinterfragen.

Oberbürgermeister Dr. Ziemons weist darauf hin, dass die Verträge mit dem Betreiber der Hütte 16 zum Inhalt haben, dass die genutzte Fläche auf eigene Kosten wieder herzurichten sei, so dass für die Stadt in diesem Bereich keine finanziellen Belastungen entstehen. Hinsichtlich des allgemeinen Publikumsverkehrs im Elisengarten sei eine eindeutige Zuordnung zu den einzelnen Ständen nicht möglich, so dass die Kosten im Rahmen eines

Baumschutzkonzeptes zu beziffern sein werden. Hierbei müsse eine ausgewogene Lösung für den Baumschutz, die Gastronomie sowie die Bedürfnisse der Veranstalter erarbeitet werden.

Ratsherr Dr. Nositschka (Die Linke) bittet die Verwaltung, die Planungen für eine langfristige Sicherung der Grünflächen zu erläutern.

Beigeordneter Thomas erläutert, dass die Verwaltung den Park langfristig sichern möchte und bereits in diesem Jahr mit entsprechenden Schutzmaßnahmen beginnen werde. Hierfür habe die Verwaltung bereits einen Plan erarbeitet, der allerdings noch im Details mit der Feuerwehr abgestimmt werden müsse bezüglich der Fluchtwege etc. Auch wenn diese Maßnahmen mit Kosten verbunden seien, so fallen für die Aufrechterhaltung des Parkes bereits grundsätzliche Kosten an. Hierüber und auch über die Belastung der Grünfläche werde man langfristig beraten müssen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons sodann über den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Die Linke zur getrennten Abstimmung abstimmen. Der Antrag wird mit 29 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen trifft folgende Entscheidungen: Er beauftragt die Verwaltung, mit dem Veranstalter des Weihnachtsdorfes MuKuVa e.V. eine vertragliche Vereinbarung zur Nutzung der Fläche hinter dem Elisenbrunnen abzuschließen. Er beauftragt die Verwaltung, mit dem Veranstalter des Aachener Weihnachtsmarktes MAC e.V. zu vereinbaren, die „Hütte 16“ in das Gesamtkonzept des Weihnachtsmarkts zu integrieren. Er beauftragt die Verwaltung, kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung der Bäume zu ergreifen und ein Konzept zum langfristigen Erhalt der Grünfläche und Bäume in der Grünanlage „Elisengarten“ zu erarbeiten und umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er beauftragt die Verwaltung, mit dem Veranstalter des Weihnachtsdorfes MuKuVa e.V. eine vertragliche Vereinbarung zur Nutzung der Fläche hinter dem Elisenbrunnen abzuschließen.
  2. Erbeauftragt die Verwaltung, mit dem Veranstalter des Aachener Weihnachtsmarktes MAC e.V. zu vereinbaren, die „Hütte 16“ in das Gesamtkonzept des Weihnachtsmarkts zu integrieren.
  3. Er beauftragt die Verwaltung, kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung der Bäume zu ergreifen und ein Konzept zum langfristigen Erhalt der Grünfläche und Bäume in der Grünanlage „Elisengarten“ zu erarbeiten und umzusetzen.

Erläuterungen

Mit Schreiben vom 06.02.2026 hat die SPD Fraktion zwei Ratsanträge gestellt:

Antrag (017/19) - Neue Fläche für das Weihnachtsdorf

Die Verwaltung wird beauftragt, eine neue geeignete Fläche im innerstädtischen Bereich für das beliebte Weihnachtsdorf, welches von 2023 — 2025 in der Vorweihnachtszeit am Platz für Demokratie seine Türen für Besucher und Besucherinnen geöffnet hatte, zu ermitteln.

Antrag (018/19) - Erweiterung des Flächenkonzepts des Aachener Weihnachtsmarktes („Hütte 16")

Die Verwaltung wird beauftragt, dem MAC e.V. die Fläche im Bereich des Eingangs des Elisengartens an der Ecke Hartmannstraße dauerhaft — unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften — als Veranstaltungsfläche des Aachener Weihnachtsmarktes zur weiteren Vergabe an Standbetreiber zur Verfügung zu stellen bzw. zuzuweisen.

Erläuterungen:

Weihnachtsdorf

Das Weihnachtsdorf hat sich zu einer attraktiven und bei den Besuchern beliebten Ergänzung zum traditionellen Weihnachtsmarkt entwickelt. Daher besteht der Wunsch, das Angebot auch in Zukunft parallel zum Weihnachtsmarkt zu ermöglichen, um zusätzliche Besucher in die Stadt zu holen.

Der Platz der Demokratie am Büchel steht in den nächsten Jahren aufgrund der dort geplanten Baumaßnahmen ebenso wie der Theaterplatz als Veranstaltungsfläche nicht zur Verfügung. Bereits im letzten Jahr hat die Verwaltung mit dem Betreiber des Weihnachtsdorfes, dem MuKuVa e.V., Standortalternativen erläutert, die sich entweder nicht umsetzen ließen oder vom Betreiber nicht gewollt waren. Diskutiert wurden u.a. Standorte am Willy-Brandt-Platz oder vor dem Hauptgebäude der RWTH am Templergraben. Grundsätzlich sollte der Standort des Weihnachtsdorfes, welches für ca. drei Wochen vom 1. bis zum 3. Adventswochenende aufgebaut wird, von den Besucherströmen des Weihnachtsmarktes profitieren können, um genügend Besucherfrequenz zu generieren. Vom Veranstalter wurden als weitere Bedingungen formuliert, dass das Weihnachtsdorf nachts verschlossen und eine Videoüberwachung eingerichtet werden könne.

Bei allen Standorten spielen natürlich insbesondere die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eine wesentliche Rolle, was bedeutet, dass die Flächen für das Weihnachtsdorf nicht ohne wirksame Sperrmaßnahmen direkt an Hauptverkehrsstraßen oder, wie am Willy-Brandt-Platz, neben Busspuren liegen können.

Hütte 16

Auch die Hütte 16 wurde auf Initiative des Betreibers erstmalig 2014 als Solitär außerhalb des durch den MAC e.V. Aachen betriebenen Weihnachtsmarktes errichtet. Zu Beginn passte die Hütte noch in eine Parktasche der Hartmannstraße, im Lauf der Jahre wurde aufgrund der hohen Besucherzahlen die Hütte ab dem Jahr 2018 weiterhin ohne Anbindung an den Weihnachtsmarkt und in Abstimmung mit dem damaligen Oberbürgermeister erstmalig im Elisengarten platziert. Das Angebot der Hütte 16 bot eine gute Ergänzung des Weihnachtsmarktangebotes und erfreute sich zwischen 2014 und 2022 eines großen Zuspruchs seitens der Besucher. Aufgrund der Standortdiskussionen am Elisengarten und der vom Eigentümer abgelehnten Ersatzstandorte wurde der Stand seitdem nicht mehr am Elisengarten aufgebaut. Im letzten Jahr wurde die Hütte 16 gänzlich nicht im Rahmen des Weihnachtsmarktes aufgebaut. Um den Aufbau der Hütte 16 künftig im Rahmen eines transparenten und dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechendem Vergabeverfahren zu ermöglichen, soll die Hütte 16 durch den Veranstalter MAC e.V. in das Gesamtkonzept des Weihnachtsmarktes integriert werden.

Zwischen 2018 und 2022 wurde der Standort am Elisengarten mehrfach diskutiert und im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss (WLA) beraten (u.a. FB 23/0584/WP17 und FB 23/0637/WP17). Aufgrund der Folgen der Pandemie und den dadurch einhergehenden Infektionsschutzgründen wurde der Standort Elisengarten für die Hütte 16 als zeitlich begrenzte Einzellösung mehrfach akzeptiert.

Im Fokus der politischen Diskussionen standen u.a. die aus umweltfachlicher Sicht Restriktionen des Standortes. Beim Elisengarten handelt es sich um die Grünfläche in der Altstadt, die vor allem eine hohe Aufenthaltsqualität bietet und eine wichtige Verbindung zwischen Haupteinkaufsbereich um Elisenbrunnen und Adalbertstraße und dem Weltkultur-Erbe Bereich um Dom und Rathaus darstellt, somit auch durch die Besucherströme des Weihnachtsmarktes stark frequentiert wird.

Bewertung des Standorts Elisengarten für Veranstaltungen aus grünplanerischer Sicht

Die intensive Nutzung der Grünanlage durch die Besucher*innen des Weihnachtsmarktes würde mit erhöhtem Pflegeaufwand und -kosten einhergehen. Derzeit betragen die Kosten für Unterhaltung und Pflege der Anlage ca. 100.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag würde sich durch erhöhte Frequentierung durch weitere Veranstaltungen dem gleichzeitigen Willen zum Erhalt der innerstädtischen Grünfläche erhöhen.

Der Elisengarten zeichnet sich durch eine Vielzahl von Bäumen unterschiedlicher Arten aus, unter anderem Hainbuche, Platane, Ginko, Silber-Ahorn, Stileiche, Bergahorn, Eisenbaum und Judasbaum.

Aufgrund von Bodenverdichtung war im Januar 2026 bereits eine Hainbuche abgängig. Auch die verbleibenden Bäume befinden sich in einem kritischen Zustand und sind unbedingt vor weiterer Bodenverdichtung zu schützen. Daher ist eine Absperrung der Baumscheiben und Lenkung der Besucherströme notwendig, wenn die bestehenden Bäume erhalten bleiben sollen.

Aus den o.g. Gründen wird die Erarbeitung eines Konzepts für die langfristige Erhaltung und Sicherung der Bäume und Grünanlage vorgeschlagen. Einer Umwidmung der Grünanlage steht derzeit die Zweckmittelbindung und das Urheberrecht der Anlage entgegen.

Flächenkonzeption Weihnachtsmarkt

Seitens der Verwaltung wurde der gewünschte Prozess einer neuen „Flächenkonzeption“ des Weihnachtsmarktes angestoßen, unter der Prämisse, dass sich der Stand der Hütte 16 in eine Gesamtkonzeption des Weihnachtsmarktes einfügen muss. In diesem Zuge wurden im März 2022 alle im Umfeld der aktuellen Veranstaltungsflächen des Aachener Weihnachtsmarktes befindlichen Standorte unter Beteiligung relevanter Fachbereiche überprüft, ob sie für eine Erweiterung des Weihnachtsmarktes geeignet seien. Nach der erfolgreichen Etablierung des Weihnachtsdorfes soll auch für dieses Format eine geeignete und dauerhaft nutzbare Fläche gefunden werden. Da sowohl für die Hütte 16 als auch für das Weihnachtsdorf, wenn auch bei unterschiedlichen Flächenbedarfen, die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, gelten die folgenden Ausführungen für beide Veranstaltungsbereiche.

Standortprüfungen

Als Alternativen wurden unter Berücksichtigung der logistischen Anforderungen folgende Standorte geprüft:

•Hartmannstraße

•Ursulinerstraße

•kleiner Münsterplatz

•Fischmarkt

•Hof

•Friedrich-Wilhelm-Platz

•Klosterplatz

•Holzgraben (Integration)

•Münsterplatz (Integration)

•Platz vor dem Haus der Kohle Ursulinerstraße / Buchkremerstraße (Privateigentum)

•Willy-Brandt-Platz

Aufgrund der laufenden / geplanten Baumaßnahmen kommen folgende Standorte für absehbare Zeit nicht in Frage.

•Theaterplatz

•Platz der Demokratie

Die in öffentlicher Widmung befindlichen Flächen wiesen im Rahmen der Prüfung rechtliche und tatsächliche Restriktionen auf, welche eine Nutzung im Rahmen des Aachener Weihnachtsmarktes nicht uneingeschränkt zuließen. Dabei wurden sowohl verkehrsrechtliche, bauliche, brandschutz- und rettungsdienstliche Anforderungen, als auch die Einbindung in die Sicherheitskonzeption berücksichtigt.

Insbesondere eine Nutzung der Flächen in der Hartmannstraße ist aufgrund der Flächenbedarfe (allein die Hütte 16 benötigt eine Standfläche von min. 10 x 12m) nicht realisierbar. Eine Aufstellung im Straßenraum würde hier ebenso wie in der Ursulinerstraße die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch nehmen und somit die Erschließung für Rettungsfahrzeuge verhindern.

Neben der Freihaltung von Rettungsgassen ist die starke Besucherfrequentierung, die schon zu erheblichen Einschränkungen für die Anwohner und Gewerbetreibenden führt, zu beachten. Somit können Erweiterungen des Weihnachtsmarktes und die Verortung des Weihnachtsdorfes nur auf Flächen stattfinden, die auch unter Berücksichtigung von Erschließung der Anliegergrundstücke und Gefahrenabwehr ausreichend Raum bieten. Ähnlich wie bei den genannten Straßen stellt sich die Situation am Klosterplatz dar, da auch dort private und öffentliche Stellflächen sowie die Flächenbedarfe für rettungsfahrzeuge laut Sicherheitskonzeption zu berücksichtigen sind. Auch eine Nutzung des Friedrich-Wilhelm-Platzes scheidet aufgrund der Bushaltestellen, der Flächenbeschaffenheit und der weihnachtsmarktbedingten Verlegung des Wochenmarktes aus. Andere Flächen, wie etwa der „kleine Münsterplatz“ oder der Fischmarkt bieten ebenfalls nicht ausreichend Platz, ohne die erforderlichen Rettungswege und die Erschließung der anliegenden Gebäude zu stark einzuschränken.

Nach dem Ergebnis der o.g. Standortprüfung kamen letztendlich folgende Alternativen für den Standort der Hütte 16 im Jahr 2022 aus Sicht der Verwaltung in Betracht und wurden dem Veranstalter MAC e. V. angeboten:

• Einbindung in die Fläche des Münsterplatzes

• Einbindung in die Fläche des Holzgrabens

• Nutzung der (Privat-)Fläche Ursulinerstraße / Buchkremerstraße

Die Beurteilung der möglichen Nutzung alternativer Flächen und das o.g. Prüfergebnis wurden dem Veranstalter frühzeitig zur weiteren Planung des Aachener Weihnachtsmarkts mitgeteilt. Aus Sicht der Verwaltung ist der MAC e.V. als Veranstalter aus rechtlichen Gründen der alleinige Ansprechpartner im Genehmigungsverfahren. Im Folgenden teilte der MAC e.V. auf Nachfrage mit, dass auch in Abstimmung mit dem Betreiber der Hütte 16 die genannten Alternativen nicht in Frage kämen. Dennoch zeigte der Betreiber auch weiterhin ein hohes Interesse an einer langfristigen und dauerhaften Lösung.

Standort Weihnachtsdorf und Hütte 16

Vor dem Hintergrund der geschilderten Situation, dem Ergebnis der Standortprüfungen und mangels Integrationsmöglichkeit auf den bestehenden Veranstaltungsflächen haben der Oberbürgermeister sowie die Beigeordneten der Dezernate II und VI mit dem MAC e.V. abgestimmt, dass die Hütte 16 in das Gesamtkonzept Weihnachtsmarkt integriert und dessen Fläche um den früheren Standort der Hütte 16 im Elisengarten, südlich des Brunnens „Kreislauf des Geldes“, erweitert wird. Der Veranstalter wird verpflichtet, alle Vorbereitungen zu treffen und das Sicherheitskonzept entsprechend zu ergänzen.

Auch dem Veranstalter des Weihnachtsdorfes, dem MuKaVa e.V., wurde vorgeschlagen, das Weihnachtsdorf in diesem Jahr erstmalig ebenfalls im Elisengarten zu eröffnen. Vorgesehen ist die geschotterte Fläche nordwestlich des Elisenbrunnens zwischen Elisenbrunnen und dem Restaurant Elisenbrunnen. Für die Umsetzung des Sicherheitskonzeptes ist hier ebenfalls der Veranstalter verantwortlich.

Die Verträglichkeit eines zusätzlichen Events in Form des "Weihnachstdorfs" im Elisengarten mit dem dort ansässigen Gastronomiebetrieb stellt einen wesentlichen Aspekt der Planung dar. Zur frühzeitigen Abstimmung und Sicherstellung der grundsätzlichen Zustimmung bzw. Haltung der Gastronomie hat das Citymanagement des Fachbereichs Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa bereits Abstimmungsgespräche zwischen den Veranstalter*innen des Weihnachtsdorfes und den Betreiber*innen der im Park ansässigen Gastronomie initiiert und begleitet.

Seitens der Gastronomie besteht grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber einer zusätzlichen Belebung des Parks. Für den Fall, dass der Standort Elisengarten auf politische Zustimmung trifft, wurde für die anschließende Planung des Weihnachtsdorfes im Elisengarten vereinbart, die Inhaber*innen der Gastronomie eng in die konzeptionelle Ausgestaltung einzubinden. Dies gilt insbesondere für die Programmgestaltung, vor allem im Hinblick auf musikalische Darbietungen. Hier wurde festgelegt, dass Genre und Auswahl der Musikacts auf den gastronomischen Betrieb und dessen Gästestruktur abgestimmt werden. Das konkrete Musikprogramm soll daher in einem möglichen weiteren Verlauf frühzeitig gemeinsam mit der Gastronomie erarbeitet werden, um eine einvernehmliche und verträgliche Umsetzung sicherzustellen.

Ergänzend soll von der Fachverwaltung ein grünplanerisches Nutzungskonzept erarbeitet und schnellstmöglich umgesetzt werden, zum langfristigen Erhalt der Bäume und der Grünanlage im Rahmen von Veranstaltungen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2026 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2026 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

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0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2026

Fortgeschriebener Ansatz 2026

Ansatz 2027 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Mehrerträge ergeben sich in geringfügigem Maße durch die Erweiterung der Fläche für den Bereich des Eingangs des Elisengartens an der Ecke Hartmannstraße. Der genaue Betrag und über welches PSP-Element die Einnahmen verbucht werden ist derzeit noch nicht bekannt.

Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

Mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

Nicht

X

nicht bekannt

Abstimmungsergebnis

Zu Nr. 1 und Nr. 3: Mehrheitlich, 4 Gegenstimmen, 1 Enthaltung Zu Nr. 2: Mehrheitlich, 5 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-04 FB 23_0030_WP19 Weihnachtsdorf und H SAO.pdf

12.5.2026

6.6 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 20.05.2026
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
22.5.2026
Inhalt abgerufen
3. September 2026 um 01:28