Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses durch den Ausschussvorsitzenden
FB 14/0022/WP18 · Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW werden die noch nicht verpflichteten Ausschussmitglieder von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetz-mäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die noch nicht ver-pflichteten Ausschussmitglieder einzeln ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde (so wahr mir Gott helfe).“
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
keine
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 102457
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=102457
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2020-11-25 FB 14_0022_WP18 Einfuehrung und Verpf SAO.pdf
28.2.2025
68.4 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Geändert
- 18.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 18. Februar 2026 um 00:07