Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′
FB 23/0035/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Oberbürgermeister Dr. Ziemons verweist auf einen geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand, durch den auf eine bezirkliche Zuständigkeit verwiesen werde. Er teilt mit, dass dieser geänderte Beschluss aufgrund der Zuständigkeit des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses nicht zur Abstimmung gestellt werden könne.
Ratsherr Plum (SPD) möchte auf eine geübte Praxis aus der Vergangenheit hinweisen, dass im Rahmen eines Konzeptverfahrens der/die Vorsitzende des Planungsausschusses sowie des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses beteiligt worden sei. Er möchte anregen, zukünftig wieder die Beteiligung durch diese beiden Gremien, sowie zusätzlich des/der jeweiligen Bezirksbürgermeister/in sicherzustellen, so dass auch die bezirklichen Belange Berücksichtigung finden.
Ratsherr Auler (CDU) berichtet, dass man sich in der Bezirksvertretung Aachen-Brand intensiv mit der Thematik befasst habe. Hierbei habe Einigkeit darüber bestanden, dass das Grundstück in Brand grundsätzlich bebaut und das Konzept für diese Bebauung aufgrund der Lage des Grundstückes auch in der Bezirksvertretung beraten werden soll. Er führt aus, dass der Bezirksbürgermeister in regulären Konzeptverfahren beteiligt werde und es der CDU-Fraktion besonders wichtig sei, dass die Bezirksvertretung in Gänze in die Festlegung der Kriterien für dieses Verfahren mit einbezogen werde. Die spätere Entscheidung in der Jury sei hingegen eine andere Fragestellung.
Ratsherr Dr. Breuer (GRÜNE) führt aus, dass die Konzeptvergabe ein gutes und wichtiges Instrument zur Beschleunigung des Verfahrens sei, allerdings müsse man die Bezirke frühzeitiger und mit einem entsprechenden Mitspracherecht in das Verfahren miteinbeziehen. Auch die weitere politische Beratung solle hinsichtlich einer Beteiligung des Planungsausschusses überdacht werden. Weiterhin hege die GRÜNE-Fraktion die Befürchtung, dass der für die Vorbereitungsphase angesetzte Zeitraum von 2 Monaten zu knapp bemessen sei und die Qualität des Verfahrens somit leiden könne. Insgesamt befürworte die Fraktion den Vorgang und die Beschleunigung der Konzeptvergabe, möchte allerdings darum bitten, die Zeiten und Fristen noch einmal anzupassen sowie die Bezirke und die Politik umfangreicher mit einzubeziehen.
Beigeordneter Hissel verweist auf einen Zielkonflikt zwischen den positiven Effekten eines ausgiebigen, aber langwierigen Konzeptverfahrens sowie dem großen Wohnungsnotstand, dem es durch eine entsprechende Beschleunigung in allen Kategorien entgegenzuwirken gelte. Die Vorlage habe die Frage zum Inhalt, wie die eigenen Verfahren beschleunigt werden können und die genannten Zeiten seine eine Ambition und keine Garantie. Weiterhin sollen, auch nach Diskussion im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die Vorsitzenden des Planungs- und Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses sowie des betroffenen Bezirkes bereits am Anfang des Prozesses zur Abstimmung des Verfahrens miteinbezogen werden. In Abänderung zu dem bisherigen Konzeptverfahren werde die Vorhabenprüfung im Rahmen einer Fachbereichsbeteiligung anhand von einem ′Grobentwurf′, den die Verwaltung kurzfristig erstellen lässt, erfolgen. Er regt an, das Verfahren wie ausgeführt zu starten.
Ratsherr Plum (SPD) zeigt sich vor dem Hintergrund des im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss einstimmig getroffenen Beschlusses über die aufkommende Diskussion verwundert. Er merkt an, dass die frühzeitige Einbindung der Bezirksvertretung zu einer Verzögerung des Prozesses führe. Denn unabhängig davon könne im Konzeptverfahren keine Entscheidung getroffen werden, die den Bezirksvertretern nicht bereits aufgrund des geschaffenen Baurechtes bekannt sei. Aus diesem Grund bittet er, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen und die drei in der Vorlage benannten Verfahren durchzuführen.
Ratsherr Auler (CDU) betont, dass die CDU-Fraktion das Turbo-Konzeptverfahren mit Beschleunigung ausdrücklich befürworte. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wünsche lediglich eine Beteiligung im Rahmen der Festlegung der Kriterien für das Konzept, wie auch bereits bei vergangenen Verfahren geschehen. Alle weiteren Entscheidungen obliegen dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss.
Ratsherr Allemand (UP) steht dem Bau-Turbo eher kritisch gegenüber. Grundsätzlich könne man Prozesse verschlanken, dies dürfe allerdings nicht zu Lasten von Umweltprüfungen, Baukultur, Bauqualität und Städtebau geschehen.
Ratsherr Stettner (GRÜNE) bekräftigt, dass die GRÜNE-Fraktion die Beschleunigung der Verfahren befürworte. Allerdings bestehe die Sorge, dass der in der Vorlage genannte, stark verkürzte Zeitraum für die Vorbereitungsphase nicht einzuhalten sei bzw. massive Abstriche in den Prüfungen erfolgen. Er schlägt vor, dem heutigen Beschlussvorschlag zu den drei benannten Projekten zu folgen und im Anschluss eine Evaluation zum Verfahren durchzuführen. Die Klärung der Fragestellung zur Einbindung der Bezirke werde der Koalition überlassen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und Einigkeit über den Vorschlag von Ratsherrn Stettner besteht, lässt Oberbürgermeister Dr. Ziemons im Folgenden über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.
Die Bezirksvertretung Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Mitte zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.
Die Bezirksvertretung Brand empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Brand zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.
Die Bezirksvertretung Eilendorf empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′ im Bereich des Bezirks Eilendorf zu beauftragen, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung von ′Turbo-Konzeptverfahren′, gemäß den Ausführungen in der Vorlage.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 11.08.2018 hat der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossen, städtische Grundstücke für den Wohnungsbau künftig im Wege des Konzeptverfahrens zu vergeben. Der Beschluss gilt für Grundstücke, welche in der Regel bei Bauvorhaben im Geschosswohnungsbau mit mehr als 10 Wohneinheiten anzunehmen ist.
Der Beschluss erfolgte als steuerndes Instrument vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an bezahlbaren Wohnraum, welcher in Aachen derzeit vorhanden ist und im Interesse einer nachhaltigen und sozialgerechten Stadtentwicklung. Trotz zahlreicher Wohnungsbauprojekte, ist der Aachener Wohnungsmarkt v.a. im Bereich des bezahlbaren Wohnraums stark angespannt. Eine hohe Nachfrage trifft auf ein begrenztes Angebot – mit spürbaren Auswirkungen für viele Wohnungssuchende in Aachen.
Am Mittwoch, 4. Februar 2026 sind deshalb auf Einladung des Oberbürgermeisters und des Beigeordneten für Wohnen, Soziales und Wirtschaft, Akteure der Wohnungswirtschaft zusammen mit Fachleuten aus der Stadtverwaltung im Rathaus zum ersten ′Aachener Wohnungsgipfel′ zusammengekommen. Ziel war es, gemeinsam Möglichkeiten der Beschleunigung von Prozessen, die neuen Optionen des Baugesetzbuchs (BauGB) und den Abbau von Hemmnissen im Wohnungsbau zu diskutieren.
Die Stadt Aachen nimmt hierbei eine aktive Rolle in der Schaffung von nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum ein. Alle in ihrem Eigentum befindlichen Grundstücke, die grundsätzlich für Wohnbebauung geeignet sind, wurden identifiziert, d.h. sie sind im FNP AC*2030 als Wohnbaufläche oder Gemischte Baufläche dargestellt und sind erschlossen oder können erschlossen werden. Es handelt sich um ca. 80 „Potenzialflächen“, deren Zahl regelmäßig variiert, da Flächen vergeben werden oder neu hinzukommen oder für andere Nutzungen wie z.B. Flächen zur Daseinsvorsorge wie u.a. soziale Einrichtungen oder die Feuerwehr benötigt werden. Aus diesen Flächen hat die Verwaltung die Grundstücke identifiziert, bei denen eine schnelle Vermarktung ggf. möglich ist, u.a. durch die Prüfung der Anwendbarkeit des ′Bau-Turbos′ und der Vergabe im ′Turbo-Konzeptverfahren′. Das ′Turbo-Konzeptverfahren′ soll eine beschleunigte Flächenentwicklung unterstützen, welche in der Vergangenheit andere planerische Zielsetzungen aufgewiesen haben.
Das ′Turbo-Konzeptverfahren′ basiert auf einer Überarbeitung des politisch beschlossenen Regelablaufs für Konzeptverfahren. Durch die zeitliche Verkürzung einzelner Phasen und die Verschlankung des Prozesses soll eine schnellere Ausschreibung erfolgen, um zeitnah Wohnungsbau in Aachen realisieren zu können.
Die bisherige Beratungsfolge soll im „Turbo-Konzeptverfahren“ zur Verfahrensbeschleunigung verkürzt werden, auch soll die prozessbegleitende Bewertung und Auswahl der geeignetsten Arbeit durch die Verwaltung. Politisch beraten und beschlossen werden sollen im „Turbo-Konzeptverfahren“ die Vergabe der Grundstücke im WLA und ggfls. im Rat.
Folgende Verfahrensschritte werden im ′Turbo-Konzeptverfahren′ durchgeführt:
Die i.d.R. mehrere Jahre dauernde Vorbereitungsphase soll zukünftig seitens der Verwaltung deutlich verkürzt werden. In dieser Phase werden vor allem die Ziele der Ausschreibungen und die jeweiligen fachlichen Anforderungen durch die jeweiligen Fachbereiche formuliert. Insgesamt sollen die Anforderungen an die Grundstücksvergabe deutlich reduziert werden, um die Chance einer schnellen Realisierung zu erhöhen. Auch die Anhandgabephase und der Projektabschluss werden deutlich gekürzt. Dies wird erhöhte Anforderungen an die Investierenden stellen, da die Anhandgabephase dazu dient, die Projekte auszuarbeiten und offene Fragen zu klären. Die Anhandgabephase endet üblicherweise mit einer Bauvoranfrage.
Während der verkürzten Vorbereitungsphase, müssen insbesondere folgende Themen geklärt werden, bevor eine Ausschreibung erfolgen kann:
- Aussage zur Bebaubarkeit (bspw. Abweichungen vom Planungsrecht, Art/Maß der Bebauung, Denkmalschutzbelange)
- Verbindliche Aussagen zur Infrastruktur (bspw. Erschließung, Zusatzverkehr und Auswirkungen auf die umgebende Bebauung, Kapazitäten für Entwässerung/ Regenrückhaltung, mögliche Anbindung / Zeitpunkt an das vorhandene oder geplante Fernwärmenetz)
- Umweltbelange (bspw. Kaltluftfluss, freizuhaltende Korridore, maximale Gebäudehöhe, Baumschutz, Versickerungsmöglichkeiten Boden, Altlasten, Kampfmittel, Energieversorgung, Spielplätze)
- Anwendung Grün- und Gestaltungssatzung
- Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur (ggf. Erweiterungen soziale Infrastruktur notwendig)
- Wohnraumbedarfe (bspw. Zielgruppen, Quotenregelung)
- Aussage, ob Förderung an dem jeweiligen Standort genehmigungsfähig erscheint (Fördergeber StädteRegion)
Die Vorhabenprüfung erfolgt im Rahmen einer Fachbereichsbeteiligung, anhand von einem ′Grobentwurf′ den die Verwaltung kurzfristig erstellen lässt.
Folgende Flächen schlägt die Verwaltung zur Ausschreibung für den Wohnungsbau im ′Turbo-Konzeptverfahren′ vor:
- Wilhelm-Ziemons-Straße 21 (Bollet) | Gemarkung Brand – Flur 23 – Flurstück 721
ca. 65 Wohneinheiten
Die Fläche von ca. 5.600m² ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 678 VI als „Fläche für den Gemeinbedarf – Stellplätze“ festgesetzt. Über eine Befreiung vom Bebauungsplan könnte hier Wohnungsbau entstehen.
- Brander Straße (Breitbenden) | Gemarkung Eilendorf – Flur 6 – Flurstück 844
ca. 50 Wohneinheiten
Bereits 2019 wurde beschlossen, diese Fläche mit ca. 3.550 m² für die Ausschreibung der Städteregion für eine Pflegeeinrichtung bereit zu stellen. Die Planungen hierzu wurden durch die potentiellen Betreiber der Einrichtung bis heute nicht umgesetzt, da die Fläche zu klein sei und die Festsetzungen des Bebauungsplans 805 II (u.a. Satteldach) nicht mit den Ansprüchen an Pflegeeinrichtungen kompatibel seien. Die heutige Festsetzung „Fläche für den Gemeinbedarf – Senioreneinrichtung“ könnte durch eine Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus geändert werden.
3.Höfchensweg | Gemarkung Aachen – Flur 74 – Flurstück 1924
ca. 8 bis 12 Wohneinheiten
Der Bebauungsplan 975 setzt auf dem ca. 4.700m² großem Grundstück Wohnen mit insgesamt max. 4 Wohneinheiten fest. Durch eine Befreiung könnte hier die Zahl der Wohneinheiten erhöht werden, ohne aufgrund der sehr großen Fläche eine übermäßige Verdichtung zu erzeugen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
| JA | NEIN |
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| X |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
|
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
| ||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
|
| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 1025041
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025041
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-05-27 FB 23_0035_WP19 Durchfuehrung von _Tu SAO.pdf
3.6.2026
1.5 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 23
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 15.07.2026
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 16.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 2. November 2026 um 02:22