15. Juli 2026 um 17:00, Rathaus
TOP 9Öffentlich

Änderung der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebs

FB 30/0003/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die 8. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb die 8.Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Aachen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.

Erläuterungen

Der Aachener Stadtbetrieb wird bisher in Form einer Einzelspitze durch eine alleinige Betriebsleitung geführt. Mit Blick auf eine kontinuierliche und handlungsfähige Wahrnehmung und Gewährleistung der umfassenden Aufgaben des Aachener Stadtbetriebes sowie eine effiziente Betriebsorganisation wird vorgeschlagen, eine allgemeine Stellvertretung der Betriebsleitung sowie eine Abwesenheitsvertretung in der Betriebssatzung vorzusehen. Sowohl der*die Betriebsleiter*in als auch der*die allgemeine Stellvertreter*in sind Bestandteil der Betriebsleitung im Sinne von § 2 EigVO NRW. Hierdurch wird auch im Falle der Verhinderung oder Abwesenheit der*desBetriebsleiters * Betriebsleiterin eine uneingeschränkte Wahrnehmung der umfassenden Leitungsaufgaben des Stadtbetriebes gewährleistet. Ergänzend soll für den Fall der Abwesenheit beider Mitglieder der Betriebsleitung eine Abwesenheitsvertretung bestellt werden, die nur in diesem Fall Bestandteil der Betriebsleitung im Sinne von § 2 EigVO NRW ist. Die Bestellungen erfolgen rein organisatorisch.

Vor diesem Hintergrund ist eine inhaltliche Änderung des § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes hinsichtlich einer Stellvertreterregelung (neu: allgemeine Stellvertretung und Abwesenheitsvertretung) vorzunehmen.

Im Zuge der zuvor genannten Satzungsanpassung erfolgen ergänzend die folgenden redaktionelle Änderungen der Betriebssatzung:

  • In § 4 Abs. 1 wird die Anzahl der Mitglieder des Betriebsausschusses (neu: 15 Mitglieder) gemäß dem diesbezüglichen Ratsbeschluss vom 19.11.2025 über die Wahl der Ausschussmitglieder aktualisiert.
  • In § 6 a erfolgt eine Ergänzung hinsichtlich der Vorgesetztenregelung für die allgemeine Stellvertretung sowie eine Korrektur des aufgeführten Paragraphen aus der Dienstordnung der Stadtverwaltung Aachen (neu: § 4).
  • In § 8 der Betriebssatzung besteht eine inhaltliche Wiederholung des Absatzes 2 in Absatz 3, so dass Absatz 3 zukünftig entfallen kann.
  • In § 9 Abs. 1 erfolgt eine Korrektur und Ergänzung des aufgeführten Paragraphen der Gemeindeordnung NRW (neu: § 103 GO NRW i.V.m. § 114 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 21 Abs. 1 EigVO NRW) sowie eine inhaltliche Ergänzung hinsichtlich der Möglichkeit, neben der Gemeindeprüfungsanstalt auch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Jahresabschlussprüfung zu beauftragen.
  • § 9 Abs. 2 wird dahingehend aktualisiert, dass sich die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens nach den Regelungen der Gemeindeordnung NRW sowie der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen richten.

Alle Änderungen sind in der beigefügten Synopse (Anlage 1) kenntlich gemacht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-22 FB 30_0003_WP19 Aenderung der Betrieb SAO.pdf

27.5.2026

546.5 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Geändert
16.7.2026
Inhalt abgerufen
30. Juli 2026 um 01:09