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Aufhebung der besonderen Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 BauGB für den Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier; hier: Aufhebungsbeschluss

FB 61/0060/WP19 · Entscheidungsvorlage

Aufhebung der besonderen Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 BauGB für den Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier; hier: Aufhebungsbeschluss

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts
gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bereich zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim.

Erläuterungen

Aufhebung einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht
gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

  1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)

Am 23. Juli 1986 folgte der Rat der Stadt Aachen der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19. Juni 1986, einen Bebauungsplan - Bahnhof Walheim/Vennbahnstraße - aufzustellen. Das Ziel des Aufstellungsbeschlusses A 79 war es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Gelände des ehemaligen Bahnhofs Walheim sicherzustellen und eine unerwünschte Gewerbeansiedlung zu verhindern.

Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wurde am 10.12.1986 vom Rat der Stadt Aachen eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Durch diese Satzung sollte die Stadt Aachen in die Lage versetzt werden, auf den Flächen, die für eine städtebauliche Neuordnung in Frage kommen, die im Aufstellungsbeschluss formulierten Ziele besser umzusetzen. Der größte Teil des Geltungsbereichs der Vorkaufsrechtssatzung ist bereits durch kleinere Bebauungspläne mit konkreteren Zielsetzungen (VEP Nr. 5, Bebauungsplan Nr. 780 und Bebauungsplan Nr. 835) abgesichert. Auf den verbleibenden Restflächen wurde ein Fuß- und Radweg realisiert. Daher ist die Anwendung der Vorkaufsrechtssatzung oder die Ausübung eines Vorkaufsrechts zur Umsetzung dieser Ziele nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung ist durch die Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

  1. Klimanotstand

Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen, denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Die Checkliste findet in diesem Fall keine Anwendung, da es hier lediglich um die Aufhebung einer Vorkaufsrechtssatzung geht. Es sind keine Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.

  1. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, für das Plangebiet zwischen der Schleidener Straße, Prämienstraße und Auf der Kier im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster / Walheim die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-06 FB 61_0060_WP19 Aufhebung der besond SAO.pdf

20.5.2026

4.7 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
16.7.2026
Inhalt abgerufen
30. Juli 2026 um 01:09