15. Juli 2026 um 17:00, Rathaus
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Bebauungsplan Nr. 976 - Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet - hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 (2) BauGB

FB 61/0070/WP19 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 976 - Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet - hier: - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB - Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss gem. § 10 (2) BauGB

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschussempfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan Nr. 976 – Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet – in Anwendung des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wie folgt zu ändern:

  • Vergrößerung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und Verkleinerung der Fläche für die Wasserwirtschaft (Regenrückhalte-Mulde) im Norden des Plangebiets jeweils um rund 18 m²
  • Ergänzung eines Hinweises zu Stellplätzen sowie textliche Ergänzungen in den Hinweisen zu Altbergbau und Versorgungsleitungen

Er empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 976 - Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan Nr. 976 – Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet – in Anwendung des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wie folgt zu ändern:

  • Vergrößerung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und Verkleinerung der Fläche für die Wasserwirtschaft (Regenrückhalte-Mulde) im Norden des Plangebiets jeweils um rund 18 m²
  • Ergänzung eines Hinweises zu Stellplätzen sowie textliche Ergänzungen in den Hinweisen zu Altbergbau und Versorgungsleitungen

Sie empfiehlt dem Rat nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 976 - Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan Nr. 976 – Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet – in Anwendung des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wie folgt zu ändern:

  • Vergrößerung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und Verkleinerung der Fläche für die Wasserwirtschaft (Regenrückhalte-Mulde) im Norden des Plangebiets jeweils um rund 18 m²
  • Ergänzung eines Hinweises zu Stellplätzen sowie textliche Ergänzungen in den Hinweisen zu Altbergbau und Versorgungsleitungen

Er beschließt, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 976 - Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet – im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich zwischen Im Ginster und der A 44 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

(Dr. Michael Ziemons)

Oberbürgermeister

Erläuterungen

1.Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Vorlage

Vorlagennummer

Gremium

Datum Beschluss

Programmberatung

FB 61/0599/WP17

PLA

12.01.2017

einstimmig, ungeändert beschlossen

BV Brand

01.02.2017

erneute Programmberatung

FB 61/1260/WP17

PLA

10.10.2019

einstimmig, ungeändert beschlossen

BV Brand

30.10.2019

ergänzende Programmberatung

FB 61/1388/WP17

PLA

02.04.2020

einstimmig, ungeändert beschlossen

BV Brand

29.04.2020

Sachstandsbericht

FB 61/0859/WP18

BV Brand

20.03.2024

einstimmig, ungeändert beschlossen

PLA

21.03.2024

Beschluss d. Veröffentlichung im Internet

FB 61/1048/WP18

BV Brand

26.03.2025

einstimmig, ungeändert beschlossen

PLA

08.05.2025

Der Inhalt sämtlicher Vorlagen ist Bestandteil der Satzung.

Bereits seit mehreren Jahrzehnten sind im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen, östlich angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet Brand Nord, größere landwirtschaftliche Flächen als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Im Zuge der Neufassung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 wurden diese auf eine rund 9 ha große Fläche zwischen der Straße Im Ginster, der Autobahn 44 und dem Sebastianusweg verkleinert.

Nach Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand beauftragte der Planungsausschuss die Verwaltung bereits im Januar 2017, für den o.g. Bereich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Entwicklung von Gewerbeflächen zu erarbeiten (Vorlage FB 61/0599/WP17). Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasste jedoch nur einen 0,8 ha großen Teilbereich der im FNP dargestellten Flächen am Ende der Straße Im Ginster, angrenzend an das Betriebsgelände der Firma Baustoffe Geulen GmbH und Co KG. Ziel war es, im Vorgriff auf eine mögliche künftige großflächigere Erweiterung des Gewerbegebietes den Bau von Lagerflächen für eine Betriebserweiterung der Baustoffhandlung Geulen zu ermöglichen, um die Betriebsstätte langfristig zu sichern.

Der Planungsausschuss beschloss im Oktober 2019, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf den gesamten neuen FNP-Bereich (ca. 9 ha) zu vergrößern, um dem großen Bedarf an gewerblichen Bauflächen nachzukommen (Vorlage FB 61/1260/WP17). Die Bezirksvertretung Brand hatte jedoch Bedenken gegen eine großflächige Gewerbeentwicklung und sprach sich dafür aus, bei der kleineren Abgrenzung aus dem Jahr 2017 zu bleiben.

Im Frühjahr 2020 schlug die Verwaltung im Rahmen einer ergänzenden Programmberatung vor, den Bebauungsplan für einen 3,35 ha großen Bereich aufzustellen, der neben den Flächen der Firma Geulen noch weitere landwirtschaftliche Flächen für die Entwicklung zu Gewerbeflächen umfasste. Der Planungsausschuss und die Bezirksvertretung Brand beauftragten in ihren Sitzungen am 02.04.2020 und am 29.04.2020 die Verwaltung, für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erarbeiten und hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen (Vorlage FB 61/1388/WP17). Im Planungsausschuss wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für das Gebiet zwischen Im Ginster, Autobahn 44 und Sebastianusweg entsprechend der Variante 3 einen Bebauungsplan zu erarbeiten.Er beschließt, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

Der Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand war gleichlautend.

Da eine Entwicklung des größeren Bebauungsplangebiets derzeit jedoch nicht sinnvoll ist, beschloss der Planungsausschuss am 08.05.2025, nach Empfehlung durch die Bezirksvertretung Brand, das Plangebiet auf die Grundstücke der Firma Baustoffe Geulen zu verkleinern und als Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB fortzuführen. Das Unternehmen konnte zwischenzeitlich weitere Liegenschaften erwerben, so dass sich nun ein rund 1,6 ha großer Bereich ergibt. Der Planungsausschuss beschloss, hierzu die Veröffentlichung im Internet mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung des Bebauungsplans durchzuführen (Vorlage FB 61/1048/WP18). Im Planungsausschuss wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 976 - Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet - in der vorgelegten Fassung.

Der Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Brand war gleichlautend.

Die Veröffentlichung im Internet mit zusätzlicher öffentlicher Auslegung des Bebauungsplans fand statt in der Zeit vom 25.08.2025 bis 26.09.2025.

2.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Zeit vom 25.08.2025 bis 26.09.2025 im Landesportal (beteiligung.nrw.de) und im Internetportal der Stadt Aachen veröffentlicht. Zusätzlich fand im selben Zeitraum eine öffentliche Auslegung der Planung im Verwaltungsgebäude Am Marschiertor statt. Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

3.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 38 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Acht davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.

Die Stellungnahmen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und der Bezirksregierung Arnsberg führten zu einer Ergänzung der Hinweise zu Kampfmitteln und zum Altbergbau in den Schriftlichen Festsetzungen.

Die Firma Amprion teilt mit, dass die Lage des durch das Plangebet verlaufenden Starkstrom-Erdkabels im bisherigen Entwurf des Bebauungsplans nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Es wurde im Norden des Plangebiets mit einem größeren Kurvenradius verlegt, als dies in den dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Unterlagen eingetragen war. Da die Größe und der Zuschnitt der dort festgesetzten Flächen für die Wasserwirtschaft und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern von der Lage des Kabels und dessen Schutzbereich abhängig sind, ist eine Anpassung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Die Änderung führt zu einer geringfügigen Vergrößerung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und Verkleinerung der Fläche für die Wasserwirtschaft (Regenrückhalte-Mulde) um jeweils rund 18 m². Die Änderung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht unbedenklich, was durch den Gutachter und von der Unteren Wasserbehörde bestätigt wurde.

Sofern – wie im vorliegenden Fall – die Änderung des Bebauungsplanentwurfs die Grundzüge der Planung nicht berührt, kann und soll nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf eine erneute Veröffentlichung im Internet verzichtet werden und die Änderung nur der betroffenen Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Dies ist durch eine Beteiligung der Grundstückseigentümerin sowie der Firma Amprion erfolgt.

Von der Grundstückseigentümerin wurden keine Bedenken gegen die Planungsänderung vorgebracht.

Die Firma Amprion gab zu bedenken, dass am westlichen Rand des Plangebiets eine Zufahrt zu einem der Schächte des im Gebiet verlaufenden Starkstrom-Erdkabels erforderlich sei und bittet um entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Grundstückseigentümerin hat sich vertraglich verpflichtet, diese Zufahrt in das Grundbuch eintragen zu lassen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Lagerflächen können an den Bedarf angepasst angeordnet werden, weshalb die Festsetzung eines Fahrrechtes sowie eine Änderung der Baugrenzen im Bebauungsplan nicht notwendig sind.

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.

4.Klimanotstand

Gemäß dem gesamtstädtischen Klimagutachten der Stadt Aachen ist das Plangebiet dem Klimatop ‚Freilandklima‘ mit Windoffenheit und einer intensiven Kalt- bzw. Frischluftproduktion zuzuordnen. Die Kaltluftvolumina werden entsprechend dem Geländegefälle Richtung Brander Bach als Nebenbach des oberen Haarbaches geleitet. Gemäß der Karte der Planungsempfehlungen des gesamtstädtischen Klimagutachtens sollten die bestehenden Bebauungsgrenzen eingehalten werden, um die Kaltluftbahnen sowie Kaltluftproduktionsflächen zu erhalten. Gemäß dem Klimaanpassungskonzept der Stadt Aachen (2014) liegt das Plangebiet in der ‚Belüftungsbahn Stadtklima‘ und wird in der Planungshinweiskarte in die Schutzzone I ‚Erhalt besonderer kühlleistungsstarker und schützenswerter Böden‘ eingestuft.

Zur Erhaltung bestehender Frischluftbahnen sollen geschlossene hochbauliche Anlagen im Plangebiet ausgeschlossen werden. Anlagen für die Lagerhaltung werden in der Höhe begrenzt. Durch die Versiegelung heute landwirtschaftlich genutzter Flächen werden die Verdunstungsrate und die Kaltluftbildung reduziert. Um die negativen klimatischen Auswirkungen zu minimieren, wird die Begrenzung der Versiegelung auf 69 % des Plangebietes vertraglich geregelt.

Innerhalb des Plangebietes sind keine Gebäude vorgesehen, deren Dächer mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen versehen werden könnten. Die geplanten baulichen Anlagen sollen zwar teilweise eine Überdachung erhalten (überdachte Regale, überdachte Schüttgutboxen), diese ist jedoch aus statischen Gründen nicht für die Installation von Solaranlagen geeignet. Außerdem würde die Leistungsfähigkeit der Anlagen aufgrund der mit der geplanten Nutzung als Lager für Baustoffe einhergehenden Staubentwicklung eingeschränkt werden. Freiflächen-Solaranlagen sind aufgrund der geplanten Nutzung des Plangebietes als Lagerflächen für Baustoffe ebenfalls nicht praktikabel. Insgesamt ist das Plangebiet somit nicht für die solare Wärme- und Energiegewinnung geeignet.

Die unversiegelten landwirtschaftlichen Flächen gehen mit der Umsetzung des Bebauungsplanes überwiegend verloren. Lediglich im Bereich der geplanten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern findet aufgrund der Bepflanzung mit Blühstreifen, Gehölzen sowie einzelnen Bäumen bei gleichzeitiger Aufgabe der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung eine Aufwertung statt.

5.Städtebaulicher Vertrag

Der Investor verpflichtet sich im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zur Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten und hat die notwendigen Untersuchungen sowie die Unterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans in Abstimmung mit der Verwaltung erstellt. Im städtebaulichen Vertrag werden insbesondere folgende Maßnahmen geregelt:

•Ausgleichsmaßnahmen gemäß Umweltbericht auf den Flurstücken Gemarkung Brand, Flur 13, Parzellen 145 und 730, die sich in unmittelbarer Nähe des Plangebiets südlich des Sebastianuswegs befinden

•Regelungen zur Entwässerung, insbesondere des notwendigen Leitungsbaus unterhalb des städtischen Wirt-schaftsweges zwecks Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in den Brander Bach

•Begrenzung der Versiegelung des Plangebietes auf maximal 69 % entsprechend des Grünordnungsplans

•Anpflanzungen gemäß Grünordnungsplan und Baumbilanz mit Abnahmeregelung

•die Eintragung der für die Sicherung der o.g. Themen notwendigen Dienstbarkeiten

Der städtebauliche Vertrag wurde zwischen dem Investor und der Stadt Aachen abgestimmt. Er wird noch vor dem Satzungsbeschluss im Rat unterzeichnet.

6.Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Da die Änderung des Bebauungsplanentwurfs nicht die Grundzüge der Planung berührt, ist eine erneute Veröffentlichung im Internet nicht erforderlich. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wurde die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt. Im vorliegenden Fall waren dies die Grundstückseigentümerin sowie der Leitungsträger.

Durch den Bebauungsplan Nr. 976 - Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet – sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die benötigten Lagerflächen des angrenzenden Betriebs geschaffen werden. Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan 976 - Im Ginster / Erweiterung Gewerbegebiet - den Satzungsbeschluss zu fassen

Anlagen

1.Übersichtsplan

2.Luftbild

3.Rechtsplan

4.Schriftliche Festsetzungen

5.Begründung mit Umweltbericht

6.Abwägung Behördenbeteiligung

7.Grünordnungsplan

8.Baumbilanzplan

9.Checkliste Klimaschutz

10.Städtebaulicher Vertrag (geschwärzt)

11.Zusammenfassende Erklärung

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Keine


Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-05-28 FB 61_0070_WP19 Bebauungsplan Nr. 97 sao

1.7.2026

14.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
16.7.2026
Inhalt abgerufen
30. Juli 2026 um 01:09