Napoleonsberg – Instandsetzung der Inde-Stützwand 2. Bauabschnitt und Straßenerneuerung von der Zufahrt Korneliusmarkt bis Haus Nr. 194 sowie Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
FB 68/0104/WP19 · Entscheidungsvorlage
Napoleonsberg – Instandsetzung der Inde-Stützwand 2. Bauabschnitt und Straßenerneuerung von der Zufahrt Korneliusmarkt bis Haus Nr. 194 sowie Umbau der Haltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
im Ratsinformationssystem anzeigenBeschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der fachlichen Empfehlung des Mobilitätsausschusses, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Verplichtungsermächtigungen i.H.v.
a)708.000,- € bei PSP-Element 5-120102-400-02800-300-1 „Napoleonsberg 2.BA“
b)1.217.000,- € bei PSP-Element „Napoleonsberg Instands. Ufermauer Teil 2“ und
c)134.000,- € bei PSP-Element 5-120102-800--00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen"
bereitzustellen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen i.H.v.
a)708.000,- € bei PSP-Element 5-120102-400-02800-300-1 „Napoleonsberg 2.BA“
b)1.217.000,- € bei PSP-Element „Napoleonsberg Instands. Ufermauer Teil 2“ und
c)134.000,- € bei PSP-Element 5-120102-800--00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen"
bereitzustellen.
Der Rat beschließt, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen i.H.v
a)708.000,- € bei PSP-Element 5-120102-400-02800-300-1 „Napoleonsberg 2.BA“
b)1.217.000,- € bei PSP-Element „Napoleonsberg Instands. Ufermauer Teil 2“ und
c)134.000,- € bei PSP-Element 5-120102-800--00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen"
bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Im November 2024 wurde im Mobilitätsausschuss mit der Vorlage FB 68/0117/WP18 der Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahmen am Napoleonsberg einstimmig gefasst. Darüber hinaus beauftragte die Politik durch die geänderte Beschlussfassung die Verwaltung mit weiteren Aufgaben im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Maßnahmen. Deren Ergebnisse wurden in einer Mitteilung der Verwaltung im nichtöffentlichen Sitzungsteil in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim am 26.05.2026 und dem Sachstandsbericht FB68/0251/WP18 sowie der Vorlage FB 68/0206/WP18 dargelegt.
Gleichzeitig wurde von der Fachverwaltung des FB 68/500 und dem Aachener Stadtbetrieb E 18/500 weiter an der Ausführungsplanung zum Projekt gearbeitet. Auch die anschließende Finalisierung des umfangreichen, bauzeitlichen Verkehrskonzepts durch das beauftragte Ingenieurbüro Schwietering-Bung in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde benötigte zum Abschluss der Leistungsphase 5 noch einmal einige Zeit, bis sie im März 2026 fertiggestellt werden konnte. Daraufhin wurde die gemeinsame Vergabe der Bauleistungen von Regionetz GmbH, E 18 und FB 68/500 vorbereitet, Ende April 2026 hat das mit der Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 6) beauftragte Ingenieurbüro Kempen Krause Ingenieure GmbH (KKI) das fertige Leistungsverzeichnis vorgelegt. Dies beinhaltet zu den einzelnen Positionen die auf den Erfahrungen von KKI basierenden Kosten. Im Ergebnis werden darin deutlich höhere Projektkosten prognostiziert, als diese aufgrund der städtischen Erfahrungswerte Ende 2024, anlässlich der Vorlage zum Planungs-, Bau- und Ausführungsbeschluss, berechnet wurden. Eine eingehende Prüfung des Leistungsverzeichnisses führte zwar in maßgebenden Positionen zu einer Reduzierung der von KKI kalkulierten Kosten, aber dennoch werden für eine finanzielle Deckung überplanmäßige Mittel benötigt. Diese können durch die Verwendung vorhandener Mittel aus anderen Maßnahmen gedeckt werden.
Wie zuletzt in der beschlossenen Vorlage FB 68/0117/WP18 dargelegt, weist das 2. Teilbauwerk der Indestützmauer von der Zufahrt zum „Korneliusmarkt“ bis zur Fußgängerbrücke „Korneliusmarkt“/“Benediktusplatz“ starke Schäden auf und muss daher dringend saniert werden. Die Regionetz GmbH hat die Verwaltung darüber hinaus eindringlich darauf hingewiesen, dass damit zu rechnen ist, dass die im Napoleonsberg vorhandene und unter Druck stehende, über hundert Jahre alte Wassertransportleitung (DN 400), durch erschütternde Arbeiten, wie sie bei der Sanierung der Indestützwand durch Injektionsarbeiten u.ä. auftreten werden, beschädigt wird. Das würde aufgrund des Wasserdrucks und der dann austretenden Wassermenge sofort zu erheblichen, unkalkulierbaren Schäden am Straßenkörper, zu sofortiger Vollsperrung des Napoleonsberg und erheblichen Kosten führen. Daher ist es zwingend notwendig, dass diese Leitung bereits vor Sanierung der Indestützmauer erneuert wird. Da das jedoch zwangsläufig bedeutet, dass große Teile des Napoleonsberg aufgebrochen werden, muss die Fahrbahn im Anschluss an die Sanierung in diesen Bereichen ohnehin wieder neu hergestellt werden. Die Ausführungsplanung zur Sanierung der Indestützwand reagiert auf diese Erneuerung des Napoleonsberg in Form der entsprechenden Ausgestaltung des Wandkopfbalkens mit Schrammbord. Alle Teilbereiche der Baumaßnahme sind also derart miteinander verknüpft, dass sie gemeinsam ausgeführt werden müssen.
Kostenaufteilung
Die Gesamtmaßnahme von Regionetz GmbH, E18 uns FB 68/500 besteht aus 6 Teilen:
1. Teil: Baustelleneinrichtung, Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen (Regionetz GmbH, E 18, FB 68/500)
2. Teil: Tiefbau für Wasserleitung (Regionetz GmbH)
3. Tei: Instandsetzung Stützmauer (E 18)
4. Teil: Wandkopfbalken (E 18)
5. Teil: Fahrbahn und Gehweg (FB 68/500)
6. Teil: Bushaltestellen (FB 68/500)
Die zu erwartenden Kosten sind durch den Veranlasser des jeweiligen Kostenteils zu tragen. Lediglich die entstehenden Kosten für Baustelleneinrichtung, Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen (1. Teil) werden aufgeteilt. Als Aufteilungsschlüssel wird in diesem Fall die Bauzeit gewählt. Die kalkulierten Anteile betragen dabei:
Regionetz GmbH25 %
E 1841 %
FB 68/50034 %
Je nach tatsächlichem Zeitbedarf wird es bei der Schlussrechnung zu einer entsprechenden Verschiebung der prozentualen Kostenteile kommen.
Der Gesamtanteil von 34 % des FB 68/500 wird noch einmal auf den 5. und 6. Teil des Maßnahmenpakets aufgeteilt, da die Bushaltestellen aus Fördermitteln mitfinanziert werden, d.h. ein entsprechender Anteil der Baustelleneinrichtung, Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen ist ebenfalls förderfähig. Derzeit beträgt die Förderung für Bushaltestellen 100% der förderfähigen Kosten bei Haltestellen, für die der Einplanungsantrag vor 2027 eingereicht wurde. Bei der o.g. Aufteilung der Kosten wird der Baukostenanteil als Aufteilungsschlüssel gewählt. Demnach entfallen voraussichtlich 82,4 % des Kostenanteils von FB 68/500 für Baustelleneinrichtung, Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen auf Fahrbahn und Gehweg und 17,6 % auf die Bushaltestellen „Kornelimünster“. Bei den nachfolgenden Kostendarstellungen wurden diese Kostenverteilungen entsprechend berücksichtigt.
Kosten und Finanzierung
Derzeit ist eine maßgebliche Baukostensteigerung aufgrund einer Kombination aus hohen Energie-, Logistik und Materialkosten spürbar. Die Herstellung, der Transport und die Verarbeitung von Roh- und Baustoffen (wie z.B. Bitumen, Asphalt, Zement und Stahl) erfordern viel Energie. Gestiegene Energiepreise, globale Krisenfolgen und zum Teil auch Lieferengpässe treiben die Material- und damit die Baukosten weiterhin nach oben. Tiefbau-Baustellen sind stark von Lieferketten und dem Transport von Baugütern abhängig. Höhere Frachtraten und Kraftstoffpreise tragen zu einer allgemeinen Kostensteigerung bei. Darüber hinaus ist die zu erwartende Steigerung der städtischen Kosten auf weitere unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Im übergreifenden 1. Teil, Baustelleneinrichtung, Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen, ist sie vor allem durch die lange Bauzeit begründet. Auffällige Kostenfaktoren sind z.B. die bauzeitlichen Transporte von Müllbehältern aller Anwohnenden zu zentralen Sammelplätzen, die Integration der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheits-Koordination (SiGeKo) in das Leistungsverzeichnis und die sehr aufwendige bauzeitliche Verkehrsführung einschließlich notwendiger Baustellenlichtsignalanlagen.
Im 3. Teil, Instandsetzung Stützmauer, ist es der aufwändige Gerüstbau, Mehraufwand für das Verschließen von Einleitstellen und Verdämmen eines zunächst unbekannten Drainagesystems, Kampfmittelsondierungen in großem Umfang für die senkrechten Injektionsbohrungen, Mehrmengen für Injektionsbohrungen, Injektionsgut und Injektionszeit aufgrund statischer Erfordernisse und die Erneuerung des Kolkschutzes.
Im Rahmen der weiteren Planungsphase sind Erkundungen der Einleitstellen in der Ufermauer durchgeführt worden.
Bei einer Inspektion der Leitungen ist eine Art Drainagesystem mit gemauerten Schächten an der rückwärtigen Seite der Ufermauer festgestellt worden. Es hat sich herausgestellt, dass viele Leitungennicht mehr in Benutzung sind und daher verschlossen bzw. verdämmt werden müssen.
Die Mehrmengen für Injektionsbohrungen, Injektionsgut und Injektionszeit resultieren aus den statischen Erfordernissen, die erst im Zuge der Tragwerksplanung erfasst werden konnten und aufgrund der anderen Bausituation nicht mit dem Aufwand aus dem 1. Bauabschnitt vergleichbar sind. Aufgrund der fehlenden Kragarmplatte sind größere Mauerquerschnitte mit höherer Auflast notwendig, um die Standsicherheit der Uferwand nachzuweisen. Außerdem sind im Gegensatz zum ersten Bauabschnitt keine horizontalen Injektionen zur Ertüchtigung möglich. Es werden nun ausschließlich senkrechte Bohrungen für die Injektionen vorgesehen. Dabei handelt es sich um ein aufwändiges Verfahren mit dem Einsatz von sogenannten Mikropfählen. Aus dem vorliegenden Bodengutachten resultiert die notwendige Anzahl von rund 900 Bohrungen. Das geänderte Verfahren hat im Gegensatz zum ersten Bauabschnitt einen ebenfalls höheren Aufwand zur Kampfmittel-sondierung zur Folge. Die dafür notwendigen Sondierungsbohrungen müssen noch jeweils 1 Meter tiefer angelegt werden, als die Bohrungen für den Spezialtiefbau. Dabei kommt es zu einer Gesamtlänge von 2.700 m Bohrungen für die Kampfmittelsondierungen.
Im 4. Teil, Wandkopfbalken, sind es die zusätzlich notwendig gewordenen Lärmschutzelemente, die am Geländer zu befestigen sind. Im Rahmen der Planung ist ein Schallschutzgutachten erstellt worden. Die Berechnungen haben eine Pegelerhöhungvon größer als3 dBunterhalb der Mauerwerkskrone ergeben. Die Anwohner an der Bachseitesind betroffen. Gemäß 16. BIMSCHV ist bei dieser Pegelerhöhung eine bauliche Kompensationsmaßnahme erforderlich.
Für die Maßnahmen von E 18 und FB 68/500 stehen finanzielle Mittel unter den drei oben genannten PSP-Elementen zur Verfügung. Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Kostensteigerung im jeweiligen PSP-Element darstellt und wie eine finanzielle Deckung der Mehrkosten erfolgen kann. Die unten genannten Kosten beinhalten die aktuelle Mehrwertsteuer von 19 %, d.h. es werden die Brutto-Kosten dargestellt.
PSP 5-120102-400-02100-300-1 „Napoleonsberg Instands. Ufermauer-Teil 2“
Kostenberechnung Stadt Aachen (E 18) von 20241.720.000,- €
Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel2.472.161,- €
Kostenberechnung KKI von 2026
Baustelleneinrichtung, Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen447.000,- €
Instandsetzung Stützmauer2.471.000,- €
Wandkopfbalken631.000,- €
Mehrkosten Ingenieurbüro (geschätzt)140.000,- €
Summe3.689.000,- €
Aktuelle finanzielle Unterdeckung-1.217.000,- €
PSP-Element 5-120102-400-02800-300-1 "Napoleonsberg 2.BA“
Kostenberechnung Stadt Aachen (FB 68/500) von 2024630.000,- €
Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel574.506,- €
Kostenberechnung KKI von 2026
Baustelleneinrichtung, Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen305.000,- €
Fahrbahn und Gehweg904.000,- €
Mehrkosten Ingenieurbüro (geschätzt)73.000,- €
Summe1.282.000,- €
Aktuelle finanzielle Unterdeckung-708.000,- €
PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen"
Kostenberechnung Stadt Aachen (FB 68/500) von 2024140.000,- €
Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel in 2026140.000,- €
Kostenberechnung KKI von 2026
Baustelleneinrichtung, Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen65.000,- €
Bushaltestellen „Kornelimünster“ Fahrtrichtung stadtaus- und -einwärts193.000,- €
Mehrkosten Ingenieurbüro (geschätzt)16.000,- €
Summe274.000,-€
Aktuelle finanzielle Unterdeckung-134.000,- €
Die auf PSP-Element 5-120102-800-00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen" noch vorhandenen Mittel sind bereits vollständig für andere Maßnahmen verplant, so dass auch hier eine überplanmäßige Bereitstellung erforderlich ist. Aufgrund der zu erwartenden Förderung von 100% der förderfähigen Kosten ist die finanzielle Deckung, trotz der zu erwartenden Mehrkosten, jedoch bereits in voller Höhe gegeben.
Die oben dargestellte Unterdeckung von insgesamt 1.925.000,- wird voraussichtlich zu jeweils 50% in den Jahren 2027 und 2028 kassenwirksam. Damit die Baumaßnahme vollständig noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden kann, soll eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung überplanmäßig bereitgestellt werden. Zur Deckung kann die für die Maßnahme Salierallee eingeplante Verpflichtungsermächtigung herangezogen werden.
Die benötigten Kassenmittel werden mit der Haushaltsplanung 2027 eingeplant.
Bauablauf und weiteres Vorgehen
Nach Beschlussfassung und der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erfolgt die Ausschreibung sowie die anschließende Vergabe. Mit dem Bau am Napoleonsberg soll schnellstmöglich begonnen werden. Ein möglicher Baubeginn Ende 2026 wird derzeit als realistisch eingeschätzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
X |
PSP-Element:5-120102-400-02800-300-1 "Napoleonsberg 2.BA“ | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026 | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz 2027 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2027 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auszahlungen | 618.000 | 618.000 | 0 | 708.000 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergebnis | 618.000 | 618.000 | 0 | 708.000 | 0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | -708.000** | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
* davon Ermächtigungsübertragung aus 2025 i.H.v 618.000,00 € ** wird über die Haushaltsplanung 2027 bereitgestellt PSP-Element:5-120102-400-02100-300-1 "Napoleonsberg Instands. Ufermauer-Teil 2“
* davon Ermächtigungsübertragung aus 2025 i.H.v. 2.679.765,98 € ** wird über die Haushaltsplanung 2027 bereitgestellt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PSP-Element5-120102-800-00800-300-1 "Verbesserung ÖPNV, Umbaumaßnahmen"
Investive Auswirkungen | Ansatz 2026* | Fortgeschriebener Ansatz 2026 | Ansatz | Fortgeschrie-bener Ansatz | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | -500.000 | -500.000 | -5.600.000 | -5.734.000 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 749.887 | 749.887 | 6.000.000 | 6.134.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 249.887 | 249.887 | 400.000 | 400.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
* davon Ermächtigungsübertragung aus 2025 i.H.v. 249.887 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
X | nicht | ||
nicht bekannt |
Erläuterung zur Klimarelevanz
Die Maßnahme sieht die Instandsetzung der „Inde“-Stützmauer und die Straßenerneuerung der Landesstraße „Napoleonsberg“ von der Eimündung zum „Korneliusmarkt“ bis Haus Nr. 194 sowie den Umbau der Bushaltestelle „Kornelimünster“ in Fahrtrichtung Walheim zur barrierefreien Fahrbahnhaltestelle vor. Die Umsetzung ist mit Bezug auf die Klimarelevanz als negativ zu betrachten. Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau neuer Materialien entstehen unvermeidbare CO2-Emissionen. Auch die Umleitungsverkehre während der Bauzeit werden zu einem erhöhten CO2-Ausstoß beitragen.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025051
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025051
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-06-09 FB 68_0104_WP19 Napoleonsberg _ Inst SAO.pdf
24.6.2026
158.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Geändert
- 16.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 30. Juli 2026 um 01:09