Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds
FB 56/0072/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die angepasste Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds.
Erläuterungen
In der Sitzung des Rates vom 17.06.2026 (Vorlage FB 20/0030/WP19) wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Haushaltssperre 2026“ die Freigabe von Mitteln für den Stadtteilfonds zur Unterstützung quartiersbezogener Projekte in Höhe von 50.500 Euro beschlossen (50% des Ansatzes in Höhe von 101.000 Euro; vgl. Punkt 1.7 der genannten Vorlage). Über die Aufteilung der reduzierten Mittel auf die Stadtteile war dem Fachausschuss ein entsprechender Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen.
Dies ist in der Sitzung vom 18.06.2026 des Ausschusses für Soziales und Demographie mittels einer entsprechenden Tischvorlage erfolgt (Anlage 1.) Der Ausschuss für Soziales und Demographie hat beschlossen, die Verwaltung mit der Umsetzung der "Variante 3" zu beauftragen. Demnach wird für das Jahr 2026 ein neuer Verteilschlüssel für die Mittel des Stadtteilfonds angewandt, welcher die entsprechende Anpassung der „Richtlinie zur Förderung von Projekten mit Bürgerbeteiligung aus einem Stadtteilfonds“ erfordert.
Die neue Verteilung der Mittel 2026 rechnet mit noch verfügbaren Haushaltsmitteln in Höhe von 41.600 Euro, da Träger aus den Quartieren, wie jedes Jahr, bereits zu Jahresbeginn in Vorleistungen für Stadtteilfondsprojekte gegangen waren, deren Umsetzung teilweise an feste Termine - beispielsweise Karneval oder andere Feiertage in den ersten Monaten des Jahres - gebunden ist. Die Projektanträge hierzu hatten allesamt bereits die fachliche Prüfung auf Basis der Stadtteilfondsrichtlinie durchlaufen und waren dahingehend inhaltlich positiv bewertet worden.
Um die bereits von den Trägern erbrachten Vorleistungen für Stadtteilfondsprojekte zu berücksichtigen, werden die nachgewiesenen Ausgaben erstattet. Hierfür wurden von den nun verfügbaren Mitteln in Höhe von 50.500 Euro insgesamt 8.900 Euro vorgesehen, sodass für die weitere Mittelverteilung 41.600 Euro zur Verfügung stehen.
Der Ausschuss für Soziales und Demographie hat vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage entschieden, den Verteilschlüssel des Stadtteilfonds für diese Mittel so anzupassen, dass 2/3 des Budgets auf Quartiere mit besonderen Herausforderungen entfällt und 1/3 des Budgets auf die weiteren Quartiere mit Stadtteilkonferenzen („Variante 3“).
Quartiere mit besonderen Herausforderungen sind räumlich abgegrenzte Stadtbereiche, in denen sich soziale und demografische Belastungen überdurchschnittlich konzentrieren und die Teilhabechancen der dort lebenden Menschen beeinträchtigen können. Kennzeichnend sind beispielsweise erhöhte Anteile von Menschen in finanziell schwierigen Lebenslagen, Kinder- und Jugendarmut, Integrationsbedarfe, Bildungsbenachteiligungen, demografische Herausforderungen oder ein erhöhter Unterstützungsbedarf bestimmter Bevölkerungsgruppen.
Die Identifizierung solcher Quartiere erfolgt auf Grundlage kommunaler Sozialberichterstattung und kleinräumiger Sozialraumanalysen. Hierzu werden regelmäßig statistische Indikatoren ausgewertet, beispielsweise zu Einkommen, Transferleistungsbezug, Arbeitslosigkeit, Bildungs- und Altersstruktur sowie weiteren sozialräumlichen Merkmalen.
Konkret handelt es sich dabei um die Quartiere:
Aachen Ost/Rothe Erde
Forst/Driescher Hof
Aachen Nord
Preuswald
Kronenberg
Kullen/Steppenberg/Vaalser Quartier
Die Verteilung auf die einzelnen Quartiere folgt dem bisherigen Verteilschlüssel nach Einwohnerzahlen. Im Ergebnis ergibt sich dabei die in der Anlage 1 unter „Variante 3“ ersichtliche Verteilung.
Die Richtlinie wurde somit im Hinblick auf diese neue Verteilung unter Punkt 5: Finanzielle Ausstattung der einzelnen Quartiere hin angepasst.
Die zuvor in der bisherigen Richtlinie unter Punkt 6 separat ausgewiesenen Geschäftsaufwendungen für die Stadtteilkonferenzen wurden gemäß Beschlussgrundlage des Ausschusses für Soziales und Demographie vom 18.06.2026 in der Budgetverteilung der Gesamtsummen integriert berücksichtigt. Punkt 6 der bisherigen Richtlinie entfällt daher.
Des Weiteren wurde zur Sicherstellung der üblicherweise möglichen Mittelumverteilung zwischen den Quartieren (Punkt 7 der bisherigen Richtlinie) der Stichtag für dieses Jahr auf den 30.09.2026 (sonst 30.06) hin angepasst (jetzt Punkt 6 der neuen Richtlinie).
Der Beschluss der geänderten Richtlinie würde den Akteuren aller Quartiere ermöglichen, in 2026 noch entsprechende Anträge zur Bewilligung einzureichen und Quartiersprojekte nach erfolgter Bewilligung umzusetzen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025109
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025109
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-06-29 FB 56_0072_WP19 Anpassung der Richtl SAO.pdf
30.6.2026
462.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Geändert
- 16.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 30. Juli 2026 um 01:09