15. Juli 2026 um 17:00, Rathaus
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Haushaltssperre 2026

FB 20/0034/WP19 · Entscheidungsvorlage

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Aachen begrüßt die fortgeschriebene Aufstellung der getroffenen Einzelfallentscheidungen unter 100.000 Euro und trifft folgende Entscheidungen:

1. Freigabe des „Oecher Perlen“-Fonds zu 50 % (100.000 Euro bei einem Ansatz von 200.000 Euro).

2. Ablehnung der Anpassung der Fördersätze für Ferienlager mit Übernachtung im Rahmen der Ferienspiele.

3. Verschiebung des Inkrafttretens der „Richtlinie zur Stärkung der Stadtgesellschaft“ des Aachen Event (E 88).

Erläuterungen

In der Ratssitzung am 17.06.2026 hat der Rat der Stadt Aachen Entscheidungen in Bezug auf die am 20.04.2026 angeordnete Haushaltssperre mit einer Wertgrenze von über 100.000 Euro getroffen.

Des Weiteren wurden dem Rat durch die Verwaltung getroffene Entscheidungen unterhalb dieser Wertgrenze ebenso zur Kenntnis gebracht wie freiwillig von den Organisationseinheiten vorgenommene Einsparungen. Es wird auf die Vorlage FB 20/0030/WP19 verwiesen.

Wesentlicher Grund für die Anordnung einer Haushaltssperre gemäß § 25 Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) war die negative Entwicklung der Gewerbesteuer seit Jahresbeginn. Gegenwärtig - Stand 08.07.2026 - weist die Gewerbesteuer eine Ertragshöhe von rd. 195 Mio. Euro auf. Unabhängig von der weiteren Entwicklung der Gewerbesteuer muss allerdings parallel auf die aktuellen Forecastberechnungen Bezug genommen werden, die eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage resultierend aus steigenden Aufwendungen erwarten lässt, besonders begründet im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE). Auch die Soziallasten aus dem übertragenen Aufgabenverbund an die Städteregion entwickeln sich sehr ungünstig, auch wenn die derzeit prognostizierte Planverfehlung nicht bereits in diesem Haushaltsjahr aufwands- und auszahlungswirksam wird. Damit ist auch die Verwirklichung des planerisch angesetzten globalen Minderaufwands in Frage gestellt.

Mit dieser Vorlage erfolgt die Fortschreibung der getroffenen Einzelfallentscheidungen unter 100.000 Euro, die seither noch getroffen worden sind (Anlage 1). Auch nach dem Beschluss zu den Einzelfallentscheidungen in der Ratssitzung am 17.06.2026 fanden noch diverse Abstimmungen zwischen den beteiligten Organisationseinheiten und dem Fachbereich Finanzsteuerung statt. Die Anlage umfasst somit weitere47 Maßnahmen, über die die Kämmerin - der bisherigen Systematik folgend - eine Entscheidung getroffen hat und die dem Rat hiermit zur Kenntnis gebracht werden.

Auf die Aktualisierung der Übersicht der freiwillig von den Organisationseinheiten vorgenommenen Einsparungen wird aktuell verzichtet. Diese Übersicht wird in der kommenden Ratssitzung nach der Sommerpause wieder aktualisiert vorgelegt.

Des Weiteren sind vom Rat der Stadt Aachen weitere Entscheidungen zu treffen:

1. Fortführung des Oecher Perlen Fonds (Vgl. Ziffer 1 des Beschlussvorschlags)

Beim sog. „Oecher Perlen“ Fonds handelt es sich um einen Fonds zur Förderung und Belebung des lokalen Handels, Handwerk und Gewerbes in Aachen. Aufgrund der hohen Veranstaltungsdichte und der entsprechend bereits gebundenen Mittel wird in diesem Fall von der bisherigen Vorgehensweise (1/3-Freigabe) abgewichen und die Hälfte der Haushaltsmittel, somit 100.000 Euro, freigegeben. Im beschlossenen Haushaltsplan 2026 sind bei PSP-Element 4-150201-963-1 „Fonds für den Einzelhandel“ 200.000 Euro eingeplant.

2. Anpassung der Fördersätze für Ferienlager mit Übernachtung im Rahmen der Ferienspiele - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen vom 15.04.2026 (Vgl. Ziffer 2 des Beschlussvorschlags)

In besagtem Ratsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, die Fördersätze im Rahmen des Stadtjugendplans für Ferienmaßnahmen mit Übernachtung auf ein zeitgemäßes Niveau anzuheben und dabei mindestens an die Fördersätze für Ferienspiele ohne Übernachtung anzupassen. Die Anpassung soll haushaltsneutral innerhalb des bestehenden Förderbudgets erfolgen. Dabei ist zu erwähnen, dass Ferienspiele ohne Übernachtung gegenwärtig mit höheren Fördersätzen unterstützt werden als Maßnahmen mit Übernachtung.

Die letzte Anpassung der Fördersätze erfolgte im Jahr 2010. Unter Berücksichtigung von in den vergangenen Jahren nicht vollständig verausgabten Förderbudgets des Stadtjugendplans Aachen in Höhe von rd. 44.000 Euro könnte gemäß Fachverwaltung eine „haushaltsneutrale“ Erhöhung der Förderungen in folgender Höhe erfolgen (soweit sich die Zahl der Teilnehmenden nicht erhöht):

  • Teilnehmende pro Tag: von 4,10 Euro auf 5,90 Euro
  • Betreuende pro Tag: von 4,90 Euro auf 7,00 Euro.

Mit der Entscheidung über die Erhöhung würde allerdings in den Konsolidierungs- und Abwägungsprozess der Folgejahre eingegriffen werden. Ob überhaupt und wie weit die entsprechenden Fördersätze erhöht werden sollten, muss im Rahmen der zukünftigen Planung entschieden werden. Ob die Änderung der Fördersätze für das laufende Jahr noch maßgeblich den Entscheidungsprozess zur Teilnahme an der Ferienspielzeit beeinflussen, kann natürlich nicht abschließend beantwortet werden. Eingeplant sind die Mittel bei PSP-Element 4-060201-901-5.

3. Verschiebung des Inkrafttretens der „Richtlinie zur Stärkung der Stadtgesellschaft“ des Aachen Event (E 88)

Der Betriebsausschuss Aachen Event hat in seiner Sitzung vom 24.03.2026 die Richtlinie zur Stärkung der Stadtgesellschaft beschlossen. Im Wirtschaftsplan 2026 ff. ist dafür eine Umsatzwirkung von - 20.000 EUR p.a. geplant. Mit Inkrafttreten der Haushaltssperre wurde die Richtlinie gestoppt. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass im Aachener Vereinsregister eingetragene Vereine der Pflege von Kultur, Sozialem und Brauchtum eine Förderung (30 bis 70 %) für die Raummietpreise bei gesellschaftlichen Veranstaltungen im Kurhaus bekommen. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation wird vorgeschlagen, die Richtlinie weiterhin nicht wirken zu lassen und dies entsprechend im Haushaltskonsolidierungsprozess zu betrachten.

Auswirkungen der Entscheidungen

Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, erhöhen sich die zu Gunsten des Haushalts gesperrten Haushaltsmittel im konsumtiven Bereich um rd. 235.000 Euro auf rd. 3,3 Mio. Euro und im investiven Bereich um rd. 160.000 Euro auf rd. 1,4 Mio. Euro.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es wird auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen bei den Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen hingewiesen.

Klimarelevanz:

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2026-06-29 FB 20_0034_WP19 Haushaltssperre 2026 SAO.pdf

8.7.2026

251.6 KB

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
16.7.2026
Inhalt abgerufen
30. Juli 2026 um 01:09