Personalwirtschaftliche Maßnahmen im Kontext der Haushaltssperre und Ausblick zum weiteren Vorgehen
FB 11/0032/WP19 · Entscheidungsvorlage
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bewirtschaftung ausgewählter Stellen aus dem Stellenplan 2026.
Erläuterungen
Im Lichte der geltenden Haushaltssperre gem. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsordnung vom 20.04.2026 ist eine nochmals verschärfte Steuerung der Personalaufwendungen notwendig geworden.
Bewirtschaftung des Stellenplans 2026:
Die Besetzung von Stellen, die mit dem Stellenplan eingerichtet worden sind, ist mit Einsetzen der Haushaltssperre trotz der Rechtskraft des Haushalts zum 18.04.2026 zunächst weitgehend zurückgestellt worden.
Eine Ausnahme bildeten diejenigen Stellen aus diesem Stellenplan 2026, die mit
Empfehlungsbeschluss des PVA vom 19.02.2026 im Zuge der zweiten Stellenplanlesung zur vorzeitigen Bewirtschaftung freigegeben waren. Soweit hier Stellen bis zur Bekanntgabe der Haushaltssperre bereits besetzt werden konnten, blieben diese Besetzungen unberührt. Gleichsam sind Verfahren zur Besetzung von Stellen dieser Kategorie fortgeführt worden, falls die Besetzungsaktivitäten bereits Außenwirkungen entfaltet hatten (bspw. in Form der Durchführung von AC-Verfahren mit entsprechenden Zu- und Absagen) oder eine Besetzung dieser Stellen im Kontext der Absicherung von Verkehrssicherungspflichten oder aus ähnlich gewichtigen inhaltlichen Gründen zwingend geboten war.
In diesem Sinne sind in einem ersten Schritt 21 von insgesamt 34 Stellen mit Freigabe zur vorzeitigen Bewirtschaftung besetzt worden.
Ferner sind fünf Stellen besetzt worden, die ganz überwiegend refinanziert sind und die unter Berücksichtigung des jeweiligen Stelleninhalts nur sehr geringe Einmalsachkosten (etwa zur Arbeitsplatzeinrichtung o.ä.) verursachen.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, gegenwärtig diejenigen Stellen zur Bewirtschaftung zu sperren die mit einer Aufgabenausweitung einhergehen. Diese Stellen sollen vor dem Hintergrund der Aufgabenkonsolidierung betrachtet und politisch entschieden werden. Bislang können daher nur solche Stellen besetzt werden, die für einen ordnungsmäßen Dienstbetrieb erforderlich sind und solche, die insbesondere auf vertragliche oder tatsächliche Verpflichtungen zurückgehen. In diesem Sinne hat der Fachbereich Personal und Organisation 63,5 weitere Stellen zur Bewirtschaftung identifiziert.
18,5 Stellen sind hingegen nach Einschätzung des FB 11 der Kategorie „Aufgabenmehrung ohne rechtliche bzw. tatsächliche Verpflichtung“ zuzuordnen. Hiervon haben sich zwischenzeitlich 2,5 Stellen zur Besetzung erledigt, etwa aufgrund mittlerweile eingegangener Förderablehnungen. Die Verwaltung bittet mit dieser Vorlage, dass der Rat bekräftigt, von den insofern verbliebenen 16 Stellen zunächst die 3,5 Stellen für Schulsozialarbeit in die Bewirtschaftung zu bringen. Diese 3,5 Funktionen sollten ursprünglich zum 01.08.2026 besetzt werden. Vor diesem Hintergrund konnten die betroffenen Schulen auf eine zeitgerechte Bewirtschaftung der in Rede stehenden Stellen vertrauen.
Des Weiteren bittet die Verwaltung, 3,5 ganz überwiegend refinanzierte Projektstellen – FB 61, Förderprogramm Modus / FB 68, Förderprojekt Ausbildungsverkehrspauschale / FB 68, Förderprojekt Schwarmmessrad / FB 37, Projekt Euro-cAIRe – zu bewirtschaften.
Die Bewirtschaftung der übrigen 9 Stellen mit einer Aufgabenmehrung ohne rechtliche bzw.
tatsächliche Verpflichtung soll hingegen bis zum Abschluss der Konsolidierungsentscheidungen zurückgestellt werden. Die beigefügte Anlage zeigt die jeweils betroffenen Stellen detaillierter auf.
Bei Annahme einer vollständigen Besetzung der 7 Stellen (3,5 Schulsozialarbeit + 3,5 überwiegend refinanzierte Projektstellen) zum 01.10.2026 beträgt der Mehraufwand (anteiliger Mittelbedarf abzüglich evtl. Refinanzierungen) hierfür bis Ende 2026 51.500 €, im Jahr 2027 245.900 €. Diese Mittel sind durch den Stellenplanbeschluss 2026 bereits im Haushalt eingeplant.
Eine weitere Zurückstellung der übrigen 9 Stellen, für die ansonsten ebenfalls am ehesten eine Besetzung ab dem 01.10.2026 realistisch gewesen wäre, würde im Zeitraum vom 01.10. bis zum Ende des Jahres zu einer Kosteneinsparung in Höhe von insgesamt 197.800 € führen.
Ungeachtet dessen ist durch die bisherigen, abgestuften Bewirtschaftungsmaßnahmen die Besetzung des ganz überwiegenden Teils der Stellen aus dem Stellenplan 2026 im Mittel bereits um zwei Monate hinausgezögert worden. Die geschätzte Ersparnis hierfür liegt bei ca. 486.000 €.
(Wieder-)Besetzung von Stellen aus den Vorjahren:
Bereits in seiner Sitzung am 28.04.2026 hatte der Verwaltungsvorstand im Sinne der gebotenen Konsolidierung beschlossen, dass Stellen im Übrigen nur dann wiederbesetzt werden können, wenn das jeweilige Fachdezernat die Notwendigkeit der Besetzung kritisch hinterfragt und begründet hat. Entsprechende Anträge auf Stellenwiederbesetzung werden im Fachbereich 11 zusätzlich auf Plausibilität überprüft. Seit der Entscheidung des Verwaltungsvorstands standen 16 Stellen zur Wiederbesetzung an. Zu sieben dieser Stellen sind bislang Anträge im vorgenannten Sinne erfolgt; in keinem dieser Fälle bestand ein Dissens zwischen Fachdezernat und zentraler Personalverwaltung.
Weiteres Vorgehen im Konsolidierungsprozess:
In seiner Klausurtagung am 16. und 17.07.2026 wird sich der Verwaltungsvorstand ausführlich mit konkreten Vorschlägen zur Konsolidierung im Wege der Aufgabenkritik auseinandersetzen. Dazu sind alle Fachdienststellen angehalten, ihre individuellen Einsparpotenziale in den steuerbaren konsumtiven Haushaltspositionen sowie die mit einer eventuellen Mittelkürzung verbundenen Auswirkungen herauszuarbeiten. Zugleich sind die bei Aufgabenwegfall bzw. Aufgabenreduzierung möglichen Stelleneinsparungen überschlagsmäßig anzugeben. Vor Behandlung im Verwaltungsvorstand werden diese Listen sowohl durch eine Gruppe mit Vertretern aus FB 20, FB 01, FB 11, Dez II sowie Dez V als auch durch die Organisatorinnen und Organisatoren des 11/500 kursorisch auf Plausibilität geprüft.
Nach Beratung im Vorstand wird die Verwaltung die Einsparpotentiale, die nicht lediglich die Geschäfte der laufenden Verwaltung betreffen, in die politischen Gremien zur weiteren Beratung einbringen.
Stelleneinsparungspotentiale, die sich in der Folge aus diesem Prozess abzeichnen, wird der Fachbereich 11 im Anschluss prüfen und für den Personal- und Verwaltungsausschuss konkretisiert aufarbeiten.
Hierüber hinaus können sich durch fortlaufende Prozessoptimierungen, Digitalisierung, Aufgabenpriorisierung und ähnliche Maßnahmen bis hin zu ausgewählten, zeitweiligen Aufgabenverdichtungen weitere notwendige Hebel zur sachgerechten Stelleneinsparung im Kontext der Aufgabenkritik ergeben. Zusätzliche Konsolidierungseffekte ließen sich auch durch verstärkte rein interne Stellenausschreibungen erzielen, wo es mit Blick auf das Anforderungsprofil und die potentielle interne Bewerberlage unter Wahrung einer an der Bestenauslese orientierten Wettbewerbssituation sinnvoll ist.
In Vorbereitung auf den weiteren Prozess erhalten die Fachdienststellen jedenfalls derzeit durch den Fachbereich 11 aufbereitete Aufgaben- und Stellenpläne, die neben den Funktionsbezeichnungen und stelleninhabenden Personen wesentliche Aufgabeninhalte und weitere zur Identifikation von Einparungspotentialen relevante Informationen enthalten.
Das Stellenplanverfahren 2027 wird die gewonnenen Erkenntnisse aufgreifen und vor allem den eingeschlagenen Weg konsequent fortführen. Ungeachtet dessen ist nicht absehbar, ob und in welchem Umfang hierüber hinaus kurzfristig weitere Kürzungen des Stellenplans aus haushalterischen Gründen erwirtschaftet werden müssen.
Mit Blick auf den erwartenden Stellenabbau ist es das erklärte Ziel, diesen mit Hilfe einer vorausschauenden und flexiblen Anbringung einer auskömmlichen Anzahl von kW-Vermerken unter Ausnutzung von Mitarbeitendenfluktuationen aus demographischen wie auch aus sonstigen Gründen so sozialverträglich wie möglich für die Belegschaft zu gestalten.
Beförderungsregularien:
Das Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in NRW aus dem Jahr 2025 hat umfassende Änderungen für ein modernes und flexibles Laufbahnrecht geschaffen, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in NRW zu steigern. Im Zuge dieser Gesetzeseinführung ist 2025 die bis dahin geltende städtische Beförderungspraxis angepasst worden. Städtische Beförderungswartezeiten und Beförderungsstichtage wurden vollständig abgeschafft, Beförderungen unmittelbar bei Vorliegen der individuellen Beförderungsreife ausgesprochen. Zudem wurde beschlossen, dass Beförderungen grundsätzlich mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit verbunden werden, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Mit der geltenden Haushaltssperre ist diese auch im interkommunalen Vergleich auf zügige Karriereentwicklungen ausgerichtete Beförderungspraxis jedoch schwerlich zu vereinbaren. Insofern galt es auch hier, Einsparpotenziale aufzugreifen.
Um die bislang berechtigten Interessen von Beamtinnen und Beamten, die in 2026 die
Beförderungsreife erlangen, auf eine zeitnahe Beförderung in Einklang mit der notwendigen zeitlichen
Steuerung entstehender Mehrkosten in Einklang zu bringen, sind für das Jahr 2026 drei Beförderungsstichtage eingeführt worden. Im Juni konnten hierdurch 68 Beamtinnen und Beamte befördert werden. Zum September hin stehen weitere 68 Beförderungen an, für den Dezember sind voraussichtlich 41 Beförderungen vorgesehen.
Die Einführung der Stichtage für das Jahr 2026 führt zu einer Einsparung in Höhe 10.500 €.
Für 2027 ist derzeit ein Stichtag im Dezember vorgesehen, der nach derzeitigem Stand 92 Personen umfasst. Diese Stichtagsregelung führt zu einer Einsparung in Höhe von ca. 96.000 €.
Aufgrund der Haushaltssperre können derzeit keine beamtenrechtlichen Zulagen nach § 59 LBesG gewährt werden. Eine Zulagengewährung würde im Übrigen die Einsparpotenziale der Stichtagsregelungen weitgehend konterkarieren.
Weitere Regelungen und Anpassungen sind vorbehalten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Siehe Erläuterungen auf S. 4 dieser Vorlage. Die Bewirtschaftung sieben ausgewählter Stellen der Kategorie „Aufgabenmehrung ohne rechtliche bzw. tatsächliche Verpflichtung“ zieht für das Jahr 2026 Kosten in Höhe von 51.500 €, für das Jahr 2027 in Höhe von 245.900 € nach sich, die jedoch bereits im Haushalt eingeplant waren. Die weitere Rückstellung von 9 anderen Stellen dieser Kategorie für das Jahr 2026 führt indes zu einer Einsparung in Höhe von 197.800 €.
Klimarelevanz:
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 1025159
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=1025159
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2026-07-07 FB 11_0032_WP19 Personalwirtschaftli SAO.pdf
7.7.2026
320.0 KB
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Geändert
- 16.7.2026
- Inhalt abgerufen
- 30. Juli 2026 um 01:09