16. Dezember 2020 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 22Öffentlich

Weiterführung des AWO Fanprojektes

FB 45/0018/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Mohr (AfD) äußert, dass die AfD der Verlängerung des Projektes nicht zustimmen wird, da das AWO Fanprojekt aufgrund der niedrigen Besucherzahlen der Heimspiele von Alemannia Aachen nicht mehr zeitgemäß sei. Das Geld hierfür sei nicht sinnvoll eingesetzt.

Ratsfrau Lürken (CDU) äußert die Zustimmung der CDU zu dem Projekt und erläutert, dass es sich daran orientiert, die Menschen, die eine stark rechts orientierte Besinnung haben, zusammenfassend auf einen guten Weg zu bringen. Das Geld hierfür sei daher sinnvoll eingesetzt.

Ratsfrau Griepentrog (Grüne) spricht im Namen ihrer Fraktiondie Zustimmung zu dem Projekt aus und stimmt Frau Lürken (CDU) voll umfänglich zu.

Der folgende Wortbeitrag von Ratsherrn Mohr (AfD)konnte aus akustischen Gründen nicht erfasst werden.

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt mit einer Gegenstimme mehrheitlich, das AWO Fanprojekt unter Beteiligung der Stadt Aachen mit einem finanziellen Anteil in Höhe von 23.500 Euro jährlich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 weiter zu führen. Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. abzuschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt das AWO Fanprojekt unter Beteiligung der Stadt Aachen mit einem finanziellen Anteil in Höhe von 23.500 Euro jährlich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 weiter zu führen.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. abzuschließen.
  3. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung nachfolgend zustimmend zur Kenntnis.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Seit der Gründung des AWO Fanprojektes im November 2008 wird die Förderung von der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen in einem Turnus von drei Jahren jeweils nach Beschlüssen des Rates der Stadt Aachen und des Städteregionsrates verlängert.

In seiner Sitzung am 19.06.2020 spricht sich der Städteregionsausschuss Aachen für eine unbefristete Förderung vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Aachenab dem 01.01.2021 aus.

Unbefristete Vereinbarungen/Förderungen mit Leistungsanbietern werden bei der Stadt Aachen grundsätzlich nicht abgeschlossen. Dies trifft auch auf das AWO Fanprojekt zu.

Daher empfiehlt die Verwaltung für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 eine entsprechende Leistungsvereinbarung mit der StädteRegion Aachen und dem Leistungsanbieter Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. abzuschließen. Der finanzielle Anteil der Stadt Aachen beläuft sich auf 23.500 Euro jährlich.
Dieser städtische Finanzierungsanteil wird im Rahmen der Finanzierung der StädteRegion über Regionsumlage und Ausgleichszahlung abgerechnet.

  1. Vorgeschichte

Im Juni 2008 hat der Kinder- und Jugendausschuss der Stadt Aachen vor dem Hintergrund stark rechtsorientierter, junger Fangruppen die Einrichtung eines Fanprojektes beschlossen. Die Kosten wurden je zu einem Drittel vom DFB, dem Land NRW und der Stadt Aachen getragen.

Nach entsprechender Beschlussfassung - auch der Verbandsversammlung StädteRegion - im Mai 2009 wurde das Projekt mit Bildung der StädteRegion Aachen als städteregionales Projekt fortgeführt.

Der kommunale Anteil wird seitdem hälftig von der Stadt und der Städteregion Aachen getragen.

  1. Inhaltliche Ausrichtung

Das Fanprojekt StädteRegion Aachen lehnt sich an das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ der Deutschen Sportjugend an und wird vom Deutschen Fußballbund (DFB) inhaltlich und finanziell unterstützt.

Zur Zielgruppe gehören junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren, die sich im Umfeld von Fußballspielen, insbesondere Spielen der Alemannia Aachen, einfinden. Das Projekt ist dennoch nicht ausschließlich auf die Alemannia Aachen bezogen.

Die Zielsetzung für das AWO Fanprojekt wurde in folgenden Punkten formuliert:

  • Verringerung der rassistischen, rechtsextremen und sexistischen Äußerungen
  • Eindämmung von Gewalt und Hinführung zu gewaltfreier Konfliktlösung
  • Abbau extremistischer Orientierungen

Das AWO Fanprojekt hat sich in den vergangenen Jahren in Aachen etabliert und ist immer wieder als Vermittler zwischen den unterschiedlichen Fangruppen und dem Verein und zwischen den verschiedenen Fangruppen untereinander gefordert.

Die Hauptaufgabe von Fanprojekten besteht in der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Weiter ist es die Aufgabe von Fanprojekten, eine kreative, an demokratischen Werten orientierte und selbstbestimmte Fankultur zu stärken sowie

lebensweltbezogene Freizeit- und Bildungsangebote für junge Fans zu offerieren. Wichtig ist der Aufbau von belastbaren Beziehungen zu den jugendlichen Fans, die auf Vertrauen basiert. Als wichtige Bezugspersonen können die Mitarbeiter*innen der Fanprojekte zur positiven Entwicklung von jungen Fußballfans beitragen.

Daher begleiten die Fanprojekte die Fans auch an den Spieltagen und tragen mit ihrer Arbeit gemeinsam mit den Fanbeauftragten der Klubs zu guten Aufenthaltsbedingungen für Fans und reibungslosen Abläufen im Stadion bei. Im professionellen Netzwerk für Prävention und Sicherheit im Fußball sind die Fanprojekte ein wichtiger Partner.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Der städtische Finanzierungsanteil in Höhe von 23.500 Euro pro Jahr wird im Rahmen der Finanzierung der StädteRegion über Regionsumlage und Ausgleichszahlung abgerechnet.
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-30 FB 45_0018_WP18 Weiterfuehrung des AW SAO.pdf

8.11.2024

578.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 22
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 16.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 00:09