16. Dezember 2020 um 17:00, Eurogress Aachen
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Erlass von 25% der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021

FB 45/0022/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin erläutert, dass die Vorlage für Januar 2021 vorgelegt werden soll, da momentan noch nicht absehbar sei, wie sich die Lage entwickeln werde. Im Januar2021 könne dann entsprechend über einen Erlass entschieden werden.

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig den 25%igen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen für den Monat Januar 2021.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt den 25%igen Erlass des Elternbeitrages für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertagesstätten der Stadt Aachen für den Monat Januar 2021.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der aktuellen Entwicklung und den damit verbundenen Einschränkungen im Betrieb der Kindertageseinrichtungen hat der Rat der Stadt Aachen bereits in seiner Sitzung am 04.11.2020 für die Monate November und Dezember 2020 einen Teilerlass der Elternbeiträge beschlossen.

Das Infektionsgeschehen und die daraus resultierende Auswirkungen für die Kinder, Eltern, Familien und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen sind weiterhin dynamisch und führen auch weiterhin zu den beschriebenen Einschränkungen. Es wird auf die Ausführungen der damaligen Vorlage „FB 45/0805/WP17“ (siehe Anlage) verwiesen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, auch für den Monat Januar 2021 einen Teilerlass der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen.

Für die Bereiche Offene Ganztagsgrundschule und Kindertagespflege ist die Situation für alle Beteiligten ebenfalls herausfordernd. Gleichwohl sind in diesen Bereichen, abgesehen von Einzelfällen, keine signifikanten Ausfälle wahrzunehmen, so dass von einem Beitragserlass abzusehen ist.

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Erlass der Elternbeiträge um 25% für den Bereich Kindertagesstätten für den Monat Januar 2021 ergeben sich voraussichtlich folgende Mindereinnahmen:

Elternbeitrag Kita (Januar 2021):rd. 198.300 €


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1) 4-060101-901-9, SK 43210000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag*

1)5.859.593

5.859.583

24.510.000

24.311.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

5.859.583

5.859.583

24.510.000

24.311.700

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-198.300

Deckung ist gegeben

keine ausreichende Deckung vorhanden

* Der Ansatz 2020 berücksichtigt die bereits beschlossenen Elternbeitragsausfälle für die Monate April bis August 2020 und November bis Dezember 2020.


Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend

(50-99%)

teilweise

(1-49%)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

Für einige Anlagen sind keine direkten Download-Links verfügbar (Einschränkung des Ratsinformationssystems). Der Link öffnet die Seite im Ratsinformationssystem – die Anlage ist dort in der Liste zu finden.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2020-11-30 FB 45_0022_WP18 Erlass von 25_ der B SAO.pdf

8.11.2024

371.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 16.12.2020
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
18.2.2026
Inhalt abgerufen
18. Februar 2026 um 00:08