Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2021/2022
FB 45/0030/WP18 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Ratsfrau Griepentrog (Grüne) bringt die Zustimmung ihrer Fraktion zu der KiTa Bedarfsplanung hervor und führt aus, dass man im Hinblick auf die Zukunft eindeutig am Limit mit der Bedarfsplanung sei.Es müsse dringend neu gebaut werden, eine Verzögerung, wie es beispielsweise in der Franzstraße der Fall sei, müsse umgehend verhindert werden. Ebenso wie in der Ausbauplanung der U3 Betreuung könne man sich keine Stoppungen erlauben. Es bedarf der Anstrengung aller, um sich nicht zu blockieren.
Ratsherr Allemand (ZUKUNFT) stimmt im Namen der ZUKUNFT-Fraktion ebenfalls der Bedarfsplanung zu und äußert sein Unverständnis gegenüber einer Fraktion, die nicht in der Lage war, die Bezüge für die Kinder Tagespflege zu erhöhen. Dies sei die richtige Antwort für die vorhandene Bedarfslücke. Die Kindertagespflege sei dezentral und hinsichtlich für U3 entscheidend, dieser Punkt sollen aufgegriffen und gelöst werden.
Ratsfrau Lürken (CDU) spricht ebenfalls die Zustimmung, im Namen der CDU-Fraktion, aus und richtet einen Dank an die Verwaltung und an Frau Schwier und ihrem Team.. Die Bedarfsplanung habe gezeigt, dass man auf einem guten Weg sei, die U3 Plätze müsse man jedoch kritisch im Auge halten. Erfreulicherweise habe man festgestellt, dass es mehr Kinder in der Stadt gebe, mehr Menschen sich dazu entschließen, sich in Aachen niederzulassen. Daher sei die Zustimmung zu dieser Bedarfsplanung enorm wichtig.
Ratsherr Servos (SPD) äußert auch die Zustimmung der SPD-Fraktion zu der Bedarfsplanung. Der tatsächliche Bedarf sei allerdings noch nicht erfasst und würde noch weiter wachsen. In den letzten 10 Jahren haben in der Stadt Aachen massive Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung stattgefunden. Man habe nach dem ersten Jahr der letzten Wahlperiode den Punkt erreicht, nicht mehr umwandeln zu können,seitens der Verwaltung wurde intensiv in Neubauten investiert, an vielen Stellen wurden entsprechende neue Projekte angestoßen. Er teilt die Einschätzung von Ratsfrau Griepentrog bzgl. der Verzögerung in der Franzstraße. Die Kita müsse möglichst schnell gebaut werden, da gerade in der Innenstadt massive Unterdeckungen herrschen und viele Familien aus der Stadt heraus ihre Kinder außerhalb des Alleenrings oder außerhalb des Grabenrings zur Kita bringen müssen.
Die eingeleiteten Anstrengungen müssen fortgesetzt werden und die hohe Priorität dieses Thema müsse weiterin beibehalten werden.
Die Oberbürgermeisterin bedankt sich für die Ausführungen und lässt über den Beschluss inkl. der vorliegenden Ergänzung in Punkt 4 abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93sowie im Umfang von 237 Plätzen fürü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
- Darüber hinaus empfiehlt er, die auf Seiten derfreien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichenÜberbelegungen von insgesamt 38 Plätzen in die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
- die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3-Kinder im Umfang von 93sowie im Umfang von 237 Plätzen für ü3-Kinder in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen,
- zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
- Darüber hinaus beschließt er, die auf Seiten der freien Träger der Jugendhilfe angebotenen, zusätzlichen Überbelegungen von insgesamt 38 Plätzenin die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 mit aufzunehmen und die auf diese Plätze entfallenden Trägeranteile in Höhe von insgesamt rund 49.215 Euro für das KiTa-Jahr 2021/2022 zu übernehmen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 der Stadt Aachen vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindertagesstättenjahr 2021/2022 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt unter Berücksichtigung der unter Punkt 3 des Beschlussvorschlages genannten Überbelegungen der Freien Träger zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 95,11 % und im U3-Bereich von 47,53 % im Kindertagesstättenjahr 2021/2022, beginnend mit dem 01.08.2021. Die unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten Versorgungsquoten nicht mit berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Februar 2021 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2021/2022 sind ausreichende Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.
JA | NEIN | ||
x |
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittelgroßnicht ermittelbar
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keinepositivnegativnicht eindeutig
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Ovollständig
Oüberwiegend (50% - 99%)
Oteilweise (1% - 49 %)
Onicht
Onicht bekannt
Technische Details
ID: 104616
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=104616
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-01-07 FB 45_0030_WP18 Bedarfsplanung fuer d SAO.pdf
23.10.2024
88.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium
- Hauptausschuss
- Datum
- Mi., 10.03.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 9.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 9. Februar 2026 um 17:13