10. März 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), hier: Verlängerung der Beitragsabsenkung

FB 45/0040/WP18 · Entscheidungsvorlage

Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), hier: Verlängerung der Beitragsabsenkung

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Griepentrog (Grüne) verdeutlicht die Zustimmung der Grüne-Fraktion zur Verlängerung der Beitragsabsenkung. Gerade für Familien, die Corona bedingt finanziell sehr stark betroffen sind, sei diese Entscheidung richtig und notwendig.

Ohne erneut auf die Grundsatzdiskussion eingehen zu wollen, ob die Beiträge grundsätzlich erlassen werden sollen oder nicht, solle ein Appell von allen Fraktionen an das Land bzgl. der Regelungen der Beiträge gerichtet werden. Eine einheitliche Regelung sei notwendig.

Ratsherr Servos (SPD) spricht im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls die Zustimmung zu dieser Beitragsabsenkung aus. Die Vorlage gehe auf einen politischen Antrag zurück, den die SPD-Fraktion damals federführend dossiert habe. Dies sei ein kleiner Schritt in die Beitragsfreiheit und seiner Meinung nach ist für Familien die kostenfreie Bildung von enormer Wichtigkeit. Bereits bei der Diskussion rund um die Studiengebühren, als es hieß, dass die KiTa kostenfrei sei, die Studierenden jedoch zahlen müssen, habe die SPD klargestellt, dass beides beitragsfrei zu sein habe.

Herr Servos erläutert, dass dieses Jahr vor dem Hintergrund der Corona Pandemie einen kleinen Vorgeschmack darauf geben könne, was sich die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für das gesamte Bildungssystem dauerhaft wünschen, nämlich die komplette Beitragsfreiheit. Dies ließe sich aufgrund der haushalterischen Situation nicht erreichen, jedoch sei dieser Vorstoß um diese Erleichterung ein Erfolg, welcher über diesen Zeitraum hinaus aufrecht erhalten werden solle, man müsse jedoch schauen, wie dies haushalterisch abgebildet werden könne.

Ratsfrau Lürken (CDU) erläutert, dass es sowohl für die Städte und Kommunen als auch für das Land eine finanzielle Frage bezüglich der Beitragsfreiheit sei.Die Grundsatzfragekönne man heutenicht besprechen, der Fokus liege darauf, den Beschluss zu bekräftigen. Die Lösung für die Familien, die letztes Jahr gefunden wurde, habe Entlastung gebracht und das wolle man für dieses Jahr ebenso entsprechend auf den Weg bringen.

Beschluss

Auf Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses und des Finanzausschusses beschließt der Hauptausschuss mit einer Enthaltung einstimmig zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die Verlängerung der mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), dass für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge und für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur der halbe Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 4.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle erhoben werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses dem Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahmeder Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)

  1. für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erhebenund
  2. für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 4.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,

zu verlängern.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahmeder Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)

  1. für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträge zu erhebenund
  2. für Einkünfte zwischen 40.000,01€ und 54.000€ nur den halben Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 4.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle zu erheben,

zu verlängern.

Auf Empfehlung des Kinder-und Jugendausschusses und des Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien befristet für das Kita-Jahr 2021/2022 die Verlängerung der mit Ratsentscheid vom 17.06.2020 getroffenen Beitragsabsenkungen für die Inanspruchnahmeder Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), dass

  1. für Einkünfte bis 40.000 € keine Beiträgeund

für Einkünfte zwischen 40.000,01 € und 54.000 € nur der halbe Beitrag (abgerundet halbiert) auf Grundlage der mit der 4.Änderungssatzung beschlossenen Beitragstabelle erhoben werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 19.06.2020 mit Wirkung zum 01.08.2021 die4.Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme der Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) beschlossen. Einhergehend mit dieser Beschlussfassung hat der Rat der Stadt zur Abmilderung der pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgen für Familien eine Absenkung der vorgesehenen Beiträge auf Basis der über die 4. Änderungssatzung verabschiedeten Beitragstabelle beschlossen.

Hiernach sind auch Einkünfte zwischen 28.00,01 € und 40.000 € beitragsfrei und für Einkommen zwischen 40.000,01 € und 54.000 € wird nur der (abgerundete) halbe Beitrag erhoben.

Die Regelung war befristet für das Kita-Jahr 2020/2021.

Vorschlag der Verwaltung

In Anbetracht des fortdauernden pandemischen Infektionsgeschehens und der damit verbundenen –auch finanziellen- Belastungen für Familien schlägt die Verwaltung vor, diese Regelungen auch für das kommende Kita-Jahr 2021/2022 zu übernehmen und fortzuführen.

Finanzielle Auswirkungen

Durch die vorgenannte pandemiebedingte Verlängerung der Beitragsabsenkung werden voraussichtliche Ertragsverluste in Höhe von insgesamt rd. 135.000 € entstehen. Diese verteilen sich mit rd. 56.200 € auf das Haushaltsjahr 2021 und werden pandemiebegründet verbucht. Die Ertragsverluste im Umfang vonrd. 78.700 € für das Hhj. 2022 sind über den Haushalt aufzufangen und werden über die 2. Veränderungsnachweisung als Mehrbelastung der Ergebnisrechnung dargestellt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

1) 4-060101-918-9, SK 43210000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2022 ff.*

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

1.036.800

980.600

3.750.000

3.671.300

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

1.036.800

980.600

3.750.000

3.671.300

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-56.200

-78.700

keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

* Die Ansätze beruhen auf der 1. Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf 2021 ff. und enthalten darüber hinaus keine weiteren Beschlüsse oder Korrekturen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering mittelgroßnicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keinepositivnegativnicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

Ovollständig

Oüberwiegend (50% - 99%)

Oteilweise (1% - 49 %)

Onicht

Onicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-01-25 FB 45_0040_WP18 Satzung der Stadt Aa SAO.pdf

17.11.2024

130.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 10.03.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:13