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Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen

FB 01/0099/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat beschließt einstimmig die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des 18. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 19. Mai 2021.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des 18. Nachtrages zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 19. Mai 2021.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die derzeitige Regelung in § 17 (Beigeordnete) sieht in Absatz 1 eineHöchstzahl der Beigeordnetenstellen vor (höchstens 7). Nach der herrschenden Meinung in den Kommentierungen zur Gemeindeordnung NRW ist aber die exakte Anzahl der Beigeordnetenstellen in der Hauptsatzung festzulegen. Zur rechtlichen Absicherung der Anzahl der Beigeordnetenstellen wird dieser Passus geändert.

Die durch den 18. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 erarbeitete Änderung ist mit entsprechender Anmerkung in der synoptischen Darstellung kenntlich gemacht. Ein Auszug aus der Kommentierung von Rehn-Cronauge zu § 71 der Gemeindeordnung NRW ist beigefügt.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-10 FB 01_0099_WP18 Aenderung der Hauptsa SAO.pdf

7.11.2024

303.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 19
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.05.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:46