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Zweite Wiederwahl von Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zur Beigeordneten für Dezernat II Finanzen, Recht und Ordnung unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin

FB 11/0032/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Stadtdirektorin Grehling bedankt sich und drückt ihre besondere Wertschätzung bezüglich ihrer Wiederwahl aus, da es nicht selbstverständlich sei, dass Beigeordnete in eine dritte Wahlperiode hineinwachsen. Sie spricht außerdem einen besonderen Dank an ihre Mitarbeitenden aus und sichert zu, dass auch weiterhin gute Arbeit für die Stadt Aachen durch sie und ihr Dezernat geleistet werden wird.

Beschluss

Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling wird einstimmig mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten für Dezernat II Finanzen, Recht und Ordnung unter gleichzeitiger Bestellung zur Stadtkämmerin und der Beibehaltung der allgemeinen Vertretung der Oberbürgermeisterin (Stadtdirektorin) wiedergewählt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2021 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten für Dezernat II Finanzen, Recht und Ordnung unter gleichzeitiger Bestellung zurStadtkämmerinund der Beibehaltung der allgemeinen Vertretung der Oberbürgermeisterin (Stadtdirektorin) wiedergewählt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die zweite achtjährige Amtszeit von Frau Stadtkämmerin und Stadtdirektorin Annekathrin Grehlingendet mit Ablauf des 19.10.2021.Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine zweite Wiederwahl von Frau Grehling liegen vor.

§ 71 Abs. 5 GO NRW regelt die Wiederwahl der Beigeordneten. § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet hauptamtliche Beigeordnete, eine (erste und) zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit wiedergewählt werden. Über die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Wahlzeit der/des Beigeordneten entschieden werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aufgrund der zweiten Wiederwahl zur Beigeordneten unter gleichzeitiger Bestellung zurStadtkämmerin und der Beibehaltung der allgemeinen Vertretung der Oberbürgermeisterin (Stadtdirektorin) in Höhe der gesetzlich zustehenden Dienstbezüge nach Besoldungsgruppe B 6 LBesO B NRW und der Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung.

Die derzeitige Besoldung wird beibehalten.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-12 FB 11_0032_WP18 Zweite Wiederwahl vo SAO.pdf

20.11.2024

132.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 21
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 19.05.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 17:46