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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0043/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Brinner (Grüne) erläutert, dass durch den Bau des Parkhauses bis zu 650 neue Arbeitsplätze geschaffen werden und die Grüne-Fraktion aus diesem Grunde dem Bau trotz der Baumfällungen zustimme. Zudem betont sie, dass die Firma Abiomed ein sehr gutes Mobilitätskonzept vorgelegt habe.Die Umsetzung der Mobilitätswende sei enorm wichtigund zukünftig sollen für Parkplatzflächen grundsätzlich keine Baumfällungen mehr vorgenommen werden.

Ratsherr Deumens (LINKE)teilt mit, dass sich die LINKE-Fraktionbei dieser Beschlussfassung enthalten werde.

Ratsherr Achilles (ZUKUNFT) äußert, dass die Fällung der Bäume für den Bau des Parkhauses ein Fehler sei. Außerdem habe keine ordentliche Abwägung stattgefunden, ein klimagerechtes und schützendes Bauwerk konnte nicht eingefordert werden und daher erhalte der Beschluss seitens der Fraktion DIE ZUKUNFTkeine Zustimmung.

Ratsherr Baal (CDU)ist der Meinung, dass der Bebauungsplan ein guter, tragbarer Kompromiss sei und daher von der CDU-Fraktion die Zustimmung erhalte.

Ratsherr Plum (SPD)äußert, dass bei diesem Bauvorhaben unter den Gegebenheiten das Beste herausgeholt worden sei und die SPD-Fraktion ebenfalls dem Beschlussentwurf zustimme.

Ratsfrau Breuer (CDU) fügt hinzu, dass viele Menschen von auswärts kommen und auf Arbeitsplätze angewiesen seien und daher die Schaffung dieser Arbeitsplätze umso wichtiger sei.

Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktion, mit Hinblick auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze, dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 998 sowie zum städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis. Er beschließt bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Im Sondergebiet wird die überbaubare Fläche des Parkdecks auf der nördlichen Seite von bisher 3,0 m Tiefe auf jetzt insgesamt 8,7 m erweitert und 14,0 m nach Westen verschoben. Die Gebäudehöhe GH wird in diesem Bereich von 217,80 m ü. NHN auf 215,50 m ü. NHH reduziert. - Die maximale Gebäudehöhe GH des westlichen Vordaches des Parkdecks wird um 35 cm auf 219,00 NHN erhöht. Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück. Der Rat der Stadt beschließt bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich den so geänderten Bebauungsplan Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen dem Grundstück Neuenhofer Weg 3 und dem Parkplatz der städtischen Sportanlage Neuenhofer Weg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 998 sowie zum städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

Er beschließt, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-ImSondergebiet wird die überbaubare Fläche des Parkdecks auf der nördlichen Seite von bisher 3,0 m Tiefe auf jetzt insgesamt 8,7 m erweitert und 14,0 m nach Westen verschoben. Die Gebäudehöhe GH wird in diesem Bereich von 217,80 m ü. NHN auf 215,50 m ü. NHH reduziert.

-Die maximale Gebäudehöhe GH des westlichen Vordaches des Parkdecks wird um 35 cm auf 219,00 NHN erhöht.

Er weist nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen dem Grundstück Neuenhofer Weg 3 und dem Parkplatz der städtischen Sportanlage Neuenhofer Weg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/1182/WP17 Programmberatung

FB 61/1476/WP17 Bericht über die frühzeitige Beteiligung / Aufstellungs- undOffenlagebeschluss

FB 61/0043/WP18 Bericht über die öffentliche Auslegung / Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

  1. Planungsanlass und bisheriges Verfahren

Mit den Verfahren sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des bestehenden Bürogebäudes einer Medizintechnikfirma sowie für ein Parkhaus auf den angrenzenden Parkplatzflächen des städtischen Sportplatzes geschaffen werden.

Für die städtebaulich geordnete Entwicklung und zur planungsrechtlichen Sicherung sind für dieses Vorhaben für den Bereich des Parkdecks die Änderung des rechtsgültigen Flächennutzungsplans 1980 sowie die parallele Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.

  1. Programmberatung und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Nach erfolgter Programmberatung hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 11.072019 die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erarbeiten und parallel den Flächennutzungsplan 1980 zu ändern. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig,hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich diesem Beschluss am 25.09.2020 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beiden Bauleitplanverfahren fand zwischen dem 28.10.2019 und dem 29.11.2019 statt. Zusätzlich wurde eine Anhörungsveranstaltung am 29.10.2019 angeboten.

  1. Aufstellungs-/ Offenlageschluss und öffentliche Auslegung

Mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat sich der Planungsausschuss am 20.08.2020 beschäftigt. Er hat dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen. Zudem beschloss er die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 998.

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte am 24.06.2020 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 148 des Flächennutzungsplans 1980 und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 998 – Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - fand vom 05.10.2020 bis 06.11.2020 statt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen von Seiten der Öffentlichkeit Eingaben ein, die sich inhaltlich und abwägungsrelevant ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 998 beziehen. Die bis dato parallel laufenden Bauleitplanverfahren wurden daher separat fortgeführt.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Der Planungsausschuss hat am 04.03.2021 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-ImSondergebiet wird die überbaubare Fläche des Parkdecks auf der nördlichen Seite von bisher 3,0 m Tiefe auf jetzt insgesamt 8,7 m erweitert und 14,0 m nach Westen verschoben. Die Gebäudehöhe GH wird in diesem Bereich von 217,80 m ü. NHN auf 215,50 m ü. NHH reduziert.

-Die maximale Gebäudehöhe GH des westlichen Vordaches des Parkdecks wird um 35 cm auf 219,00 NHN erhöht.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den geänderten Bebauungsplan Nr. 998 - Vaalser Straße / Neuenhofer Weg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Eine entsprechende Empfehlung aus bezirklicher Sicht hatte die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg bereits am 03.02.2021 ausgesprochen.

  1. Städtebaulicher Vertrag

Zur Sicherstellung des Bebauungsplanverfahrens und der Realisierung des Vorhabens wird vor Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB abgeschlossen, in welchem Anforderungen geregelt werden, die über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus gehen.

  1. Erbbaurechtsvertrag

§ 12 BauGB erfordert, dass der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das Vorhaben umzusetzen, d.h. er muss zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses dem Eigentümer gegenüber befugt sein, mit der Bebauung des Vorhabens zu beginnen. Dies wird durch den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags zwischen der Stadt Aachen und dem Vorhabenträger für das Gelände des Parkdecks gewährleistet. Die Beschlussfassung hierüber steht in derselben Ratssitzung am 23.06.2021 im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung. Sollte dieser nicht abgeschlossen werden, kann das Vorhaben nicht realisiert werden.

Um den Vorhabenträger bereits zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses in die Lage zu versetzen, dem Grundstückseigentümer gegenüber baubefugt zu sein, wurde ein auf den Zeitraum bis zur Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags und damit wenige Tage befristeter Nutzungsvertrag mit Baubefugnis abgeschlossen, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 BauGB bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses erfüllt sind.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Weitere Dokumente (4)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-02-16 FB 61_0043_WP18-1 Vorhabenbezogener Be SAO.pdf

8.11.2024

2.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:10