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Öffnung der Außengastronomie bis 24.00 Uhr

FB 32/0001/WP18 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Ratsfrau Lürken (CDU) erläutert, dass, nach heutigen, intensiv geführten Gesprächen mit der Oberbürgermeisterin, der Stadtdirektorin, dem Rechtsdezernat und den Fraktionen festgestellt worden ist, dass man die Gastronomiebetriebe aufgrund der coronabedingten wirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen wolle. Sie schlägt vor, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag zur Öffnung der Außengastronomie bis 24:00 Uhr ersetzt wird durch folgenden Vorschlag:„Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffnung der Außengastronomie auch außerhalb des Alleenrings bis 24 Uhr genehmigungsfrei während der Europameisterschaft zu ermöglichen“ und zweitens:„Die Verwaltung wird beauftragt, Bild- und Tonübertragung in der Außengastronomie während der Europameisterschaft grundsätzlich sanktionsfrei zu tolerieren“.

Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass ein übereinstimmendes Interesse darin bestehe, sich im Rahmen des rechtlich Möglichen auf das absolut Zulässige hin zu bewegen. Das Auflebender Praxis, die zu Ereignissen wie der Europameisterschaft üblich war, sei ein guter Weg. Die Kommunikation zwischen Ordnungsamt und Gastronomie funktioniere sehr gut, was allerdings nicht 100 prozentig angekommen ist und daher präzisiert werden müsse. Sie bedankt sich für die Änderung des Beschlusses, da dieser allen Beteiligten weiterhelfen könne.

Ratsherr Servos (SPD) bedankt sich bei der CDU-Fraktion für diesen Vorstoß und bittet darum, dass der Beschluss an den entsprechenden Stellen zügig kommuniziert wird, damit das heutige Fußballspiel direkt übertragen werden kann.

Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass Herr Bergstein vom Ordnungsamt die entsprechenden Anweisungen an die Mitarbeiter des OSD übermitteln werde, um eventuelle Anspannungen bei dem Fußballspiel zu vermeiden.

Ratsherr Fischer (Grüne) äußert, dass das Wichtigste heute Abend ein klares Signal an die Gastronomie und an die Bürger*innen sei. Die Stadt Aachen sei mit dem heutigen Beschluss ein Stück näher zur Normalität gerückt.

Ratsherr Helg (FDP) bittet, dass der Vorsitzende der Aachener DEHOGA auch schnellstmöglich über den Beschluss informiert werde.

Beschluss

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Der Tagesordnungspunkt gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Tagesordnungspunkt gilt damit als behandelt.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 09.06.2021 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt die Beratung des Tagesordnungspunktes „Öffnung der Außengastronomie bis 24.00 Uhr“ vorzusehen.

Hierzu ist festzuhalten, dass nach den einschlägigen Bestimmungen des Landes-Immissions-schutzgesetzesBetätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind, verboten sind. Eine Ausnahme hiervon ist bereits seit dem Jahre 2006 für den Betrieb der Außengastronomie zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr vorgesehen. Allerdings soll die Gemeinde, soweit dies zum Schutz der Nachbarschaft geboten ist, den Beginn der Nachtruhe außerhalb von Kern- und Gewerbegebieten, also insbesondere in Wohn- oder gar Kurgebieten, auf 22.00 Uhr vorverlegen.

Diese Regelungen tragen dem hohen Gut des Schutzes der Nachtruhe Rechnung.

Dem insoweit notwendigen Interessenausgleich, Außengastronomie auch in den ersten beiden Nachtstunden zu ermöglichen und dem Schutz der Nachbarschaft in Gebieten, die durch ihre Bestimmung zum Wohnen in wesentlicher Hinsicht geprägt sind, Rechnung zu tragen, war und ist der Verwaltung ein wichtiges Anliegen.

So wurde schon über viele Jahre hinweg Gastronomiebetreibern innerhalb des Alleenrings im Rahmen gaststättenrechtlicher Auflagen die Erweiterung der Betriebszeiten für die Außengastronomie gestattet. Dort aber, wo es zu berechtigten Beschwerden kam oder die räumliche Lage der Außengastronomie dies nicht hergab (z.B. Innenhoflage o.ä.), verblieb es im Einzelfall bei einer Konzessionierung der Außengastronomie bis 22.00 Uhr. Dies galt auch für das Kurgebiet Burtscheid. Betreiber von außerhalb des Alleenrings gelegenen Gastronomiebetrieben haben von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit nur vereinzelt Gebrauch gemacht.

Aufgrund eines Austausches mit dem DEHOGA Nordrhein e.V. im Jahre 2017 wurde auch diesem mitgeteilt, dass verwaltungsseitig die gaststättenrechtliche Auflage interessierter Konzessionsinhaber für den Betrieb eines Freiluftausschankes - auch außerhalb des Alleerings - auf 24.00 Uhr auf entsprechenden Antrag gebührenfrei erweitert würde. Allerdings weiterhin unter dem Vorbehalt des Widerrufs, um im Falle berechtigter Beschwerden wegen nächtlicher Ruhestörung entsprechend reagieren zu können. Von dieser Möglichkeit haben nur wenige Gastronomiebetreiber Gebrauch gemacht.

Vor dem o.a. Hintergrund ist verwaltungsseitig festzuhalten, dass ein Beratungserfordernis nicht gesehen wird, bzw. ein Regelungsbedarf nicht besteht, da die Öffnung der Außengastronomie gemäß der einschlägigen Bestimmung des Landes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. § 9 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1) grundsätzlich kraft Gesetzes zulässig ist.

Eine Vorverlegung der Nachtruhe durch die Verwaltung ist bislang nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

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0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-06-14 FB 32_0001_WP18 Oeffnung der Aussengas SAO.pdf

19.11.2024

515.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 23
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:11