Initiative für Tempo 30 in Städtenhier: Tagesordnungsantrag der Fraktionen Grüne, SPD, Die Zukunft und Die Linke vom 09.06.2021
Dez III/0004/WP18 · Entscheidungsvorlage
Initiative für Tempo 30 in Städtenhier:Tagesordnungsantrag der Fraktionen Grüne, SPD, Die Zukunft und Die Linke vom 09.06.2021
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Ratsherr Nießen (Grüne) bedankt sich für die Vorlage und erläutert, dass die Fraktionen Grüne, SPD, Linke und Zukunft gerne statt des Beschlussvorschlags der Verwaltung, den Beschlussvorschlag des Ratsantrags übernehmen möchten. DieIntention des Antrags komme somit zur Geltung.
Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktion sowohl dem Beschlussvorschlag der Verwaltung als auch dem Beschlussvorschlag des Antrags nicht zustimmen werde. Die Frage Tempo 30 in der Innenstadt beinhalte einen Interessenkonflikt zwischen der allgemeinen Lebensqualität und Verkehrssicherheit und der Behinderung der Mobilität der Bevölkerung und der Wirtschaft. Fraglich sei, ob Tempo 30 flächendeckend große Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, den Verkehrsablauf und die Unfallauswirkungen habe. In Wohngebieten und im Umkreis von Schulen und Kindergärten seien entsprechende Tempo-30-Zonen seit langer Zeit angepasst. Nicht zu befürworten sei jedoch die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen als innerörtliche Regelgeschwindigkeit, weder aus Sicherheits- noch aus Umweltgesichtspunkten. Ein erhöhter Ausweichverkehr in Wohngebieten würde hieraus entstehen und zu unerwünschten Folgenwirkungen führen. Er führt aus, dass Geschwindigkeit nicht die einzige Ursache für Verkehrsunfälle sei. Zwar bestehe ein Zusammenhang zwischen dem Reaktionsweg, dem Bremsweg und Aufprallgeschwindigkeit und Unfallschwere, jedoch allein die Bremswegverkürzung habein den geführten Untersuchungenkaum Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit gezeigt. Zum Thema Verkehrsablauf äußert er, dass die Fahrzeit in einer 30-er Zone sich grundsätzlich verlängert und Ampeln und Abbremse- und Anhaltevorgänge zu verkehrsbedingten Störungen, z.B. durch einparkende und abbiegende Fahrzeuge, führen. Bezüglich Verkehrsverlagerungen sinke durch eine Tempo 30 Beschränkung die Leistungsfähigkeit der Straßen. Autofahrer*innen nutzen sodann vermehrt Abkürzungen, die meistens durch Wohngebiete führen. Die negativen Folgen, wie erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastungen und Auswirkung auch auf die Verkehrssicherheit in Wohngebieten seien vorprogrammiert.Auch im Hinblick auf den ÖPNV müsse man berücksichtigen, dass eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 zu erhöhten Fahrzeiten führen würde. Weiterhin erläutert er, dass erhöhter Verkehrslärm durch die Motorengeräusche der Fahrzeugeentstehen würde. Bezüglich der Luftschadstoffe führt er aus, dass Tempo 30 zur Verschlechterung der Emissions- und Kraftstoffverbrauchssituation führe. Außerdem wäre die Ausweisung von Tempo 30 mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden, da die Anpassung der Lichtsignalprogramme auch in Aachen zwingend erforderlich wäre.
Ratsfrau Lürken (CDU) erläutert, dass der vorgelegte Antrag viele Informationen enthält, sie habe jedoch manchmal den Eindruck, dass zu viel Information zu Desinformation führen kann. Sie führt aus, dass es durchaus machbar sei, 30-er Zonen an Kindergärten, Schulen, Altersheimen und Krankenhäusern und auch aus Gründen der Luftverschmutzung und Lärmbelästigung auzuweisen. Der Antrag weise jedoch auf, die Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 auf 30 runterzusetzen. Dies hätte man einfacher schaffen können, hätte man überall 30 und nur in Ausnahmen 50 schreiben wollen. Dies sei im Antrag nicht so klar zu erkennen, denn darin stehe die Anordnung Tempo 30 ohne Einschränkung. In dem Schreiben der Initiative stehe allerdings Anordnung Tempo 30 ohne Einschränkung, da wo es notwendig ist. Die Verwirrung werde ihrer Ansicht nachkomplett mit der Ausführung, dass die Verwaltung die Ausgangslage begrüße und vorschlage, sich der Initiative anzuschließen. Um solche Verwirrungen zu umgehen, ergäbe eine bundesgesetzliche Regelung am meisten Sinn. Die Diskussion sei zur Genüge im Landtag geführt worden, die Argumente seien ausgetauscht worden. In der Stadt Aachen sei Tempo 30 bereits an Wohngebieten eingeführt worden und somit geschützt worden. Auch weitere Bereiche hätten den Schutz und die Nachschärfung der Regelungen nötig, hier würde man als CDU-Fraktion auch zustimmen.
Ratsherr Achilles (ZUKUNFT) hält fest, dass es am Ende richtigerweise um die Grundsatzfrage gehe, was eine verträgliche Geschwindigkeit in einer Stadt sei. Für seine Fraktion sei klar, dass an erster Stelle der Lebens- und Wohnraum der Menschen und deren Belange stehe. Es sei inakzeptabel, dass die Leistungsfähigkeit für den Verkehr über die Sicherheit und Lebensqualität der Stadt Aachen gestellt werde. Daher sei es enorm wichtig, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im gesamten Stadtgebiet einzuführen und eventuell Wohngebiete, wo nur noch Erschließungsverkehr stattfindet, als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Der Antrag sei ein guter Weg, um der Verkehrspolitik einen Impuls zu setzen und den Kommunen die Erlaubnis zu erteilen, die Regelungen selbst zu entscheiden. Seine Fraktion werde den Antrag daher vollständig mittragen.
Ratsherr Deumens (DIE LINKE) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag und den verändertenBeschlussvorschlag voll und ganz unterstütze. Er bezieht sich auf den Punkt Mobilität und Stadtentwicklung aus der Vorlage und führt aus, dass die zuständigen Kommunen am besten wissen, wo Tempo 30 eingeführt werden solle.
Ratsherr Servos (SPD) ist der Meinung, dass das Thema vollkommen überladen werde, da die Resolution und der Deutsche Städtetag nicht flächendeckend Tempo 30 einführen möchte, sondern den Kommunen die Möglichkeit geben möchten, ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen zu können, wo sie es für notwendig halten. Auch in dem Beschlussentwurf der Verwaltung stehe nicht flächendeckend Regelgeschwindigkeit drin, sondern dass die Kommune die Möglichkeit erhalten solle, ohne Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit anordnen zu können. Er könne als Gegenargument verstehen, dass dies zu Wildwuchs in den Kommunen führen könnte, jedoch sei die Verwaltung die Konstante, die eine Vorlage erarbeiten werde, die wissenschaftlich und über ein Verkehrsmodell durch den Verkehrsleitrechner geprüft werde und feststelle, wo Tempo 30 Sinn mache und wo nicht. Seine Fraktion wolle für die Stadt Aachen diese Möglichkeit erhalten und auch deutlich mehr 30-er Zonen in bestimmten Abschnitten einführen.
Ratsherr Plum (SPD) erläutert dass es ihm, als einem der Dienstältesten des Rates, immer ein besonderes Anliegen sei, das Wort zu ergreifen, wenn seiner Meinung nach der Stadtrat nicht den angemessenen Umgang erhalten habe. Die Vorlage stelle keinen angemessenen Umgang mit dem Ratsbegehren dar.Er bittet daher die Verwaltung um einen ordnungsgemäßen Umgang mit den Anträgen.
Es ergibt sich eine Debatte, in der Ratsfrau Breuer (CDU)und Ratsherr Baal ihre Standpunkte vertreten. Ratsherr Neumann (Grüne) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet um Beendigung der Debatte.
Ratsherr Palm (AfD) stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, dagegen zu stimmen. Er möchte noch einen Wortbeitrag leisten.
Die Oberbürgermeisterin lässt über den Antrag zur Beendigung der Debatte abstimmen.Die Mehrheit stimmt für die Beendigung und somit lässt die Oberbürgermeisterin sodann über den Tagesordnungsantrag abstimmen.
Ratsherr Baal (CDU) stellt den Antrag, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, im Anschluss an einen Tagesordnungspunkt eine persönliche Erklärung abzugeben.
Die Oberbürgermeisterin stimmt dem,gemäß der Geschäftsordnung, zu.
Ratsherr Baal (CDU) bittet darüber nachzudenken, ob dies der richtige Weg einer fairen, demokratischen Auseinandersetzung sei.
Ratsherr Palm (AfD) stellt ebenfalls den Antrag zur persönlichen Stellungnahme, der durch die Oberbürgermeisterin genehmigt wird und äußert seine schwere Enttäuschung darüber, dass man ihm nicht die Möglichkeit der Meinungsäußerung gegeben habe. Dies sei nicht im Sinne der Aachener Bevölkerung.
Ratsherr Servos (SPD) äußert, dass man die Sitzung kurz hätte unterbrechen können, um sich abzustimmen, ohne die Debatte abzuschneiden.
Ratsfrau Lürken (CDU) erläutert, dass sie in den 16 Jahren ihrer Ratszugehörigkeiteine derartige Marschrichtung nicht erlebt habe. Für die Stadt Aachen sei dies nicht der richtige Weg.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er befürwortet, dass sich die Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität der Initiative anschließt und die Diskussion im unten beschriebenen Sinne unterstützt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt in Aachen nahezu flächendeckend im untergeordneten Straßennetz. Die positiven Effekte zur Schaffung von gesunden Wohnverhältnissen, auf die Reduktion der Lärm- und Luftschadstoffbelastung und nicht zuletzt die Reduzierungvon Verkehrsunfällen bzw. deren Folgen haben in Aachen dazu geführt, dass auch im Hauptverkehrsstraßennetz die bestehenden Möglichkeiten der Anordnung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit insbesondere vor schützenswerten Einrichtungen ausgeschöpft wurden. Mehr noch: Mit dem richtungsweisenden Beschluss des Stadtrats vom 18.09.2019 zur Einführung des Tempo 30 innerhalb des Alleenrings wurde ein flächendeckender Ansatz für einen Teilraum der Stadt umgesetzt, der auf politischeInitiative von CDU und SPD und früher bereits auch von den Grünen zurück zu führen war.
Weitere Wünsche für die Umsetzung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen liegen dazu von unterschiedlichen Parteien für Straßenräume in verschiedenen Bezirken (z.B. Brand, Haaren, Mitte) vor.
Die Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Mobilität der Stadt Aachen wurde am Anfang des Jahres von den entsprechenden Beigeordneten aus Leipzig und Freiburg eingeladen, an einem informellen Austausch mit mehreren Kommunen teilzunehmen.
Im Laufe der Gespräche hat sich herausgestellt, dass die aktuell sieben Städte aus Baden-Württemberg, Sachsen, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor jeweils ähnlichen Herausforderungen mit Blick auf die innerstädtische Geschwindigkeit stehen. Dazu gehören:
-Die Lärmbelastung in/auf Einfallstraßen
-Die Belastung mit NO2 an einigen Standorten
-Die gefühlte oder gemessene Sicherheit entlang städtebaulich engmaschig eingebundener Einfallstraßen
Kern der Gespräche war also die Erörterung eines stadtverträglichen Geschwindigkeitsniveaus, das sichere, lesbare Straßen mit niedrigem Lärmniveau und hoher Aufenthaltsqualität ermöglicht – gleichermaßen aber nicht den städtischen Verkehr behindert.
Die Fachbeigeordneten der sieben Städte arbeiten in dem Netzwerk eng mit dem Deutschen Städtetag zusammen – hier unmittelbar mit dem Leiter des Dezernats „Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Verkehr“. Sie sind zu dem Schluss gekommen, dass es hilfreich wäre, Tempo 30 im innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetz ermöglichen zu können.
Dazu hat die Initiative ein Positionspapier entwickelt, das am 30. Juni dem Präsidium des Deutschen Städtetages vorgelegt werden soll. Den aktuellen Entwurf finden Sie hier:
Die Verwaltung schlägt vor, dass sich die Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Mobilität der Initiative anschließt und die Diskussion im o.g. Sinne unterstützt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | ||
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
nicht | |||
nicht bekannt |
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 106994
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=106994
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-06-16 Dez III_0004_WP18 Initiative fuer Tempo SAO.pdf
19.11.2024
648.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 22
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 23.06.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Dezernat III
- Geändert
- 27.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 18:11