Dringlichkeitsentscheidung Kultursommer 2021 (Stadtglühen)
E 49/0021/WP18 · Kenntnisnahme
Beratung
Ratsfrau Lürken (CDU) äußert, dass das Projekt Kultursommer 2021, insbesondere das Stadtglühen, eine sehr erfreuliche Sache sei, da ein Fördervolumen von einer halben Million trotz der schwierigen Zeiten gelungen sei. Allerdings habe es eine Sache gegeben, die ihrer Meinung hätte anders geregelt werden müssen. Der Antrag sei bereits im März gestellt worden, es fehlten jedoch einige Informationen und dann sei am 12.07., nachdem das Programm bereits 10 Tage lief, eine Dringlichkeitsentscheidung auf den Tisch gelegt worden. Dies sei unnötig gewesen. Man hätte in verkürzter Ladungsfrist den Rat oder den Hauptausschuss einberufen können. Dies sei leider nicht geschehen. Ein weiterer Punkt sei die Aushebelung der Zuständigkeitsrechte. Aufgrund der Wichtigkeit des Projektes für die Stadt Aachen habe man als CDU-Fraktion entschieden, den Beschlussentwurf einzubringen und diesen zur Abstimmung stellen.
Ratsherr Allemand (ZUKUNFT) äußert Bedenken zur Beschlussvorlage der CDU und schlägt vor, einzeln abzustimmen. Seine Fraktion sei der Meinung, dass der Sachverhalt geprüft werden müsse. Es sollte geklärt werden, ob die Dringlichkeitsentscheidungen wirklich den Rat aushebeln. Er kritisiert das Verfahren, es sei sehr intransparent gewesen und er habe den Eindruck gewonnen, dass immer wieder dieselben Leute mit den Fördergeldern beglückt worden sind. Allem Anschein nach habe es grundsätzlich an Kommunikation gemangelt.
Ratsfrau Begolli (Linke) erläutert, dass letztendlich diese Dringlichkeitsentscheidung gezeigt habe, wie es nicht laufen sollte. Die Fraktionen hätten keine Vergabe erhalten, wie es bei großen Summen eigentlich die Regel sei, sondern es sei eine Aushebelung politischer Mitbestimmung vorgenommen worden. Selbstverständlich sei das ganz toll, was hier auf die Beine gestellt worden sei und die freie Szene habe bei der Organisation ordentlich mitgeholfen, aber hier gehe es um viel Geld und man wäre gerne informiert worden, ob das Geld gestreut worden sei. Man werde sich dennoch anschließen, wünsche sich jedoch für die Zukunft einen besseren Ablauf und eine vernünftige Kommunikation.
Ratsfrau Moselage (FDP) stimmt ihren Vorredner*innen in allen Punkten zu und betont, dass sich der Vorfall in keinem Fall wiederholen solle.
Ratsherr Servos (SPD) erläutert, dass seine Fraktion sich allen 4 Punkten des Beschlussvorschlages der CDU-Fraktion gerne anschließe, da somit klar gemacht werde, dass dies eine große gelbe Karte sei und nicht nochmal passieren dürfe, man aber dennoch die Unterzeichner*innen nicht im Regen stehen lasse. Das sei die Solidarität, die im Rat auch erforderlich sei.
Die Oberbürgermeisterin bedankt sich für den Vertrauensvorschuss und erläutert, dass in keiner Weise beabsichtigt war, die Zuständigkeiten des Rates auszuhebeln. Man habe unter enormem Zeitdruck bezüglich der Umsetzung des Programms gestanden. Hätte man die Vergaben einzeln abgestimmt, dann hätte bis heute weder etwas stattfinden können, noch ein Künstler oder Technikbetrieb Geld erhalten.
Ratsfrau Eschweiler (CDU) erläutert, dass die Aussage, ein Kultursommer wäre ohne eine Dringlichkeitsentscheidung nicht möglich gewesen, nicht richtig sei. Man habe sich diesen Vorwurf bereits in der Fraktionsgeschäftsführerrunde anhören müssen.
Die Vergabeverfahren seien genau für solche Situationen da. Man hätte sich gewünscht, dass die Verwaltung die Politik informiere. Sie betont, dass die Verwaltung dies als konstruktive Politik verstehen solle und nicht als Kritik.
Ratsfrau Dr. Schmeer (CDU) äußert, dass unbürokratisches Handeln angebracht gewesen sei, sie vermisse jedoch eine Auflistung der Projekte, deren Kosten und ob sie überhaupt stattfinden konnten.
Die Oberbürgermeisterin teilt mit, dass diese Auflistung nachgeliefert und die Transparenz hergestellt werden könne.
Ratsherr Baal (CDU) stimmt den Vorredner*innen zu und erläutert, dass hier in Aachen, anders als in anderen Kommunen, Dringlichkeitsentscheidungen stets allen Fraktionen vorgelegt werden, obwohl es für eine Entscheidung nur der Unterschrift eines Ratsmitgliedes bedarf. Mit diesem Verfahren werde sichergestellt, dass Dringlichkeitsentscheidungen im Nachhinein vom Rat genehmigt werden.
Die Verwaltung habe, nachdem die Dringlichkeitsentscheidung nur durch 3 von 6 Fraktionen unterzeichnet wurde, ausreichend Zeit zum Nacharbeiten gehabt. Dies sei jedoch nicht geschehen und habe daher zu Verärgerung geführt.
Die Oberbürgermeisterin äußert nochmal deutlich, dass die Dringlichkeitsentscheidung mit den Unterschriften rechtmäßig ihre Gültigkeit habe und nicht zu Unrecht wirksam wurde.
Ratsfrau Keller (SPD) teilt mit, dass man mit diesem Projekt etwas Tolles für die freien Künstler dieser Stadt geschaffen habe und den Fokus auch hierauf richten sollte.
Ratsherr Neumann (Grüne)teilt mit, dass seine Fraktion sich allen 4 Punkten des Beschlussentwurfes der CDU anschließe.
Ratsfrau Lürken (CDU) erläutert, dass die Dringlichkeitsentscheidung noch durch den Rat genehmigt werden müsse. Einfach mal machen fände sie an vielen Stellen grundsätzlich genial, jedoch nicht an dieser.
Ratsherr Plum (SPD) richtet den Appell an die Verwaltung, sich den Fehler einzugestehen.
Die Oberbürgermeisterin erläutert, dass man noch nicht umfänglich auf den Punkt eingegangen sei und die zuständige Dezernentin auch noch nicht gesprochen habe, sie selbst jedoch bereits mitgeteilt habe, dass man dem Entscheidungsrecht an der Stelle nicht gerecht geworden sei.
Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass eine Dringlichkeitsentscheidung, rechtlich gesehen,nur einer Unterschrift bedarf und sie, in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt, dazu stehe, dass dieser Schritt so auch korrekt sei.
Beigeordnete Schwier bedankt sich bei den Fraktionen für die positive Bewertung dieses komplexen Projektes. Eine komplette Vorlage mit allen Daten und Fakten werde, wie vereinbart, im November vorgelegt.
Die Oberbürgermeisterin bedankt sich und lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt genehmigt gem. § 60 GO NW die am 12.07. gefällte Dringlichkeitsentscheidung hinsichtlich einer Ausnahme von § 3 Abs. 2 lit c) der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse zeitlich befristet für das Projekt „Kultursommer 2021“ (Stadtglühen)
Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 25. März2021 erfolgte die Ausschreibung des Projektes „Kultursommer“ der Kulturstiftung des Bundes. Antragsfrist war der 22. April 2021. Zur Konzeption standen keine 4 Wochen zur Verfügung. Am 25. Mai 2021 erfolgte der Bescheid über eine Förderung in Höhe von 485.000 Euro und die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Das Projekt wurde in der Juni-Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater vorgestellt.
Wie sich aus dem als Anlage beigefügtem Text des Dringlichkeitsbeschlusses ergibt, sind die Auflagen/Förderbestimmungen der Kulturstiftung des Bundes bei zu vergebenden Aufträgen weniger restriktiv als die städt. Regelungen.
Um diese weniger restriktiven Regelungen auch im Hinblick auf das enge Zeitfenster (Beginn 02.07.2021, Dauer bis zum 05.09.2021) nutzen zu können, wurden aufgrund einer Entscheidung der Oberbürgermeisterin nach entsprechender Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt die normalerweise geltenden städt. Regularien für dieses Projekt und befristet auf den Projektzeitraum außer Kraft gesetzt.
Da sich in diesem Projekt die regulär vorgesehene Information der Fraktionen und die in der Zuständigkeitsordnung vorgesehene Wartezeit bei anstehenden Vergabennegativ ausgewirkt hätten, musste neben den stadtinternen Regeln auch eine Ausnahme von der Zuständigkeitsordnung vorgesehen werden. Wegen der anstehenden Sommerpause und den regulär vorgesehenen Sitzungsterminen für den Rat konnte dies nur im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden.
Mit diesen beiden Ausnahmen konnte sichergestellt werden, dass alle notwendigen Beauftragungen der Künstlerinnen und Künstler sowie von externen Firmen zeitnah und unter Beachtung der Förderbestimmungen der Kulturstiftung des Bundes erteilt werden konnten.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 107969
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=107969
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2021-08-12 E 49_0021_WP18 Dringlichkeitsentsch SAO.pdf
19.11.2024
1.6 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 10.4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 01.09.2021
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 49 - Kulturbetrieb
- Geändert
- 27.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 18:08