1. September 2021 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
TOP 29Öffentlich

Sonderförderung für Flutopfer im Rahmen der städtischen Förderprogramme für Solaranlagen und energetische Gebäudesanierung

FB 36/0093/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Dieser TOP wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Hauptausschusses am 15.09.2021 vertagt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Aachen beschließt, für Betroffene der Flutkatastrophe die Förderquote aus den Programmen „Solaranlagen“ und „energetische Gebäudesanierung“ um jeweils 50% anzuheben, um die betroffenen Eigentümer*innen bei der Umsetzung zukunftsfähiger Lösungen für ihre Häuser und die jeweilige Energieversorgung zu unterstützen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtischen Klimaschutzaktivitäten (IKSK) zeigen sich in einer Vielzahl von Projekten und Maßnahmen. Als Schlüsselprojekte zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand wurden im März bzw. Ende Mai 2021 städtische Förderprogramme verabschiedet und veröffentlicht, die in der Bürgerschaft und bei den Unternehmen im Stadtgebiet auf zunehmendes Interesse stoßen. Die Anzahl der bewilligten Anträge im Bereich der Solarenergieförderung hat jetzt die Marke von 250 Anträgen (Fördervolumen: ca. 250.000 Euro) überschritten; im Bereich Gebäudesanierung signalisiert die steigende Anzahl der Anfragen und Beratungstermine (bei altbauplus) ein starkes Interesse; etwa 20 Anträge liegen jetzt vor (Fördervolumen von 120.000 Euro). Die ausgelösten Investitionen liegen im Mittel etwa um den Faktor 15 höher (ca. 5 Mio. Euro). Durch die Anlaufphase der Förderprogramme wird es schwer werden, die im Haushalt verankerten Ansätze (je 1. Mio Euro) auszugeben.

Mit der Flutkatastrophe wurden teils erhebliche Schäden an der Gebäudesubstanz und Haustechnik verursacht. Diese Schäden müssen zeitnah behoben werden und eine große Zahl der dortigen Bestandsgebäude ertüchtigt werden.Mit der Zusatzförderung sollen die von Flutschäden nachweislich betroffene Eigentümer*innen1 in die Lage versetzt werden, die notwendigen Arbeiten an ihren Gebäuden mit energieeinsparenden Maßnahmen, der Installation von Solaranlagen und der Umstellung ihrer Heizsysteme auf erneuerbare Energien zu verknüpfen.

In den betroffenen Gebieten bietet sich jetzt die Möglichkeit, durch eine erhöhte Förderung den Betroffenen eine zusätzliche finanzielle Hilfe in dieser Notlage zukommen zu lassen und gleichzeitig den Umbau des Gebäudebestandes im Hinblick auf den Klimaschutz zu beschleunigen. Anträge auf Sonderförderung sind bis spätestens 31.12.2022 einzureichen. Bei der konkreten Ausgestaltung der Richtlinie für die Aachener Sonderförderung werden Doppelförderungen bzw. Überschneidungen mit anderen „Entschädigungstöpfen“ vermieden.

Fußnote 1: Als betroffene im Sinne der Sonderförderung gelten Gebäudeeigentümerinnen in den nachweislich überfluteten Stadtgebieten mit einem gutachterlich, von einer Versicherung oder auf andere Art plausibel nachgewiesenen Hochwasserschaden von mindestens 10.000 Euro.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-08-26 FB 36_0093_WP18 Sonderfoerderung fuer SAO.pdf

19.11.2024

136.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 29
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 01.09.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:09