6. Oktober 2021 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
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Sonnenweg, Verbesserung des Ausbaus und der Entwässerung;hier: Ausführungsbeschluss und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung

FB 61/0206/WP18 · Entscheidungsvorlage

Sonnenweg, Verbesserung des Ausbaus und der Entwässerung;hier:Ausführungsbeschluss und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Ratsfrau Brinner (Grüne) teilt mit, dass Beratungsbedarf bestehe und die Vorlage im Umweltausschuss nochmal besprochen werden solle, da von der Umweltfachverwaltung noch eine Einschätzung über die Auswirkungen dieser Entwässerungsgräben auf die Soers und die umliegenden Wiesen erteilt werden solle.

Ratsfrau Lürken (CDU) versteht die kurzfristige Rücknahme nicht, da die Vorlage im Finanzausschuss ihren entsprechenden Gang genommen habe. Die Zuständigkeit des Umweltausschusses sei an der Stelle nicht gegeben, da es nur um überplanmäßige Verpflichtungen ging.

Ratsfrau Brinner (Grüne) äußert, dass die Vorlage in der Bezirksvertretung Laurensberg und nicht im Finanzausschuss inhaltlich beraten wurde. Ihrer Meinung werden sich die Auswirkungen überregional erstrecken und auch andere Kommunen betreffen, sodass eine Beratung in der Bezirksvertretung nicht ausreiche. Sie bittet, der Vertagung des Tagesordnungspunktes stattzugeben.

Ratsfrau Schmitt-Promny (Grüne) unterstützt das Anliegen von Ratsfrau Brinner (Grüne) und weist darauf hin, dass die Vorlage kurzfristig in der BV Laurensberg eingebracht wurde, sodassauch interfraktionell keine ausreichende Beratungszeit zur Verfügung stand.

Ratsfrau Lürken (CDU) führt aus, dass normalerweise vor Beginn der Sitzung ein Vertagungsantrag gestellt werde. In der gestrigen Sitzung des Umweltausschusses sei auch die Bitte geäußert worden, die Tagesordnung um den Punkt zu erweitern, der wegen Beratungsbedarf verschoben worden sei.Dies funktioniere jedoch so nicht.Es bestehe die Möglichkeit, einen geänderten Beschlussentwurf einzubringen, allerdings handle es sich hier um über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung, daher sei der Finanzausschuss und nicht der Umweltausschuss zuständig.

Ratsherr Nießen (Grüne) ist der Meinung, dass das Problem nicht finanzielle Belange seien, sondern dass diese Maßnahme hydrologische Auswirkungen und Umweltauswirkungenauf die Soers habe. Er beantragt für die Grüne-Fraktion, dass ein geänderter Beschlussvorschlag abgestimmt werde, in dem eine Anhörung von Experten*innen zu diesem Thema im Umweltausschuss vorgeschrieben werde.

Beigeordnete Burgdorff erläutert, dass Frau Dr. Silke Roder eine sehr erfahrene Expertin in diesen Themen sei und angehört werden solle.

Ratsherr Baal (CDU) ist der Meinung, dass der Tagesordnungspunkt auf die nächste Ratssitzung vertagt werden solle. Die Grüne-Fraktion habe somit 4-5 Wochen Zeitsich zu überlegen, ob sie sich auf Fraktionsebene oder im entsprechenden Ausschuss dazu schlau machen wolle. Dann sei auch im Vorfeld bekannt, ob sie den Punkt weiter begleiten wolle oder nicht.

Ratsfrau Brinner (Grüne) merkt an, dass der Beschluss der Bezirksvertretung Laurensbergein inhaltlicher Beschluss gewesen sei. Sie würde sich eine inhaltliche Fachvorlage bzgl. der Hydrologie seitens der Verwaltung wünschen.

Beigeordnete Burgdorff bittet darum, dass Frau Dr. Roder zur Erläuterung in die Fraktion eingeladen werde und noch ein weiteres Gutachten gefordert werde.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen vertagt einstimmig die Beratung auf die nächste Ratssitzung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

DieBezirksvertretungAachen-Laurensbergnimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und fasstauf Grundlage der Pläne 2018_009_L, 2018_009_RQ1, 2018_009_RQ2, 2018_009_RQ3, 2018_009_RQ4, 2018_009_RQ5, 2018_009_RQ6 den Ausführungsbeschluss zur Verbesserung des Ausbaus sowie der Anpassung der Entwässerung des Sonnenweges.
Sie empfiehlt dem Rat, für die Umsetzung der Maßnahme Sonnenweg bei PSP-Element 5-120102-500-01800-300-1 Sonnenweg, Entwässerung eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 €bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigenVerpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1, Münsterstraße, Erneuerung, da dort die eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat für die Umsetzung der Maßnahme Sonnenweg, Verbesserung des Ausbaus und der Entwässerung eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 €bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigenVerpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1, Münsterstraße, Erneuerung, da dort die eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und des Finanzausschusses, für die Umsetzung der Maßnahme Sonnenweg, Verbesserung des Ausbaus und der Entwässerung eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 €bereitzustellen. Die Deckung der überplanmäßigenVerpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1, Münsterstraße, Erneuerung, da dort die eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.


Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Anlass

Gerade in stadtnahen Gebieten treffen die landwirtschaftliche Nutzung und die Bedürfnisse von Naherholungssuchenden aufeinander.

Dies trifft auch auf die Landschaftsräume am Sonnenweg zwischen Ferberberg und Soerser Weg zu.

Die landwirtschaftlich genutzte, asphaltierte Verkehrsfläche des Sonnenweges ist nicht ausreichend für den Begegnungsfall landwirtschaftlicher Fahrzeuge bemessen. Die für Zufußgehende und Radfahrende mit Schotter befestigten Nebenanlagen sind für ein Überfahren mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät nicht ausgelegt.
Die Verkehrsfläche entwässert zudem aktuell in unzulässiger Weise über die Nebenanlagen auf privaten Grund.

2. Heutige Situation

Der Sonnenweg ist eine für den landwirtschaftlichen Verkehr bedeutsame, in beide Richtungen befahrene, landwirtschaftliche Verkehrsfläche, die im Naherholungsbereich der Stadt auch für die Nutzung von Zufußgehenden und Radfahrendenattraktiv ist.
Im Zusammenhang mit dem Förderprojekt „Pferdelandpark - weißer Weg“ wurden die Nebenanlagen daher auf einer Länge von rund 700 Metern hydraulisch befestigt, da auf diesem Abschnitt die Fahrstreifenbreite lediglich 3,0 Meter beträgt.
Einander ausweichende landwirtschaftliche Fahrzeuge überfahren diesen hydraulisch befestigten Bereich. Dadurch wird zum einen die Oberfläche zerstört, was zu Schlag- und Schlammlöchern führt und so die Gebrauchstauglichkeit für Zufußgehende und Radfahrende erheblich einschränkt. Zum anderen wird das Schottermaterial so stark verdichtet, dass der Niederschlagswasserabfluss der Fahrbahn dort nicht mehr zwischengespeichert werden kann, um verzögert zu versickern. Stattdessen läuft es auf die angrenzenden privaten Flächen.
Betroffen sind vorwiegend Flächen des „Hof Sonne“ (Sonnenweg Haus Nr. 101), dessen Eigentümerin diesen Zustand seit längerer Zeit bemängelt.

Außerdem wird der Sonnenweg, der nur für landwirtschaftlichen Verkehr und Anlieger*innen freigegeben ist, von sehr vielen Falschfahrer*innen regelmäßig als Abkürzung genutzt. Die Polizei kann dies mit vereinzelten Kontrollen nicht wirksam unterbinden und hat daher die Fachverwaltung aufgefordert, eine planerische Lösung für dieses Problem zu finden.

3. Planung

Die Planung sieht an drei Stellen entlang des Sonnenweges asphaltierte Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr landwirtschaftlicher Fahrzeuge vor, die so angeordnet werden, dass bei Sichtkontakt eines Entgegenkommenden die nächste Ausweichmöglichkeit erreicht werden kann.
Das schont einerseits die Oberfläche der Nebenanlagen und trägt andererseits vor allem zur Verkehrssicherheit des landwirtschaftlichen Verkehrs und Naherholungssuchender bei, die ebenfalls in diesen Abschnitten gefahrlos den landwirtschaftlichen Maschinen ausweichen können. Außerdem wird das hydraulisch gebundene Schottermaterial auf einer Breite von einem Meter entlang des gesamten Weges durch eine Asphalttragdeckschicht ersetzt. Diese Maßnahme verbessert die Gebrauchstauglichkeit für Zufußgehende und Radfahrende erheblich und trägt ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Begegnungsfall von Zufußgehenden und Radfahrenden mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen bei.

Im Zuge dieser Baumaßnahme sollen außerdem stark beschädigte Asphaltabschnitte des Sonnenwegs innerhalb des Baufeldes saniert werden.

Da das verdichtete Material in den Nebenanlagen kein Wasser aufnehmen kann und ein aktuelles Bodengutachten eine Versickerung des Niederschlagswassers entlang des Sonnenwegs zudem generell ausschließt, ist die Entwässerung mit einem offenen Seitengraben sowie einer verrohrten Wasserführung im Bereich von Ausweichstellen und dem „Hof Sonne“ vorgesehen.
Ab der Wiesenzufahrt auf Höhe der Autobahnbrücke über die BAB4 erfolgt der Anschluss der Entwässerung an den dort bereits vorhandenen Seitengraben. Von da an wird das Niederschlagswasser über das bestehende Graben- und Kanalsystem dem Wildbach zugeführt.

Eine Empfehlung der Polizei hat zur Einplanung herausnehmbarer Poller zur Verhinderung von Falschfahrenden geführt, für die alle Landwirte einen Schlüssel bekommen sollen, die den Sonnenweg nutzen müssen. Die herausgenommenen Poller können für die Durchfahrt in seitlichen Bodenhülsen gelagert und nach Passieren in die Fahrbahn zurückgesteckt werden.

Ausbauelemente

Der Ausbau der Ausweichstellen ist in einem einheitlichen Standard vorgesehen.

15 cmAsphalttragdeckschicht

50 cmFrostschutzschicht 0/45 mm

65 cmGesamtaufbau

4. Kosten und Finanzierung

Für die bauliche Umsetzung entstehen Kosten von 378.420,00 €. Die Honorarkosten des beauftragten Ingenieurbüros betragen rund 28.200,00 €. Unter PSP-Element 5-120102-500-01800-300-1/4-120102-509-1 - "Sonnenweg, Entwässerung" stehen 320.000 € im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung. Da erst mit der Haushaltsplanung 2022 für das Haushaltsjahr 2022 weitere Mittel in Höhe von 90.000 € eingeplant werden, die Baumaßnahme aber bereits in 2021 beauftragt werden soll, wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 90.000 €benötigt. Die Deckung der überplanmäßigenVerpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1, Münsterstraße, Erneuerung, da dort die eingeplante Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen wird.

Da die befestigten Nebenanlagen bereits aus Fördermitteln des Pferdelandparks finanziert wurden, liegt dem Fördergeber ein Änderungsantrag zu der erforderlichen Verbesserung des Ausbaus vor, der im Falle der Beschlussfassung bearbeitet wird.

5. Weiteres Vorgehen

Nach der Beschlussfassung wird der Bauauftrag mit einem Ausführungsbeginn noch im Jahr 2021 vorbereitet.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-500-01800-300-1: Sonnenweg, Entwässerung

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

320.000

320.000

0

90.000

0

0

Ergebnis

320.000

320.000

0

90.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-90.000

Deckung ist gegeben

Deckung erfolgt über die Haushaltsanmeldung 2022

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

7.000

7.000

0

0

0

0

Ergebnis

7.000

7.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Die zusätzlich zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme benötigten 90.000 € sind zur Haushaltsplanung 2022 für das Haushaltsjahr 2022 angemeldet. Sollten die zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan 2022 nicht zur Verfügung gestellt werden, wird eine Deckung innerhalb des Produktes angeboten.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (7)

2018_009_L1
1.1 MB · PDF
2018_009_RQ1
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2018_009_RQ2
139.5 KB · PDF
2018_009_RQ3
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2018_009_RQ4
117.9 KB · PDF
2018_009_RQ5
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2018_009_RQ6
146.2 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-07-27 FB 61_0206_WP18 Sonnenweg_ Verbesser SAO.pdf

7.11.2024

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 26
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.10.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:06