6. Oktober 2021 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
TOP 4Öffentlich

Erste Wiederwahl von Frau Susanne Schwier zur Beigeordneten für das Dezernat Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport

FB 11/0050/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterinlässt über die Wiederwahl von der Beigeordneten Schwier abstimmen, nachdem die Ratsmitglieder für eine offene Wahl stimmen.

Beigeordnete Schwierbedankt sich für die Wiederwahl und das entgegengebrachte Vertrauen.

Beschluss

Frau Susanne Schwier wird mit Wirkung vom 15.02.2022 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten für Dezernat IV Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport bei 51 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wiedergewählt. Sibylle Keupen Oberbürgermeisterin

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Frau Susanne Schwier wird mit Wirkung vom 15.02.2022 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten für Dezernat IV Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport wiedergewählt.

Sibylle Keupen

Oberbürgermeisterin


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die erste achtjährige Amtszeit von Frau Susanne Schwier als Beigeordnete endet mit Ablauf des 14.02.2022. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Wiederwahl von Frau Schwier liegen vor.

§ 71 Abs. 5 GO NRW regelt die Wiederwahl der Beigeordneten. Danach sind hauptamtliche Beigeordnete verpflichtet, eine Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Über die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Ablauf der Amtszeit der/des Beigeordneten entschieden werden.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Ab dem Zeitpunkt der zweiten Amtszeit in Höhe der gesetzlich zustehenden Dienstbezüge entsprechend der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) nach Besoldungsgruppe B 5 LBesO B NRW. Entsprechend § 5 Abs. 1 S. 3 EingrVO wird zusätzlich eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Die derzeitige Besoldung wird beibehalten.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-09-22 FB 11_0050_WP18 Erste Wiederwahl von SAO.pdf

7.11.2024

130.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 06.10.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:05