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Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0153/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin teilt mit, dass sich die Ratsfrauen Sophie und Susanne Küthe zu diesem Tagesordnungspunkt befangen erklärt haben und daher an der Beratung nicht teilnehmen werden.

Ratsherr Plum (SPD) hält als stellvertretender Ausschussvorsitzender des Planungsausschusses fest, dass mit dem Beschluss dieses wichtigen Projektes der Planungsausschuss seine Handlungsfähigkeit, unabhängig von fehlenden Koalitionen, unter Beweis stelle. Nach intensiver Befassung mit den Abwägungsvorlagen, die aus mehr als 100 Seiten bestünden, sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass man es hier auf den Weg bringen wolle. Auf die einzelnen Argumente könne man im Nachhinein eingehen. Bezüglich des geänderten Planverwirklichungsvertrags spricht er der Verwaltung großes Lob aus.

Die Oberbürgermeisterin erläutert, dass der erste Spiegelstrich in der vorab versandten Änderungsvorlage berücksichtigt werden solle.

Ratsherr Baal (CDU) hält fest, dass der erfolgreiche Abschluss dieses Projekts durch den Rat besonders gewürdigt werden muss, da er mehrere Verwaltungsgenerationen umfasse.

Mehrere Oberbürgermeister und Planungsdezernenten und sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung hätten sich mit diesem Projekt beschäftigt. Besonders erwähnen möchte er Frau Hergarten und Herrn Larosch, die von Anfang an bis zum Schluss an der Bearbeitung beteiligt waren.

Dies sei jetzt kein Abschluss, sondern eigentlich der Startschuss für das Projekt Campus West. Es sei ein wesentlicher Baustein dessen, was in den vergangenen 12 - 15 Jahren unter dem Label „Wissenschaftsstadt“ entwickelt wurde. Es sei ein neues Stück Stadt, das hierbei in Bauleitplanung gefasst worden sei. Es sollte ein Stadtviertel entwicklet werden, in dem auch Wohnen möglich ist.Die Erschließungsmaßnahme und die Entwicklungen der Cluster könnten nun beginnen.

Er bedankt sich ebenfalls bei den Partnern der RWTH und der RWTH Campus GmbH. Der Vertrag sei nun fertig und liege auf dem Tisch. Die CDU-Fraktion werde diesem Projekt heute zustimmen, denn in dem Thema Wissenschaftsstadt der Grundschlüssel für die Entwicklung der Stadt in den nächsten Jahrzehnten liege.

Die Oberbürgermeisterin merkt an, dass mit dem Campus West ein historisches Projekt für Aachen voran gebracht wurde. Man werde so viel Fläche für bauliche Vorhaben nicht mehr definieren können, daher sei die benötigte Zeit für den Abschluss dieses Projektes notwendig gewesen, um ein gutes Ergebnis zu erlangen.

Ratsherr Dr. Breuer (Grüne) bedankt sich bei der Verwaltung und den beteiligten Planungspoltikern, die diesen Prozess die ganzen Jahre kritisch und konstruktiv begleitet haben. Die Stadt Aachen erhalte insgesamt eine der größten, modernsten und innovativsten Forschungslandschaften überhaupt. Er bedankt sich weiterhin bei den Planungs- und Wohnungspolitikern, die sich vehement für die Schaffung von Wohnraum auf dem Areal eingesetzt haben. Seine Hoffnung liege darin, dass man durch die Hartnäckigkeit der Politik in Bezug auf die Themen Wohnen, Gastronomie, Einzelhandel, Kultur, Sport- und Freizeitmöglichkeiten, die dort implementiert werden sollen, ein lebendiges Quartier erhalte. Weiterhin erläutert er, dass der Campus West sich in Bezug auf Nachhaltigkeit durch die Kooperation mit der STAWAG sehr gut aufgestellt habe. Es entstehe eine moderne Mobilität, die das grüne Herz höher schlagen lasse, allerdings bestehe noch die Bitte an die Campus GmbH, die städtische Klimaresilienz noch etwas mehr auszuweiten. Weiterhin hebt er die studentische Initiative zum Bau einer Fahrradbrücke hervor. Die Pläne seien so gut und direkt umsetzungsfähig gewesen, daher lohne sich eine konstruktive Begleitung des Prozesses.

Abschließend äußert er, dass der Rat sich in naher Zukunft mit dem Westbahnhof befassen und eine entsprechende Schienenanbindung zum Campus West ermöglichen solle. Außerdem stimme er im Namen der Grüne-Fraktion dem Beschluss zu.

Ratsherr Helg (FDP) spricht den Projektleiter*innen, Frau Hergarten und Herrn Larosch, seinen besonderen Dank aus. Er äußert, dass mit dem heutigen Beschluss des Projektes die konkreten Planungen beginnen können. Man hoffe sehr, dass der Campus GmbH die Errichtung der geplanten Cluster in einer angemessenen Zeitspanne gelingen werde. Nach langen, vertrauensvollen Gesprächen mit der Campus GmbH, dem Kanzler und dem Rektor der RTWH sei endverhandelt worden und, unter anderem, das Thema akademisches Wohnen ausgeräumt worden. Ebenfalls ausgeräumt wurden der Punkt Erdgeschossflächennutzung der Gastronomie und des Einzelhandels. Man wisse um die Wichtigkeit dieses Themas und hoffe, dass der Campus West intensiv mit Leben gefüllt werden könne. Durch die Fertigstellung des Campus West entstehe außerdem ein Band von der deutsch-niederländischen Grenze, welches sich über den Campus Melaten, Campus West, Campus Innenstadt und Altstadt erstrecke.

Abschließend bedankt er sich im Namen der FDP-Fraktion bei der Verwaltung, den Kolleg*innen aus dem Planungsausschuss und Frau Burgdorff und ihrem Team.

Ratsherr Zimmer (Zukunft) schließt sich den Dankesreden seiner Vorredner an, äußert jedoch im Namen seiner Fraktion, dass die geplante Brücke über den Toledoring nicht sinnvoll und daher unnötig sei. Dies würde seine Fraktion von einer klaren Zustimmung des Beschlusses jedoch nicht abhalten.

Ratsherr Servos (SPD) spricht im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls den besonderen Dank an alle Beteiligten des Projektes aus, für die Verwaltung insbesondere an Frau Hergarten und Herrn Larosch. Dieses Projekt sei für die Stadt Aachen in den letzten Jahrzehnten eines der größten und relevantesten gewesen. Weiterhin bedankt er sich bei den Herren Baal, Rau und Plum, die in den letzten Jahren kontinuierlich an dem Projekt mitgewirkt haben. Neben den Themen Wohnen und Mobilität solle man auch das Thema Schienenverkehrsanbindung aufgreifen.

Die Oberbürgermeisterin merkt an, dass die Uhren der Bahn bezüglich der Planung leider sehr langsam ticken und sich der Prozess daher entsprechend in die Länge ziehen werde.

Ratsherr Deumens (DIE LINKE) teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimme und bedankt sich ebenfalls bei der Verwaltung für die hervorragende Arbeit. Bei dem Thema Wohnen wäre eine stärkere Mischung wünschenswert gewesen, dies habe auch der planungspolitische Sprecher, Herr Beus, in den Ausschuss gebracht. Insgesamt habe man sich auf einen sehr guten Weg begeben und die Chance erhalten, einen lebendigen und lebenswerten Stadtteil auf dem Campus West zu erschaffen.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich für diese erfolgreiche gemeinsame Leistung zwischen dem Planungsausschuss und der Verwaltung. Ihr habe diese Teamleistung das erste Telefonat mit der Landesregierung verschafft, um dort das Projekt noch ein wenig anzuschieben. Sie nimmt eine Klarstellung bezüglich der vorliegenden, ergänzenden Tischvorlage vor. Diese sei fälschlicherweise mit einer Kenntnisnahme versehen, statt mit einer Entscheidung. Weiterhin weist sie erneut darauf hin, dass die vorliegenden Planungsunterlagen Hauptbestandteil des Beschlusses seien.

Beigeordnete Burgdorff erläutert ebenfalls, dass die vorliegende Tischvorlage eine Beschlussfassung erfordert. Sie betont, dass alle zur Sprache gekommenen und im Planungsausschuss dargestellten Belange den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden sind. Weiterhin spricht sie ihren Dank an die Politik aus. Für die Verwaltung sei es besonders wichtig gewesen, gemeinsam gute Dialoge mit der RWTH und der Campus GmbH zu führen und zu verdeutlichen, dass die kommunale Planungshoheit eine starke Partnerin der Entwicklung der RWTH sei. Sie spricht außerdem den Projektleiter*innen und den Fachbereichen, die an diesem Projekt mitgewirkt haben, großes Lob aus. Ein ganz besonderer Dank gelte der Stadtdirektorin Grehling und ihrem Team. Sie bedankt sich ebenfalls bei Frau Bollwerk und dem Rechtsamt, beim Beigeordneten Dr. Kremer, Frau Roß-Kark und dem Team des Fachbereichs Klima und Umwelt, bei Frau Roder und abschließend bei den Ratsmitgliedern für die tolle Saison.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 923 sowie den städtebaulichen Vertrag einstimmig zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO2 von 205,5 – 210,0 auf 203,0 – 207,5 m ü. NHN, - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3.1 von 238,0 – 243,0 auf 235,5 – 240,5 m ü. NHN, - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3 von 209,5 – 217,5 auf 208,0 – 216,0 m ü. NHN, - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3 von 217,5 auf 216,0 m ü. NHN, - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4.1 von 234,5 – 239,5 auf 235,0 – 240,0 m ü. NHN, - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4 von 206,5 – 214,5 auf 207,0 – 215,0 m ü. NHN, - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4 von 214,5 auf 215,0 m ü. NHN, - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5.1 von 235,5 – 240,5 auf 235,0 – 240,0 m ü. NHN, - Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5 von 211,0 auf 210,5 auf 207,0 und von 202,0 auf 203,0 m ü. NHN, - Aufnahme der Nutzung „Parkhaus“ in den Nutzungskatalog des SO5 - Ergänzung einer Begriffsdefinition in der Festsetzung Nr. 8.1.4 in Bezug auf Aufenthaltsraumfenster: „für schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 Ziffer 3.16“ Er beschließt einstimmig weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - für den Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen in den Stadtbezirken Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg in der geänderten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 923 sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO2von 205,5 – 210,0 auf 203,0 – 207,5m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3.1von 238,0 – 243,0 auf 235,5 – 240,5m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3von 209,5 – 217,5 auf 208,0 – 216,0m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO3von 217,5 auf 216,0m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4.1von 234,5 – 239,5 auf 235,0 – 240,0m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4von 206,5 – 214,5 auf 207,0 – 215,0m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO4von 214,5 auf 215,0m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5.1von 235,5 – 240,5 auf 235,0 – 240,0m ü. NHN,

- Anpassung der Höhenfestsetzung im Bereich SO5von 211,0 auf 210,5 auf 207,0 und von 202,0 auf 203,0m ü. NHN,

- Aufnahme der Nutzung „Parkhaus“ in den Nutzungskatalog des SO5

- Ergänzung einer Begriffsdefinition inder Festsetzung Nr. 8.1.4 in Bezug auf Aufenthaltsraumfenster: „für schutzbedürftige Räume im Sinne der DIN 4109 Ziffer 3.16“

Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - für den Bereich Westbahnhof, Süsterfeldstraße und Bahnanlagen in den Stadtbezirken Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg in der geänderten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0269/WP16 Programmberatung

FB 61/0293/WP17 Beschluss Erschließungsvariante D

FB 61/0717/WP17 Beschluss Überarbeitung Masterplan

FB 61/1176/WP17 Beschluss Masterplan/ Brückenplanung

FB 61/1510/WP17 Bericht über die frühzeitige Beteiligung / Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0153/WP18 Bericht über die öffentliche Auslegung / Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

  1. Planungsanlass und bisheriges Verfahren

Ziel der Planung ist, auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Erweiterungsflächen insbesondere für die Hochschul- und Forschungseinrichtungen zu schaffen.

Hierzu wurden die erforderlichen Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen eingeleitet. Am 19.03.2009 hatte der Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg entsprechende Aufstellungsbeschlüsse gefasst.

  1. Programmberatung und frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Nach erfolgter Programmberatung hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 30.09.2010 die Verwaltung beauftragt, für die Entwicklung des Campus West einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zu erarbeiten und parallel den Flächennutzungsplan 1980 zu ändern. Der Ausschuss beschloss gleichzeitig,hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen. Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg hatten sich diesem Beschluss am 03.11.2010 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu beiden Bauleitplanverfahren fand zwischen 30.01.2011 und 11.02.2011 statt. Zusätzlich wurde eine Anhörungsveranstaltung am 08.02.2011 angeboten.

  1. Beschluss Masterplan/ Brückenplanung und erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Nachdem das Planverfahren einige Jahre geruht hatte, beschloss der Planungsausschuss am 19.11.2015 die Weiterführung auf Grundlage der Erschließungsvariante D (Brücke nach Melaten). Auf Grundlage verschiedener Kriterien, die dem Planungsausschuss am 22.06.2017 vorgestellt wurden, wurde der Masterplan überarbeitet und eine Entwurfsplanung für die Brücke beauftragt.

In seiner Sitzung am 11.07.2019 hat der Planungsausschuss beschlossen, das Bauleitplanverfahren auf Basis des aktualisierten Masterplans fortzusetzen, als Nordanbindung die Brückenverbindung zwischen Campus West und Campus Melaten in den Masterplan zu übernehmen sowie auf Grundlage dieser Planung eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden für das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 durchzuführen.

Die entsprechenden Beschlussempfehlungen in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg erfolgten am 03.07.2019.

Aufgrund der Änderungen in der Planung und des seit der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung in 2011 langen, vergangenen Zeitraums wurde anschließend eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.09.2019 bis 18.09.2019durchgeführt. Ebenso fand eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.

In Bezug auf die 118. Änderung des FNP 1980 war dies nicht mehr erforderlich, da die FNP-Änderung inzwischen in das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufgenommen und in die Planung Flächennutzungsplan AACHEN*2030 integriert wurde.

  1. Aufstellungs-/ Offenlageschluss und öffentliche Auslegung

Mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen hat sich der Planungsausschuss am 10.09.2020 beschäftigt. Er hat dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligungen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Zudem beschloss er die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 923.

Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg hatten am 09.09.2020 aus bezirklicher Sicht entsprechende Empfehlungsbeschlüsse gefasst.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West - fand vom 09.10.2020 bis 20.11.2020 statt. Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

  1. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung werden die zuständigen Gremien in folgenden Sitzungen beraten:

02.06.2021 - Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

09.06.2021 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte

10.06.2021 - Planungsausschuss

Über die Beratungsergebnisse wird in der Ratssitzung berichtet.

  1. Städtebaulicher Vertrag

Um die Auswirkungen der Planung, die nicht im Bebauungsplan geregelt werden, zu steuern, wurde ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet. Hierin werden auch die Anforderungen an das Projekt gesichert, die über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinausgehen.

In Vorbereitung des Satzungsbeschlusses wurden dem Planungsausschuss in der Sitzung am 15.04.2021 und dem Mobilitätsausschuss in der Sitzung am 22.04.2021 der Entwurf des Städtebaulichen Vertrags und die wesentlichen Vertragsinhalte vorgestellt (Vorlage Nr. FB 60/0013/WP18). Die Verwaltung wurde von beiden Ausschüssen beauftragt, den Vertrag auf dieser Grundlage auszuarbeiten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-05-11 FB 61_0153_WP18-1 Bebauungsplan Nr. 92 sao

8.11.2024

21.3 MB

Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.06.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:10