15. Dezember 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2022 -

E 18/0056/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb sowie des Finanzausschusses, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2022.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2022 zu beschließen.
  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2022 zu beschließen.
  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb sowie des Finanzausschusses die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2022.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum 01.01.2017 erfolgte die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft einschließlich der aktuell gültigen Gebührenstruktur.

Im Rahmen dessen erfolgte zeitgleich die Neukalkulation sämtlicher jetzt separierter Gebührensätze, die bis einschließlich dem Jahr 2021 beibehalten werden konnten.

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgte die Ermittlung der Kostensätze 2022 des E 18 in der Abfallwirtschaft.

Durch Gebührenüberdeckungen der Vergangenheit erfolgte die nach KAG erforderliche Verbuchung im Sonderposten der Abfallwirtschaft, mit der Maßgabe, diese innerhalb der folgenden 4 Jahre gebührenmindernd zu berücksichtigen.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist dieser Sonderposten insgesamt um 1.503.176,47 € zu Gunsten des Gebührenhaushaltes Abfallwirtschaft zu entlasten

Aus Sicht der Finanzsteuerung ist eine aktuelle Kalkulation der Abfallgebühren und eine damit verbundene Gebührenanpassung für das Jahr 2022 unabdingbar.

Damit wird sich nahezu für alle Gebührenzahler*innen eine Senkung der Gebühren einstellen. Lediglich im Bereich der 90 und 120 Liter Vollservice-Gefäße kommt es zu einer marginalen Gebührenerhöhung. Aufgrund von Kostensteigerungen im Bereich der Bioabfallentsorgung, waren diese gleichfalls zu erhöhen.

Die voraussichtlichen Kosten in der Abfallwirtschaft wurden um die Entnahmen aus dem bestehenden Sonderposten reduziert und dann auf die jeweilige Gebührenpositionen verteilt.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 ist als Anlage beigefügt.

Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-03 E 18_0056_WP18 Abfallgebuehrensatzun SAO.pdf

8.11.2024

262.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 18
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 15.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:02