15. Dezember 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
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Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2022

E 49.5/0014/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

RatsherrPilgram (GRÜNE)erläutert, dass der Betriebsausschuss Kultur und Theater diesem Beschluss nur unter Vorbehalt zugestimmt habe, da einige, unter anderem auch politische Beschlüsse nicht berücksichtigt worden seien. Beispielsweise fehle der Antrag von Ratsherrn Allemand (ZUKUNFT) für ein Streetfestival, sowie Personalstellen im Stadtarchiv.Dort werden aus der gesamten Verwaltung immer wieder Aktenberge zur Archivierung angeliefert, daher müsse die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Bearbeitung gegeben werden, ohne dass ständig Aktenstaus entstehen.

Bezüglich der Stelle zur Digitalisierung der Bestände Ludwig Forum bedankt er sich für die interne Klärung, bedauert jedoch, dasserst politisch insistiert werden müsse, damit dieses Problem so kurz vor Jahresende gelöst werde. Ein weiteres Problem bestehe in der Klangbrücke. Die seinerzeit übernommene Technik von der Sparkasse Aachensei mittlerweile veraltet, der Raum könne daher nichtmehr genutzt werden. Die Investition werde auf ca. 30.000 Euro geschätzt,durch die Vermietung der Klangbrücke in den letzten Jahren habe der Kulturbetrieb jedoch jährlich ca. 20.000 bis 30.000 Euro Mieteinnahmen durch den Raum erzielt. Er äußert an die Verwaltung die dringende Bitte, nochmal interne Haushaltsberatungen zu führen. Dies sei nicht Aufgabe der Politik.

Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) äußertdie Bitte, dass Papierunterlagen zukünftig in besser Lesequalität gedruckt werden.

Ratsherr Baal (CDU)teilt mit, dass der Finanzausschuss den Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes ohne Vorbehalt zur Kenntnis genommen habe. Die Zuständigkeit für die inhaltliche Verwendung der Mittel des Kulturbetriebes und für die Aufstellung des Wirtschaftsplans des Kulturbetriebes obliegeallerdings der Leitung des Kulturbetriebes. Sollte da ein Bedarf bestehen, z.B. die Sanierung der Klangbrücke, könne das im Rat vorgebracht werden, jedoch müsse sich der Betriebsausschuss gemeinsam mit der Betriebsleitung Gedanken zur Schwerpunktsetzung machen. Durch den Wortbeitrag von Ratsherrn Pilgram (Grüne) werde der Eindruck vermittelt, dass der Rat in Gänze den Kulturbetrieb kontrolliere und Vorschriften mache. Dies sei allerdings nicht der Fall.

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) erläutert, dass der Betrieb solche Angelegenheiten natürlich intern klären könne, das Budgetjedoch beschränkt sei. Jede Stelle koste sehr viel Geld, welches der Betriebselbst nicht erwirtschaften könne. Er habe dem Ratnichts vorgeworfen, sondern lediglich darauf hingewiesen, dass ein Defizit bestehe und man nochmal miteinander sprechen sollte, um eine konstruktive Lösung zu finden.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen stellt einstimmig den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2022 auf Empfehlung des Betriebsausschuss Kultur und Theater in der vorliegenden Fassung fest.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur und Theater:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

Beschlussvorschlag Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für dasWirtschaftsjahr 2022 auf Empfehlung des Betriebsausschuss Kultur und Theater in der vorliegenden Fassung fest.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 15 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 13.12.2017 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Der Wirtschaftsplan 2022 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 20.822.700,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 10 Teilwirtschaftspläne.

Der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) weist im Haushaltsplanentwurf 2022 eine Summe in Höhe von 20.822.700,00 Euro aus, daher ist der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs für das Jahr 2022 insgesamt auskömmlich.

Auf folgende Risiken / Änderungen ist hinzuweisen:

Verhandlungen mit der Kernverwaltung haben dazu geführt, dass folgende Mehrkostenzusätzlich bereitgestellt werden können:

-1. Tarifvertragliche Gehaltsanpassungen
Die Erhöhung der tarifvertraglichen Gehaltsanpassungen in Höhe von 208.400,- € wurden dauerhaft übernommen.

Bereits für das Jahr 2021 wurde diese Summe, zunächst einmalig, übernommen.

-2. Tariferhöhungen ab 01.04.2022

Für die am 20.10.2020 beschlossenen Tariferhöhungen wurden Mehrkosten ab dem 01.04.2022 in Höhe von 123.100,- € anerkannt.

-3. Mehrkosten Bewachungskräfte

Für die Erhöhung der Ausgaben für die Bewachungskräfte wurde dauerhaft eine Erhöhung in Höhe von 115.000,- € vorgenommen.

-4. Erhöhung Etat Musikschule

In der Musikschule wurde ab dem Jahr 2022dauerhaft eine Erhöhung durch Dezernat IIin Höhe von insgesamt 47.300,00 Euro vorgenommen.

-5. Erhöhung Ausstellungsetat Suermondt-Ludwig-Museum und Ludwig Forum für Internationale Kunst

Der Ausstellungsetat wurde für beide Häuser (E49/1) ab dem Jahr 2022 dauerhaft um jeweils50.000,- € erhöht.

-6. Erhöhung Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag wurde um 14.500,00 Euro verringert und ist haushaltsneutral.

Risiken:
Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs ist trotz der vorher genannten Verbesserungen nochrisikobehaftet.

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 12.12.2018 besteht für dieAusstellungstrias Dürer --- Karl V --- Bon Voyage ein Risikoportal von bis zu 972.000,00 Euro. Die Abrechnung für die Ausstellungstrias erfolgt im Jahr 2022.

Im Jahr 2021 wurde ein Zuschuss für das Projekt Stadtglühen in Höhe von 485.000,- € durch die Kulturstiftung des Bundes gezahlt.

Hier erfolgt die Abrechnung ebenfalls im Jahr 2022.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

25.355.900

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

24.967.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

388.900

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Weitere Dokumente (6)

Erfolgsplan
53.6 KB · PDF
Finanzplan
40.3 KB · PDF
Stellenplan 2022
51.7 KB · PDF
Vermögensplan
36.6 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-10-13 E 49.5_0014_wp18 wirtschaftsplan fuer sao

9.11.2024

652.0 KB

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Metadaten

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Ö 22
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 15.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Kulturservice
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:02