15. Dezember 2021 um 17:00, Eurogress Aachen
TOP 28Öffentlich

Wahl des Wahlausschusses

FB 01/0175/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

Beschluss

Der Rat der Stadt bildet einstimmig einen Wahlausschuss mit 6 Beisitzer*innen und wählt folgende Personen als Beisitzer*innen sowie deren Stellvertreter*innen: a) Beisitzer*innen b) Stellvertretende Beisitzer*innen 1. Achim Ferrari (Grüne) 1. Dr. Susanne Küthe (Grüne) 2. Lasse Kloppstein ( DIE LINKE) 2. Ellen Begolli (DIE LINKE) 3. Ute Nussbaum (CDU) 3. Alexander Gilson (CDU) 4.Sigrid Moselage (FDP) 4. Wilhelm Helg (FDP) 5. Daniela Parting (SPD) 5. Tobias Küppers (SPD) 6. Christoph Allemand (ZUKUNFT) 6. Matthias Achilles (ZUKUNFT)

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat der Stadt bildet einen Wahlausschuss mit_________ Beisitzer*innen und wählt folgende Personen als Beisitzer*innen sowie deren Stellvertreter*innen:

a) Beisitzer*innen b) Stellvertretende Beisitzer*innen

1. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 1. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

2. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 2. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

3. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 3. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

4. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 4. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

5. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 5. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

6. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ 6. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Erläuterungen

Erläuterungen:


Gemäß § 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist ein Wahlausschuss zu bilden.

Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzer*nnen,

die die Vertretung des Wahlgebiets wählt; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig (§ 2 Abs. 3 KWahlG).

Für jede*n Beisitzer*n soll gem. § 6 Abs. 1 KWahlO ein*e Stellvertreter*n gewählt werden.

Die Beisitzer*innen des Wahlausschusses sind vom Rat der Stadt, sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen, § 2 Abs. 3 KWahlG, § 50 Abs. 3 Satz 1 und 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Der Wahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Vorsitzenden den Ausschlag. Im Übrigen finden auf den Wahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung (§ 2 Abs. 3 KWahlG).

Zu Mitgliedern des Wahlausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger*innen,die dem Rat angehören können, bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW). Die Zahl der sachkundigen Bürger*innen darf die Zahl der Ratsmitglieder im Wahlausschuss nichterreichen (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO NRW).

Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber*innen dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstandes in dem Wahlbezirk sein, in dem sie aufgestellt sind (Wahlbezirksbewerber*innen) oder ihre Wohnung haben, § 2 Abs. 7 KWahlG).

Mit Ratsvorlage FB 01/0619/WP17 zur Sitzung des Rates der Stadt vom 11.12.2019 wurde der Wahlausschuss zur Kommunalwahl 2020 mit 6 Beisitzer*innen gewählt.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der derzeitigen Sitzverteilung im Rat

folgende Besetzung des Wahlausschusses ergeben:

1.GRÜNE2

2.CDU2

3.SPD1

4.DIE ZUKUNFT1

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2021-11-24 FB 01_0175_WP18 Wahl des Wahlausschu SAO.pdf

7.11.2024

130.6 KB

Metadaten

TOP
Ö 28
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 15.12.2021
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 18:03