30. März 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
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Veränderung des Stellenplans 2022 durch Einrichtung von insgesamt 72 befristeten Stellen (kw 2023) für die Betreuung und Unterbringung schutzsuchender Ukrainer*innen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56)

FB 11/0077/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Beigeordneter Dr. Kremer erläutert, dass, aufgrund der der Dynamik des Geschehens, die Vorlage nicht im PVA diskutiert werden konnte. Gleichwohl habe man in der PVA-Sitzung letzten Donnerstag die Inhalte schon besprochen und es habe sich auch nichts Wesentliches geändert. Der Stellenbedarf sei erheblich, Stadtdirektorin Grehling habe zu Beginn der Sitzung die Situation ausführlich dargestellt, Herr Frankenberger (Leitung FB 56) könne am besten bestätigen, was das Personal des Fachbereichs 56 derzeit leisten müsse. An vielen anderen Stellen innerhalb der Verwaltung sei die Situation ähnlich, daher genügen die rund 50 Verwaltungsmitarbeitenden, die zur Unterstützung eingesetzt wurden, nicht. Schließlich müsse dafür Sorge getragen werden, dass diese Menschen auch wieder ihren regulären Beschäftigungen nachkommen können. Es werde unbedingt personelle Verstärkung benötigt, in der Vorlage sei der Bedarf detailliert aufgeführt. Diesen Bedarf auch tatsächlich zu gewinnen, werde sich natürlich sehr schwierig gestalten, er möchte den Rat daher heute in erster Linie um Gewährung des organisatorischen und des finanziellen Rahmens bitten. Die finanziellen Auswirkungen werden für dieses Jahr bei ca. 1,8 Mio. Euro liegen, sollten die Stellen weiter benötigt werden, rechne man, erstmal nur bis zum Ende des Jahres 2023, mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in Höhe von 4,3 Mio. Euro. Die Vorlage enthalte den Hinweis, mit welcher Anzahl an Menschen, die versorgt werden müssen, man aktuell rechne. Ausgehend von dieser Zahl würde man mindestens die Hälfte der Stellen so schnell wie möglich ausschreiben wollen. Bis dahin erhalte man temporär die Unterstützung der bereits erwähnten 50 Mitarbeitenden, denen er herzlich für das Engagement dankt.

Ratsfrau Griepentrog (Grüne) erläutert, dass sie die Vorlage in der PVA Sitzung gern ausführlicher diskutiert hätte. 72 Stellen können nicht mal eben durchgewunken werden. Sie hält vorab fest, dass die Verwaltung auch ohne diese 72 Stellen den Menschen mit Respekt, Hilfestellung und vernünftiger Unterbringung begegne und spricht ihren herzlichen Dank dafür aus. Weiterhin äußert sie, dass die „bis zu-Regelung“ deutlich in der Vorlage hinterlegt werden und ein Zwischenbericht erstattet werden müsse.

Sie erklärt, dass generell zu wenig im Ausschuss über Notsituationen diskutiert werde. Beigeordneter Dr. Kremer habe zwar dargestellt, dass auch Mitarbeitende aus anderen Abteilungen Unterstützung bieten und ihre Aufgaben dadurch liegen bleiben, jedoch hätte sie als Mitglied des PVA gerne einen besseren Einblick, um ganz bewusst eine politische Entscheidung darüber zu fällen, welche Aufgaben liegen bleiben können. Diese Möglichkeiten seien nicht gegeben, daher sei sie der Meinung, dass die Entscheidung, die inhaltlich zwar mitgetragen werde, im PVA nochmal ausführlicher diskutiert werden solle.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) schließt sich der Wortmeldung von Ratsfrau Griepentrog (Grüne) an und erläutert, dass sie die Vorlage einen Tag nach der PVA-Sitzung angefordert habe, da diese in der Sitzung selbst nicht vorgelegt wurde. So habe sich für die Fraktionen zumindest die Möglichkeit ergeben, darüber zu diskutieren. Der Rat wisse, was die Verwaltung derzeit für professionelle Arbeit leiste und welchen Belastungen sie ausgesetzt sei. Außer Frage stehe ebenfalls, dass man sie unterstützen und ihr mit personeller Stärkung helfen wolle. Jedoch sei seit Jahren bekannt, dass sich der PVA mit jeder Stelle extremst und mit äußerster Aufgabenkritik auseinandersetze. Vor der Haushaltsgenehmigung bzw. im Rahmen der Haushaltseinbringung habe man sich hinsichtlich des Stellenplans genaustens Gedanken über die Stelleneinbringungen gemacht. In der jetzigen Situation sei klar, dass Hilfe geleistet werden müsse, jedoch müsse auch hier die gleiche Aufgabenkritik gelten. Sie könne durchaus verstehen, dass kurzfristig gehandelt werden müsse, die Verwaltung und auch Herr Frankenberger Unterstützung benötigen, jedoch sei momentan sowohl verwaltungs- als auch politikseitig nur eine Prognose der Entwicklung dieser besonderen Situation möglich. Man wisse nicht, ob tatsächlich in einem Monat noch 30 Hausmeister*innen oder doch mehr Erzieher*innen benötigt werden. Daher schließe sich die CDU-Fraktion dem Vorschlag der „bis-zu-Regelung“ an.

Ein weiterer Punkt, der eben angesprochen wurde, sei die Einrichtung und die Besetzungder Stellen. Man habe genau bei den Stellen, die jetzt im sozialen Bereich eingerichtet werden sollen, immer noch 12 Vakanzen aus alten Stelleneinrichtungen. Wenn nun mit KW-Vermerken gearbeitet werde, werde es auch nicht viel einfacher, Personal zu finden, das bereit sei, für eineinhalb Jahre diese Stellen zu besetzen. Evtl. müssen in dieser Situation die Ansprüche bei der Ausschreibung etwas verändert werden. Möglicherweise finden sich im Spektrum der Geflüchteten auch Facharbeitende, die für die Stellen geeignet seien. Diesen Menschen verhelfe man damit zu Mut und einem geordneten Leben.

Sie bittet die Verwaltung, alle notwendigen Wege zur schnellen Besetzung auszuschöpfen und den Rat an der Stelle auch mitzunehmen. So können eine zielgerichtete, hieb- und stichfeste Stelleneinrichtung erfolgen.

Ratsherr Bogoczek (DIE Zukunft) äußert seine Verwunderung über die Anzahl der Stellen und bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die ukrainischen Flüchtlinge in diese Stellen eingebunden werden können.

Ratsfrau Begolli (Die Linke) betont, dass die Stadt Aachen und die Mitarbeitenden der Verwaltung, trotz personeller Engpässe und Unterbesetzung, Krisen generell beeindruckend meistern.

Sie erläutert, dass im Stellenplan viele Stellen dringend neu besetzt werden müssen, Personalmangel herrsche bereits, Herr Dr. Kremer habe auch darauf hingewiesen, dass viele dieser Stellen, die heute hier außerplanmäßig beschlossen werden sollen, bereits in der Verwaltung fehlen. Vor diesem Hintergrund und anhand der Zahlen und Prognosen, stimme DIE LINKE-Fraktion der Vorlage ausdrücklich zu und hofft, dass die Stellenbesetzung schnell erfolgen werde. Natürlich seien diese Stellen mit KW-Vermerken, man könne den Bewerber*innen jedoch einen nahtlosen Übergang zur Besetzung der Stellen, die bereits gesucht werden, in Aussicht stellen.

Weiterhin führt sie aus, dass die Verwaltung gerade in solchen Notsituationen selbstverständlich auch mal was liegen lassen könne.

Die Fraktionen und Gruppen sollten gerade in der jetzigen Situation darüber nachdenken, ob wirklich jede Ratsanfrage und jeder Ratsantrag wirklich eingebracht werden müsse, oder doch noch etwas liegen bleiben könne, um die Verwaltungsmitarbeitenden zu entlasten.

Ratsfrau Parting (SPD) bedankt sich herzlich bei der Verwaltung und erläutert, dass 72 Stellen sicherlich eine enorm hohe Anzahl sei und der PVA dies nicht einfach so durchwinken könne. Jedoch sei die Einrichtung dieser Stellen angemessen und nötig, da die Mitarbeitenden von Herrn Frankenberger (Leitung FB 56) über ihre Grenzen hinausgehen. Man könne nur hoffen, dass die Stellen besetzt werden. Die Idee, auch ukrainische Geflüchtete anzusprechen, wollte sie selbst ebenfalls einbringen. Es werde rechtlich sicherlich nicht ganz einfach, die Abschlüsse anzuerkennen, dennoch sei es eine gute Initiative, die verfolgt werden könne.

Ratsherr Palm (AfD) spricht der Verwaltung sein Lob für dieses durchdachte Konzept aus. Die AfD Ratsgruppe unterstütze dieses Konzept trotz der Tatsache, dass sie bekannt dafür sei, die schlanke und effiziente Verwaltung zu fordern. Solche besondere Umstände verlangen jedoch besondere Maßnahmen. Er regt an, Pensionäre aus der Bundeswehr, Feuerwehr oder Polizei für die Stellenbesetzung anzufragen. Es gebe sehr engagierte Leute, die in Behörden und Verwaltungen im Organisationsbereich tätig waren. Dieses Problem könne nicht nur innerhalb einer Stadtverwaltung gelöst werden, andere Landesbehörden könnten einfach abgefragt werden, ein öffentlicher Aufruf könne ebenfalls zu einer gewissen Erleichterung verhelfen.

Bürgermeisterin Scheidt (Grüne) fasst zusammen, dass alle Fraktionen dieser Vorlage mit folgender Änderung zustimmen: „…bis zu 72 befristeten Stellen“. Herr Frankenberger (Leitung FB 56) und Beigeordneter Dr. Kremer würden noch das Wort ergreifen.

Herr Dr. Kremer (Beigeordneter) erläutert, dass ein Beschlussvorschlag mit der Formulierung „bis zu“ verwaltungstechnisch nicht in Ordnung sei, da der Vorlagenbeschluss zum organisatorischen und rechtlichen Handlungsrahmen diene. Den Handlungsrahmen werde man nur bedarfsgerecht und unter Mitnahme des PVA ausfüllen, also wie bereits besprochen. Ein „bis-zu-Beschluss“ sei jedoch rechtlich wackelig, es bedarf einer klaren Positionierung. „Bis-zu-Stellen“ können nicht in einen Stellenplan aufgenommen werden, die Stellen werden förmlich hinterlegt. Er habe sich mit Stadtdirektorin Grehling soeben dazu ausgetauscht, der Stellenplan sei wesentlicher Bestandteil des Haushaltsplanes, daher sei die Aufnahme der gewünschten Regelung nicht möglich, sie werde jedoch selbstverständlich protokollarisch festgehalten.

Herr Frankenberger (Leitung FB 56) erklärt, dass bereits in der letzten Krise die Angelegenheit genauso gehandhabt wurde. In der Vorlage stehe auch drin, dass es einen Bewirtschaftungsvorbehalt gebe. Dies bedeute, dass die Stellen im Stellenplan eingerichtet und nur bei Bedarf besetzt werden. In der Flüchtlingskrise 2014-2016 habe es genauso einen Beschluss gegeben, in dem viel mehr Stellen im Stellenplan eingerichtet waren, als tatsächlich besetzt wurden. Bei der Übernahme der Leitung des Fachbereichs 56 im Jahre 2016, habe er gemeinsam mit dem Beigeordneten Dr. Kremer überlegt, wie lange diese Stellen noch im Stellenplan der Folgejahre drinstehen sollen, erst im Jahr 2019 wurden diese dann herausgenommen. Sie wurden immer nur dann besetzt, wenn sie gebraucht wurden und genauso werde es auch jetzt laufen. Die Stellenbesetzung an sich bereite ihm eher Sorge.

Abschließend bedankt er sich beim Rat für die gute politische Unterstützung.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) hält fest, dass niemand Zweifel daran hege, dass die Verwaltung genaustens darauf achte, dass richtig gearbeitet werde und auch nur die Stellen ausgeschrieben werden die wirklich notwendig seien. Da man jedoch nicht wisse, was notwendig sein wird, könne sie nicht nachvollziehen, weshalb ein rechtliches Problem entstehen würde, wenn die Worte „bis-zu“ im Beschluss mit aufgenommen werden. Umgekehrt wäre es ja dann so, dass am Ende eine Bewirtschaftungssperre einlegt werden müsse, dies wolle doch niemand. Sie betont, dass sie die Diskussion nicht im Negativen aufmachen wolle, jedoch sei dies genau der Punkt gewesen, an dem der PVA gestoßen habe. Es könne doch nicht so schwer sein, „bis-zu“ im Beschluss aufzunehmen, man sei auch zu jedem Zeitpunkt bereit, da nachzusteuern, wo es richtig und wichtig sei. Wenn es sich aus der Begründung ergebe, können aus ihrer Sicht die zwei Worte in den Beschlussvorschlag auch mit aufgenommen werden.

Ratsfrau Griepentrog (Grüne) greift den Gedanken, den Ratsfrau Eschweiler (CDU) soeben bzgl. der „bis-zu“ Formulierung eingebracht hat, auf und hält fest, dass die Kitas enorme Engpässe haben, in der Vorlage jedoch nicht aufgeführt seien. Sie bittet daher, im Beschlusstext die Flexibilität auch für die Verwaltung aufzunehmen, um, wenn beispielsweise nicht Hausmeister*innen, sondern Erzieher*innen benötigt werden, dies auch umgesetzt werden könne, ohne dass es im Rat wieder ausdiskutiert werden müsse.

Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass inhaltlich keine Dezenz bestehe, sondern lediglich die Frage, wo die beiden Worte stehen sollen, im Raum stehe. Sie räumt ein, dass sie noch keinen Stellenplan gesehen habe, wo „bis-zu“ Stellen eingerichtet wurden. Sie bietet, auch im Sinne von Herrn Frankenberger (Leitung FB 56) an, dass die Stellen mit einem bedarfsorientierten Sperrvermerk versehen und die Vollziehung dann entsprechend in Abstimmung mit dem Personalausschuss erfolge. Dies habe man im Bereich Corona und in der Syrienkrise auch so gehandhabt. Dem Rat würde man die gewünschte, umfassende Kontrolle an der Stelle eröffnen.

Ratsherr Servos (SPD) äußert seine Betroffenheit über diese Debatte. Die Verwaltung brauche in dieser Angelegenheit die nötige Flexibilität, die SPD-Fraktion wolle dies genauso, daher sei der vorgeschlagene Sperrvermerk auch nicht richtig. Über den Beschlussentwurf wünsche er in jedem Fall eine Abstimmung, bei einem nicht mehrheitsfähigen Ergebnis würde seine Fraktion auch einem anderen Beschlusstext zustimmen, aber nur, um wenigstens die Stellen zu haben.

Bürgermeisterin Scheidt (Grüne) erläutert, dass es hier nicht um Misstrauen gegenüber der Verwaltung gehe, man wolle nur sicher sein, dass die Stellen da ankommen, wo sie gebraucht werden.

Beigeordneter Dr. Kremer ist der Meinung, dass mit der „bis zu-Formulierung“ in der Vorlage bereits ein faktischer Sperrvermerk eingebracht sei. Wenn der Sperrvermerk von der Mehrheit des Rates formal gewünscht sei, dann müsse er so beschlossen werden. Er bittet jedoch, diesen Vermerk ausschließlich für die Hälfte dieser Stellen zu beschließen und über deren Besetzung in den nächsten PVA-Sitzungen zu sprechen. So, wie man die Situation vorfinde und anhand der Berechnungsgrundlagen, dürfte kein Zweifel an der Notwendigkeit der Stellen entstehen.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) betont, dass man der Verwaltung natürlich helfen wolle, man wolle es jedoch zielgerichtet tun. Sie bezieht sich auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Servos (SPD) und äußert, dass man nicht mit Bewirtschaftungssperren agieren wolle, die Vorlage an sich jedoch Fragen aufweise. Sie schlägt eine kurze Sitzungsunterbrechung zur Beratung der Fraktionsspitzen vor.

Bürgermeisterin Scheidt (Grüne) lässt über den Vorschlag abstimmen. Die Ratsmitglieder beschließen eine 10-minütige Pause.

Nach der Sitzungsunterbrechung verliest sie den neuen Beschlussfassungsvorschlag und lässt den Rat darüber abstimmen.

Nach der Abstimmung bedankt sie sich, beendet die öffentliche Sitzung und bittet die Besucher*innen den Saal zu verlassen.

Beschluss

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin beschließt der Rat der Stadt einstimmig die Veränderung des Stellenplans 2022 durch Einrichtung von 72 befristeten Vollzeitstellen (kw 2023) für die nachfolgend genannten Funktionen: - 12 Sachbearbeitungsstellen in der Abteilung FB 56/200, (A 10 LBesO/EG 9c TVöD); - 1 Teamleitung in der Abteilung FB 56/200, (A 11 LBesO A/ EG 10 TVöD); - 27 Stellen für Soziale Arbeit in der Abteilung FB 56/500, (S 12 TVöD); - 1 Teamleitung „Sozialdienste in Übergangsheimen“ in der Abteilung FB 56/500, (S 17 TVöD); - 30 Stellen für Hausmeister*innen in Übergangsheimen in der Abteilung FB 56/500, (EG 6 TVöD) und - 1 Teamleitung „Hausmeister*innen“ in der Abteilung FB 56/500, (A 11 LBesO A/EG 10 TVöD). Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, dass die Bewirtschaftung bedarfsgerecht erfolgt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin beschließt der Rat der Stadt die Veränderung des Stellenplans 2022 durch Einrichtung von 72 befristeten Vollzeitstellen (kw 2023) für die nachfolgend genannten Funktionen:

- 12 Sachbearbeitungsstellen in der Abteilung FB 56/200, (A 10 LBesO/EG 9c TVöD);

- 1 Teamleitung in der Abteilung FB 56/200, (A 11 LBesO A/ EG 10 TVöD);

- 27 Stellen für Soziale Arbeit in der Abteilung FB 56/500, (S 12 TVöD);

- 1 Teamleitung „Sozialdienste in Übergangsheimen“ in der Abteilung FB 56/500, (S 17 TVöD);

- 30 Stellen für Hausmeister*innen in Übergangsheimen in der Abteilung FB 56/500, (EG 6 TVöD) und

- 1 Teamleitung „Hausmeister*innen“ in der Abteilung FB 56/500, (A 11 LBesO A/EG 10 TVöD).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Laut aktuellen Meldungen (Stand 23.03.2022) befinden sich über 3 Mio. Ukrainer*innen auf der Flucht vor dem Kriegsgeschehen im eigenen Land. Geschätzt über 250.000 Menschen wurden zwischenzeitlich von den bundesweiten Behörden als Flüchtlinge registriert. Unter Berücksichtigung nicht registrierter Personen wird die Zahl der nach Deutschland eingereisten Kriegsflüchtlinge tatsächlich wesentlich höher sein.

Das Flüchtlingsgeschehen wirkt sich auch auf die Stadt Aachen aus. Seit dem 07.03.2022 zeichnet sich eine deutliche Zunahme bzgl. der Betreuung geflüchteter Menschen aus der Ukraine sowohl im Bereich der sichernden Hilfen, hier Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG, als auch im Bereich der Unterbringung in Übergangswohnheimen ab.

In dem Zeitraum vom 07.03. bis 24.03.2022 wurden 1.070 Neuanträge auf Leistungen nach dem AsylbLG gestellt.

Neben den vorhandenen Unterkünften sind die zusätzlich zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten ausgelastet. Weitere Turnhallen für die interimsweise Unterbringung Schutzsuchender werden hergerichtet, der Aufbau eines Ankunftszentrums („Zeltstadt“) auf dem Sportplatz Siegel an der Robert-Schumann-Straße wird vorbereitet (Pressemitteilung vom 23.03.2022).

Ausgehend von den Erfahrungen während der Flüchtlingskrise 2015/2016 und des damaligen potentiellen Anstiegs der Fallzahlen innerhalb eines Jahres geht FB 56 von einem Fallzugang bis Jahresende von mindestens 2.700 Personen aus. Dies entspricht einem Zugang von 1.460 Fällen zu dem Leistungssystem nach dem AsylbLG, ausgehend von 1,84 Personen pro antragstellenden Haushalt.

Das bedeutet, dass ab dem 01.04.2022 durchschnittlich monatlich ca. 300 Personen in Übergangsheimen unterzubringen sind bzw. 162 Fälle in den Leistungsbezug nach dem AsylbLG gelangen.

Anhand der als Anlagen beigefügten Prognoseberechnungen ergeben sich die seitens FB 56 geltend gemachten Stellenbedarfe für den Bereich der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie für den Bereich der Sozialen Arbeit in Übergangsheimen.

Die hausmeisterliche Betreuung in Übergangsheimen basiert auf einen kombinierten Schlüsselwert unter Zugrundelegung der zu betreuenden Personen und der zu verwaltenden Objekte.

Derzeit wird von einem temporären Stellenmehrbedarf bis Ende 2023 ausgegangen, so dass die einzurichtenden Stellen einen entsprechenden kw2023-Vermerk erhalten.

Die Prognoseberechnung sieht eine lineare Entwicklung der Fallzahlen vor; exponentielle Fallsteigerungen werden aber voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte eintreten, so dass die ermittelten Stellen umgehend zur Bewirtschaftung verfügbar sein müssen.

Eine seriöse Prognose ist aufgrund der Abhängigkeit der politischen Entwicklungen nicht möglich. Der ermittelte Bedarf beruht auf Schätzungen, welche anhand der Erfahrungen im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015/2016 als plausibel betrachtet werden können. Korrekturen sind ggf. im Laufe des Jahres vorzunehmen. Die Stellen stehen daher einerseits unter einem Bewirtschaftungsvorbehalt, so dass diese erst bei einer entsprechenden Bedarfslage zu besetzen sind. Andererseits sind weitere unterjährige Stelleneinrichtungen nicht auszuschließen.

Die entstehenden Personalkosten wurden auf der Grundlage des KGSt-Gutachtens für 2021/2022 und einer durchschnittlichen Besetzung der ersten Hälfte der Stellen zum 01.07.2022 berechnet, wobei sowohl sechs Funktionen „Soziale Arbeit“ und sechs Hausmeister*innenfunktionen aufgrund der gegebenen Dringlichkeit vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zur Stelleneinrichtung befristet bis 31.12.2022 bereits aktuell ausgeschrieben wurde und ggf. vor dem 01.07.2022 besetzt werden. Für die zweite Hälfte der einzurichtenden Stellen wird eine durchschnittliche Besetzung zum 01.10.2022 angenommen.

Auf die diesbezüglichen Anlagen (Anlage 1: Prognoseberechnung der Stellenbedarfe für FB 56/200 „Hilfen bei Einkommensdefiziten“ und Anlage 2: Prognoseberechnung der Stellenbedarfe für

FB 56/500 „Übergangswohnen“) wird Bezug genommen.

Die Berechnung der Personalkosten ist der Anlage 3 zu entnehmen.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

1.829.700 €

0 €

4.772.500 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

1.829.700 €

0 €

4.772.500 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 1.829.700 €

- 4772.500 €

keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Es werden für die Hälfte der Stellen inkl. Teamleitungsfunktionen anteilige Personalkosten ab 01.07.2022 zugrunde gelegt, ausgehend von einer frühestmöglichen Stellenbesetzung. Die zweite Hälfte der Stellen wird sukzessive bei entsprechender Bedarfslage besetzt; durchschnittlich wird für diese Stellen eine Besetzung ab 01.10.2022 angenommen.

Eine Teildeckung der tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen im laufenden Haushaltsjahr, die derzeit nur prognostiziert werden können, wird in jedem Fall durch FlüAG-Mittel und weitere Entlastungsmitteln vom Bund und Land erfolgen können und müssen. Aufgrund der Risiken wesentlicher Mehrkosten infolge der zu erwartenden Anpassungen der Alimentationen für Beamte ist eine Deckung aus dem Personalkostenverbund nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Der um die erfolgende Erstattungsleistungen bereinigte Kostenanteil wird im Rahmen des Jahresabschlusses gedeckt werden. Die Finanzierung im kommenden Jahr bzw. den kommenden Jahren wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 abgestimmt und sichergestellt werden müssen, auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Erstattungen.

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-03-27 FB 11_0077_WP18 Veraenderung des Stel SAO.pdf

9.11.2024

258.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 25
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 30.03.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
25.2.2026
Inhalt abgerufen
25. Februar 2026 um 11:14