28. September 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
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Sportpark Soers | Masterplanhier: Grundsatzbeschluss und überplanmäßige Mittelbereitstellung

FB 61/0510/WP18 · Entscheidungsvorlage

Sportpark Soers | Masterplanhier: Grundsatzbeschluss und überplanmäßige Mittelbereitstellung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Linden (SPD) begrüßt, dass die Mittel für die Maßnahmen Sportpark Soers und Abbruchplanung Polizeipräsidium nun bereitgestellt werden und somit der im April diesen Jahres im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung und im Planungsausschuss einstimmig gefasste Beschluss umgesetzt werde. Man wolle hier auch nochmal unterstreichen, um was genau es gehe: Der Beschluss sage, dass das Projekt „Sportpark Soers“ zu priorisieren und im Rahmen der Möglichkeiten auch zu beschleunigen sei. Vor allen Dingen die vorgelegten Zeitpläne der beteiligten Vereine sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. Dies sei das wichtige Ziel, dem beide Vorlagen bereits folgen. Die SPD-Fraktion gehe davon aus, dass dies nun zügig vorangehen werde.

Ratsherr Hucke (Grüne) würde gerne zu diesem Grundsatzbeschluss noch den Aspekt hinzufügen, dass es auch um die Durchlässigkeit des Gebietes gehe. Dies wurde im Sportausschuss noch ergänzend beschlossen. Der Masterplan könne das schaffen, ohne dass er den Gesamtprozess oder auch den Zeitstrahl der Einzelprojekte behindere. Er findet es gut, dass auf Grundlage der Beschlüsse der drei Ausschüsse, die Verwaltung sich zur Bewältigung dieses komplexen Projektes aufgemacht und strukturiert habe, um eine Stabstelle einzurichten. Weiterhin sei wichtig, dass die Maßnahmen im gesamten Planungsprozess nachhaltig umgesetzt werden. Die Messlatte, die mit dem IKSK und allen Begleitthemen gesetzt wurde, gelte auch für so ein großes und bedeutsames Projekt. Daher sollte der ALRV bzgl. der Halle seine Planung auch entsprechend nochmal überprüfen. Abschließend sollte der Rat sich mit der Verwaltung zusammensetzen und diskutieren, wo die Prioritäten gesetzt werden und wo man zurückschrauben könnte, da dieses bedeutsame Projekt natürlich hohe Personalkapazitäten in Anspruch nehmen werde.

Ratsherr Deumens (Die Linke) teilt die Zustimmung der LINKE-Fraktion zum Masterplan mit, allerdings habe die vor einiger Zeit stattgefundene Berichterstattung in der Presse und in der WDR Lokalzeit etwas irritiert. Dort schien der Fokus nicht auf der allgemeinen Nutzung des Sportparks zu liegen, sondern auf den Bedürfnissen des ALRV. In mehreren Interviews ließ dieser auch Kritik über das Tempo der Umsetzung verlauten. Das Ganze habe den Eindruck vermittelt, dass der Sportpark eben nicht für alle entstehen solle, sondern eher, dass der ALRV seine Wünsche und Prioritäten hier positioniere. Auch wenn das so nicht in der Vorlage stehe, möchte er betonen, dass die LINKE-Fraktion dies auf keinen Fall mittragen werde.

Ratsherr Baal (CDU) richtet sein Wort an seinen Vorredner und hält fest, dass es immer so eine Sache sei mit den Eindrücken. In den letzten Jahren habe man den Eindruck gewonnen, dass am Thema Sportpark Soers doch intensiver hätte gearbeitet werden können. Man freue sich jetzt erstmal über die Vorlage, aber es sei klar zu erkennen, dass dieses Thema den Fraktionen auf den Nägeln brenne. Daher sei man heute auch beratungs- und beschlussfähig. Die CDU-Fraktion werde diesen Grundsatzbeschluss natürlich mittragen, man sitze gefühlt seit acht oder zehn Jahren schon daran. Man habe sowohl gemeinsam mit den Grünen als auch mit der SPD in der Koalition gearbeitet und versucht, aus einzelnen Projekten einen Gesamtplan zu entwickeln. Die Vorlage gibt klar zu erkennen, dass es um das Zusammenbinden vieler unterschiedlicher Aktivitäten und damit um die Prägung dieses Bereiches gehe. Der Masterplan sei ein Stück Investition, die die Stadt Aachen für den Sportpark Soers übernehme, so werde es auch mit den Abrisskosten für das Polizeipräsidium sein. Bezüglich des ALRV hält er fest, dass man sich vom Engagement einen stärkeren Impuls im Sportpark Soers verspreche. Impulse, Begeisterung und Sponsoren seien nun mal nötig, um alles realisieren zu können. Die CDU-Fraktion sei zudem sehr daran interessiert, dass der ALRV sein Projekt realisieren könne, das CHIO sei eine der wenigen Veranstaltungen mit weit überregionaler Bedeutung und daher sehr wichtig für die Stadt. Er führt aus, dass man ja auch den Eindruck haben könnte, dass die ein oder andere politische Führung während der CHIO-Zeit auf dem Turnier-Gelände quasi gelebt habe. Dies soll jedoch auch so sein und daher unterstütze man die Vorlage ohne Vorbehalte.

Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion diesem Grundsatzbeschluss und der überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 250.000 Euro zustimmen werde. Er knüpft an die Wortmeldung seines Vorredners an und äußert im Namen seiner Fraktion großes Bedauern darüber, dass der DFB sich bei der Auswahl der Standorte der Stadien für die Frauen-WM 2026 gegen die Stadt Aachen entschieden habe und leider wieder auf die Großstadien in Dortmund, Köln und Düsseldorf zurückgegriffen habe. Dennoch dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass die dringend benötigten Trainingsplätze auch in absehbarer Zeit realisiert werden müssen. Zu der Diskussion über den ALRV möchte er den Hinweis geben, dass ein erheblicher Zeitdruck bestehe, da Aachen in der Diskussion einer Kandidatur für die Weltreiterspiele 2026 sei und die Halle daher im Jahr 2025 für den Probebetrieb fertig sein müsse.

Ratsherr Beus (Die Linke) schließt sich an die Worte von Ratsherrn Hucke (GRÜNE) an: Zeitdruck bedeute unter Umständen auch, dass andere Entwicklungen langsamer einzusortieren seien. Er bedauert allerdings, dass in Aachen permanent andere Dinge wichtiger seien als der Wohnungsbau und äußert, dass er gespannt sei, wie die Sozialdemokraten die Wichtigkeit einschätzen werden, wenn es um das Thema Wohnungsbau und die Entwicklung eines Wohngebietes gehe.

Ratsherr Baal (CDU) bezieht sich auf die Aussage von Ratsherrn Beus (DIE LINKE) und hält es für unsauber, dass er hier so einen Widerspruch konstruiere. Bezüglich des Wortbeitrags von Ratsherrn Hucke (GRÜNE) hält er fest, dass dieser mit seiner Aussage, dass Prioritäten gesetzt werden müssen, recht habe. Allerdings zeige die Liste der Gelder, die übertragen werden, deutlich eine Verkleinerung auf. Dies hänge damit zusammen, dass man in den Haushalt immer mehr reinschreibe, als tatsächlich umgesetzt werden könne. Nicht, weil die Verwaltung schlecht sei oder nicht arbeite, sondern weil irgendwo eine technische Begrenzung bei der Umsetzung von Projekten da sei. Man freue sich bereits jetzt auf die Haushaltsberatung 2023.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich für die Wortmeldungen und hält fest, dass auch ihrer Ansicht nach das Gesamtpaket hier deutlich beschrieben und die Maßnahmen, Bedarfe und Herausforderungen im Zeitplan sehr sportlich seien. Man werde sich jedoch gemeinsam dieser Aufgabe stellen und die Dinge, die auf der Agenda stehen, zielgerichtet und professionell abarbeiten. Man stehe in enger Abstimmung mit der Landesregierung, Ratsherr Baal (CDU) führe die Gespräche im guten Sinne weiter. Sie bezieht sich auf Ratsherrn Helg (FDP-Fraktion) und teilt sein Bedauern und Unverständnis über die Entscheidung des DFB. Man werbe jedoch weiterhin um Fördermittel für Sportprojekte im Rheinischen Revier, da diese die Entwicklung erleichtern. Wichtig sei, die Kommunikation innerhalb des Rates und mit den Akteur*innen vor Ort aufrecht zu erhalten.

Bürgermeister Plum (SPD) äußert, dass der Umgang der Verwaltung mit dieser Vorlage in ihm den Eindruck erwecke, dass seine Arbeit als Ratsmitglied nicht ernst genommen werde. Zum wiederholten Male seien Vorlagen zu spät gekommen. Die Tagesordnung sei am Samstag, außerhalb der Frist, erweitert und am Montag verschickt worden. Die Erläuterungen seien bis heute nicht bei ihm angekommen. Zudem sei zu diesem Punkt auch der zuständige Ausschuss nicht gehört worden, er sei direkt in den Rat gekommen. Seiner Meinung nach könne man mit Ratsmitgliedern so nicht umgehen. Er bittet die Verwaltung ernsthaft darum, so zu arbeiten, dass man sich ordnungsgemäß vorbereiten könne.

Die Oberbürgermeisterin entschuldigt sich im Namen der Verwaltung und bittet um Nachsicht, da es Probleme mit der Postzustellung gegeben habe.

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt einstimmig den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Sportpark Soers für einen "Sportpark für Alle" zu erarbeiten, die hierfür erforderlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren anzustoßen und hierfür finanzielle Mittel i.H.v. 250.000 Euro im städtischen Haushalt im Produkt 09 01 01 bereitzustellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Sportpark Soers für einen "Sportpark für Alle" zu erarbeiten, die hierfür erforderlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren anzustoßenund hierfür finanzielle Mittel i.H.v. 250.000 Euro im städtischen Haushalt im Produkt 09 01 01 bereitzustellen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entwicklung des Sportpark Soers ist ein Großprojekt von gesamtstädtischer Bedeutung. Aufbauend auf dem ersten Rahmenplan für den Sportpark Soers aus dem Jahr 2006 und der im Jahr 2016 erfolgten Fortschreibung plant die Stadt Aachen die Weiterentwicklung des Sportparks in der Aachener Soers. Mit dem Erwerb der Fläche des alten Polizeipräsidiums in der Hubert-Wienen-Straße sowie der Fläche des Eisenbahnvermögensamtes am Soerser Weg ergibt sich nun die Chance, einen modernen und offenen Sportpark in Aachen zu entwickeln. Das gesamte Gebiet des zu entwickelnden Sportparks umfasst die Flächen zwischen dem Soerser Weg, Eulersweg bis zur Hubert-Wienen-Straße und Teile der Krefelder Straße fortlaufend bis zu dem Bereich Alter Tivoli / Würselener Wall. Im Kern der Entwicklung stehen einzelne Teilprojekte wie der Neubau einer städtischen Multifunktionssporthalle und einer neuen Reitsporthalle des Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. (ALRV). Auch ein Hotelneubau sowie weitere Neubauten und Flächenentwicklungen mit Sportbezug für die bereits im Sportpark vertretenen Vereine und noch nicht im Sportpark vorhandene Sportarten stehen zur Diskussion.

Mit dem Masterplanprozess sollen ein räumliches Gesamtkonzept entwickelt werden, in dem die vielfältigen Interessen angesichts der baulich-räumlichen Möglichkeiten optimal Raum finden können. Dabei haben auch die städtebauliche Attraktivierung, die verbesserte Freianlagengestaltung und öffentliche Durchwegung, die Integration neuer Sportarten und -möglichkeiten und die Öffnung des gesamten Sportparks für die breite Öffentlichkeit eine Bedeutung. Ein Marketing- und Betreiber*innenkonzept müsste parallel erstellt werden, um insbesondere die betrieblichen Fragen aber auch das abgestimmte Miteinander im Sportpark organisieren zu können.

Die baurechtliche Ausgangslage gestaltet sich komplex. Dies betrifft insbesondere die planungsrechtlichen Festsetzungen bestehender rechtskräftiger Bebauungspläne, die bauordnungs­rechtlichen Abhängigkeiten aus bestehenden Baugenehmigungen, die verkehrliche Leistungsfähigkeit des umgebenden Straßennetzes und den immissionsschutzrechltichen Rahmen für zulässige Groß­ereignisse entlang des Jahres. Diese Zwangspunkte sind Ergebnis einer über die Jahr(zehnt)e entstandenen Planungshistorie. Sie müssen im Kontext der jetzt anstehenden Entwicklung des Sportpark Soers aufgeschlüsselt und wo möglich aufgelöst werden.

Die vorgenannten Zwangspunkte zeigen sich exemplarisch und regelmäßig im Kontext der Prüfung sonstiger Veranstaltungen wie etwa zuletzt in 2021 der Strandkorbkonzerte, etc.

Um die Zügigkeit des Gesamtprozesses einerseits zu gewähren und zugleich die Komplexität der Ausgangslage sowie des Gesamtvorhabens (auch im Hinblick auf ein rechtssicheres und haushaltsfestes Vorgehen) zu bewältigen, ist die Festlegung einer Gesamtprojektsteuerung – ausgestattet mit geeigneten Kompetenzen und Ressourcen – von hoher Bedeutung.

Angesichts der fachlichen Schwerpunktsetzung hat der Verwaltungsvorstand entschieden, die Gesamtprojektsteuerung im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur anzusiedeln. Hierfür werden geeignete Personalressourcen und im Ergebnis einer Aufgabenkritik Priorisierungen geschaffen. Dies umfasst u.a. die Einrichtung einer Stabstelle "Gesamtprojektsteuerung Sportpark Soers", die direkt der Fachbereichsleitung zugeordnet ist.

Die Entwicklung des Sportpark Soers benötigt zahlreiche Kompetenzen und Kapazitäten der Fachverwaltung – die nicht nur im steuernden Fachbereich, sondern in allen betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden müssen folgende Aufgaben und Aspekte gehören dazu:

  1. Städtebauliches Gesamtkonzept Sportpark Soers – Masterplan (FB 61)
  2. Nutzungskonzept Sport und flankierende Nutzungen (FB 52, FB 02, E 49, E 88, ASB, ggf. Dritte)
  3. Verkehrskonzept Sportpark Soers (FB 61, ASEAG)
  4. Mobilitätskonzepte für bestehende und neue Teilprojekte (FB 61, ASEAG, Dritte)
  5. Freianlagenkonzept (FB 36)
  6. Umweltvorsorgeplanung incl. Klimafolgenanpassung (FB 36)
  7. Energiekonzept (FB 36, Regionetz, STAWAG)
  8. Grunderwerbsgeschäfte, Pacht, Liegenschaften (FB 23, Dritte)
  9. Betreiber- und Marketingkonzept | Konzessionierung (Dez VI, FB 02, FB 52, FB 60, ASB)
  10. Infrastrukturausbau incl. Wärmeversorgung (FB 61, Regionetz, STAWAG)
  11. Bauleitplanung und Planrechtschaffung (FB 61, Dritte)
  12. Immissionschutzfachliche und -rechtliche Begleitung (FB 36)
  13. Bauordnungsrecht | Genehmigungsmanagement (FB 63)
  14. Tiefbauaufgaben der Stadt incl. öffentlicher Raum und Freianlagen (FB 61, FB 36, E 18)
  15. Hochbauaufgaben der Stadt inklusive Abrissplanung und -management (E 26)
  16. Hochbauaufgaben Dritter
  17. Juristische Beratung (FB 30)
  18. Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60)
  19. Stakeholdermanagement (Dez. VI, FB 02, FB 52, FB 45, FB 61 – Dritte)
  20. Kommunikation, Bürger*innendialog und Öffentlichkeitsarbeit (FB 13, FB 01, FB 61)
  21. Vorlagenmanagement | Einbindung des politischen Entscheidungsträgers (VV, alle)

Der Aachener Stadionbetreibergesellschaft (ASB) kommt perspektivisch eine besondere und noch zu klärende Rolle zu. Angesichts der aufgerufenen Zeitplanung muss das Projekt "Entwicklung des Sportpark Soers" zunächst aus der Fach­verwaltung gesteuert werden.

Meilensteine 2022 | 2023

Wesentliche Meilensteine für 2022 | 2023 sind hierbei:

  • Masterplan | Erarbeitung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes in einem 2-stufigen Verfahren > Ausschreibung und Vergabe an ein externes Planungsteam (gemeinsam mit dem Verkehrskonzept)
  • Verkehrskonzept | Erarbeitung der übergeordneten verkehrsfachlichen Konzeption synchron zur Erarbeitung des Masterplans > Ausschreibung und Vergabe an ein externes Planungsteam (gemeinsam mit dem Masterplan)
  • Immissionsschutzfachliche und -rechtliche Beratung (gemeinsam mit dem Masterplan)
  • Ableitung aller weiteren Maßnahmen und Verfahren (Bauleitplanung, etc.) aus dem Masterplan zur konzentrierten Inangriffnahme priorisierter Teilprojekte unter Wahrung des Gesamtkontextes
  • Vorbereitung und Inangriffnahme der notwendigen Abbrucharbeiten am Polizeipräsidium
  • Aufbau- und Pflege eines Stakeholdermanagements sowie Vorbereitung einer geeigneten Öffentlichkeitsarbeit
  • Kontinuierliches (Querschnittsaufgabe) Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement sowie stets flankierende Rechtsberatung

Masterplan Sportpark Soers

Der Masterplan wird in zwei Bearbeitungsstufen mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad erarbeitet. In der Planung sind in Anlehnung an die Rahmenplanung aus den Jahren 2006 und 2016 insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Analyse der vorhandenen und Ermittlung der zusätzlichen Bedarfe sowie Prüfung einer Erweiterung des Sportangebotes
  • Integration von folgenden Einzelprojekten, die funktional und räumlich in das Gesamtgefüge eingepasst werden und im Masterplan darzustellen sind:

Neubau Multifunktionssporthalle

Neubau Reitsporthalle

Standortentwicklung Eissporthalle / Neubau Hotel

Prüfung der Möglichkeit für ergänzende gewerbliche oder forschungsorientierte Unternehmen (beispielsweise über an die Multifunktionssporthalle angeschlossene oder in diese integrierte Büroräumlichkeiten)

  • Öffentlich zugängliche Freizeitangebote
  • Vorschlag für eine Durchwegung / Rundlaufstrecke
  • Grün- und Aufenthaltsbereiche
  • Rahmenbedingungen für Großveranstaltungen

Aufgrund der Komplexität der Aufgabe, die neben der baulichen Entwicklung des Areals auch die Umweltaspekte, die Gestaltung der Freiräume sowie die verkehrlichen Auswirkungen einschließlich eines Mobilitätskonzeptes beinhaltet, ist die Beauftragung eines interdisziplinären Planungsteams beabsichtigt. Dieses Team wird die Bereiche Stadt-, Verkehrs- sowie Frei- und Umweltplanung abdecken. Weiterhin ist aufgrund der hohen Anforderungen in Bezug auf die Lärmentwicklung die Begleitung durch eine*n Lärmgutachter*in erforderlich.

Der Masterplan bildet die Grundlage für die nachfolgenden Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung / Änderung von Bebauungsplänen). Bei der Planung spielen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie die umweltbezogenen, die mobilitätsfachlichen und verkehrstechnischen Rahmenbedingungen und deren Anpassung an die veränderten Anforderungen sowie die Flächenaufteilung eine hervorgehobene Rolle.

Die verkehrs- und mobilitätsfachlichen Fragestellungen werden basierend auf einem auf die bestehenden und neuen Nutzungen zugeschnittenen Mobilitätskonzept ausgearbeitet, das auf die Aachener Ziele einer zukunftszugewandten Mobilität und die Klimaziele der Stadt Aachen einzahlt. Dazu ist eine Fokussierung auf die Verkehrsträger des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) unerlässlich. Hier soll die derzeit in Planung befindliche Regiotram, die das Aachener Zentrum über den Sportpark Soers mit Würselen und in den Nordkreis verbindet, einen Beitrag leisten. In einem Verkehrsgutachten ist die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur für den Individualverkehr nachzuweisen und – falls notwendig – notwendige Anpassungen/Ergänzungen zu benennen. Ein Stellplatzkonzept für die Unterbringung der Fahrzeuge ist unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Stellplatzanlagen für Reitstadion und Tivoli sowie der Neuordnung und idealerweise Auflösung bestehender Stellplatzbaulasten auszuarbeiten.

Alle Fragestellungen werden sowohl im Hinblick auf alltägliche Verkehrszustände („Normalwerktag“) als auch im Hinblick auf Veranstaltungstage untersucht.

Ziel ist es, in der ersten Stufe sehr zügig leistungsfähige Zwischenergebnisse zu erzielen, um auf diese Weise parallel zur Erstellung des Masterplans etwa bereits notwendige Bauleitplanverfahren anzustoßen. Der Masterplan wird unter Einbeziehung der maßgeblichen Akteur*innen und Vereine im Sportpark erarbeitet werden.

Bisherige politische Beratung

Im Frühjahr 2022 haben verschiedene Fachausschüsse das Thema "Sportpark Soers" behandelt und unterschiedliche bzw. teilweise einander ergänzende Beschlüsse gefasst.

Um die weitere Planung in die Wege zu leiten, hatte der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung in seiner Sitzung am 27.04.2022 die Verwaltung beauftragt,

a)darauf hinzuarbeiten, dass die vorgelegten Zeitpläne der Vereine eingehalten werden können,

b)das Projekt Sportpark Soers prioritär zu behandeln und

c)die Planung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu beschleunigen.

Der Planungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 02.06.2022 diesem Beschluss angeschlossen und folgenden Beschlusspunkt ergänzt:

d)den Masterplan in Varianten zu strukturieren, um auch einen Lösungsweg zur Umsetzung ohne Fördermittel aufzuzeigen.

Der Sportausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 23.06.2022 allen Beschlüssen angeschlossen und folgenden weiteren Beschlusspunkt ergänzt:

e)die Planungen daran auszurichten, dass der Breitensport (mit und ohne Verein) integraler Bestandteil des Sportparks Soers wird und das Gesamtgebiet entsprechend offen durchzieht.

Die Verwaltung empfiehlt hierzu einen konsolidierenden Grundsatzbeschluss durch den Rat der Stadt Aachen.

Kosten und Finanzierung des Masterplans

Die Kosten für die Erarbeitung des Masterplans umfassen entsprechend der Honorar-Urkalkulation nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) voraussichtlich 250.000 Euro. Es war ursprünglich vorgesehen, dass die Finanzierung durch die ASB erfolgen sollte, die die entsprechenden Kosten (250.000 Euro) aus freien Mitteln aus dem vergangenen Jahresabschluss hätten decken können. Da die Vorbereitung der Beauftragung und die Begleitung der Bearbeitung des Masterplans nunmehr bei der Stadt Aachen, FB 61 liegen, ist es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, dass auch die finanziellen Mittel für dieses Projekt in der Produktverantwortung des FB 61 liegen.

Dies kann durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung (250.000 Euro konsumtiv) in den Haushalt 2022 des FB 61/000 ermöglicht werden.

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, den Masterplan Sportpark Soers für einen "Sportpark für Alle" zu erarbeiten, die hierfür erforderlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren anzustoßen und die finanziellen Mittel i.H.v. 250.000 Euro im städtischen Haushalt im Produkt 09 01 01 bereitzustellen.

Der Masterplan wird ungeachtet der Tatsache in Auftrag gegeben, dass die im Rahmen des Zukunftsprozesses Strukturwandel Rheinisches Revier beantragte Förderung noch nicht beschieden wurde und auch der Kaufvertrag des Polizeipräsidiums unter Vorbehalt steht.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

4-090101-9xy-z Masterplan Sportpark Soers

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

250.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

250.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

250.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 250.000 € müssen durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung finanziert werden. Die hierfür erforderliche Deckung kann aus Mehrerträgen aus Gewerbesteuern beim PSP-Element 1-160102-900-4 „Gemeindesteuern, Steueranteile“, Konto 40130000 „Gewerbesteuer“ erfolgen.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-09-26 FB 61_0510_WP18 Sportpark Soers _ Ma SAO.pdf

9.11.2024

155.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 27
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:58