Sicherstellung der Bauberatung für Bürgerinnen und Bürgerhier: Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2022 für den Hauptausschuss
FB 63/0003/WP18 · Kenntnisnahme
Sicherstellung der Bauberatung für Bürgerinnen und Bürgerhier: Tagesordnungsantrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2022 für den Hauptausschuss
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Ratsfrau Lürken (CDU) teilt mit, dass die CDU-Fraktion es immer begrüße, wenn die Verwaltung wichtige Belange vortragen möchte. Dafür gebe es ja auch den TOP „Mitteilungen der Verwaltung“. Sie äußert, dass in der Vorlage das Thema Fachkräftemangel mehr als deutlich gemacht wurde. Sie merkt an, dass dieser Mangel viele andere Kommunen und auch viele andere Bereiche der Stadt Aachen betreffe. Außerdem sei die beschriebene Überforderung der Mitarbeitenden durch die Überbelastung an der Stelle nachvollziehbar. Ihrer Meinung nach sollte dieser Entschluss auch hier diskutiert werden, da solche Entscheidungen gemeinsam immer einfacher zu tragen seien.
Die aktuelle Frage hier sei, ob nicht auch eine Reduktion der Stunden oder eine Struktur, täglich oder wöchentlich, an der Stelle hätte aushelfen können. Die Schließung sei innerhalb von zwei Tagen erfolgt,nachdem es im Planungsausschuss im nichtöffentlichen Bereich auch mitgeteilt worden sei. Die Öffnung erfolgte dann elf Tage später. Der CDU-Fraktion wäre die Bereitstellung einer gewissen Zeit wichtig, um sich auf die Situation einzustellen und ggf. nochmal darüber zu sprechen. Weiterhin hält sie fest, dass die letzten zwei Sätze der Vorlage sie ratlos hinterlassen haben. Dort stehe geschrieben, dass es nicht beabsichtigt gewesen sei, an der Stelle mehr Output zu schaffen, es jedoch so gewesen sei und man deshalb ein positives Fazit ziehe. Sie selbst könne kein positives Fazit an der Stelle ziehen, da eine für die Bürger*innen dieser Stadt wichtige Beratungsstelle zwei Monate geschlossen war. Das Output könne zwar größer sein, jedoch müsse die Beratungsleistung am Ende immer als positives Fazit stehen. Es bestehe die Angst, dass bei ausschließlichem Output am Ende ganz zu gemacht werde. Daher wünsche man sich, dass dies nochmal diskutiert werde.
Ratsherr Hucke (Grüne) hält fest, dass die Vorlage gut erkläre, dass der Bauservice temporär geschlossen werden musste, weil man sich mit dem Personal und der Infrastruktur erstmal den Pflichtaufgaben widmen musste. Bei ungefähr 20 % nicht besetzter Planstellen sei ein derartiger Stau nachvollziehbar, die Abarbeitung des Stapels sei eine sinnvolle Entscheidung gewesen. Er stimmt Ratsfrau Lürken (CDU) bzgl. des Fachkräftemangels in vielen Verwaltungsteilen zu. Dies bedeute, dass man im Wettbewerb um kluge Köpfe in allen Dienstgraden und Gehaltsstufen stehe. Man müsse alles dafür tun, als attraktiver und guter Arbeitgeber aufzutreten, um diese Lücken zu füllen. Er sehe auch die Politik ein Stück weit in der Pflicht, da diese die Rahmenbedingungen mitbestimmen. Der ganze strukturelle Bereich sollte von Politik und Verwaltung gemeinsam angepackt werden.
Bürgermeister Plum (SPD) hält fest, dass es sich hier um ein kompliziertes Thema handle. Aus dem Grunde haben man es als SPD-Fraktion auf die morgige Tagesordnung des PVA setzen lassen, allerdings im nichtöffentlichen Teil. Da könne man über Strukturen und Verbesserungsmöglichkeiten diskutieren.
Ratsherr Beus (Die Linke) äußert, dass die Bauberatung eine freiwillige Leistung der Bauordnung sei. Insofern müsse an der Schraube gedreht werden, wenn das Personal die Leistung nicht hergeben könne. Im Vergleich zu Köln sei Aachen dennoch gut aufgestellt. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Bauanträgen in Köln liegen bei einem Jahr, Aachen befinde sich auf jeden Fall drunter. Die Nachfrage der CDU versteht er so, dass die Bauberatung, in der Zeit, in der sie nicht stattgefunden habe, vermisst wurde. Dazu könne man nur sagen, dass man schnellstmöglich wieder in die Gänge kommen müsse.
Ratsherr Baal (CDU) hält es nicht für einen Zufall, dass sich im Wesentlichen die planungspolitischen Sprecher*innen melden, da das Thema aus dem Ausschuss bekannt sei. Um für das Bauordnungsamt tätig zu sein, müsse man eine spezielle Ader haben, da Mitarbeitende dort ungefähr genauso beliebt seien, wie die Prüfer*innen beim Finanzamt. Er habe früh gelernt, dass sich das Bauordnungsamt von den anderen Ämtern unterscheide, da es öffentliches Recht ausübe und die Politik nicht mitentscheide, sondern in Form von Baugenehmigungen den Bauwilligen Recht zuordne. Dies sei die wesentliche Aufgabe und die funktioniere in Aachen auch. Nichtdestotrotz vermisse man den Bauservice, da erfahrungsgemäß viele Abläufe in diesem öffentlichen Bereich schneller und besser laufen könnten. Er nimmt den Hinweis von Ratsherrn Hucke (Grüne) und Ratsherrn Plum nichtöffentlichen Teil der morgigen PVA-Sitzung zu vertiefen, gerne mit.
Das Thema Kommunikation, das bereits mehrfach angesprochen wurde, müsse von der Verwaltung dringend verbessert werden. Die Bürger*innen und die Bauwilligen verfügen nicht über die Detailkenntnis, welcher Bereich nun berate, welcher öffentliches Recht ausübe und welcher nicht. Die flotten Leser*innen nehmen nur wahr, dass das Bauordnungsamt zwei Monate schließe, auch wenn das so nicht stimme. Man müsse dringend lernen, dass die Botschaften auf die Empfänger abgestimmt werden und nicht auf die Fachgremien.
Ratsfrau Breuer (CDU) teilt mit, dass Kritik geäußert werden könne und auch sollte, ohne dass man einem Amt direkt etwas vorwerfe.
Beigeordnete Burgdorff bedankt sich für den Antrag der CDU-Fraktion und hält fest, dass die Bauberatung eine freiwillige Leistung sei, die nicht in einzelnen Personalstellen abgebildet, sondern von den Sachbearbeitenden der Bezirke ins Tagesgeschäft eingeführt wurde. Die Kultur der Anfragen hätte sich insbesondere seit der Corona-Pandemie extrem verändert, das konzentrierte Bearbeiten eines Antrages wäre teilweise nicht mehr möglich gewesen. Um dort wieder Ordnung reinzubringen, musste erstmal der ganze Stapel abgearbeitet werden.
Weiterhin hält sie fest, dass der Planungsausschuss im Vorfeld informiert wurde, sie nehme aber gern mit, dass die Kommunikation und Information in der Öffentlichkeit empfängerbasiert gestaltet werde. Sie bittet darum, nicht aus den Augen zu lassen, dass Bauberatung und Bauservice nur so gut funktionieren können, wie die dahinterliegenden Ämter. Die Bauordnung habe eine Bündelungswirkung, sei jedoch davon abhängig, dass Schützenhilfe z.B. für die Feuerwehr, für den Fachbereich Klima und Umwelt, für den Bereich Mobilität und für den Bereich Planung geleistet werde. Die Bauordnung sei oft nur der Bote für eine Nachricht, die am Ende gar nicht sie selber produziert habe, weil es nicht immer um bauordnungsrechtliche Fragen gehe. Daher müsse man sich den gesamten Komplex „planen und bauen“ gemeinsam anschauen, die Verwaltung stehe hierfür auch gern zur Verfügung. Sie bedankt sich sowohl für Kritik als auch für Lob und hält fest, dass die Bauordnung, wenn überhaupt, Prioritäten beim sozialen Wohnungsbau setze. In dem Bereich habe man bereits sehr viel beschieden, die Bauherren seien sehr zufrieden und dies sollte man bei aller Kritik auch beachten.
Ratsfrau Moselage (FDP) bedankt sich für die Erläuterungen von Frau Burgdorff und hält fest, dass man sich mit diesem Thema wirklich ernsthaft befassen müsse. Sie sei dankbar, dass die Mitarbeitenden dieses Bereiches so sorgfältig und verlässlich arbeiten, dennoch habe sie die Befürchtung, dass die Kernaufgaben mit dem Personalbestand nicht mehr gelöst werden können. Daher sei es wichtig, dass der Prozess nun angestoßen werde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antrag zur Tagesordnung richtet sich auf die "Sicherstellung der Bauberatung für Bürgerinnen und Bürger durch den Fachbereich Bauaufsicht.
Zunächst möchte sich der Fachbereich Bauaufsicht für die Anfrage und die Gelegenheit, in diesen Belangen vorzutragen, bedanken. In den nachfolgenden Ausführungen wird Bezug genommen auf die Bauberatung von Bauwilligen durch den Fachbereich Bauaufsicht selbst. Auf Erörterungen zur Einrichtung des Bauservice wird an dieser Stelle verzichtet.
1. Aufgaben und Besetzung
Grundsätzlich gelten die den Bauaufsichtsbehörden obliegenden Aufgaben im Kern "als solche der Gefahrenabwehr" (§ 58 Abs. 1 BauO NRW 2018). Darüber hinaus sind sie mit dem "Vollzug städtebaulicher Planungen" und "Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen" wie dem Denkmal- und Immissionsrecht (Bezirksregierung Düsseldorf, "Allgemeines über die Bauaufsicht") sowie dem Ortsrecht befasst.
Sie leisten also neben ihrer Kernaufgabe, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, einen wesentlichen Beitrag zur Stadtentwicklung sowie zum Gelingen des jeweiligen Wirtschafts- und Wohnstandortes. Hierzu bedarf es einer quantitativ und qualitativ guten personellen Ausstattung.
Die Breite des Aufgabenspektrums spiegelt sich in der unterschiedlichen Qualifikation der Beschäftigten wieder.
In den drei technischen Abteilungen sind vorwiegend Ingenieure der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen (konstruktiver Ingenieurbau) tätig sowie Ingenieure für Lüftungstechnische Anlagen und insgesamt 5 Meister des Bauhauptgewerbes bzw. Techniker. Das Aufgabenspektrum der technischen Abteilungen umfasst im Wesentlichen das Prüfen von Baugesuchen und Fertigen von Bescheiden, die Durchführung von Bauüberwachungen und Abnahmen, die fachliche Unterstützung ordnungsbehördlicher Verfahren sowie die Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen nach der PrüfVO. Dabei reicht die Befassung vom Fahrgeschäft über die Aquaponik bis zum CHIO und vom Gartenhaus bis zum Hochhaus.
Weiterhin sind im Bereich der Verwaltung Menschen mit und ohne Verwaltungsausbildung tätig. Das Spektrum reicht von Beamten des gehobenen Dienstes / Angestellten mit dem Lehrgang 2 über Beamte des mittleren Dienstes / Verwaltungsfachangestellte bis hin zu Bürokaufleuten oder Mitarbeitern ganz ohne Verwaltungsausbildung. Die Tätigkeiten der Abteilung Verwaltung umfassen neben den allgemeinen Verwaltungstätigkeiten (Postversand, Gebührenbescheide, Beschaffung, ...) auch solche der Sonderordnungsbehörde (Gefahrenabwehr). Zudem erfolgt im Infopunkt die Registratur und die Führung des Archives sowie die Durchführung von Akteneinsichten. Es werden Statistikdaten verwaltet, Abgeschlossenheiten bescheinigt, Baulasten eingetragen und Auskünfte erteilt sowie Anträge für Werbeanlagen beschieden. Weiterhin ist auch die IT Koordination der Verwaltungsabteilung zugeordnet.
In den Baugenehmigungsverfahren kommt dem Fachbereich Bauaufsicht eine ihm rechtlich zugewiesene Bündelungsfunktion zu. Das heißt, er hat in den Verfahren rund 35 externe und interne Stellen zu beteiligen und deren Stellungnahmen im Sinne eines rechtssicheren Bescheides zu bewerten. Ein Vorhabenträger ist also nicht aufgefordert, seinen Antrag mit jeder in Frage kommenden Stelle eigenständig zu besprechen - dies übernimmt die Bauaufsichtsbehörde. Auch Widersprüche hat sie dabei auszuräumen, da eine Baugenehmigung stets eindeutig zu sein hat. Je nach Verfahren müssen unterschiedlich viele Stellen gehört werden. In den letzten 7 Jahren (2015-2021) wurden rund 7240 Bescheide erlassen und rund 20.100 Beteiligungen durchgeführt und bewertet. Die Tendenz in der Anzahl der Beteiligungen ist hierbei leicht steigend. Verfahren wie Bescheide für Werbeanlagen, Bauvorbescheide, Teilbaugenehmigungen, Rechtsmittelverfahren, befristete Genehmigungen, Änderungen genehmigter Bauvorlagen sowie Teilbaugenehmigungen blieben hierbei außen vor. In den letzten 7 Jahren (2015-2021) wurden 6.056 Wohneinheiten in neuen und bestehenden Gebäuden genehmigt; also durchschnittlich 865 Wohneinheiten pro Jahr. Gebühreneinnahmen von 26.410.850 € flossen in den letzten 7 Jahren (2015-2021) dem Haushalt zu. Unberücksichtigt dabei sind die "verlorenen Gebühren" für nach dem Gebührenrecht freigestellte Antragstellende wie die RWTH in Höhe von 2.432.059 €. Die Prüfung der Bauaufsicht der Stadt Aachen durch die GPA ergab für die geprüften Jahre 2017 und 2018, dass deren Arbeit was Laufzeiten angeht, sich im oberen durchschnittlichen Bereich abbildet.
Seit dem Jahr 2010 hat sich die Zahl der Planstellen von 42 auf 54 heute (inkl. der Fachbereichsleitung) erhöht. Von den derzeit 53 Planstellen (ohne die Fachbereichsleitung) entfallen 34 auf den technischen Bereich, 19 auf den der Verwaltung. Für das Haushaltsjahr 2023 sind weitere 4 Stellen beantragt für die Bereiche Gefahrenabwehr / Bauüberwachung, IT- und Digitalisierung sowie Informations- und Beschwerdemanagement.
Die Stellenneuschaffungen seit 2016 begründen sich dahingehend, dass:
a) den Aufgaben aus dem Bereich Digitalisierung eine zunehmende Bedeutung zukommt
b) das Universitätsklinikum einen hohen Betreuungsaufwand erzeugt
c) der Aufwand im Bereich Baulasten und Baulastenauskünfte zugenommen hat
d) die Anforderungen an die gewünschten Leistungen einer Unteren Bauaufsicht im kommunalen Wirken deutlich über den Umfang der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben hinausgeht.
Derzeit sind von 53 Planstellen (ohne Fachbereichsleitung) 10 nicht besetzt; zwei weitere Abgänge stehen an. Zum Jahreswechsel 2019/2020 waren 7 Stellen nicht besetzt. Es fehlen seit längerem 2 Leitungen im technischen Bereich. Auch ist zu beachten, dass vielfach die Besetzung von Stellen nur durch bereits vorhandenes Personal gelang. Anwerbungen von extern gestalten sich schwierig. Gerade Leitungs- und Führungspositionen können vielfach nicht mehr besetzt werden. Ein Zitat aus dem Geschäftsbericht des Deutschen Städtetages 2022 zeigt, dass die Stadt Aachen nicht allein vor diesen personellen Herausforderungen steht. So heißt es "Der Fachkräftemangel stellt die Kommunen angesichts des demografischen Wandels bundesweit in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltungen vor große Herausforderungen. Ein wesentlicher Baustein zur Ausbildung von Führungspersonal für die Bauverwaltung ist das technische Referendariat. Hier müssen die Ausbildungskapazitäten weiter aufgestockt und attraktiv gestaltet werden."
Beispielhaft für die Problematik, gerade Führungskräfte zu gewinnen kann die Abteilungsleitung Sonderbau und stellvertretende Fachbereichsleitung herangezogen werden. Obgleich mit A 14 / EG 14 bewertet, fand sich in 6 Ausschreibungen / Verfahren keine geeignete Bewerbung bzw. Person. Gemäß Aussage des Deutschen Städtetages ist dies auch in anderen Städten der Fall. So versucht auch die Stadt Dortmund seit Monaten eine Teamleitung A 14 / EG 14 zu besetzen.
In den letzten Jahren sind bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden, um Personal dauerhaft für die Bauaufsicht zu gewinnen und die vorhandene Situation zu stabilisieren. Hierzu zählt, die Aufnahme von Ausbildungen (plangerecht), die Kumulation und Besetzung offener Stundenkontingente, die Gewährung von Fachkräftezulagen sowie die Bindung eines Personaldienstleisters zur Gewinnung von Führungspersonal. Weiterhin konnte erreicht werden, dass erstmals eine modulare Qualifizierung auch für Angestellte möglich ist, was zur Besetzung der Abteilungsleitung Sonderbau / stellvertretende Fachbereichsleitung führte. Auch gelangen Stellenneuschaffungen (z.B. ITK-Anteil, technische Sachbearbeitung, OV-Verfahren, Baulasten, ...), die zum Teil bereits vor Einplanung in den Stellenplan besetzt werden konnten. Speziell die Einrichtung einer weiteren Stelle im Bereich der Baulasten wird zukünftig diese Engstelle entlasten und sich auf Verfahren positiv auswirken.
2. Bauberatung und Aussetzung der Beratung
Eine wichtige Aufgabe sieht der Fachbereich Bauaufsicht in der Beratung Bauwilliger und Ihrer Entwurfsverfassenden. Das dies umgekehrt auch von den Bauschaffenden so empfunden wird, ergab ein erster Austausch mit einem kleinen Teilnehmerkreis von Architektinnen und Architekten, der in den kommenden Monaten fortgesetzt werden soll.
Zwar ist die Zahl nach formeller Prüfung unvollständiger Bauanträge deutlich über 50%, dennoch wird das Instrument der Beratung als zielführend empfunden, frühzeitig in die Klärung bestimmter Fragen mit dem Ziel, sichererer Antragstellungen, einzusteigen. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot der Stadt Aachen, nicht um eine Pflichtaufgabe. Bauherrenschaften und deren beauftragte Fachkräfte müssen grundsätzlich dafür Sorge tragen, dass zur Prüfung gestellte Anträge den Anforderungen genügen (§ 53 BauO NRW 2018).
Die derzeitige Personaldecke, gerade im technischen Bereich und mit Blick auf die pflichtigen Aufgaben, ist äußert angespannt. Der Fachkräftemangel sowie der demographische Wandel prägen schon seit Jahren die Arbeit. Hinzu kam, dass nunmehr 50% der technischen Leitungspositionen nicht besetzt sind. Daher fiel nach intensiver Diskussion im Fachbereich die Entscheidung, zugunsten der pflichtigen Aufgaben das Beratungsangebot für einen von vornherein begrenzten Zeitraum von zwei Monaten auszusetzen. Selbstverständlich wurden die pflichtigen Aufgaben (Prüfung und Bescheidung von Bauanträgen, ...) weiterhin wahrgenommen. Auch hat sich die Bauaufsicht in laufenden Verfahren und bei wichtigen Fragen auch weiterhin mit den Bauschaffenden in Verbindung gesetzt. Der Bereich der Gefahrenabwehr war ebenfalls nicht von Einschränkungen betroffen. Die Maßnahme wurde am 2.6.2022 im Planungsausschuss nicht öffentlich angekündigt und am 4.6.2022 in der Tageszeitung veröffentlicht; ebenso wie die Wiederaufnahme des Beratungsangebotes. Im nichtöffentlichen Teil des Planungsausschusses am 18.8.2022 wurde die Absicht zur Kenntnis gegeben; die Veröffentlichung in der Tagespresse fand am 29.8.2022 statt.
Auch wenn die Aussetzung der Beratung nicht explizit zum Ziel hatte, mehr Output zu erzeugen, so ist gerade dies der Fall. Vergleicht man den fraglichen Zeitraum 4.7.-2.9.2022 mit dem des Vorjahres, so ist es gelungen 58 Bescheide mehr zu fertigen. Hinzu kommen nicht exakt auswertbare Effekte in der Bearbeitung laufender und neu eingehender Anträge, insbesondere im Hinblick auf die Vorprüfung. Der Fachbereich zieht somit eine sehr positive Bilanz.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
JA | NEIN | ||
X |
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
X |
Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering | X | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel | 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | X | unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel | 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) | ||
groß | mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig | |||
überwiegend (50% - 99%) | |||
teilweise (1% - 49 %) | |||
X | nicht | ||
nicht bekannt |
Technische Details
ID: 115421
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=115421
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2022-09-15 FB 63_0003_WP18 Sicherstellung der B SAO.pdf
19.11.2024
143.4 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 28.09.2022
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
- Geändert
- 27.5.2026
- Inhalt abgerufen
- 8. Juli 2026 um 17:57