28. September 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
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Gebührenbefreiung Außengastronomie im 2. Halbjahr 2022Überplanmäßige Mittelbereitstellung

FB 61/0516/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Linden (SPD) bedankt sich im Namen der SPD-Fraktion bei allen Ratskolleg*innen für die heutige Beschlussfassung. Dies sei ein Zeichen, dass Politik auf neue Situationen auch schnell gemeinsam reagieren könne. Er wäre dankbar, wenn die Stadt diesen politischen Beschluss nochmal an den entsprechenden Stellen veröffentlicht.

Ratsfrau Lürken (CDU) äußert große Freude darüber, dass man mit dem heutigen Beschluss der Gastronomie ein deutliches, gutes Zeichen gebe und evtl. ein Stück weit Sorge nehme. In den letzten Wochen und Monaten sei die Kommunikation an der Stelle bekannterweise etwas schwierig gewesen, Sorgen und Ängste bzgl. der bevorstehenden Jahreszeit waren sehr ausgeprägt, daher sei dies jetzt genau das richtige Signal. Die CDU-Fraktion stimme dem Beschluss deutlich zu.

Ratsherr Dolan (Grüne) schließt sich seinen Vorredner*innen und teilt die Zustimmung der GRÜNE-Fraktion mit. Er möchte dennoch dafür appellieren, die privaten Haushalte an der Stelle auch nicht zu vergessen, da die Preissteigerungen für die Energieversorgung auch schwierig zu stemmen sein werden.

Ratsherr Helg (FDP) hält fest, dass die Befreiung von den Außengastronomiegebühren für das zweite Halbjahr 2022 einer der sechs Punkte aus der Tischvorlage der neuen Mehrheit sei, die vor zwei Wochen im Hauptausschuss debattiert wurde. Als neue Opposition werde man auch weiterhin kritisch begleiten, dass auch die anderen fünf Punkte nicht nur auf dem Papier glänzen, sondern auch in der Umsetzung.

Ratsherr Deumens (Die Linke) teilt mit, dass DIE LINKE-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimme, jedoch an der Aussage des Ratsherrn Dolan (GRÜNE) gerne anknüpfe. Sowohl seitens der Verwaltung als auch der Politik wurde im Zusammenhang mit Corona und mit den steigenden Energiepreisen und Lebenshaltungskosten versichert, dass niemand allein gelassen werde. Er hofft, dass diese Aussage auch umgesetzt werde. Die Stadt bestehe nicht nur aus Gastronomen, sondern auch aus vielen Menschen, die Unterstützung nötig haben.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) entschuldigt sich bei ihrem Vorredner, dass sie ihn, genau wie im Hauptausschuss, leider wieder kritisieren müsse. Sie findet es schlimm, dass erneut versucht werde, die eine Gruppe gegen die andere auszuspielen. Die heutige Beschlussfassung der Hilfestellung für die Gastronomie sei nicht damit verbunden, dass man den anderen Menschen in Aachen nicht helfen wolle. Weiterhin führt sie aus, dass die heutige Beschlussfassung eine wichtige Sache für die Menschen in Aachen sei, da auch Gastronomen Arbeitgeber seien und Steuern zahlen, von denen vielleicht auch andere Bereiche wieder querfinanziert werden. Sie freue sich, dass die neue Koalition in spe diesen Beschluss weiterführen werde, es sei jedoch nichts Neues, sondern eine Fortsetzung dessen, was bereits in der letzten Legislaturperiode angestoßen wurde.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Er beschließt einstimmig, auf der Grundlage der Empfehlungen des Hauptausschusses, für das 2. Halbjahr 2022 die Gebühren für die Sondernutzung Außengastronomie zu erlassen. Bereits für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2022 erhobene Gebühren werden zurückerstattet. Die entgangenen Einnahmen in Höhe von 300.000 € können durch Mehrerträge bei den Gewerbesteuern gedeckt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt auf der Grundlage der Empfehlungen des Hauptausschusses, für das 2. Halbjahr 2022 die Gebühren für die Sondernutzung Außengastronomie zu erlassen. Bereits für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2022 erhobene Gebühren werden zurückerstattet.

Die entgangenen Einnahmen in Höhe von 300.000 € können durch Mehrerträge bei den Gewerbesteuern gedeckt werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 beschlossen, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, auf die Gebühren für die beantragten Flächen der Außengastronomie zu verzichten.

Gebührenverzicht

Der Rat der Stadt Aachen hat am 16.02.2022 (im Rahmen der Beschlussfassung des Haushaltsplans 2022) beschlossen, auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Sondernutzung Außengastronomie im Zeitraum von 01.01. bis 30.06.2022 (erste Jahreshälfte 2022) zu verzichten. Um dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses (hier: Erweiterung des Gebührenverzichts auf die zweite Jahreshälfte 2022) zu folgen, bedarf es eines erneuten Ratsbeschlusses sowie einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung aus dem rechtswirksamen Haushalt 2022 zur Deckung der dann entgehenden Gebühreneinnahmen.

Für die Sondernutzung Außengastronomie wurde analog zum Verzicht auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren der ersten Jahreshälfte ein Minderertrag in Höhe von 300.000 € kalkuliert. Die Befreiung für die erste Jahreshälfte konnte aufgrund der damaligen Situation auch eine Isolierung der Mindererträge als Auswirkung der Corona-Pandemie rechtfertigen. Die derzeitige Situation lässt eine solche Zuordnung nicht zu. Vor diesem Hintergrund ist eine Deckung in Höhe von 300.000 Euro zu bieten. Diese Deckung kann aus Mehrerträgen aus Gewerbesteuern beim PSP-Element 1-160102-900-4 „Gemeindesteuern, Steueranteile“, Konto 40130000 „Gewerbesteuer“ erfolgen.

Unabhängig vom Gebührenerlass ist für jede Sondernutzung Außengastronomie nach § 8 der Sondernutzungssatzung ein Antrag zu stellen und eine Genehmigung einzuholen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

500.000

200.000

2.400.000

2.400.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

500.000

200.000

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-300.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Haushaltspositionen:

FB 61 1-120101-900-4 Sondernutzung – 43210000 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte. Der Ansatz 2022 ist bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 um 300.000 € aufgrund der erfolgten Gebührenbefreiung im 1. HJ 2022 reduziert. Die Fortführung der Gebührenbefreiung der Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie bedeutet einen weiteren Minderertrag von 300.000 €.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-09-22 FB 61_0516_WP18 Gebuehrenbefreiung Au SAO.pdf

19.11.2024

132.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 28
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:58