28. September 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
TOP 29Öffentlich

Abbruch ehem. PolizeipräsidiumBereitstellung Finanzmittel als Anschubfinanzierung

E 26/0099/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsfrau Lürken (CDU) bedankt sich für die Vorlage, merkt jedoch an, wie schade es sei, dass auch diese etwas später als der Masterplan gekommen sei. Die Einheit und der Wille des Rats seien deutlich, solche Vorkommnisse hegen jedoch ein komisches Gefühl. Sie hält fest, dass die CDU-Fraktion ausdrücklich begrüße, dass parallel zur Planung auch die Abrissplanung und möglichst auch der Abriss erfolgen können. Daher habe man auch Verständnis für die Verspätung der Vorlage.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich für den Hinweis, bittet jedoch um Verständnis, dass die Verwaltung hier eine ordentliche Beschlusslage zu Grunde legen wollte, um schnell voran zu kommen.

Ratsherr Beus (Die Linke) versteht, dass das Projekt beschleunigt werden müsse, fragt sich nun jedoch, ob die Stadt Aachen schon mal 400.000 Euro für die Planungskosten eines Bauvorhabens ausgegeben habe, ohne die Eigentümerin zu sein. So ein Kauf könne ja auch, aus welchen Gründen auch immer, scheitern. Er hält die Option, mit dem jetzigen Eigentümer zu vereinbaren, dass, im Falle des Scheiterns, er die Planung übernimmt, für sinnvoll, da der 100-prozentige Erwerb der Fläche offenbar noch nicht sicher sei.

Stadtdirektorin Grehling erläutert, dass man mit dem Reden noch nicht am Ende sei, die Vertragsgestaltung sei auch noch nicht festgelegt. Man werde entsprechende Verhandlungen und Gespräche führen. Dennoch liege die Entscheidung und das damit verbundene Risiko beim Rat.

Ratsherr Baal (CDU) bezieht sich auf die Frage von Ratsherrn Hucke (Grüne) und hält fest, dass das Parkhaus Büchel mehr als einen Eigentümer in der Geschichte gehabt und die Stadt mehr als einmal Geld für dieses ausgegeben habe. Bezüglich der Vorlage betont er die Wichtigkeit des Vorhabens. Der Abbruch müsse angegangen werden, es sei bekannt, dass das Gebäude nicht mehr verwendungsfähig sei. Zudem seien der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen und die Stadt Aachen sich einig, dass dieses Grundstück an die Stadt Aachen übergehen solle.

Beschluss

Der Rat beschließt einstimmig die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 400.000 € im städtischen Haushalt im Produkt 01 13 01 „Bodenbevorratung“ in 2022. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Rat beschließt die Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 400.000 € im städtischen Haushalt im Produkt 01 13 01 „Bodenbevorratung“ in 2022.

Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer.

Erläuterungen

Erläuterungen:


Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens „Sportpark Soers“ kommt dem Städtischen Gebäudemanagement im Vorfeld die Aufgabe zu, prioritär den Abbruch des ehemaligen Polizeipräsidiums voranzutreiben und mit externen Sonderfachleuten planen und umsetzen zu lassen.

Die konzeptionell notwendigen Bearbeitungsschritte im Rahmen des Abbruchs/Rückbaus werden zum großen Teil bestimmt durch eine Vielzahl von verschärften gesetzlichen Grundlagen aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten wie neben dem Vergabe- und Baurecht z.B. das Arbeitsschutzrecht, das Immissionsschutzrecht, das Schadstoff-, Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht.

Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 400.000 € zur Beauftragung der Planung müssen durch eine überplanmäßige Mittelbereitstellung finanziert werden. Die hierfür erforderliche Deckung kann aus Mehrerträgen aus Gewerbesteuern beim PSP-Element 1-160102-900-4 „Gemeindesteuern, Steueranteile“, Konto 40130000 „Gewerbesteuer“ erfolgen.

Die 1. Planungsstufe zum Abriss wird ungeachtet der Tatsache in Auftrag gegeben, dass die mit den abschließenden Abrisskosten mindestens übereinstimmende Förderung noch nicht bewilligt wurde, daher der Kaufvertrag noch keinen verbindlichen Eigentumswechsel vorgibt, vielmehr der Bedingungseintritt noch offen ist.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

4 -011301-5xy-z- Abriss Altes Polizeipräsidium

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

400.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

400.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

400.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-09-27 E 26_0099_WP18 Abbruch ehem. polize sao

7.11.2024

131.4 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 29
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 28.09.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:58