9. November 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
TOP 7Öffentlich

Umgang mit bestehenden KiTa-Mietverträgen aufgrund von Baukostensteigerungen

FB 45/0292/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Mohr (AfD) hält fest, dass die Ratsgruppe AfDallgemein kein Freund der Public-Private-Partnership-Angelegenheiten sei und dies bereits in der Vergangenheit auch regelmäßig abgelehnt habe. Letzten Endes sei man der festen Überzeugung, dass die Stadt an vielen Stellen günstiger bauen und günstiger Projekte selbst entwickeln könne, als mit irgendwelchen Investoren, die ihren Renditeschritt machen wollen.Die heutige Entscheidungsvorlage gehe wieder in die gleiche Richtung. Gewinne sollennach Möglichkeit stark privatisiert werden und wenn es dann in Richtung Verluste gehe, sollen sie ordentlich sozialisiert werden. Man habe hier einen breiten und bunten Strauß an Vorschlägen, wie die Mietverträge angepasst werden sollen. Die Bauherren möchten gerne Mietsteigerungen ab sofort weitergeben können, nicht erst ab Mietbeginn. Weiterhin habe man hier Vorschläge, dass die Stadt auf die Mietfestschreibungen verzichte und der Baubeginn quasi beliebig ausgedehnt werden könne, ohne sichdabei am Verbraucherpreisindex zu orientieren, sondern am Baupreisindex. Die Stadtverwaltung schlage vor, gegebenenfalls in die Verhandlungen zu gehen und einen Zuschuss zu den Baukosten zu zahlen, zudem werde eine 30jährige Vertragsdauer vorgeschlagen. Dies sei alles nicht zielführend. Jeder, der im Immobiliengeschäft tätig sei, müsse wissen, dass sich Baukosten auch entsprechend erhöhen können und diese Erhöhung in den Kalkulationen auch berücksichtigt werden müsse. Den § 313 BGB anzuführen gehe ebenfalls an der Sache vorbei.Er hält es für bedauerlich, dass der Rat so etwas ernsthaft diskutieren müsse, in der aktuellen Situation freue man sich über jeden sozialen Vermieter, der nicht gnadenlos die Preisschraube hochdrehe. Er bittet darum, die Vorlage abzulehnen. Weiterhin stellt er der Verwaltung die Frage, um welche Bauherren es sich hier konkret handle. Zudem möchte er bzgl. der Aussage „nicht mehr rentabel“ wissen, ob die Stadtverwaltung die Kalkulationen der Bauherren habe einsehen können. Augenscheinlich sei es so, dass man eine Art Flexibilität für den Bauherren bzgl. des Baubeginns erzielen möchte und damit die Sicherheit für die Stadt wegfalle, dass in 30 Monaten die Kita da sei. Abschließend möchte er wissen, was passiere, wenn der Baubeginn jetzt nicht mehr erfolgt unddie Stadt evtl. anderweitig Kitas anmieten oderBauaufträge vergeben müsse und obsie entschädigt werde oder die Risiken komplett selbst tragen müsse.

Ratsherr Tillmann (SPD)hält fest, dass in diesem Jahrzwei Krisen aufeinandertreffen. Die Corona-Pandemie dauere nach wie vor an, Kinder und Familien haben durch die Kitaschließungen in den letzten zweieinhalb Jahren eine besondere Belastung erlitten. Die Folgen werden dieStadt Aachen noch lange beschäftigen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit ausgelöste Energiekrise und Inflation haben zu einer Steigerung von Baukosten geführt, die vor wenigen Monaten eben noch nicht absehbar waren, daher dürfe nicht zugelassen werden, dassder Neubau von Kindertagesstätten dadurch gefährdet werde oder durch die Inflation der notwendige Ausbau von Kita-Plätzen ins Stocken gerate. Als grün-rote Koalition habe man sich auf den Kita-Ausbau und die Entlastung von Kindern und Familien verständigt und sei auch entsprechend bereit, die nötigen Mittel dafür in die Hand zu nehmen. Der Vorlage stimme man eindeutig zu und bittet die Verwaltung um zügige Umsetzung im Sinne der Kinder und Familien in Aachen.

Bürgermeister Plum (SPD) möchte nicht in die inhaltliche Diskussioneingreifen, sondern in seiner Funktion als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses wieder seine Rechte wahren. Die Vorlage sei in den Rat gekommen, ohne dass sie in irgendeinem Ausschussbehandelt worden sei. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss sei insgesamt zuständig, könne dies also abschließend entscheiden, ist jedoch wieder nicht gehört worden. Er sei verärgert darüber, da er bereits in der vorletztenRatssitzung darauf hingewiesen habe. In der letzten Ratssitzung habe er sogar eine persönliche Erklärung abgegeben. Dies sei eine schleichende Entmachtung dieses Gremiums, wenn die Ausschüsse nicht gehört werden, daher bittet er dringend darum, dass das zukünftig getan werde und die Rechte der Ausschüsse nicht einfach beiseitegeschoben werden.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich und teilt mit, dass sie bzgl. der Finanzen gerne das Wort an Stadtdirektorin Grehling übergeben möchte. Die Dringlichkeit des Kita-Ausbaus müssehier nicht erneut formuliert und fundamentiert werden. Es gehe ja hier auch um die Frage der Mietpreisanpassung, der Verwaltungsvorstand habe das intensiv beraten und hier die Empfehlung abgegeben.

Stadtdirektorin Grehling bezieht sich auf Ratsherrn Mohr (AfD) und hält fest, dass bezüglich des Kita-Ausbaus bei Weitem nicht von einem einseitigen Interesse ausgegangen werden könne, Beigeordnete Schwier werde sich mit Sicherheit auch noch zum Interesse der Stadt bezüglich des Kita-Ausbaus äußern. In der Ratsvorlage stehe, dass der Verwaltung ein Mandat zurVerhandlung gegeben werden solle, um entsprechende Änderungen vorzunehmen. Aus den Zeitabläufen sei eine gewisse Eile für das Verhandlungsmandat erkennbar,um die Realisierung nicht zu gefährden. Die Vorlage beinhalte auch verschiedene Optionen dafür, der Index, den er erwähnt habe, sei eine davon. Eine weitere aufgeführte Option sei die Situation über einen einmaligen Ausgleich und damit quasi die Neutralisierung der Startposition, wie auch bei sonstigen Bauvorhaben, zu glätten. Sie betont, dass es sich hier um Verhandlungen und nicht um Vertragsabschlüsse handle.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich bei Stadtdirektorin Grehling für die Ausführungen und für die Klarstellung, dass es hier um das Verhandlungsmandat und nicht den Abschluss von Verträgen gehe.

Beigeordnete Schwier bedankt sich bei Stadtdirektorin Grehling und ergänzt, dass die Bauherren nicht genannt seien, da man sich im öffentlichen Teil der Ratssitzung befinde. Man stehe mit ihnen in guter Zusammenarbeit und erarbeite tatsächlich die Baumaßnahmen für die Kita-Plätze. Sie führt aus, dass es immer noch Eltern gebe, die keine Möglichkeit haben, einen Kita-Platz zu bekommen, da der Kita-Ausbau nicht schnell genug voranschreitet. Es sei gut, dass diese Bauherren bei Planung eines Bauvorhabens auf die Stadt zukommen und fragen, ob noch eine Kita im Gesamtbauvorhaben abgebildet werden könne, dennin den städtischen Räumlichkeiten,Gebäuden undGrundstücken sei bereits alles ausgereizt.

Ratsfrau Schmitt-Promny (Grüne) hält fest, dass dieser Kita-Ausbau eindeutig schnell erwünscht sei. Die Vorlage betrachte sie als Aufforderung, sich prophylaktisch mit der Finanzierung dieser großen Bauvorhaben auseinanderzusetzen. Die Stadt tue dies auch und gehe auch nicht locker mit dem Geld um oder tue der Erwartungshaltung von Investoren Genüge, nur damit diese ihre Profite steigern können. Sie nimmt Bezug auf die Wortmeldung von Ratsherrn Mohr (AfD) und erläutert, dass er doch bitte dem Rat beweisendafür liefern solle, dass dieser angeblich so nachgiebig Investoreninteressen verfolge.

Ratsherr Beus (Die Linke) erläutert, dass der wesentliche Unterschied vorhersehbare und nichtvorhersehbare Kosten seien. Wenn Verträge mit einer langfristigen Dauer abgeschlossen werden, können besondere Situationennicht immer einkalkuliert werden. Die Stadt Aachen habe nicht das Interesse daran haben, mit Bauvorhaben Investoren in den Ruin zu treiben. Das könne nicht Aufgabe einer öffentlichen Vergabe sein, insofern sei das Nachjustieren hier absolut sinnvoll. Die LINKE-Fraktion trage den Beschluss gerne mit und sei davon überzeugt, dass alles getan werden müsse, um rechtzeitig oder so schnell wie möglich die Kita-Plätzebereit zu stellen.

Ratsherr Tillmanns (CDU) teilt mit, dass er sich ebenfalls gewünscht hätte, dass die Vorlage oder zumindest ein Bericht im KJA eingebracht worden wäre, daher könne er die geäußerte Kritik gut nachvollziehen und teile diese auch. Inhaltlich sei das Entscheidende, dass die Stadt ein verlässlicher Partner sei.Man sei in einer Zwischenfunktion, zum einen als verlässlicher Partner für die Eltern über die Kita-Bedarfsplanung und zum anderen bei den Investoren. Beigeordnete Schwier habe als zuständige Dezernentin richtig ausgeführt, dass die Stadt gar nicht in der Lage sei, Raum aus eigenem Bedarf zu stellen und daher dringend auf Hilfe angewiesen. Bezüglich den Ausführungen von Ratsherrn Mohr (AfD)stimmt er Ratsfrau Schmitt-Promny (Grüne) zu und zeigt sich ebenfalls verwundert über das Bild, was Herr Mohr (AfD) über die Verwaltung und den Mitarbeitenden hier zeichne. Er äußert sein vollstes Vertrauen in die Verwaltung und bittet sie, diese Verhandlungen zu führen und das Ergebnis in die zuständigen Ausschüsse zurück zu spiegeln.

Ratsherr Baal (CDU)hätte sich gewünscht, dass die Information über mögliche Bedenken, so eine Verhandlung durchzuführen, am 18.10.2022, also an dem Datum der Fertigstellung dieser Vorlage, als Mitteilung in den WLA gekommen wäre. So hätte die Verwaltung nun bereits 3 Wochen munter verhandeln können. In solchen Punkten brauche man Professionalität, die leider nicht ausgestrahlt werde.

Ratsherr Mohr (AfD) zeigt sich überrascht über den Verlauf der Diskussion. Hier gehe es darum, dass man Investoren habe, die ausweislich der Vorlage scheinbar einen Mietzins vonfast 15 Euro vereinbart, sich in ihrer Kalkulation offenbar vertan haben und gerne einen Nachschlag hätten. Es gehe darum, dass jetzt geschlossene Verträge auch so einzuhalten seien. Die Stadt Aachen biete kein großes Kontrahenten-Risiko für den Vermieter, daher sei es auch sehr unwahrscheinlich, dass sie als Mieter ausfalle.Wenn ein Mietvertrag von einem Investor jetzt abgeschlossen werde, müsse er sich darüber im Klaren sein, dass die Baukosten aufgrund irgendwelcher Umstände, die er nicht in der Hand habe, steigen können und genau das müsse er bei seinen Bauplanungen auch berücksichtigen. Bezüglich der Ausführungen von Ratsfrau Schmitt-Promny (Grüne) und Ratsherrn Tillmanns (CDU) hält er fest, dass die Kritik gegen die Verwaltung aus deren Parteien geäußert wurde.

Ratsherr Servos (SPD) fragt sich, was wohl eine junge Familie, die auf einen Kita-Platz warte, über diese Debatte denken würde. Weiterhin hält er fest, dassfür die Umsetzung der geplanten Bauprojekte natürlich Geld in die Hand genommen werden müsse. Er habe auch vollstes Verständnis dafür, dass die beiden Ausschüsse die Tatsache, dass sie nicht beteiligt wurden, kritisieren. Jedoch habe jetzt Priorität, dass die Verhandlungen schnellstmöglich passieren und die Verträge, die dann nachverhandelt werden, den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegtwerden, um dann endlich mit diesem Ausbauzu beginnen. Vielleicht sollteman hier darauf achten, was von Diskussionen hier draußen wahrgenommen werde.

Die Oberbürgermeisterin erläutert, dass am 06.12. sowohl der KJA als auch der WLA parallel tagen werden und sie davon ausgehe, dass bis dahinentsprechende Vorlagen eingebracht werden können.

Stadtdirektorin Grehling weigert sich, ständig diese Vergleichezwischen stehenden Mietverträgen und Investoren, dieentsprechend gebraucht werden, zu ziehen. Sie weigert sich außerdem zu glauben, dass man wirklich glauben könne, dass eine Stadt, die selbst baut, mit weniger Risiken behaftet sei, wenn sie neue Unternehmer suche. Wenn man auf etwas angewiesen,gemeinschaftlich unterwegs sei und die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dazu habe, könne es nicht verwerflich sein,dass man sich als Vertragsparteien entsprechendzusammensetze und nach einer Lösung suche.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt mit 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung, die Verwaltung zu Verhandlungen über Anpassungen in bestehenden Mietverträgen mit Bauherren im Sinne der in der Vorlage genannten Optionen zu autorisieren.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die Verwaltung zu Verhandlungen über Anpassungen in bestehenden Mietverträgen mit Bauherren im Sinne der in der Vorlage genannten Optionen zu autorisieren.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Derzeit plant die Stadt Aachen mehrere KiTa-Neubauprojekte mit verschiedenen Bauherren. Einige Bauherren sind nun an die Stadt Aachen herangetreten und haben mitgeteilt, dass die Projekte zu den bereits ausgehandelten Konditionen nicht mehr rentabel seien.

Die aktuell rasante Entwicklung der Baukosten konnte zum Zeitpunkt der Verhandlungen der Vertragskonditionen nicht abgesehen werden, sodass diese nicht einkalkuliert wurden. Damit die Projekte für die Bauherren weiter wirtschaftlich bleiben, haben diese sich an die Stadt Aachen mit der Bitte um Anpassung der Verträge gewandt. Bei allen Projekten wurden die Mietpreise bereits verhandelt, allerdings stehen teils noch die Mietvertragsabstimmung und -unterzeichnung aus.

Auch wenn vertraglich nach Einschätzung der Verwaltung keine Ansprüche auf Anpassung bestehen, könnte § 313 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Anwendung finden: „Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann“.

In Anbetracht dieser Regelung und da zukünftig weitere KiTa-Projekte realisiert werden sollen,bei denen der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule insbesondere auf die Zusammenarbeit mit Bauherren setzt, ist ihm sehr daran gelegen, mit den Bauherren ins Gespräch zu kommen und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

Problemstellung:

Das o.g. Problem verstärkt sich dadurch, dass zwischen Vertragsverhandlungen und Fertigstellung der KiTa teilweise mehrere Jahre vergehen. Somit wurden die Verhandlungen alle bereits vor dem Ukrainekrieg abgeschlossen und politisch entschieden, weswegen die Auswirkungen hiervon keine Berücksichtigung gefunden haben.

Die Anpassungen der Mietverträge orientieren sich am Verbraucherpreisindex. Auch dieser ist innerhalb der letzten Zeit ungewöhnlich stark gestiegen.

Lösungsvorschläge von Seiten der Bauherren:

1.Vorschlag: Indexierung ab Vertragsunterzeichnung und Verschiebung des Mietbeginns auf max. 30 Monate nach Baubeginn

a)Die im Mietvertrag vereinbarte Indexierung auf Basis des Verbraucherpreisindex soll auf den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung (anstatt Mietbeginn) vorgezogen werden. Zusätzlich soll der Passus, der für gewöhnlich in allen Mietverträgen vorkommt und ausführt, dass die Grundmiete innerhalb der ersten fünf teils auch zehn Jahre unverändert bleibt, aufgehoben werden. Darüber hinaus wird im Mietvertrag in der Regel vereinbart, dass eine Anpassung des Mietpreises bei einer Veränderung des Verbraucherpreisindexes um mehr als fünf Prozent im Vergleich zum Mietbeginn (hier: Vertragsunterzeichnung) erfolgt. Die vorgestellte Variante wird nun mit Zahlen beispielhaft dargestellt. Dabei wird der verhandelte Mietpreis eines laufenden Projektes verwendet.

Beispielhafte Berechnung der Mieterhöhung:

Vereinbarte Miete: 14,95 €/m²

Theoretische Miete zum 01.07.2021: 14,95 €/m²

Verbraucherpreisindex Juli 2021:110,1 Punkte

Verbraucherpreisindex Juli 2022:118,4 Punkte

Berechnung: Neuer Index/Alter Index x 100 – 100 = prozentuale Steigerung = 118,4/110,1 x 100 – 100 = 7,5 %

Theoretische Miete zum 01.07.2022: 16,07 €/m²

Theoretische Miete zum 01.07.2022 16,07 €/m²

Verbraucherpreisindex Juli 2021: 110,1 Punkte

Möglicher Verbraucherpreisindex Juli 2023: 126,7 (bei angenommener Steigerung um 7 % analog zum Vorjahr)

Theoretische Miete zum 01.07.2023: 17,19 €/m²

Welche Kosten entstehen werden, wenn von der Preisstabilität abgesehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht berechnet werden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass eine Mietsteigerung von einem Euro bei einer fünfgruppigen KiTa mit 875 m2 zu einer Kostensteigerung von 10.500 € pro Jahr pro KiTa führt.

b) In einigen Mietverträgen ist der Mietbeginn maximal 30 Monate nach Erteilung der vollziehbaren Bau- undNutzungsgenehmigung für das Mietobjekt festgelegt. Aufgrund der pandemie- und kriegsbedingten Verzögerungen ist bereits jetzt abzusehen, dassBaumaßnahmennicht planmäßig starten können. Konkrete Zeitplanungen sind aktuell jedoch nicht möglich.

Daher wird vorgeschlagen, den Mietbeginn auf maximal 30 Monate nach Baubeginn anzupassen. Dem Mieter würde in diesem Fall ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass der Baubeginn nicht bis zu einem festgelegten spätesten Zeitpunkt erfolgt.

Das eingeräumte Rücktrittsrechts würde durch die Stadt Aachen höchstwahrscheinlich nicht genutzt, da davon auszugehen ist, dass auch bei einem Baubeginn zu dem spätmöglichsten Zeitpunkt (und somit einer spätmöglichsten Fertigstellung) weiterhin der Bedarf für Betreuungsplätze gegeben sein wird und entsprechend an dieser KiTa festgehalten würde.

2. Vorschlag: Indexierung nach Baupreisindex

Dieser Vorschlag sieht vor, dass die vereinbarte Miete für 18 Monate nach Angebotsabgabe gilt und anschließend über die Preisanpassungsklausel angepasst wird. In diesem Fall soll auf den Baupreisindex zurückgegriffen werden. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Baupreisindex Wohngebäude gegenüber dem Stand bei Angebotsabgabe um mehr als fünf Prozent, so ändert sich auch die Grundmiete entsprechend im Verhältnis eins zu eins.

Diese Variante ähnelt dem Vorschlag 1, allerdings beginnt die Indexierung nicht bei Vertragsunterzeichnung, sondern 18 Monate nach Angebotsabgabe. Der Wechsel von Verbraucherpreisindex hin zum Baupreisindex Wohngebäude führt zu einer deutlich höheren Steigerung des Mietpreises. So lag der Baupreisindex im Mai 2022 bei 17,6 % (im Mai 2021 betrug er 6,4 %) und der Verbraucherpreisindex bei 7,9 % (im Mai 2021 betrug er 3,9 %).

Die Heranziehung des Baupreisindex bei Mietverträgen ist unüblich und im BGB nicht vorgesehen.In den Standardverträgen geht man stets vom Verbraucherpreisindex aus, denn die Entwicklung des Baupreisindex Wohngebäude hat im Laufe der Mietzeit keinerlei Einfluss mehr auf das Vertragsverhältnis. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ergeben sich aus dem Baupreisindex keine Kostensteigerungen mehr für den Vermieter, die eine Anpassung der Miethöhe rechtfertigen würden.

Vorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt vor, die ausgehandelten Mieten einmalig zum Mietbeginn nach dem dann gültigen Verbraucherpreisindex anzupassen und ansonsten die bestehenden Vertragsvereinbarungen beizubehalten. Zudem könnte für alle Verträge einheitlich festgelegt werden, dass die Mietpreisstabilität für fünf Jahre besteht (in einigen Projekten bisher zehn Jahre) und die Mietdauer auf 30 Jahre angepasst wird. Darüber hinaus soll der Mietbeginn auf maximal 30 Monate nach Baubeginn vereinbart werden.

Alternativ und bevorzugt sollen die (Ukraine-)krisenbedingten Baukostensteigerungen über einen einmaligen städtischen Zuschuss an den Bauherren aufgefangen werden. Dieser einmalige Zuschuss wäre im Haushalt über die „Folgekosten Ukraine“ abzugrenzen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Die finanziellen Auswirkungen können aktuell nicht dargestellt werden, da diese von der Entscheidung des Rates der Stadt Aachen abhängig sind. Die Entscheidungsvorschläge werden im Text erläutert.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

x

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-10-18 FB 45_0292_WP18 Umgang mit bestehend SAO.pdf

19.11.2024

150.8 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 09.11.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
27.5.2026
Inhalt abgerufen
8. Juli 2026 um 17:56