13. Dezember 2022 um 17:00, Rathaus
TOP 21.1Öffentlich

Wirtschaftsplan Eurogress Aachen 2023

E 88/0060/WP18-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Hierzu verweist der Ausschussvorsitzende Herr Linden auf die nun zur Kenntnisnahme anstehende Ergänzungsvorlage aufgrund nachträglicher Änderungen am Wirtschaftsplan.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2023 für das Eurogress Aachen einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Finanzausschuss der Stadt:

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2023 für das Eurogress Aachen zur Kenntnis.

Für den Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Wirtschaftsplan 2023 für das Eurogress Aachen.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Betriebsausschusses Eurogress vom 15.11.2022 stand als TOP 4 (ÖT) der Wirtschaftsplan Eurogress Aachen 2023.

Aufgrund der Anpassung des Verwaltungskostenbeitrags und der Anpassung des Betriebskostenzuschusses sowie im Haushaltsplanentwurf 2023 ist ein aktualisierter Wirtschaftsplan 2023 in dieser Sitzung als Tischvorlage verteilt worden (siehe Anlage).

Zum Wirtschaftsplan Eurogress Aachen 2023 fasste der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2022 dann folgenden Beschluss:

"Der Betriebsausschuss Eurogress Aachen empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den aufgrund der Änderung des Verwaltungskostenbeitrags und der Anpassung des Betriebskostenzuschusses als Tischvorlage vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 zur Beschlussfassung".


Auswirkungen

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-17 E 88_0060_WP18-1 Wirtschaftsplan Euro SAO.pdf

16.11.2024

504.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 21.1
Sitzung
Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 13.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 88 - Eurogress
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:32