14. Dezember 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
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Friedhofsgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2023

E 18/0113/WP18 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Mohr (AfD) teilt mit, dass die AfD-Ratsgruppedie Beibehaltung der aktuellen Friedhofsgebühren ablehne. Man sei der Ansicht, dass die aktuellen Friedhofsgebühren in Aachen zu hoch seien und wünsche sich daher eine Senkung.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt mit 2 Gegenstimmen mehrheitlich, auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2023.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zubeschließen.

Finanzausschuss

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.

Rat der Stadt Aachen

3.Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb und des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2023.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen. Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):


gering mittel groß


unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)


Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):


gering mittel groß


unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)


Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)


nicht

nicht bekannt

Erläuterungen:

Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Planzahlen ist auch für 2023 davon auszugehen, dass diese geeignet sind, mit dem aktuellen Gebührenniveau, die gebührenrelevanten Kosten nahezu zu decken.

Die kalkulierten Preissteigerungen bei den Materialaufwendungen aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs wurden in der Gebührenbedarfsberechnung nicht berücksichtigt, sondern werden durch den städtischen Haushalt gedeckt.

Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs ist daher eine Gebührenerhöhung der Friedhofsgebühren für das Jahr 2023 nicht erforderlich.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-07 E 18_0113_WP18 Friedhofsgebuehren de SAO.pdf

15.11.2024

212.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 22
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:35