14. Dezember 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
TOP 23Öffentlich

Abfallgebühren der Stadt Aachen - Gebührenbedarfsberechnung 2023

E 18/0114/WP18 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Servos (SPD) erläutert, dass im Jahr 2016 der Prozess im Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb interfraktionell gestartet wurde und schlussendlich zu diesem guten Ergebnis geführt habe. Da er damals der Ausschussvorsitzende war, wolle er sich nochmal bei allen dafür bedanken. Besonders erwähnenswert seien die Herren Ferdi Corsten, Dr. Markus Kremer, Peter Maier und Thomas Thalau. Dass der Beschluss heute so gefasst werden könne, resultiere aus der damaligen Zusammenarbeit der Fraktionen, die zu der Zeit nicht selbstverständlich gewesen sei.

Beschluss

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig, auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb sowie des Finanzausschusses, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

  1. Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zubeschließen.

Finanzausschuss

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023 zu beschließen.

Rat der Stadt Aachen

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb sowie des Finanzausschusses die Anpassung der Abfallgebühren für das Jahr 2023.


Erläuterungen

Erläuterungen:

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen. Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):


gering mittel groß


unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)


Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):


gering mittel groß


unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)


Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)


nicht

nicht bekannt


Erläuterungen:

Zum 01.01.2017 wurde die Neuausrichtung der Abfallwirtschaft einschließlich der aktuell gültigen Gebührenstruktur umgesetzt.

Im Rahmen dessen erfolgte zeitgleich die Neukalkulation sämtlicher jetzt separierter Gebührensätze, die bis einschließlich dem Jahr 2021 beibehalten werden konnten.

Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen wurden die Kostensätze des E 18 in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2023 ermittelt.

Durch Gebührenüberdeckungen der Vergangenheit erfolgte die nach KAG erforderliche Verbuchung im Sonderposten der Abfallwirtschaft, mit der Maßgabe, diese innerhalb der folgenden 4 Jahre gebührenmindernd zu berücksichtigen.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist dieser Sonderposten insgesamt um 2.173.594,32 € zu Gunsten des Gebührenhaushaltes Abfallwirtschaft zu entlasten.

Die kalkulierten Preissteigerungen bei den Materialaufwendungen aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs wurden in der Gebührenbedarfsberechnung nicht berücksichtigt, sondern werden durch den städtischen Haushalt gedeckt.

Aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs ist eine aktuelle Kalkulation der Abfallgebühren und eine damit verbundene Gebührenanpassung für das Jahr 2023 unabdingbar.

Damit wird sich nahezu für alle Gebührenzahler*innen eine Senkung der Gebühren einstellen.

Die voraussichtlichen Kosten in der Abfallwirtschaft wurden um die Entnahmen aus dem bestehenden Sonderposten und den kalkulierten Mehraufwand aufgrund des Russland-Ukraine-Kriegs reduziert und dann auf die jeweilige Gebührenpositionen verteilt.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2023 ist als Anlage beigefügt.


Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-11-07 E 18_0114_WP18 Abfallgebuehren der S SAO.pdf

19.11.2024

297.2 KB

Metadaten

TOP
Ö 23
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:35