14. Dezember 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
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Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2023

E 49/0045/WP18 · Anhörung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Die Oberbürgermeisterin weist darauf hin, dass dieser Beschluss am 10.11.2022 in der Sitzung des Betriebsausschusses für Kultur und Theater geändert beschlossen wurde. Die Ergänzung nehme man heute auch in Beschluss auf.

Ratsfrau Dr. Schmeer (CDU) teilt mit, dass die CDU-Fraktion sich bei dieser Beschlussfassung enthalten werde. Der Wirtschaftsplan sei unzureichend, da Personalforderungen nicht berücksichtigt und Stellenschaffungen für die Museen trotz dringender Notwendigkeit nicht aufgenommen wurden.

Beschluss

Der Rat der Stadt stellt mit 2 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen mehrheitlich den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2023 auf Empfehlung des Betriebsausschusses für Kultur und Theater in der vorliegenden Fassung, mit Hinweis auf den Beschluss aus der Sitzung des Betriebsausschusses Kultur und Theater vom 13.09.2022, fest.

Beschlussvorschlag


Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 15 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 13.12.2017 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Der Wirtschaftsplan 2023 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 21.970.900,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 10 Teilwirtschaftspläne.

Der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) weist im Haushaltsplan 2023 eine Summe in Höhe von 21.970.900,00 Euro aus, daher ist der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs für das Jahr 2023 insgesamt auskömmlich, sofern zum 01.01.2023 eine Verlagerung des Depot Talstraße vereinbarungsgemäß zu FB56 erfolgen wird.

Das Gesamtbudget des Kulturbetriebs beträgt 25.846.100,00 Euro.

Auf folgende Risiken / Änderungen ist hinzuweisen:

Verhandlungen mit der Kernverwaltung haben dazu geführt, dass folgende Mehrkosten in Höhe von insgesamt 1.000.000,- € zusätzlich bereitgestellt werden können.

Die Aufteilung der Kosten erfolgt für den Wirtschaftsplan 2023 ff wie folgt:

-1. Tarifvertragliche Gehaltsanpassungen
Die Erhöhung der tarifvertraglichen Gehaltsanpassungen in Höhe von 260.000,- € werden dauerhaft eingeplant.

-2. Erhöhung iT Budget

Für die Erhöhung des iT Budgets (allgemeines iT Budget, Lizenzgebühren Microsoft, neue Verwaltungssoftware iMikel in der Musikschule und Umstellung Dateiformat Libero in der Stadtbibliothek) wurde dauerhaft eine Erhöhung in Höhe von 328.500,- € vorgenommen.

-3. Betriebskostensteigerungen

Für die Erhöhung der Betriebskostensteigerungen wurde dauerhaft eine Erhöhung in Höhe von 211.000,- € vorgenommen.

-4. Chorbiennale

Für die Ausrichtung der Chorbiennale wurden Mittel in Höhe von 13.000,- € dauerhaft im Wirtschaftsplan bereitgestellt.

-5. Neuanschaffung Instrumente Musikschule

Um neue Musikinstrumente in der Musikschule anschaffen zu können, sind Mittel in Höhe von jährlich 23.400,- € eingeplant worden.

-6. Digitales Stadtarchiv

Die dauerhafte Einrichtung der Stelle für das digitale Stadtarchiv wurde mit einer Summe in Höhe von jährlich 109.000,- € vorgenommen.

-7. Literaturcafé Barockfabrik

Der Anteil des Kulturbetriebs für die Einrichtung des Literaturcafés in der Barockfabrik wird mit einer Summe in Höhe von 25.000,- € in den Wirtschaftsplan 2023 eingeplant.

-8. Kulturelles Leitprofil

Für das Kulturelle Leitprofil werden einmalig Mittel in Höhe von 30.100,- € bereitgestellt.

Risiken:
Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebs ist trotz der vorher genannten Verbesserungen nochrisikobehaftet.

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 12.12.2018 besteht für dieAusstellungstrias Dürer --- Karl V --- Bon Voyage ein Risikoportal von bis zu 972.000,00 Euro. Die Abrechnung für die Ausstellungstrias erfolgt im Jahr 2022/2023.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

25.846.10

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

25.513.30

0

0

0

0

0

Abschreibungen

332.800

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

X

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

X

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-10-26 E 49_0045_WP18 Wirtschaftsplan fuer SAO.pdf

19.11.2024

834.7 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 30
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
E 49 - Kulturbetrieb
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:35