14. Dezember 2022 um 17:00, Geschwister-Scholl-Gymnasium
TOP 12Öffentlich

Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen und der Tarife für das Straßenrandparken Hier: Beiträge im Kontext der Mobilitätswende

FB 61/0541/WP18 · Entscheidungsvorlage

Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Bewohnerparkausweisen und der Tarife für das Straßenrandparken Hier: Beiträge im Kontext der Mobilitätswende

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Neumann (Grüne) erläutert, dass die Tischvorlage etwas komplizierter aussehe, als sie es eigentlich sei. Das Thema sei bereits im Mobilitätsausschuss debattiert worden, Die Fraktionen SPD und GRÜNE haben gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und DIE Zukunft Änderungsanträge eingebracht, die allen vorliegen. Im Finanzausschuss habe es nochmal eine kleine Änderung gegeben, die jedoch nicht wesentlich sei. Das Thema „Anpassung der Parkgebühren“ werde schon länger diskutiert und spiele im Straßenraum und in der Frage der Verkehrswende eine ganz wichtige Rolle. Die Vorlage zeige deutlich, dass die Fragen, wie die Personen in Aachen eigentlich ihre Fahrzeuge abstellen, wo es Anreize gebe, die Parkhäuser zu nutzen, ob es Anreize für Touristen und Pendler*innen gebe, auf den ÖPNV umzusteigen oder mit dem Auto direkt in die Innenstadt zu fahren, durch politisches Ausschöpfen der Möglichkeiten geklärt werden können. Der heutige Beschluss der Vorlage sei ein erster Aufschlag, das Thema Parkgebühren werde den Rat weiterhin begleiten. Mit dem seinerzeit beauftragten Parkraumgutachten erhoffe man sich im kommenden Jahr, eine entsprechende Lenkungswirkung in Aachen zu entfalten und die Verkehrswende an dieser Stelle umzusetzen.

Ratsherr Hecker (CDU) teilt mit, dass der Vorschlag momentan für die CDU-Fraktion nicht in Frage komme, da die Bevölkerung aktuell durch die hohe Inflationsrate und die Energiekrise belastet genug sei. Natürlich bestehe Einigkeit über die Notwendigkeit der Mobilitätswende, jedoch müsse man auch den richtigen Zeitpunkt wählen. Zu den Ausführungen von Ratsherrn Neumann (GRÜNE) äußert er, dass die Lenkungswirkung bereits vorhanden sei, im öffentlichen Parkraum dürfe man nur eine Stunde stehen, insofern müsse man ja schon ins Parkhaus fahren und das sollte erst mal genügen.

Ratsherr Mohr (AfD) stimmt seinem Vorredner zu und teilt mit, dass die AfD-Ratsgruppe sich ebenfalls gegen den Beschluss aussprechen werde.

Ratsherr Bogoczek (Die Zukunft) äußert, dass die Fraktion DIE Zukunft die Gebührenerhöhung für Bewohner*innenparkausweise von 30,00 € auf 120,00 € nicht als ausreichend ansehe und daher den Vorschlag erstmal ablehne. Das Bewohnerparken sollte sich zukünftig gestaffelt in Richtung Marktpreisansatz bewegen. Seine Fraktion schlage als rechtssichere und sofort umsetzbare, soziale Komponente für die Bemessungsgrundlage eine Reduzierung der Bewohnerparkgebühren unterhalb einer festgelegten maximalen Fahrzeuglänge vor. In Freiburg sei so ein Modell bereits umgesetzt worden.

Ratsherr Deumens (Die Linke) sichert die Unterstützung der Fraktion DIE LINKE zu diesem Beschlussvorschlag zu. Über das Bewohnerparken werde bereits länger diskutiert, im Mobilitätsausschuss sei sehr intensiv über das Thema debattiert worden, dies habe letztlich auch zu diesem umfangreichen Beschlussvorschlag geführt. Besonders froh sei man über die Punkte 4 und 4a des Beschlussvorschlages, die eine soziale Staffelung der Gebühren beinhalten und der Vorschlag seiner Fraktion, einen fahrzeugabhängigen Bewohnerparktarif zu berücksichtigen, aufgegriffen wurde.

Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde. Er stimmt der Aussage von Ratsherrn Hecker (CDU) zu, dass der Zeitpunkt dafür falsch sei. Zudem halte seine Fraktion es nicht für angepasst, dass aus all den Vorschlägen, die im letzten Jahr geprüft und beschlossen wurden, jetzt nur das Parken im öffentlichen Straßenraum die Autofahrer*innen belasten solle.

Ratsfrau Wallraff (SPD) stimmt den Ausführungen der Ratsherren Deumens (LINKE) und Neumann (GRÜNE) zu und teilt im Namen der SPD-Fraktion ebenfalls die Zustimmung zur Beschlussvorlage mit.

Ratsherr Baal (CDU) hält fest, dass Ratsherr Neumann(GRÜNE) mit seinen ausführlichen Darstellungen wahrscheinlich mehr für Verwirrung als für Klarheit gesorgt habe. Er bittet daher vor der Abstimmung zu klären, worüber abgestimmt werde, da anscheinend einige Kollegen der Vorlage der Verwaltung inkl. Bewohnerparken, andere jedoch offensichtlich dem Beschlussentwurf der GRÜNE-Fraktion ohne Bewohnerparken, inkl. Beauftragung der Staffelung, zustimmen wollen.Weiterhin äußert er, dass der Hinweis des Ratsherrn Bogockzek (DIE Zukunft) auf das Modell in Freiburg irrelevant sei, da in Baden-Württemberg ein anderes Landesgesetz herrsche. Bezüglich der Vorlage erläutert er, dass auf Seite 5 die 120 € hergeleitet und Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Grund und Boden von 2.650 € genannt werden. Die Verteilung der Kosten belaufe sich auf 40 Jahre, das ergebe einen Belastungssatz von ungefähr 60 €. Es fehle jedoch die Information, ob die Verwaltung bei der Ermittlung dieses Betrages gezahlte Stellplatzabgaben oder KAG-Beiträge berücksichtigt habe. Bis zu diesem Teil der Vorlage werden die 120 € immer als Gebühr betitelt, im weiteren Teil der Vorlageals Entgelt. Wenn es sich um ein Entgelt handle, müsse es zumindest pro Tag erstattungsfähig sein und das Umsatzsteuergesetz beachtet werden, da kurzfristiges Parken gegen Entgelt umsatzsteuerpflichtig sei. Seiner Meinung nach liege das nicht im Interesse der Stadt Aachen und sollte daher dringend nochmal geprüft werden. Weiterhin solle auch das Thema Straßenrandparken geprüft werden, da in der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses die Frage aufkam,ob sich bei der geplanten Erhöhung der Stundenpreise in den Parkzonendas Tagesticket in den Bewohnerparkbereichen tatsächlich preislich nicht verändern werde.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich und stellt klar, dass noch keine Abstimmung erfolgen werde. Der Antrag aus dem Finanzausschuss, der allen als Tischvorlage vorliege, beinhalte die Entscheidungsvorgaben für den Rat, Punkt 1 und 6, über die man gleich abstimmen werde.

Ratsherr Servos (SPD) erläutert, dass im Beschlussentwurf von Tarifen und nicht von Gebühr oder von Entgelt gesprochen wurde. Insbesondere die Punkte, die Ratsherr Baal (CDU) kritisiert habe, würde heute nicht zur Abstimmung stehen. Es handle sich ausschließlich um die Festlegung der Tarife im Sinne der Satzungsänderung. Korrekt sei, dass eine Staffelung nach PKW Länge in NRW nicht zulässig sei, dennoch habe man den politischen Willen zum Ausdruck gebracht und die Verwaltung gebeten, ein Modell aufzustellen, das möglichst nah an das Ziel herankomme. Wenn der Rat sich einigen würde, könnte an der Stelle auch die Landesregierung adressiert und zusätzliche Kriterien aufgenommen werden.Er betont, dass er nicht vom Kern ablenken möchte, welcher die Veränderung der Gebührenstruktur in den Parkhäusern sei. Darauf wolle man auch schnell reagieren.Die große Koalition habe seinerzeit Beschlüsse getroffen, um die Lenkungswirkung in die Parkhäuserzu erreichen.In der jetzigen Situation könnte er verstehen, wenn man zunächst auf eine Fahrbahnrandgebührenerhöhung verzichten wolle. Das Problem sei nur, dass dann gerade diese Lenkungswirkung, die über Jahre erarbeitet wurde, wieder verloren gehen würde. Bezüglich der Bewohnerparkgebühren, die tatsächlich getrennt diskutiert werden sollten, werde man der Fragestellung, wen es besonders hart treffen werde und wer besonders belastet sei, genau nachgehen und nicht einfach plump auf 120 € erhöhen.

Ratsherr Kiemes (CDU) hält fest, dass ein großes Auto nicht direkt Reichtum bedeute. Es gebe genug junge Familien, die ein großes Auto fahren und auch darauf angewiesen seien.Die Bewohnerparkgebühren so drastisch zu erhöhen, um eine Lenkungswirkung zu haben, um das Autofahren unattraktiv zu machen, zum Verkauf des Autos gezwungen zu sein und deshalb den öffentlichen Nahverkehr zu nehmen, halte er nicht für richtig. Viel lieber wäre ihm, den öffentlichen Nahverkehr so attraktiv zu machen, dass die Leute freiwillig darauf umsteigen, ohne aus Not zu handeln.

Ratsfrau Breuer (CDU) stimmt Ratsherrn Kiemes (CDU) zu und hält fest, dass es nicht richtig sein kann, die Parkplätze in den Parkhäusern mit Bewohner*innen zu besetzen und den Besucher*innen oder auch Patienten in dieser Stadt keine ausreichenden Parkplatzmöglichkeiten mehr bieten zu können.

Ratsherr Palm (AfD) stimmt Ratsherrn Kiemes (CDU) in seinen Ausführungen zu und hält fest, dass die Vorlage nicht im Sinne der Aachener Bürger*innen sei und das Ganze nochmal überdacht werden sollte.

Ratsherr Neumann (Grüne) erläutert, dass eine explizite Aussage aus dem Antrag in der Debatte übergangen werde, die den Wortlaut beinhalte, dass die Frage der Ausgestaltung bzgl. der sozialen Staffelung nochmal ausgearbeitet werde. Seiner Meinung nach sei der Beschluss an der Stelle ausgewogen und die Diskussion daher auch nicht notwendig.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sichund hält fest, dass der Beschlusstext entsprechend geändert werde. Natürlich werde man auch alle rechtlichen Fragestellungen aus der heutigen Debatte ausarbeiten und die aktualisierte Vorlage dem Rat zur Abstimmung vorlegen.

Ratsfrau Brinner (Grüne) äußert, dass sie den erhöhten Redebedarf seitens der CDU-Fraktion gut verstehen könne, da es ein großer Lebens-Einschnitt sei, als Autobesitzer*in plötzlich für den Parkplatz vor der Tür bezahlen zu müssen. Sie hält fest, dass heute eigentlich keine Abstimmung über die Bewohnerparkausweise erfolgen solle, da jedoch eine Grundsatzdebatte daraus gemacht und eben auch gefragt wurde, wohin das noch führen solle, möchte sie darauf aufmerksam machen, dass diese Maßnahmeihren Teil zur Verkehrswende beitragen werde. 2019 habe man einstimmig einen Klimanotstand beschlossen, der den genauen Wortlaut beinhaltet, dass man die Stadt Aachen anders gestalten und transformieren wolle. Wenn man das ernst gemeint habe, müsste man nicht darüber diskutieren, dass Autos zu Freiheit und Lebensqualität führen, sondern darüber, wie man diese fossilen Monstren aus der Innenstadt schaffen könne. Sicherlich gebe es Menschen, die auf Autos angewiesen seien und genau für diese schaffe man ein ausgewogenes und soziales Ticket, also einen sozialen Bewohnerparkausweis. Sie hält fest, dass die neue Koalition für die Verkehrswende stehe und sich jetzt genau zeige, welche Parteien wirklich Klimaschutz betreiben oder nur auf dem Papier umsetzen, weil es schön aussehe und nichts koste.

Ratsfrau Begolli (Die Linke) weist darauf hin, dass die Lebensqualität von Familien in der Innenstadt nicht alleine daran hänge, ob man mit dem Autofür 30 Euro möglichst direkt vor der Haustüre parken könne. Sie greift den Begriff der Enkeltauglichkeit auf und erläutert, dass sie sich als 2-fache Oma weniger Verkehr in der Innenstadt wünschen würde. Zudem sei ein ständiger Sandkasten auf dem Katschhof und mehr Spielplätzeangebracht und dass die Kinder solche Ziele mit den Fahrrädern erreichen können. Wenn man auf ein Auto angewiesen sei, gebe es Car-Sharing-Modelle, die man nutzen könne. Diese Maßnahmen würden zu einer enkeltauglichen Innenstadt führen.

Ratsfrau Eschweiler (CDU) äußert, dass sie von den Aussagen der Ratsfrau Brinner (CDU) entsetzt sei, da diese offensichtlich nicht alle Menschen vertrete, von denen sie gewählt wurde, sondern nur die Radfahrer*innen. Das laufe bei der CDU anders. Man wisse, dass man eine Verantwortung für die Menschen, von denen man gewählt wurde, trage und dies bedeute mit Sicherheit nicht, dass Autofahrer*innen um jeden Preis aus der Innenstadt verbannt werden müssen. Sie bezieht sich auf die Wortmeldung von Ratsfrau Begolli (DIE LINKE) und hält fest, dass nicht alle das Glück haben, in der Innenstadt zu wohnen und alles fußläufig erreichen zu können. Viele Bürger*innen seien auf ihre Autos angewiesen und eine Verurteilung hierfür wäre nicht fair. Die Aufgabe des Rates sei, Angebote für die Menschen zu schaffen, bevor man ihnen etwas verbiete.

Ratsherr Baal (CDU) nimmt Bezug auf den Wortbeitrag vonRatsfrau Brinner (GRÜNE) und erläutert, dass es keine Grundsatzdebatte war, bis sie eine daraus gemacht habe. Er bittet, den Satz „Frau Breuer tut immer ihr Bestes“ als Zitat ins Protokoll auf zu nehmen. Er hält fest, dass heute darüber abgestimmt werde, das Straßenrandparken zu erhöhen und die CDU-Fraktion dagegen stimmen werde. Seine offengebliebene Frage, wie die Regelung mit dem Tagesticket angedacht sei, werde sicherlich im Rahmen der Überarbeitung der Vorlage beantwortet, da auch dieses Thema die Lenkungswirkung betreffe. Ratsherr Servos (SPD) habe bereits ausgeführt, dass die Entwicklung des Straßenrandparkens von der ehemaligen großen Koalition CDU/SPDgetroffen wurde und man daher nochmal ganz deutlich machen müsse, dass diesesplumpe „Schwarz-Weiß-Schieben“ hier nicht angebracht sei.Man könne auch einfach zum Beschlussentwurf übergehen, allerdings werde man mit diesen Mikromaßnahmen das Thema der Mobilitätswende nicht ganz in den Griff bekommen. Er erläutert, dass Ratsfrau Brinner (GRÜNE) den Begriff des fossilen Verbrenners fälschlicherweise mit einem großen Auto verbinde. Der überwiegende Teil der großvolumigen Fahrzeuge, die so in meinem Quartier stehen, seien jedoch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen. Das Thema des Platzbedarfes und der Verkehrssicherheit sei natürlich bei einem Hybrid oder elektrisch angetriebenen Fahrzeug genau dasselbe Problem. Dazu müsse sich die GRÜNE-Fraktion dann auch äußern.

Ratsherr Kiemes (CDU) hält fest, dass es um 2 verschiedene Aspekte bezüglich der Mobilitätswende gehe. Zum einen gehe es um eine liebenswertere Innenstadt unddarum Platz zu schaffen. Zum anderen gehe es um die CO²-Reduzierung und denKlimawandel. Das Auto werdeCO²-neutral werden und zukünftig noch weiter bestehen. Man müsse den Menschen in Aachen Möglichkeiten für einen Umstieg bieten und dies sei Aufgabe des Rates.

Ratsherr Servos (SPD) hält fest, dass heute überdie Erhöhung des Fahrbahnrandparktarifs um 0,60 Ct. pro Stunde gesprochen werde unddarüber, ob man zuerst Angebote oder Anreize geben müsse. Die Position der CDU-Fraktionverstehe er so, dass man zuerst die Alternativen schaffen und danach den Druck erhöhen solle. Dies sei in seinen Augen nicht richtig, man müsse beides gleichzeitig schrittweise tun. Dies sei auch genau das, was die neue Koalition tue, sie erhöhe mit Augenmaß und sozial ausgewogen.Dass irgendjemandem das Auto weggenommen werde, sei Quatsch und auch teilweise eine Beleidigung für den Intellekt der hier Anwesenden.

Er zeigt sich verärgert darüber, dass gerade dieser Koalition vorgeworfen werde, dass Familien nicht im Mittelpunkt stehen. Er empfehle der Person, die dies geäußert habe, nochmal einen Blick in die aktuellen Haushaltsberatungen zu werfen. Bereits jetzt habe man 1,8 Millionen Euro jährlich konsumtive Mittel als Entlastung bei den Kita-Gebühren eingestellt, 500.000 Euro bei den Gebühren der OGS und 1,1 Millionen Euro für den Bau von Spielplätzen in der Innenstadt. Es solle niemand so tun, als wenn gerade der SPD-Fraktion die Familien egal wären.

Beigeordnete Burgdorff möchte nochmal verdeutlichen, dass im Rahmen eines vom Rat beauftragten Gesamtpaketes gearbeitet werde, begründet auf die Vision „Mobilität 2050“, das auch lange vor ihrer Zeitverabschiedet wurde. Es sei bekräftigt worden durch die Mobilitätsstrategie, in welcher Indikatoren festgelegt worden seien. Der härteste , für die Verwaltung jedoch gut messbare Indikator sei, dass man dafür Sorge tragen müsse, dass sich der Anteil des Umweltverbundes bis 2030 um mindestens 10% erhöht haben werde. Das gehe natürlich nicht von selbst, ein Vorrang für den Umweltverbund müsse organsiert werden, sonst schaffe man diese Anteilsverschiebung nicht. Insgesamt habe man 5 Teilstrategien und das Parken sei nur ein kleiner Baustein davon. Die wichtigste Teilstrategie für die Stadtsei die des Fußverkehrs, Aachen sei Deutschlands erste Stadt mit sogenannten Premium-Fußwegen. Man habe ein Radvorrang-Netz, demnächst werde auch ein Radhauptnetz in die Verabschiedung gebracht. Man habe einen hervorragenden Busnetzplan, ein hervorragendes Programm zum Ausbau der elektrischen Ladeinfrastruktur und ein hervorragendes betriebliches Mobilitätsmanagement, um das betriebliche Verhalten zu ändern. Das alles müsse man im Gesamtkontext sehen. Die Mobilitätswende, die ganz klar von allen Parteien durch verschiedene Beschlüsse beauftragt wurde, bestehe aus verschiedenen Bausteinen und der Attraktivierung des Umweltverbundes und Deattraktivierung derjenigen, die im Moment zu viel CO² in die Umwelt eintragen. Man sei stolz darauf, dass man hier strategisch vorgehe und eben kein Stückwerk produziere.

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich bei der Beigeordneten Burgdorff und trägt den entsprechenden veränderten Beschlussvorschlag vor.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt auf Vorschlag der Verwaltung die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 3,00 €/Stunde und für die Tarifzone 2 auf 1,50 €/Stunde. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, unter Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, die Preispolitik der Parkhausbetreiber regelmäßig zu evaluieren und ggf. Korrekturen vorzuschlagen, so dass die Parkgebühren im öffentlichen Raum in der Umgebung von Parkhäusern mindestens so hoch wie in den Parkhäusern sind. Einen Vorschlag zur Anpassung der Zeitintervalle an die der Parkhäuser ist ebenfalls zu erarbeiten, mit dem Ziel einer einfacheren Vergleichbarkeit der Tarife. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, unter Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, die Kostenstruktur für das Parken in Aachen und die Verfügbarkeit des P+R Angebots auch weit außerhalb der Innenstadt auffallend zu kommunizieren, um dem Parksuchverkehr rechtzeitig eine kostensensible Entscheidung zu ermöglichen. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, unter Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, einen sozial gestaffelten Bewohnerparktarif unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Bürgerinnen und Bürger (z.B. Aachen Pass, Wohngeldempfänger:innen, Schwerbehindertenausweis Merkzeichen G) auszuarbeiten und innerhalb des ersten Quartals 2023 vorzustellen. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises soll weiterhin auch online möglich sein. 4a. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, einen fahrzeugabhängigen gestaffelten Bewohnerparktarif unter Berücksichtigung von Fahrzeugdaten, wie Fläche, Länge, Gewicht oder Motorleistung auszuarbeiten und innerhalb des ersten Quartals 2023 vorzustellen. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, ein Modell für das Parken in Parkhäusern für Bewohnerparkausweisinhaber:innen zu entwickeln. 6. Der Rat der Stadt beschließt die Gebühren für den Parkausweis für soziale Dienste an die Gebühren für den Parkausweis Handwerk - also auf 120 € - anzugleichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Anpassung der Gebührenhöhe für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen in Höhe von 120 Euro/Jahr und die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 0,25 Euro/5 Min. (3,00 €/Stunde) und für die Tarifzone 2 auf 0,75 Euro/30Min.

(1,50 Euro/Stunde) zu beschließen.

Der Finanzausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Anpassung der Gebührenhöhe für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen in Höhe von 120 Euro/Jahr und die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 0,25 Euro/5 Min. (3,00 €/Stunde) und für die Tarifzone 2 auf 0,75 Euro/30Min.

(1,50 Euro/Stunde) zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Anpassung der Gebührenhöhe für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen in Höhe von 120 Euro/Jahr und die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 0,25 Euro/5 Min. (3,00 €/Stunde) und für die Tarifzone 2 auf 0,75 Euro/30 Min. (1,50 Euro/Stunde).

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Bewohnerparken ist seit Jahren ein wichtiger Baustein der kommunalen Mobilitäts- und Verkehrsplanung und gelebte Praxis in der Stadt Aachen. Es gibt derzeit 25 Bewohnerparkzonen, die jährlich um zwei weitere Zonen ausgebaut werden sollen. Die zuletzt eingerichtete Zone „M“ (Habsburgerallee) und die Zonenerweiterung „K“ (Körnerstraße) starteten im ersten Quartal 2022. Innerhalb der 25 Parkzonen stehen rund

16.050 öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Insgesamt wurden rund 20.700 Bewohnerparkausweise (Stand April 2022) für alle Zonen ausgegeben. Der Bewohnerparkausweis ermächtigt berechtigte Bewohner*innen ihr Fahrzeug kostenfrei im öffentlichen Straßenraum der zugewiesenen Zone abzustellen. Besucher*innen müssen während der Bedienzeiten Parkgebühren zahlen.

In den kommenden Jahren sollen durch die Verwaltung weitere zehn Zonen und Zonenerweiterungen (die neue Zone Ost 3 ist hier mitgezählt worden) geprüft werden. Die Arbeits- und Umsetzungsreihenfolge wurde zuletzt im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen am 22.04.21 beschlossen. Davon ausgehend wird sich die Anzahl der öffentlichen, bewirtschafteten Parkplätze und der beantragten Bewohnerparkausweise jährlich erhöhen.

  1. Gebühren für die Erteilung der Bewohnerparkausweise

Die bisherige Gebührenerhebung für Bewohnerparkausweise war in der Anlage der

„Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr“ (GebOSt), Gebührennummer 265 geregelt. Die Gebührensätze lagen zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr und konnten ausschließlich für den Verwaltungsaufwand angerechnet werden, den das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen für die Bewohner*innen verursacht. Die Gebührenobergrenze von 30,70 Euro pro Jahr wurde seit den 90er Jahren nicht mehr angepasst und deckt die Kosten für den heutigen Verwaltungsaufwand nicht mehr. In der Stadt Aachen liegen die Gebühren derzeit bei 30 Euro/Jahr.

Rechtliche Änderungen zur Bemessung von Bewohnerparkgebühren

Mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und weiterer Vorschriften“, das der Bundestag am 14.05.2020 verabschiedet hat, wurde die Bedeutung der öffentlichen Flächen, die zum Parken genutzt werden sowie deren wirtschaftlicher Wert und der allgemeine Nutzen für die Bewohner*innen in die Gebührenbetrachtung mit aufgenommen.

In Artikel 2 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend ergänzt, dass die Landesregierungen ermächtigt werden, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen, in denen auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Die Höhe der möglichen Gebühr wurde ausdrücklich nicht begrenzt. Den Ländern wurde die Möglichkeit eröffnet, die Festlegung der Gebührenhöhe direkt an die Kommunen zu übertragen, so dass vor Ort eigene Gebührenordnungen erlassen werden können. Damit folgte der Gesetzgeber den langjährigen Initiativen von Kommunen und kommunalen Verbänden wie dem deutschen Städtetag, die sich für eine Erhöhung des kommunalen Gestaltungsspielraums bezüglich der Bewertung des öffentlichen Raumes eingesetzt haben. Die Verwaltung berichtete in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 25.06.2020 darüber.

Nach zwei Jahren hat Nordrhein-Westfalen mit der „Verordnung zur Änderung der

Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung“ vom

19. Februar 2022 das Bundesgesetz in Landesrecht übertragen und sich entschieden, den Kommunen die Gestaltungshoheit hierfür zu übertragen. In anderen Bundesländern, beispielhaft sei Baden-Württemberg genannt, ist dies schon seit längerem erfolgt.

Mit der Änderung hat die Landesregierung die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in Nordrhein-Westfalen dazu ermächtigt, selbstständig eine Festlegung der Gebührenhöhe für das Bewohnerparken vorzunehmen und eine Gebührenordnung zu erstellen, die gemäß§6 a, Abs. 5a, S. 3 StVG nun neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlichen Wert und auch den sonstigen Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner*innen angemessen berücksichtigt werden.

Damit kann sowohl eine Lenkungswirkung im Hinblick auf die Nutzung der privaten Stellplätze und Garagen als auch eine Reduktion der Kraftfahrzeuge in der Stadt insgesamt entstehen.

Bemessungsansätze für Bewohnerparkgebühren

Um sich einer angepassten Gebührenhöhe zu nähern, hat das Zukunftsnetz Mobilität NRW gemeinsam mit dem Städtetag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS NRW) eine Handreichung „Ansätze zur Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise“ erarbeitet, die drei unterschiedliche Bemessungen zur Gebührenhöhe vorschlägt. Einer dieser Ansätze könnte eine Bemessungsgrundlage für die Gebührenhöhe in der Stadt Aachen darstellen.

Der Kostenansatz orientiert sich an den mittleren mit den Parkflächen im öffentlichen Straßenraum verbundenen Kosten, wie Herstellungs-, Unterhaltungs-, Opportunitäts- und Verwaltungskosten, und wäre somit für alle Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet einheitlich. Der Marktpreisansatz bemisst den wirtschaftlichen Wert der Parkfläche, dem man sich über den Mietpreis eines Stellplatzes in einer öffentlichen Parkgarage annähern kann. Dabei wären Annahmen und Wahrscheinlichkeiten, die den Unterschied zu einem privat gemieteten Stellplatz anrechnen ebenso zu berücksichtigen, wie die Reduzierung des wirtschaftlichen Wertes der Fläche, der sich im Regelfall nach außen hin zum Stadtrand ergibt.

Beim Ansatz über den Bodenrichtwert spielt im Wesentlichen die Lage der Zone im Stadtgebiet eine Rolle. Da die Bewohnerparkzonen nicht mit den Grenzen der Bodenrichtwerte identisch sind, sind weitere Annahmen für eine Vereinheitlichung der Gebührenhöhe innerhalb einer Parkzone zu treffen. Zudem sind Bodenrichtwerte einer kontinuierlichen Änderung unterworfen, was auch in stetig angepassten Gebührenhöhen abgebildet werden muss.

Aktuelle Anpassungen der Gebührenordnung aus anderen Städten (Anlage 1) nehmen bisher nur den Kosten- und Marktpreisansatz auf. Die Stadt Brühl hat z.B. die Gebührenerhöhung nach dem Kostenansatz beschlossen, Freiburg im Breisgau hat sich für einen Pauschalansatz mit Differenzierung nach Fahrzeuggrößen entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem aktuellen Urteil vom 24. Juni 2022 (Az.: 2 S 809/22) die Berücksichtigung der Fahrzeuggröße bei der Staffelung der Gebührenhöhe bestätigt.

Bemessungsansätze für die Stadt Aachen

Die Stadtverwaltung hat im Hinblick auf eine möglichst einheitliche, übertragbare und geringen Annahmen unterworfene Gebührenregelung den Kosten- und Marktpreisansatz geprüft. Die Bemessung nach dem Bodenrichtwert wurde aufgrund der differenzierten Bodenrichtwerte und Ausdehnung der Bewohnerparkgebiete nicht bewertet. Im Mittel wird für einen Parkplatz eine Fläche von 12 qm angenommen.

Kostenansatz

Gebühr = (Herstellungskosten/Nutzungsdauer) + Unterhaltungskosten + Opportunitätskosten

+ Verwaltungskosten

Gebühr= (2.640 € / 45 Jahre) + (15,60 € + 13,30 €) + 0 + 30,70 €

= 58,67 € + 28,90 € +0 € + 30,70 € = 118,27 €/Jahr (0,33 Euro/Tag)

Erläuterung:

Herstellungskosten: Die durchschnittlichen Kosten für die Herstellung einer neuen ebenerdigen Verkehrsfläche wird in der Stadt Aachen mit 220 €/qm angesetzt.

Nutzungsdauer: Für Straßen und folglich auch öffentliche Stellplätze wird in der Stadt Aachen eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 45 Jahren angesetzt.

Unterhaltungskosten: Die jährlichen bautechnischen Betriebs- und Unterhaltungskosten der Verkehrsfläche werden seitens der Stadt Aachen mit 1,30 €/qm (gemäß Merkblatt der FGSV, Stand 2020) angesetzt. Zudem entstehen Unterhaltungskosten der Parkscheinautomaten (Wartungs- und Störungskosten) von 13,30 €/pro Parkplatz/a, so dass jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 28,90 € entstehen. Zusätzliche Unterhaltungskosten für Vandalismus und Handyparken wurden nicht berücksichtigt.

Opportunitätskosten: Der entgangene monetäre Nutzen, der aufgrund der Ausweisung der Fläche als Parkplatz nicht realisiert werden kann, wie z. B.., Baustelleneinrichtung 504 Euro p.a., sonstige Nutzungen 288 Euro p.a., lässt sich über die Gesamtheit der Bewohnerparkzonen nicht belastbar ermitteln.

Verwaltungskosten: In der Stadtverwaltung entstehen für die Konzeptionierung und Umsetzung der Bewohnerparkregelung sowohl Personal- als auch Sachkosten. Obwohl der Wert höchstwahrscheinlich nicht einmal den tatsächlichen Aufwand deckt, wird der bisherige maximale Kostenansatz von 30,70 € angenommen.

Marktpreisansatz

Für die Berechnung mittels Marktpreisansatz wurden die Tarife der öffentlichen Parkhäuser herangezogen. Die Tarifierung ist innerhalb des Alleenrings deutlich höher als außerhalb des Zentrums. Die Berechnung wird deshalb in zwei Gebührenzonen, analog zu den Tarifzonen im Stadtgebiet, unterteilt.

Gebühr = Monatliche Miete für einen Stellplatz x 12 x Wahrscheinlichkeit eines freien Parkplatzes x Risikofaktor

Gebühr innerhalb des Alleenrings = 140 € x 12 x 0,7 x 0,5 = 588,00 €/Jahr

Gebühr außerhalb des Alleenrings = 93 € 12 x 0,8 x 0,5 = 446,40 €/Jahr

Erläuterung:

Monatliche Miete: Innerhalb des Alleenrings entstehen für einen Stellplatz in einem APAG Parkhaus pro Monat Kosten von 113 bis 140 €. Außerhalb des Grabenrings von 64 bis 93 €.

Wahrscheinlichkeit: Die Wahrscheinlichkeit einen freien Parkplatz bei der Ankunft in der Tarifzone zu finden wird über das Verhältnis Anzahl der Parkstände zur Anzahl der ausgegebenen Parkausweise wiedergegeben. Innerhalb des Alleenrings haben wir eine Wahrscheinlichkeit von 0,7, außerhalb des Alleenrings liegt die Wahrscheinlichkeit im Mittel bei 0,8.

Risikofaktor: Der Risikofaktor soll die Aspekte Witterung, Diebstahl etc. vom Fahrbahnparken gegenüber einer Parkgarage abfangen. In der Theorie ist die Kfz-Versicherungsprämie ins Verhältnis zur Parkmöglichkeit zu setzen. In der Praxis ist die Festlegung des Wertes schwer zu ermitteln. Im Berechnungsansatz wird eine Halbierung des Risikos zu Grunde gelegt.

Weitere Differenzierungsansätze

Grundsätzlich lassen sich die oben aufgeführten Berechnungsansätze anhand weiterer Kriterien, die § 6a Absatz 5a Satz 1 StVG gerecht werden, differenzieren. Beispielhaft sind hier folgende Kriterien zu benennen:

  • Fahrzeuggröße: Je größer das Kraftfahrzeug, für den ein Bewohnerparkausweis beantragt wird ist, desto höher könnte die Jahresgebühr für einen Ausweis sein. Jedoch ist eine Wertsteigerung nur bei nicht markierten Parkständen erkennbar. Zudem steigt der Verwaltungsaufwand mit der Überprüfung der Fahrzeuggröße an und das Beantragungsverfahren wird komplexer. Deshalb wird eine Berücksichtigung beim Bemessungsansatz nicht empfohlen.
  • ÖPNV-Erschließungsqualität: In Aachen ist die ÖPNV-Erschließungsqualität derzeit nicht flächendeckend definiert. Schon deshalb ist eine Berücksichtigung beim Bemessungsansatz nicht angezeigt.
  • Lage der Bewohnerparkzonen: Bei der Gebührenermittlung über den Marktpreisansatz ist die Lage der Zone über die Tarifstruktur der Parkhäuser im Ansatz berücksichtigt worden; beim Kostenansatz könnte eine weitere Differenzierung vorgenommenwerden.
  • Ermäßigung oder ggf. auch Befreiung für Geringverdienende: Die Berücksichtigung sozialer Kriterien bzw. eine einkommensabhängige Gebührenstaffelung ist nach bisheriger Ausfassung des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW derzeit rechtlich nicht möglich. Dem gegenüber steht ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 24. Juni 2022 (Az.: 2 S 809/22). Der Gerichtshof entschied, dass die neue Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg, die eine pauschale Ermäßigung für Empfänger*innen von Sozialhilfeleistungen vorsieht, rechtmäßig ist. Eine absolute Rechtsklarheit für Nordrhein-Westfalen liegt zum jetzigenZeitpunkt noch nicht vor.
  1. Parkgebühren für das Straßenrandparken

Einhergehend mit einer Erhöhung der Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises und somit einer indirekten Bepreisung der öffentlichen Parkplätze für Bewohner*innen, ist die gleichzeitige Anpassung der Tarifierung des Straßenrandparkens für Kurzzeitparker*innen sinnvoll und notwendig. Der wirtschaftliche Wert der Parkfläche sollte auch in der Tarifierung des Straßenrandparkens berücksichtigt und somit das Bewohnerparken weiterhin priorisiert werden.

Bei der Einordnung des neuen Tarifvorschlags für die Kurzparktarife wurde der Vergleich zu anderen Städten (vgl. Anlage 2) herangezogen. Grundsätzlich zeigt sich, dass die Parkgebühren in einer Vielzahl von Städten in den letzten Jahren angehoben und weiterhin differenziert nach unterschiedlichen Tarifzonen abgestuft wurden. Diese erlauben eine größere Spreizung der Parkgebühren, die ggf. stärker zu einer Lenkung der Verkehrsströme beitragen. Die Gebühren der Stadt Aachen liegen heute bei Berücksichtigung der ersten beiden Stunden im Mittel bei 1,45 Euro/Stunde. Kommunen, die in den letzten fünf Jahren ihre Gebührensatzung geändert haben, liegen im Mittel über diesem Durchschnittswert.

Zukünftig wäre eine Anpassung der Gebühren in Höhe von 20 % denkbar, eine stärkere Differenzierung wird im Rahmen des in Arbeit befindlichen Parkraumgutachten für die Gesamtstadt geprüft. Eine Fertigstellung des Gutachtens ist Mitte des Jahres 2023 vorgesehen.

In der Tarifzone I beträgt die Parkgebühr derzeit 0,20 Euro/5 Min. (2,40 Euro/Stunde) und ist auf eine Stunde begrenzt. Mit einer Anpassung um 20 % würden die Gebühren aufgerundet auf 0,25 Euro/5 Min. (3,00 Euro/Stunde) steigen. Im Vergleich dazu kostet das Parken in den APAG-Häusern innerhalb des Alleenrings derzeit 2 Euro/Stunde. Aufgrund des aufgezeigten Gebührenunterschiedes würde sich die Lenkungswirkung der Parkverkehre in die Parkhäuser deutlich erhöhen.

In der Tarifzone II beträgt die Parkgebühr derzeit 0,50 Euro/30 Min. (1 Euro/Stunde) und die Parkdauer ist i.d.R unbegrenzt. Eine Höchstparkdauer von zwei Stunden gibt es lediglich in den Zonen „W“ (Weberstraße) und „BU1“ (Burtscheid). Mit einer Anpassung um 20 % würde sich eine Gebühr von 0,60 Euro/30 Min. (1,20 Euro/Stunde) ergeben. Damit lägen die Gebühren des Straßenrandparkens deutlich unterhalb der durchschnittlichen APAG- Parkhausgebühren außerhalb des Alleenrings (1,50 Euro/Stunde). Um die Lenkungswirkung der Parkverkehre zu erhöhen und an die derzeitigen Parkhausgebühren außerhalb des Alleenrings anzugleichen, wird eine Parkgebühr von 0,75 Euro/30 Min. (1,50 Euro/Stunde) vorgeschlagen.

Alternativ wäre auch eine progressive Preissteigerung innerhalb der Tarifzone II denkbar (Variante 2), d.h. in der ersten Stunde 0,60 Euro/30 Min. und ab der 2. Stunde dann 0,75 Euro/30 Min. (1,50 Euro/Stunde).

Neben dem Vergleich zu anderen Städten wurde auch die vom Mobilitätsausschuss 2020 beschlossene Mobilitätsstrategie 2030, Teil 2 mit ihren Zielen und messbaren Zielindikatoren herangezogen. Ein wesentlicher Zielindikator ist die Preisentwicklung der Parktarife im Vergleich zu den ÖPNV Tickets. Der Index wird gebildet als Verhältnis eines Einzelfahrscheins für das Stadtgebiet Aachen (2022 = 2,90 Euro) und den Gebühren für das einstündige Parken am Straßenrand (2022 = 2,40 Euro) in der Tarifzone I. Ziel ist dabei den Index von heute mit 1,21 auf unter 0,5 (maximale Verbesserung) zu senken. Bei einem Parkticketpreis von 3,00 Euro/Stunde in der Tarifzone I würde sich eine Reduktion auf 0,97 ergeben. Dies entspricht dem Index für eine minimale Verbesserung (Index 0,75 – 1,0). Für eine mittlere Verbesserung (Index 0,5 - 0,75) müsste der Parkticketpreis bei mindestens 3,90 Euro/Stunde liegen. Für eine starke Verbesserung (Index <= 0,5) sogar bei 5,80 Euro/Stunde.

  1. Parkgebühren in den Parkhäusern der APAG

Da die APAG einerseits der größte Anbieter von kurzfristig zu schaffenden, öffentlichen Parkplätzen in Parkhäusern und Parkplätzen ist und andererseits als Tochterunternehmen der ASEAG den kommunalen Unternehmen zugeordnet werden kann, ist ein Austausch hinsichtlich der Tarifgestaltung sinnvoll. Dabei ist das Ziel einer Lenkungswirkung vom öffentlichen Straßenraum in die Parkhäuser handlungsleitend. Umsätze zur Attraktivierung der Parkhäuser für Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen werden hierdurch ebenso erhöht.

Die Parkgebühren in den Parkhäusern innerhalb des Alleenring liegen bei 1,00 Euro/30 Min. bzw. 2,00 Euro/Stunde und sind damit niedriger als die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum in der Tarifzone I.

Außerhalb des Alleenrings, in der Tarifzone II, sind die Parkgebühren der APAG Parkhäuser auf die individuellen Rahmenbedingungen der Häuser und der Nachfrage zugeschnitten. Im Mittel liegen sie bei 1,50 Euro für die erste Stunde. Ab der zweiten Stunde variiert die Bepreisung der Häuser stark, teilweise steigt sie sogar auf 1,80 Euro/Stunde an. Damit liegen die Parkgebühren der Parkhäuser in der Tarifzone II deutlich über den Parkgebühren im öffentlichen Raum (1,00 Euro/Stunde).

Kosten

Die Anpassung der Parktarife im öffentlichen Raum wurde auf Grundlage vergleichbarer Projekte mit rund 40.000 Euro kalkuliert. Ausreichende Mittel stehen im Haushalt im PSP- Element 4-120202-906-7 „Unterhaltung PSA“ zur Verfügung.

Die Erhöhung der Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis von derzeit 30 € auf zukünftig 120 € ermöglicht es, den Verwaltungsaufwand wieder haushalterisch abzubilden und zusätzlich eine Lenkungswirkung beim Parken zu erzielen. Es wird erwartet, dass weniger Bewohnerparkausweise nachgefragt werden, zugleich mehr Bürger*innen auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes umsteigen oder bei einer Fahrt mit dem Pkw in die Innenstadt die innerstädtischen Parkhäuser aufsuchen, anstelle im öffentlichen Straßenraum zu parken. Zudem ist mit einer Reduzierung der Parkflächen durch ein gleichbleibendes Baustellenaufkommen und der dauerhaften Umnutzung von Parkflächen in Grün- und Aufenthaltsflächen in den kommenden Jahren zu rechnen. Vor diesem Hintergrund wird ein Abschlag von rund 15 % auf den Haushaltsansatz 2023 prognostiziertet.


Die Einnahmen aus der Ausstellung der rund 20.700 Bewohnerparkausweise betragen heute ca. 621.000 Euro.

Unter der Annahme der Kostensteigerung für einen Ausweis um das Vierfache und der prognostizierten Lenkungswirkung und Straßenraumumnutzung um 15 % sind ab 2023 mit Gebühreneinnahmen i.H.v. 2.108.000 € jährlich für Bewohnerparkausweise zu rechnen.

Für die Einnahmen aus der Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenparkens wird die gleiche prognostizierte Wirkung von 15 % und eine Kostensteigerung der Parktickets um 20

% angenommen. Die Gebühreneinnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung werden dadurch ab 2023 auf ca. 5.610.000 € jährlich steigen, sofern eine entsprechende Beschlussfassung zeitnah umgesetzt werden kann.

Verwaltungsvorschlag / weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung empfiehlt im Sinne der Beschlüsse zur Umsetzung der Mobilitätswende, des Klimaschutzkonzeptes und auf Grundlage der neugestalteten gesetzlichen Regelungen eine Anpassung der Gebührenhöhe für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen auf eine Höhe von 120 Euro /Jahr (vgl. Kostenansatz). Dies entspricht umgerechnet einer Gebühr von rund 0,33 Euro pro Tag. Eine zeitliche Gebührenstaffelung für die kommenden Jahre ist nicht vorgesehen. Allerdings soll eine regelmäßige Überprüfung der Gebührenhöhe erfolgen, dabei könnten ggf. soziale Aspekte differenziert betrachtet werden.

Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung die zeitgleiche Anpassung der Tarifierung des Straßenrandparkens für die Tarifzone I auf 3,00 Euro/Stunde und für die Tarifzone II eine Anpassung der Gebühr auf 1,50 Euro/Stunde.

Für die Einführung der Gebührenerhöhung ist folgender Zeitplan denkbar: Im Dezember 2022 erfolgt die Anpassung der Gebührenordnung mittels Ratsbeschlusses. Die technische Umsetzung kann im 1. Quartal 2023 erfolgen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

4-120202-906-7 Unterhaltung Parkscheinautomaten

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

320.000

320.000

960.000

960.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

320.000

320.000

960.000

960.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

1-120202-900-4 Planung, Betreu.&Unterhalt.Verkehrsanlag.

-43210000 Benutzungsgebühren (hier: Parkgebühren)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

5.300.000

5.300.000

16.900.000

17.430.000*

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

5.300.000

5.300.000

16.900.000

17.430.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+530.000

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Die Haushaltsanmeldung 2023 i.H.v. 5.500.000 € (2023), 5.700.000 € (2024). 5.800.000 € (2025) und 5.900.000 € (2026) wird um 15% reduziert aufgrund prognostizierter Lenkungswirkung. Auf diesen Wert erfolgt dann eine 20%ige Erhöhung.

1-021001-900-5 Bürgerservice

– 43110000 Verwaltungsgebühren (hier: Gebühren Bewohnerparkausweis)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2022

Fortgeschriebener Ansatz 2022

Ansatz 2023 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2023 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

621.000

621.000

1.863.000

6.324.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

621.000

621.000

1.863.000

6.324.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

+4.461.000

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Die Haushaltsanmeldung 2023 i.H.v. 621.000 € p.a. wird um 15% reduziert aufgrund prognostizierter Lenkungswirkung. DieserWert wird dann viervierfacht aufgrund der Gebührensteigerung.

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

Zur Relevanz der Maßnahme für dieKlimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr(über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

X

nicht bekannt

Begründung:

Mit der Anhebung der Gebühren für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen und mit einer einhergehenden Anpassung der Tarifierung des Straßenrandparkens kann sowohl eine Lenkungswirkung im Hinblick auf die Nutzung der privaten Stellplätze und Garagen als auch eine Reduktion der Kraftfahrzeuge in der Stadt insgesamt und die Minderung der Park- Such-Verkehres durch das direkte Anfahren von Parkhäusern erreicht werden.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 30 Ablehnung: 15 Enthaltung: 2
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2022-10-31 FB 61_0541_WP18 Anpassung der Gebuehr SAO.pdf

23.10.2024

267.8 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 14.12.2022
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
9.2.2026
Inhalt abgerufen
9. Februar 2026 um 11:35